Sacra.Wiki Stift Eberndorf

Stift Eberndorf

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Stift Ebernorf, Kupferstich (1681) von Johann Weikhard von Valvasor

Geschichtlicher Überblick

Gründungsgeschichte

Das spätmittelalterliche Nekrologium des Stiftes Eberndorf nennt zum 16. Mai „Achacius comesfundator huius monasterii, Chunigundis vxor sua“, wobei über dem Namen Achacius von anderer (späterer) Hand „Gatzelinus" geschrieben wurde. An diesem Tag beging man im Stift den Jahrtag dieses und aller anderen Stifter mit einergetreidespende an die Armen, eines „Schinkens" und einer Urne Wein. Bei „Achacius" handelte es sich um den in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts in Friaul begüterten Graf Chazil, in der Literatur als Graf in Friaul, von Eberndorf und von Moggio bezeichnet. Chazil bzw. Kazelin ist die Kurzform von Kadalhoch, eines Namens, der in der Nachkommenschaft desgrafen Otakar (von Leoben, in Karantanien, 904) üblich war. Als Patriarch Sighard von Aquileja 1072 die Abtei Michaelbeuern bei Salzburg erneuerte, befand sich in seinem Gefolge auch sein Vasall Chazilide Mvosiza (= Moggio in Friaul). Der Patriarch und Kazelin waren miteinander entfernt verwandt. Kazelin war ein Urenkel Aribos und seiner Frau Adala (Adula), der Stifter von Göss, der Patriarch aber nach Heinrich Dopsch (1991) ein Enkel Adulas aus ihrer zweiten Ehe (diese von Plank 1981 bestritten). Diese Verwandtschaft und das Vasallenverhältnis Chazelins zu Aqileja bedingten enge Beziehungen zum Patriarchat. Aus ihnen erflossen nach Kazelins Tod zwei Klostergründungen. Da Kazelin kinderlos war - seine Gemahlin Kunigunde wird nur im Eberndorfer Nekrolog aus dem späten 15. Jahrhundert genannt - und auch der Letzte seiner Linie, übergab er um 1085 dem Patriarchen Friedrich II. von Aquileja (1084-1086) Eigengüter in Friaul, vor allem um Moggio an der Fella, zur Stiftung eines Klosters. Diese Dotation verwendete Patriarch Ulrich I. (1086 - 1121) zur Errichtung der Benediktinerabtei Moggio, deren Kirche 1119 geweiht wurde.

Kazelin hatte aber vor seinem Tod auch seinen in Unterkärnten gelegenen Allodbesitz der Kirche von Aquileja mit der Bedingung überantwortet, dass durch die an dem Ort, wo er begraben würde, lebenden Brüder immerfort mit gebeten gott gedient werde. Kazelin starb im oder bald nach dem Jahr 1090 und wurde zuerst in Gösseling (nicht Gösselsdorf bei Eberndorf), unmittelbar bei St. Georgen am Längsee in Kärnten, wo 1002 - 1018 Adalas Schwester Wichburg ein Nonnenklostergestiftet hatte, begraben. Weil Gösseling im Bereich der Erzdiözese Salzburg lag, ordnete Patriarch Ulrich die Überführung des Leichnams Kazelins in die Kirche „sanctae Mariae Jun in Dobrendorf“ (= Eberndorf), die im Diözesansprengel des Patriarchats und auf Kazelins Eigengut lag, an und veranlasste deren Erweiterung. Die angebliche Anwesenheit von drei Suffraganbischöfen Aquilejas (Erhard von Pola, Riwin von Concorda, Hartwig von Triest) bei der Überführung und endgültigen Grablegung Kazelins fällt auf. Kurz vor 1106 soll Bischof Riwin von Concordia im Auftrag des Patriarchen die neue Kirche in Eberndorf geweiht haben.

