Sacra.Wiki Josef Weiß: Unterschied zwischen den Versionen

Josef Weiß: Unterschied zwischen den Versionen

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Josef Weiß, * 15. September 1840 in Pfarrkirchen im Dekanat Sarleinsbach (Oberösterreich), † 16. März 1899, war Chorherr des [[Stift St. Florian|Stift St. Florian]].
Josef Weiß, * 15. September 1840 in Pfarrkirchen im Dekanat Sarleinsbach (Oberösterreich), † 16. März 1899, war Chorherr des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].


==Leben==
==Leben==
===Ausbildung und Klostereintritt===
===Ausbildung und Klostereintritt===
Weiß stammte aus einer Bauernfamilie und besuchte in seinem Geburtsort die Volksschule. Bereits in dieser Zeit wurde er vom dort ansässigen Pfarrer gefördert und unterstützte ihn später, um ihn ihn studieren und zum Priesterstand heranbilden zu lassen. Weiß trat, nachdem er im Jahr 1860 seine Gymnasialstudien in Linz mit Auszeichnung bestanden hatte in das regulierte Augustiner Chorherrenstift St. Florian ein, wo er am 28. August 1860 eingekleidet wurde. Am 28. August 1864 legte er die feierliche Profess unter dem damaligen Prälaten [[Jodok Stülz]] ab und am 30. Juli 1865 erhielt er von Bischof Franz Josef Rudigier (1811–1884), der Weiß in den folgenden Jahren in verschiedenen Angelegenheiten unterstützte, das heilige Sakrament der Priesterweihe. Das erste heilige Messopfer feierte er am 8. August 1865 in der Pfarrkirche seines Heimatortes.
Weiß stammte aus einer Bauernfamilie und besuchte in seinem Geburtsort die Volksschule. Bereits in dieser Zeit wurde er vom dort ansässigen Pfarrer gefördert und dieser unterstützte ihn später, um ihn ihn studieren und zum Priesterstand heranbilden zu lassen. Weiß trat, nachdem er im Jahr 1860 seine Gymnasialstudien in Linz mit Auszeichnung bestanden hatte, in das regulierte Augustiner Chorherrenstift St. Florian ein, wo er am 28. August 1860 eingekleidet wurde. Am 28. August 1864 legte er die feierliche Profess unter dem damaligen Prälaten [[Jodok Stülz]] ab und am 30. Juli 1865 erhielt er von Bischof Franz Josef Rudigier (1811–1884), der Weiß in den folgenden Jahren in verschiedenen Angelegenheiten unterstützte, das heilige Sakrament der Priesterweihe. Das erste heilige Messopfer feierte er am 8. August 1865 in der Pfarrkirche seines Heimatortes.


===Tätigkeiten in der Seelsorge===
===Tätigkeiten in der Seelsorge===
Schon im September 1865 wurde Weiß als Kooperator nach [[Liste der Pfarren des Stiftes St. Florian #St. Martin im Mühkreis|St. Martin im Mühlviertel]] berufen. Dort verblieb er – zeitweilig auch mit der Pfarrprovisur betraut – bis September 1873. Danach wurde er vom damaligen Prälaten [[Ferdinand Moser]] zur Übernahme der Professur für Moraltheologie an der Hauslehranstalt ins Stift zurückberufen. Neben dieser widmete er sich der Münzensammlung des Stiftes und erlangte in der Folgezeit einen Ruf als Numismatiker und Münzenbestimmer. Viele Jahre hindurch war Weiß auch in der St. Florian benachbarten Pfarrei St. Marien als Aushilfspriester und Exkurrent an allen Sonn- und Festtagen des Jahres tätig. Er starb am 16. März 1899.
Schon im September 1865 wurde Weiß als Kaplan nach [[Liste der Pfarren des Stiftes St. Florian #St. Martin im Mühkreis|St. Martin im Mühlviertel]] berufen. Dort verblieb er – zeitweilig auch mit der Pfarrprovisur betraut – bis September 1873. Danach wurde er vom damaligen Prälaten [[Ferdinand Moser]] zur Übernahme der Professur für Moraltheologie an der Hauslehranstalt ins Stift zurückberufen. Neben dieser widmete er sich der Münzsammlung des Stiftes und erlangte in der Folgezeit einen Ruf als Numismatiker und Münzenbestimmer. Viele Jahre hindurch war Weiß auch in der St. Florian benachbarten Pfarrei St. Marien als Aushilfspriester und Exkurrent an allen Sonn- und Festtagen des Jahres tätig. Er starb am 16. März 1899.


