Sacra.Wiki Albert von Rana: Unterschied zwischen den Versionen

Albert von Rana: Unterschied zwischen den Versionen

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|Quelle=Karl Rehberger u. Christiane Wunschheim (Hg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 106–108.
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Albert von Rana, † 1381, war 1372 bis 1381 der zweiundzwanzigste Propst des Stiftes St. Florian.
Albert von Rana, † 1381, war 1372-1381 der zweiundzwanzigste Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].


Albert nahm 1373 das Amt des Prälaten im Stift St. Florian auf sich und wurde im selben Jahr vom Passauer Bischof Albert (Albert von Winkel, Bischof von Passau 1363-1380) in diesem Amt bestätigt. Er starb 1381.
==Leben==
Albert nahm nach dem Tod des vorigen Propstes [[Weigand Mosinger]] (1354-1372) im Jahr 1373 das Amt des Prälaten im Stift St. Florian auf sich und wurde im selben Jahr vom Passauer Bischof Albert (Albert von Winkel, Bischof von Passau 1363-1380) in diesem Amt bestätigt. Von diesem wurde Albert und seinen Kanonikern die Vollmacht erteilt, die mittleren Erträgnisse (Einkünfte in der Zeit zwischen dem Tod eines Pfarrers und der Neubesetzung einer Pfarre, "Interkalarfrüchte") sowie die Einkünfte des ersten Jahres (i.e. des ersten Jahres des neuen Pfarrers) aus den Patronatspfarren in der Diözese zu Recht für alle Zeiten einzuheben und entgegenzunehmen. Jedes Mal, wenn eine dieser Pfarren frei wurde, konnten sie deren Erträge und Einkünfte für den Bau einer Wasserleitung einsetzen, die bisher fehlte. Die Einkünfte durften sie auch für andere notwendige Ausgaben verwenden.
 
Außer diesem Privileg erlangte Propst Albert noch die Bestätigung der Immunität und der Rechte, die seinem Kloster schon früher gewährt worden war, jetzt nochmals durch den österreichischen Herzog Albrecht (Herzog Albrecht III. von Österreich 1365-1395). Albert starb 1381.
 
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[[Kategorie:Stift St. Florian]]
[[Kategorie:Propst]]

Aktuelle Version vom 14. April 2022, 11:25 Uhr




Albert von Rana, † 1381, war 1372-1381 der zweiundzwanzigste Propst des Stiftes St. Florian.

Leben

Albert nahm nach dem Tod des vorigen Propstes Weigand Mosinger (1354-1372) im Jahr 1373 das Amt des Prälaten im Stift St. Florian auf sich und wurde im selben Jahr vom Passauer Bischof Albert (Albert von Winkel, Bischof von Passau 1363-1380) in diesem Amt bestätigt. Von diesem wurde Albert und seinen Kanonikern die Vollmacht erteilt, die mittleren Erträgnisse (Einkünfte in der Zeit zwischen dem Tod eines Pfarrers und der Neubesetzung einer Pfarre, "Interkalarfrüchte") sowie die Einkünfte des ersten Jahres (i.e. des ersten Jahres des neuen Pfarrers) aus den Patronatspfarren in der Diözese zu Recht für alle Zeiten einzuheben und entgegenzunehmen. Jedes Mal, wenn eine dieser Pfarren frei wurde, konnten sie deren Erträge und Einkünfte für den Bau einer Wasserleitung einsetzen, die bisher fehlte. Die Einkünfte durften sie auch für andere notwendige Ausgaben verwenden.

Außer diesem Privileg erlangte Propst Albert noch die Bestätigung der Immunität und der Rechte, die seinem Kloster schon früher gewährt worden war, jetzt nochmals durch den österreichischen Herzog Albrecht (Herzog Albrecht III. von Österreich 1365-1395). Albert starb 1381.

VorgängerFunktionNachfolger
Weigand MosingerPropst des Stiftes St. Florian
1372–1381
Peter I.
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