Im Jahr 1106 kam Patriarch Ulrich I. persönlich nach Eberndorf und stellte dort eine Urkunde aus, durch die er dem Gotteshaus und den bereits am Ort lebenden Kanonikern zu ihrem Unterhalt folgende Güter, Einkünfte und Kirchen übertrug : die Dörfergösseling (Goztelich), Eberndorf (Dobrendorf) und was Graf Kazelin in Köcking (Coken), Pribelsdorf (Prilep),gablern (Gablarn, alle drei bei Eberndorf) und anderen Dörfern besaß, die Hügel Kolm (Chulm), Krugl (Chrugel), auf dem das Stift liegt, und Unarach (Vnistiz) bei Eberndorf. Die Wälder mit Jagd- und Fischrechten zwischen dem Jaunberg (Jvnberch, jetzt Hemmaberg bei Jaunstein) und Zelach (Seelach bei St. Kanzian oder Sielach bei Sittersdorf?) und die Zehente zu Windischgraz/Slov.gradec (Graz) und Eberndorf (Ivn) samt den vier Pfarren (plebibus) und ihren Zehenten in Rosegg (im Rosental, Ras), St. Kanzian, St. Michael in Bleiburg und Windischgraz (Graz, eigentlich St. Pankraz in Altenmarkt). Diese „Stiftungsurkunde" von 1106 Eberndorf (eine genauere Datumsangabe fehlt) ist nur als „Innovation" vom Jahre 1226 erhalten. An ihr hängt aber ein Siegel Patriarch Ulrichs I. (1086-1121), das an der Originalurkunde, nach der Sitte der Zeit, aufgedrückt gewesen wäre. Dieses Siegel ist übrigens das älteste authentische eines Patriarchen von Aquileja. Reinhard Härtel (dem ich hier für vielfache Hinweise aufrichtig danke)gab zu bedenken, dass es heute von Patriarch Ulrich I. keine einzige authentische Urkunde gibt. 1154 bestätigte der Patriarch Pellegrino I. nach Errichtung des Augustiner-Chorherrenstiftes bei der Pfarre Eberndorf den dem Kloster zugewiesenen Besitz. Als solcher wird genannt: Die Pfarre Eberndorf samt Zehenten und sechs Kapellen, die Pfarre Leifling mit zwei Kapellen, ein Teil Zehent in der Pfarre Skalis bei Schönstein in der Untersteiermark und die Kapelle St. Georgen am Georgiberg bei Eberndorf. Die angeblich schon 1106 inkorporierten großen Pfarren St. Michael in Rosegg, St. Kanzian, St. Michael in Bleiburg und Graz werden 1154 nicht erwähnt.

Obwohl die Urkunde von 1106 angeblich in Eberndorf ausgestellt wurde, nennt sie als Zeugen der Rechtshandlung weder einen höheren oder niederen Geistlichen in der Begleitung des Patriarchen, noch den ersten Propst - nach Marian hätte es der von ihm zu 1111 genannte Hartwig (im Nekrolog von Eberndorf zum 3. August eingetragen) sein können - oder einen der Kanoniker. Auch die weltliche Zeugenreihe beinhaltet nur Vornamen, was R. Härtel jedoch als Kriterium der Echtheit der Urkunde ansieht. Auch die zum Schluss der Urkunde ausgesprochene Commina cio spiritualis ist damals nicht unüblich gewesen und findet sich auch in anderen Urkunden dieser Zeit. In der päpstlichen Bestätigung für den Patriarchen Pellegrino I. von 1132 fehlt Eberndorf richtigerweise unter den zum Patriarchat gehörigen Klöstern, weil es einerseits immer im Herzogtum Kärnten lag, andererseits noch nicht als reguliertes Stift existiert hat.

Nach 1106 hört man fast fünfzig Jahre überhaupt nichts von Eberndorf. Erst 1149, 1151 und 1152 erscheint in „Leoprepositus Iunensis“ der erste auch durch Urkunden nachweisbare Vorsteher einer Priesterkommunität in Eberndorf. Dies hat W. Fresacher, J. Rainer, E. Webernig und andere bewogen, die Errichtung des Augustiner-Chorherren Klosters zwischen 1149 und 1154 anzusetzen. 1154, unter Leos Nachfolger Roman, war sie durch die Einführung der Augustinerregel für die Kanoniker seitens des Patriarchen Pellegrino I. bereits vollzogen und 1177 wird Eberndorf erstmals als Kloster aquilejischer Jurisdiktion bezeichnet. Auffallend ist, dass Patriarch Ulrich I. die Gründung Eberndorfs als Säkularstift schon 1106 ins Werk setzte, während er sich bei Moggio länger Zeit ließ, dessen Gründung erst 1119 zum Abschluss kam. R. Härtel hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Ulrich I. der letzte seines Hauses (Eppenstein) war. Deshalb und seines zuletzt hohen Alters wegen könnte sein Interesse an der weiteren Verfügung über die Güter Kazelins erlahmt sein. Andererseits konnte er auch ohne größere Bedenken aus Eigenem für Klostergründungengeben. Wegen der Übergabe der Güter Kazelins und der Inkorporation der vier Pfarren wurde Ulrich im Ebendorfer Nekrolog als „Stifter" eingetragen. Ein besonderer Freund der regulierten Chorherren scheint er aber nicht gewesen zu sein, hat er doch das nach der Augustinerregel lebende Kloster Rosazzo im Patriarchat Aquileja um 1090 in ein Benediktinerkloster umgewandelt, das der Hirsauer Reformbewegung nahestand.