===Beteiligung an der ''Theologisch-Praktischen Quaralschrift''===  
===Beteiligung an der ''Theologisch-Praktischen Quaralschrift''===  
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** Legitimierung eines Kindes, S. 788–797.
** Legitimierung eines Kindes, S. 788–797.
* Band 35 (1882):  
* Band 35 (1882):  
** Sind Sterbende zur Erweckung eines Aktes der vollkommenen Reue verpflichtet?, S. 112–117.  
** Sind Sterbende zur Erweckung eines Aktes der vollkommenen Reue verpflichtet?, S. 112–117. [https://books.google.at/books?id=AIv1qBfS7cMC&hl=de&pg=PA112#v=onepage&q&f=false (Digitalisat)]
** Ein glücklicher Gewinner in Verlegenheit, S. 342–345.
** Ein glücklicher Gewinner in Verlegenheit, S. 342–345.
* Band 36 (1883):
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** Welche Vorschriften hat ein Priester zu beobachten, der wegen Augenleidens das Indult erhielt, täglich die Missa votiva de Beata zu lesen?, S. 978.
** Welche Vorschriften hat ein Priester zu beobachten, der wegen Augenleidens das Indult erhielt, täglich die Missa votiva de Beata zu lesen?, S. 978.
* Band 43 (1890):
* Band 43 (1890):
** Sündigen Gastwirte schwer, wenn sie Gästen, die sich berauschen oder gar schon berauscht sind, noch geistige Getränke verabreichen?, S. 379–384.
** Sündigen Gastwirte schwer, wenn sie Gästen, die sich berauschen oder gar schon berauscht sind, noch geistige Getränke verabreichen?, S. 379–384. [https://books.google.at/books?id=OlAoAAAAYAAJ&hl=de&pg=PA379#v=onepage&q&f=false (Digitalisat)]
* Band 44 (1891):
* Band 44 (1891):
** Interpretation einer Dispens, S. 386–387.
** Interpretation einer Dispens, S. 386–387.
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[[Kategorie:Theologisch-Praktische Quartalschrift]]
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2022, 11:03 Uhr




Josef Weiß, * 15. September 1840 in Pfarrkirchen im Dekanat Sarleinsbach (Oberösterreich), † 16. März 1899, war Chorherr des Stiftes St. Florian.

Leben

Ausbildung und Klostereintritt

Weiß stammte aus einer Bauernfamilie und besuchte in seinem Geburtsort die Volksschule. Bereits in dieser Zeit wurde er vom dort ansässigen Pfarrer gefördert und dieser unterstützte ihn später, um ihn ihn studieren und zum Priesterstand heranbilden zu lassen. Weiß trat, nachdem er im Jahr 1860 seine Gymnasialstudien in Linz mit Auszeichnung bestanden hatte, in das regulierte Augustiner Chorherrenstift St. Florian ein, wo er am 28. August 1860 eingekleidet wurde. Am 28. August 1864 legte er die feierliche Profess unter dem damaligen Prälaten Jodok Stülz ab und am 30. Juli 1865 erhielt er von Bischof Franz Josef Rudigier (1811–1884), der Weiß in den folgenden Jahren in verschiedenen Angelegenheiten unterstützte, das heilige Sakrament der Priesterweihe. Das erste heilige Messopfer feierte er am 8. August 1865 in der Pfarrkirche seines Heimatortes.

Tätigkeiten in der Seelsorge

Schon im September 1865 wurde Weiß als Kaplan nach St. Martin im Mühlviertel berufen. Dort verblieb er – zeitweilig auch mit der Pfarrprovisur betraut – bis September 1873. Danach wurde er vom damaligen Prälaten Ferdinand Moser zur Übernahme der Professur für Moraltheologie an der Hauslehranstalt ins Stift zurückberufen. Neben dieser widmete er sich der Münzsammlung des Stiftes und erlangte in der Folgezeit einen Ruf als Numismatiker und Münzenbestimmer. Viele Jahre hindurch war Weiß auch in der St. Florian benachbarten Pfarrei St. Marien als Aushilfspriester und Exkurrent an allen Sonn- und Festtagen des Jahres tätig. Er starb am 16. März 1899.

