Sacra.Wiki Isimbert: Unterschied zwischen den Versionen

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Isimbert, † 1123, war 1099–1123 der zweite Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].
Isimbert, † 1123, war 1099–1123 der zweite Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].


Isimbert wurde 1099 zum Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] gewählt und erhielt im selben Jahr vom Bischof der Passauer Kirche Ulrich I., Graf von Heffer (Bischof von Passau 1092-1121), die Bestätigung. Dieses Amt übte Isimbert bis zu seinem Tod 1123 aus.
==Leben==
Isimbert wurde 1099 zum Propst des Stiftes St. Florian gewählt und erhielt im selben Jahr vom Bischof der Passauer Kirche Ulrich I., Graf von Heffer (Bischof von Passau 1092-1121), die Bestätigung. Dieses Amt übte Isimbert bis zu seinem Tod 1123 aus.


Ulrich I. bestätigte nicht nur die Rechte und Privilegien, die durch Altmann (Bischof von Passau 1065-1091) dem Kloster des heiligen Märtyrers Florian gewährt worden waren, sondern fügte Isimbert einige neue Schenkungen freigebig hinzu, nämlich dreiundzwanzig Zehente, aufgeteilt auf die verschiedenen Pfarren, den ganzen Weinzehent in Tabersheim (= Steyregg) und Linz, in Aschach an der Donau aber drei Weingärten für die Messfeier an den Altären dieses Klosters. Ulrich gewährte dem Kloster auch gewisse neue Privilegien, im Besonderen, dass der Prälat der Kirche zum heiligen Florian die Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen (= Niederwaldkirchen), die nun als klösterliches Mensalgut zu gelten hatte, einem seiner Brüder übertragen dürfe. Er musste ihm zwei oder drei bewährte Ordensmänner aus seinem Konvent an die Seite stellen, sodass sie die Güter, die von seinen Ministerialen den Kanonikern gegeben worden waren, ohne Strafe behalten konnten. Ebenso gestattete er das freie Begräbnisrecht und die freie Propstwahl auch ohne Rückfrage beim Bischof.
Ulrich I. bestätigte nicht nur die Rechte und Privilegien, die durch Altmann (Bischof von Passau 1065-1091) dem Kloster des heiligen Märtyrers Florian gewährt worden waren, sondern fügte Isimbert einige neue Schenkungen freigebig hinzu, nämlich dreiundzwanzig Zehente, aufgeteilt auf die verschiedenen Pfarren, den ganzen Weinzehent in Tabersheim (= Steyregg) und Linz, in Aschach an der Donau aber drei Weingärten für die Messfeier an den Altären dieses Klosters. Ulrich gewährte dem Kloster auch gewisse neue Privilegien, im besonderen, dass der Prälat der Kirche zum heiligen Florian die Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen (= Niederwaldkirchen), die nun als klösterliches Mensalgut zu gelten hatte, einem seiner Brüder übertragen dürfe. Er musste ihm zwei oder drei bewährte Ordensmänner aus seinem Konvent an die Seite stellen, sodass sie die Güter, die von seinen Ministerialen den Kanonikern gegeben worden waren, ohne Strafe behalten konnten. Ebenso gestattete er das freie Begräbnisrecht und die freie Propstwahl auch ohne Rückfrage beim Bischof.


Propst Isimbert ließ sich in der gültigen Rechtsform nicht nur die Schenkung der drei Pfarrkirchen, i. e. der Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen, der Kirche des heiligen Petrus (St. Petrus am Wimberg) und des heiligen Johannes (St. Johann am Wimberg), bestätigen, sondern auch alle Güter, die schon durch Graf Eppo von Windberg aus eigener Vollmacht dem Kloster St. Florian übergeben worden waren. Das gilt sowohl für die von ihm ererbten als auch für seine erworbenen Güter, ob schon kultivierte oder erst noch zu kultivierende Flächen, und zwar mit allem Nutzungsrecht auf Äcker, Wiesen, Weiden, Fischgründe, Jagden und Wälder, die sich bis zum Fluss Moldau erstreckten.
Propst Isimbert ließ sich in der gültigen Rechtsform nicht nur die Schenkung der drei Pfarrkirchen, i. e. der Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen, der Kirche des heiligen Petrus [[Liste der Pfarren des Stiftes St. Florian #St. Peter am Wimberg|(St. Petrus am Wimberg)]] und des heiligen Johannes (St. Johann am Wimberg), bestätigen, sondern auch alle Güter, die schon durch Graf Eppo von Windberg aus eigener Vollmacht dem Stift St. Florian übergeben worden waren. Das gilt sowohl für die von ihm ererbten als auch für seine erworbenen Güter, ob schon kultivierte oder erst noch zu kultivierende Flächen, und zwar mit allem Nutzungsrecht auf Äcker, Wiesen, Weiden, Fischgründe, Jagden und Wälder, die sich bis zum Fluss Moldau erstreckten.


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Aktuelle Version vom 12. Jänner 2022, 10:41 Uhr




Isimbert, † 1123, war 1099–1123 der zweite Propst des Stiftes St. Florian.

Leben

Isimbert wurde 1099 zum Propst des Stiftes St. Florian gewählt und erhielt im selben Jahr vom Bischof der Passauer Kirche Ulrich I., Graf von Heffer (Bischof von Passau 1092-1121), die Bestätigung. Dieses Amt übte Isimbert bis zu seinem Tod 1123 aus.

Ulrich I. bestätigte nicht nur die Rechte und Privilegien, die durch Altmann (Bischof von Passau 1065-1091) dem Kloster des heiligen Märtyrers Florian gewährt worden waren, sondern fügte Isimbert einige neue Schenkungen freigebig hinzu, nämlich dreiundzwanzig Zehente, aufgeteilt auf die verschiedenen Pfarren, den ganzen Weinzehent in Tabersheim (= Steyregg) und Linz, in Aschach an der Donau aber drei Weingärten für die Messfeier an den Altären dieses Klosters. Ulrich gewährte dem Kloster auch gewisse neue Privilegien, im besonderen, dass der Prälat der Kirche zum heiligen Florian die Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen (= Niederwaldkirchen), die nun als klösterliches Mensalgut zu gelten hatte, einem seiner Brüder übertragen dürfe. Er musste ihm zwei oder drei bewährte Ordensmänner aus seinem Konvent an die Seite stellen, sodass sie die Güter, die von seinen Ministerialen den Kanonikern gegeben worden waren, ohne Strafe behalten konnten. Ebenso gestattete er das freie Begräbnisrecht und die freie Propstwahl auch ohne Rückfrage beim Bischof.

Propst Isimbert ließ sich in der gültigen Rechtsform nicht nur die Schenkung der drei Pfarrkirchen, i. e. der Zelle der heiligen Maria in Waldkirchen, der Kirche des heiligen Petrus (St. Petrus am Wimberg) und des heiligen Johannes (St. Johann am Wimberg), bestätigen, sondern auch alle Güter, die schon durch Graf Eppo von Windberg aus eigener Vollmacht dem Stift St. Florian übergeben worden waren. Das gilt sowohl für die von ihm ererbten als auch für seine erworbenen Güter, ob schon kultivierte oder erst noch zu kultivierende Flächen, und zwar mit allem Nutzungsrecht auf Äcker, Wiesen, Weiden, Fischgründe, Jagden und Wälder, die sich bis zum Fluss Moldau erstreckten.

VorgängerFunktionNachfolger
Hartmann (St. Florian)Propst des Stiftes St. Florian
1099–1123
Dietmar I.
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