Die besondere Stellung Ulrichs I. (Alter, Letzter seines Hauses) könnte - nach Meinung Härtels - auch dafür verantwortlich sein, dass für beide Klöster aus ihrer Gründungszeit heute so wenig schriftliches Material vorhanden ist, vielmehr erst Patriarch Pellegrino I. die Verhältnisse sowohl in Moggio als auch in Eberndorf stabilisiert bzw. geordnet hat. Es herrscht die Meinung vor, Eberndorf sei die letzte Stiftsgründung in Kärnten gewesen, die in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der von Salzburg getragenen Reformbewegung in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts gebracht werden könne. Denn die Chorherren waren, zum Unterschied von den Mönchen, auch in der Seelsorge tätig. Und um diese ist es Patriarch Pellegrino I. wohlgegangen. Erzbischof Konrad I. von Salzburg (1106-1147) führte die Augustinerregel in den Dom stiften Salzburg und Gurk ein und errichtete eine stattliche Zahl von Chorherrenstiften in seiner Diözese. Eberndorf wird mit den Stiften Ranshofen, Waldhausen (Oberösterreich) und Klosterneuburg (Niederösterreich) als zur Salzburger Observanz gehörig bezeichnet. Die Frage nach der Herkunft der Chorherren des Jahres 1154 ist momentan nicht zu beantworten. Im Falle einer „Umwandlung" des Säkularstiftes in ein reguliertes, erübrigt sich die Frage weitgehend. Die Meinung, es könnten (auch) Kanoniker aus dem oberbayrischen Kloster Rottenbuch nach Eberndorf gekommen sein, wurde widerlegt und statt diesem der eben erwähnte Salzburger Reformkreis in Vorschlag gebracht. Trotzdem gab es schon um 1170 enge Beziehungen zwischen Eberndorf und Rottenbuch, weil damals ein und derselbe Propst beiden Klöstern vorstand. Vogtei und Blutgericht über Eberndorf lagen ursprünglich bei den Herren von Trixen, dann wurde die Blutgerichtsbarkeit von den Herrschaften Sonnegg bzw. Rechberg als Sitze des Landgerichts Jauntal, seit 1454 aber vom herzoglichen Landgericht Stein im Jauntal ausgeübt. Die Niederegerichtsbarkeit über die Bewohner im Burgfried Eberndorf und über die stiftischen Untertanen hatte der Propst.