Beteiligung an der Theologisch-Praktischen Quaralschrift

Weiß verfasste zwischen 1875 und 1898 einige Dutzend Beiträge für die in Linz herausgegebene Theologisch-praktische Quartalschrift. Darüber hinaus fungierte er, besonders während einer langdauernden Erkrankung und Verhinderung des damaligen Hauptredakteurs Josef Schwarz, als Mitredakteur.

Werke

Beiträge in der Theologisch-Praktischen Quartalschrift

  • Band 28 (1875):
    • Casus restitutionis, S. 343–349. (Digitalisat)
    • Quaestio de non permiscendis epulis in diebus jejunii, S. 488–491. (Digitalisat)
  • Band 29 (1876):
    • Casus moralis (de administrandis bonis conjugum), S. 91–95. (Digitalisat)
    • Casus restitutionis, S. 216–220. (Digitalisat)
    • Restitutionspflicht wegen Steuerdefraudation, S. 367–372. (Digitalisat)
    • Ein Casus über die Vollständigkeit der Beicht, S. 508–513. (Digitalisat)
  • Band 30 (1877):
    • Zwei Fälle über das "subiectum legis", S. 115–120.
    • Über das Lesen verbotener Bücher, S. 486–493.
    • Casus über Hexerei, S. 624–266. [sic]
  • Band 31 (1878):
    • Ein Fall von der Wiederholung der Taufe, S. 109–115. (Digitalisat)
  • Band 32 (1879):
    • Was obliegt dem Finder einer verlornen Sache?, S. 101–108. (Digitalisat)
    • Ein Fall über die geheime Schadloshaltung, S. 109–114. (Digitalisat)
    • Casus, betreffend die Schätzung eines Anwesens durch einen beeidigten Schätzmann, S. 282–287. (Digitalisat)
  • Band 33 (1880):
    • Kompensation wegen Wildschaden und eine Restitution wegen Wilddiebstahl, S. 326–330.
    • Verpflichtung des Beichtvaters zur Erteilung der Absolution, S. 543–550.
    • Ein aufgefundener Schatz, S. 772–779.
  • Band 34 (1881):
    • Ein formloses Vermächtnis (Legat), S. 120–125.
    • Fasten-Dispensen für die Zeit der Reise, S. 331–337.
    • Ein Restitutionsfall. 1881, 571–576.
    • Legitimierung eines Kindes, S. 788–797.
  • Band 35 (1882):
    • Sind Sterbende zur Erweckung eines Aktes der vollkommenen Reue verpflichtet?, S. 112–117. (Digitalisat)
    • Ein glücklicher Gewinner in Verlegenheit, S. 342–345.
  • Band 36 (1883):
    • Gehorsam gegen den Beichtvater, S. 143–146.
  • Band 38 (1885):
    • Entscheidung betreffend die Assistenz eines Arztes beim Duell, S. 364–365.
    • Wann ist die Allerheiligen-Litanei bei den Processionen an Bittagen zu beten?, S. 378.
    • Methodiusfeier in Velehrad, S. 450–452.
    • Drei Antworten der hl. Congregationen, S. 461.
    • Habitus clericalis in confessionali, S. 850–852.
  • Band 39 (1886):
    • In dubiis libertas, S. 120.
    • Ein Fall, wo sich jemand das Stillschweigen zu einer unerlaubten Handlung bezahlen läßt, S. 610–614.
    • Das Alter der Kinder für die erste hl. Beicht, S. 723–724.
    • Subdiakon und Breviergebet, S. 874–876.
  • Band 40 (1887):
    • Welche "Todtenscheine" sind vom Gemeindevorstand zu vidieren?, S. 233.
    • Neueste Entscheidung der Congregation des hl. Officiums über die Absolution von päpstlichen Reservaten, S. 380–381.
    • Unterricht mit Gebet verbunden, S. 399–400.
    • Wie haben sich die Beichtväter auf Grund neuester Entscheidungen der hl. Pönitentiarie gegen die Onanisten zu verhalten?, S. 630–633.
    • Des Priesters Rosenkranz, 915–916.
  • Band 41 (1888):
    • Dispensation oder Kommutation eines reservierten Gelübdes, das bereits dispensando commutiert wurde, S. 640–641.
  • Band 42 (1889):
    • Kann bei Sponsalien ein Reugeld bedungen werden, S. 107–112.
    • Die Andacht zum göttl. Herzen Jesu, ein treffliches Mittel, den öfteren Empfang der Sacramente zu fördern, S. 483–484.
    • Sorge für Nachwuchs im Priesterstande, S. 727–728.
    • Gebete nach den Stillmessen am heil. Weihnachtsfeste, S. 970.
    • Welche Vorschriften hat ein Priester zu beobachten, der wegen Augenleidens das Indult erhielt, täglich die Missa votiva de Beata zu lesen?, S. 978.
  • Band 43 (1890):
    • Sündigen Gastwirte schwer, wenn sie Gästen, die sich berauschen oder gar schon berauscht sind, noch geistige Getränke verabreichen?, S. 379–384. (Digitalisat)
  • Band 44 (1891):
    • Interpretation einer Dispens, S. 386–387.
  • Band 45 (1892):
    • Ist ein Zuspruch im Beichtstuhle immer notwendig?, S. 472–473.
    • P. Leonhard Lessius, S. 488.
    • Über clandestine Ehen, S. 652–653.
    • Priester-Krankenunterstützungs-Vereine für Österreich-Ungarn und Deutschland, S. 737–738.
    • Der Feuerbestattung ist die kirchliche Feier zu versagen, S. 738.
    • Ein Wörtlein im Canon der heiligen Messe, das man gar leicht übersehen könnte, S. 747.
    • Hat es vor der Sündflut geregnet?, S. 750.
    • Katechismuspredigten, S. 977.
    • Zur Incensatio bei einem Hochamte ohne Assistenz bedarf es eines päpstlichen Indultes, S. 995.
    • Drei heilige Messen am Allerseelentage, S. 998–999.
    • Die Votivofficien für die freien Wochentage, S. 999.
  • Band 46 (1893):
    • Absolutio a censuris betreffend, S. 131–133.
    • Aspersio populi am Palmsonntage, S. 230.
    • Zur Giltigkeit der Meßopfermaterien, S. 405–406.
  • Band 47 (1894):
    • Die Gebete nach der Stillmesse, S. 234–235.
    • Die Ehecertificate ungarischer Staatsangehöriger betreffend, S. 235.
    • Legalisierung der für Deutschland bestimmten Civilstandsurkunden, S. 235.
    • Gewinn im Spiele mit fremdem Geld und Restitutionspflicht, S. 628–630.
    • Centenarium des Pierluigi da Palestrina, S. 756–757.
    • Das Jahr 1894 das Jubeljahr der kath. Journalistik, S. 766.
    • Sakramenten-Empfang der Tertiaren, S. 882–883.
    • Casus de promiscuitate carnis et piscium, S. 893–895.
  • Band 48 (1895):
    • Meß- und Opferwein, S. 140–141.
    • Absolutio in periculo mortis, S. 386–390.
    • Ein archäologischer Fund, S. 514–515.
    • Fest der wunderthätigen Medaille, S. 1014–1015.
  • Band 49 (1896):
    • Die Commemorationes in missis privatis tantum sind bei stillen Pfarrmessen zu nehmen, S. 230.
    • Müssen nach einer nicht gesungenen Capitelmesse die von Leo XIII. angeordneten Gebete verrichtet werden?, S. 509.
  • Band 50 (1897):
    • Das Radfahren der Frauen vom Standpunkte der Moral, S. 646–647.
  • Band 1898 (51):
    • Priester bilden!, S. 244.
    • Ist das Fegefeuer ein wirkliches Feuer, so wie das der Hölle?, S. 505.
    • Rezensionen, S. 505.

Beiträge in Sammelwerken

  • Bericht über das Gnadenbild Unserer lieben Frau von der immerwährenden Hilfe. In: Maria von der immerwährenden Hilfe, bitt für uns! Gebetbuch. Innsbruck 1883 (3. Auflage), S. 4–56.

Übersetzungen

  • Die Nachfolge des heiligen Herzens Jesu. Band 1. Ingenbohl 1864 (Aus dem Lateinischen).

Literatur

  • Josef Weiß †. In: Theologisch-Praktische Quartalschrift 53 (1900), S. 313–323.
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