Das Stift im Mittelalter

Das Kapitel von Eberndorf hatte das Recht, seine Pröpste aus seiner Mitte zu wählen, dem Patriarchat blieb als Ordinarius das Bestätigungsrecht. Unter dem bedeutendsten Propst des frühen Mittelalters Otto (II.) erreichten die Beziehungen zu Aguileja geradezu familiären Charakter. Otto, Propst des Reformklosters Rottenbuch am Ammersee (dort 1144 zur Regierung gekommen), war eingeborener Graf von Falkenstein, Bruder des Abtes Rupert von Tegernsee (1156–1186) und hatte einen dritten Bruder Gebhard von Sanegg, der die Schwester des Patriarchen Ulrich II. Graf von Treffen (1161–1182) geheiratet hatte. Wohl deshalb wurde Propst Otto 1173 (oder kurz davor) auch Propst von Eberndorf, dessen zusätzliche Einkünfte Otto für seine vom Patriarchen gewünschte Mitarbeit beweglicher machen und das Kloster Rottenbuch finanziell entlasten sollten. Aus den Jahren 1177 bis 1179 existiert ein Briefwechsel zwischen Otto, seinem Bruder Abt Rupert, dem Patriarchen und anderen Prälaten. Dieser zeigt Otto im aufreibenden Dienst beim Patriarchen, mit dem er sich in Venedig beim Friedensschluss zwischen Papst und Kaiser (1177) aufhielt. Er gehörte in den Auseinandersetzungen Kaiser Friedrichs I. Barbarossa mit Papst Alexander III. der päpstlichen Partei, das heißt der streng kirchlichen Richtung an und hatte deshalb manche Verfolgung von Seiten Welfs von Bayern zu ertragen. Aber selbst die Mittel aus zwei Propsteien scheinen für Otto nicht ausgereicht zu haben, um den Aufträgen des Patriarchen nachkommen. Der Propst beklagte sich beim Archidiakon von Villach darüber, dass er sich nicht einmal neue Kleider leisten könne, denn er musste häufig zwischen Rottenbuch, Eberndorf und Aguileja pendeln. Eine Familienaffäre brachte Propst Otto sogar in Gegensatz zum Patriarchen. Herrand von Wildon, der schon mit Graf Wilhelm von Heunburg zwei Töchter Leutolds von Gutenberg-Waldstein entführt hatte, um für sich und seinen Freund zu reichen Bräuten zu kommen, entführte – diesmal nicht für sich – die minderjährige Tochter des inzwischen verstorbenen Gebhard von Sanegg. Die Mutter des Mädchens war damit einverstanden, denn sie wollte ihre beiden Kinder, die Tochter und deren Bruder, an nicht standesgemäße Partner verheiraten, um ihnen nicht das ganze elterliche Erbe als Mitgiftgeben zu müssen. Den größten Teil des Erbes gedachte sie dem Patriarchat Aquileia zuhanden ihres Bruders, des Patriarchen, zuzuwenden. Propst Otto gelang es, mit Unterstützung seines äbtlichen Bruders, den Knaben unter seine Obhut zu bringen und ihm nach langen Verhandlungen sein reiches väterliches Erbe gegen die Absichten der Mutter und des Patriarchen zu sichern. Der Knabe wurde dadurch der Stammvater der späteren Grafen von Cilli.

Anfang des 13. Jahrhunderts bestanden auch Beziehungen zwischen Eberndorf und der Kanonie Reichersberg am Inn. Dort resignierte 1206 Propst Leonhard. Er verließ in diesem Jahr sein Kloster, nachdem er den dortigen Kanonikern noch einige Wohltaten erwiesen hatte, und wandte sich nach Eberndorf, wo er sofort zum Propst gewählt wurde. Auch hier wirkte er für seine neuen Mitbrüder segensreich. Auf ihn ging die Widmung der Einkünfte von 20 Huben zur Kleiderkammer der Chorherren zurück. Das 14. und 15. Jahrhundert war auch für Eberndorf die große Zeit der Jahrtagsstiftungen. Die Schenkungen aus diesem Titel bedeuteten für die Propstei einen respektablen Besitzzuwachs. 1312 errichtete der Burgherr von Sonnegg im Jauntal eine große Stiftung, die von zwölf Priestern bedient werden sollte und gab dafür sechs Huben. Ob das Stift damals so viele Priesterkanoniker hatte ist unbekannt. Die zwölf Messen dürften wohl auch von den Säkularpriestern, die zum Jahrtag ins Stiftgeholt wurden, gelesen worden sein. Die Sonnegg–Stiftung wurde in der Folge noch erweitert, doch kam Ebendorf nicht sofort in den Besitz der Liegenschaften, denn diese wurden von späteren Burgbesitzern widerrechtlich zurückbehalten und erst 1394 den Stift eingeantwortet. 1313 verlieh Graf Heinrich von Görz-Tirol dem Stift Lehenhuben in Grabelsdorf bei Ebendorf, damit der Konvent für ihn und seine Vorfahren bete. Auch mehrere Mitglieder der im Jauntal ansässigen ritterlichen Familie der Christendorfer errichteten in dieser Zeit Messstiftungen. größere Jahrtagsstifungen gingen auf Wulfing von Sunneck (1344), die adeligen Schrampf (1501), den Kardinalbischof von Santa Sabina oder den Bischof Warunensis de Pruscia zurück. 1330 errichtete Patriarch Paganus für sich eine Jahrtagsstiftung in Eberndorf und gab dazu einen Weingarten bei Sittersdorf. 1362 erfolgte die Jahrtagsstiftung des Dechants Jacob von Eberndorf. Eine letzte Stiftung machte noch kurz vor der Reformation Martin Luthers der vermögende Propst Valentin Fabri 1508. Durch die Munifizenz des Patriarchen Bertold (1218–1251) besaß Eberndorf schon früh auch eine Spitalstiftung. 1397 erlaubte der Patriarch der Propstei, die Stiftung von einem Kanoniker verwalten zu lassen. Sie überlebte nicht nur die Aufhebung des Stiftes, sondern auch die des Jesuitenordens und existierte noch im 20. Jahrhundert.

Reformbestrebungen

Hatte schon früher (1309) der Patriarch in das geistliche Leben der Kanonie Eberndorf eingegriffen, gab der Klerus in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, nicht nur in der Diözese Aquileja, Anlass zu herber Kritik. Der Patriarch schickte Visitatoren auch nach Eberndorf. Diese fanden am 10. Oktober 1475 die dortigen Verhältnisse ziemlich liederlich. Unpassende Kleidung, intime Beziehungen zu Frauen und regelwidriges Leben waren die Hauptvorwürfe. Man schärfte Propst und Kapitel die schon früher ergangenen Reformvorschriften erneut ein. Bald danach wurde Leonhard von Keutschach zum Propst gewählt. Er hatte sich vordringlich um die Sicherheit der Propstei in den Auseinandersetzungen Kaiser Friedrichs III. mit den ins Land eingedrungenen Truppen des Ungarnkönigs Matthias Corvinus zu kümmern. Als Keutschach 1490 zum Dom Propst von Salzburg gewählt wurde, behielt er Eberndorf noch drei Jahre lang als Kommende bei. Schließlich wurde er Erzbischof von Salzburg, wo sein Andenken mit dem Ausbau der Festung Hohensalzburg verknüpft ist.

1497 kam ein Mann zur Propstwürde, der als typischer Vertreter des höher en Klerus am Vorabend der Reformation erscheint: Valentin Fabri. Er stammte aus Ponigl in der Untersteiermark, war als Säkularpriester 1478 schon Vikar, drei Jahre später ordentlicher Pfarrer von Gonobitz/Konjice. Im nächsten Jahr wurde er Statthalter des Patriarchats, dann Vizearchidiakon und 1486 Archidiakon von Saunien. Im März resignierte Propst Erlpacher und Fabri wurde von den Kanonikern dem Patriarchen als Propst präsentiert und auch bestätigt. 1498 nannte er sich Propst von Eberndorf, Archidiakon im Jaun- und Sanntal, ewiger Kommendator der Pfarren St. Georg in Gonobitz und St. Nikolaus in Saldenhofen/Vuzenica. 1487 bereiste der Bischof von Caorle im Auftrag des Patriarchen den Archidiakonatsdistrikt Saunien und traf mehrmals mit dem Archidiakon Fabri zusammen. Paolo Santonino beschreibt Fabri als an Körpermaß und Tugend wahrlich großen Mann, der in Gonobitz einen Haushalt mit 43 Personen (darunter neungeistliche) führte und acht Pferde unterhielt. Die Gastmähler, die Fabri der Reisegesellschaft gab, waren eines Kardinals würdig. Die Pfarre Gonobitz hatte 25 Filialkirchen, fetteste Einkünfte und warf ihrem Inhaber im Jahr 200 Dukaten ab. Kein Wunder, dass die Eberndorfer Chorherren Fabri als Propst wünschten, denn sie erhofften sich von ihm wirtschaftliche Vorteile für ihr Stift. Eine Ebendorfer Inschrift von 1506 nennt ihn prepositus et reformator des Klosters. Fabri residierte abwechselnd in Eberndorf und Gonobitz, wo er an der Beulenpest starb und eingrabmal erhielt. Dessen Inschrift lautete:

"Hoc sub signo requiescat in Pace Rev. Pater Valentinus Fabri honorandusque praepositus in Aberdorfiis et huius ecclesiae plebanus et reformator et archidiaconus Sauniae. Obiit bubonnibus anno Domini 1505".

Seiner Todeskrankheit wegen wollte man Fabri nicht nach Ebendorf überführen, was aber Jahre später von Aquileja aus angeordnet wurde.

Das Stift im 16. Jahrhundert - das Völkermarkter Bistumsprojekt

Es hätte mehrere Pröpste wie Valentin Fabri bedurft, um Eberndorf durch die schweren Zeiten des 16. Jahrhunderts zu führen. 1529 musste das Stift ein Viertel seines Grundbesitzes König Ferdinand I. als Subsidium zum Türkenkrieg opfern. Einiges konnte das Stift in bar ablösen, trotzdem war der Verlust so vieler Güter und ihrer Einkünfte empfindlich und eigentlich der Anfang vom Ende des Klosters. Hausgemacht war die Misswirtschaft, die man Propstes Lucas Mayr von Seiten des Stiftes wie der Regierung vorwarf. Sie endete 1573 mit seiner Absetzung. Mayr hatte mit seiner Haushälterin einige Kinder gezeugt, denen er in Bleiburg Haus und Grund kaufte. Dar auf angesprochen antwortete er lapidar, er habe sich das Geld noch als Pfarrer von Sittersdorf verdient. Vom Regularleben hielten er und etliche Chorherren nichts mehr. Diese Zeit ist die" protestantische Phase" des Stiftes. 1569 forderte Erzherzog Karl den Propst auf, den von ihm verlangten Bericht über die Profanierung und Einziehung der Benefizien und geistlichen Güter, deren sich vor allem die evangelischen Ungnad als Schlossherrn von Sonnegg schuldig gemacht hatten, unverzüglich nach Graz einzuschicken. Nach dem Tod des Propstes Bartholomäus Kranich (1583) war die Administration der wirtschaftlichen und geistlichen Agenden Eberndorfs nicht mehr zu umgehen. Die ökonomischen Verhältnisse waren so desolat, dass ab 1588 der Bischof von Laibach (vertreten durch einen Stiftsökonomen) die Stiftswirtschaft sechs Jahre hindurchführte, ohne deren Gesundung zu erreichen. In dieser Zeit verfiel das Stift auch personell zunehmend. Die miserablen Zustände lenkt en die Aufmerksamkeit des Grazer Hofes auf die Propstei. Mitte Februar 1587 richtete Erzherzog Karl an den Papst ein Schreiben mit der Bitte, an der Kollegiat- und Pfarr Kirche Völkermarkt in Kärnten einen Bischofsitz zu errichten und dem Bistum alle Pfarren und Filialkirchen des Kollegiatstiftes von der Erzdiözese Salzburg sowie auch die dem Patriarchat Aquileja unterstehenden Kärntner Pfarren von ihren Bistümern abzutrennen und dem neuen Bistum zuzuweisen. Als Dotation der bischöflichen Mensa sollte das schlecht verwaltete Stift Eberndorf verwendet werden. Als Gründe für die Bistumserrichtung wurden gegenreformatorische Erwägungen genannt. Doch gab es 1588 im Ort Eberndorf selbst angeblich nur drei Lutheraner. Der Heilige Stuhl war diesem Plan nicht abgeneigt und ordnete einen Informationsprozess an, der im August 1588 begann.

Als Zeugen wurden der Propst von Völkermarkt und zwei Eberndorfer Chorherren einvernommen. Der eine von ihnen war der ehemalige Propst Matthäus Scharrer, der andere der Chorherr und Pfarrer von Gutenstein. Beide bekannten, häufig bis öfter zu beichten und fast täglich bis häufig zu zelebrieren. Das Land habe in den vergangenen Jahren durch die Pest furchtbaren Schaden erlitten, der noch immer spürbar sei. Die Bevölkerung sei fast ganz lutherisch. Die Zahl der dem Stift inkorporierten Pfarren wurde (ohne die Stiftspfarre) mit zwölf angegeben, wozu noch zwei Benefizien kamen. Das Leben der Chorherren nannte der Expropst skandalös, sie seien eher Kaufleute als Religiosen, eine Reform daher dringend erforderlich. Im Jahr darauf (1589) wurde der Administrator in temporalibus Peter Crobat, 29 Jahre alt, zur wirtschaftlichen Lage befragt. Er wusste nicht, wer gerade Propst und Dechant in Eberndorf war, konnte aber detaillierte Angaben zu den Einkünften des Klosters machen. Nach seinen und des Expropstes Angaben waren sie beträchtlich, doch standen ihnen hohe Schuldengegenüber. Das günstige Gutachten der Kommission führte Ende Februar zum formellen Antrag des Grazer Hofes in Rom zur Errichtung des Bistums. Nur der im Juli eingetretener Tod des Erzherzogs verhinderte die Ausführung des Plans. Andernfalls wäre Eberndorf bereits damals untergegangen. Die Ruhe war aber nur von kurzer Dauer.

Wirtschaftlicher und personeller Niedergang

Der immer deutlicher zu Tage tretende Verfall in der Wirtschaft des Klosters und der Disziplin der Chorherren rief den Patriarchen auf den Plan. Er wollte dem Stift helfen und sandte den Bischof von Triest nach Eberndorf, um die Situation festzustellen (13. April 1590). Der unfähige Propst wurde zur Abdankung veranlasst und der Kapitular Zacharias Fladnitzer in Anwesenheit eines aquileischen Provikars gewählt, von der Regierung aber nicht bestätigt, weil die landesfürstlichen Kommissäre nicht zur Wahl beigezogen worden waren. Kanonisch war Fladnitzers Wahl rechtmäßig, trotzdem musste er sich zurückziehen. An die Stelle Fladnitzers trat auf Empfehlung der Erzherzogin Witwe Maria deren Sekretär und Rat Ursinus (Orsino) de Bertis (4. Juli 1591). Weil aber auch diese Wahl „aus irgendwelchen gründen“ den Anschein der Illegitimität hatte, resignierte der gewählte, in zwischen Bischof von Triest geworden, die Würde. Erst die folgende Propstwahl brachte vorläufig Beruhigung. Da kam der Koadjutor des Patriarchen im Spätherbst 1593 auf einer Visitationsreise nach Eberndorf. Auch er musste die desolaten Zustände feststellen, ohne sie nachhaltig verbessern zu können. Zu allem Unglück wurde das Stift bald darauf auch noch Opfer frecher Räuber. Nicht nur Immobilien und Zehenterträge, sondern auch Bargeld, Kirchenkleinodien, Paramente, Dokumente und anderes verschwanden, ohne dass die Diebe bekannt geworden wären. Der Schaden war so hoch, dass sich der Propst an den Papst um Hilfe wandte. Dieser beauftragte mit der Ausforschung der Räuber und Hehler den Patriarchen von Aquileja, den Erzbischof von Salzburg und den Bischof von Lavant, damit dem Stift das Geraubte zurückgegeben werde, was wahrscheinlich nicht geschehen ist. Die Administration Eberndorfs durch den Laibacher Bischof blieb auch unter Propst Bertis noch aufrecht, doch keiner von beiden vermochte das Stift finanziell zu sanieren. Zu einer Zeit, da es mit den meisten Stiften des Landes in jeder Beziehung wieder aufwärts ging, siechte Eberndorf nicht nur wirtschaftlich weiter dahin, sondern entbehrte geeigneten Nachwuchses, obwohl damals mehrere junge Männer aus dem Ort Eberndorf an der Grazer Jesuitenuniversität studierten und sich Kandidaten für den Eintritt in Eberndorf meldeten. Ende Jänner 1599 bestellte der Erzherzog Sebastian Kobl, Pfarrer von Pettau/Ptuj, zum Administrator in temporalibus. Der Patriarch von Aquileja sprach den Wunsch aus, es möge ein neuer Propst bestellt werden, worauf der Erzherzog Anfang Mai erlaubte, Kobl zum Propst einzusetzen, der auch der Wunschkandidat des Patriarchen war. Das Kapitel hatte aber – in Ausübung seines freien Wahlrechts – den Gurker Kanoniker Matthias von Staudach zum Propst gewählt, denn Kobl gehörte nicht dem Orden an. Die Regierung verweigerte Staudach die Bestätigung, weshalb das Kapitel Kobl akzeptieren musste, der schließlich den Orden annahm. Mit Kobls Regierungsantritt ging auch die Zeit der wirtschaftlich en Administration zu Ende. 1601 erfolgte letztmalig die Bestätigung der Stiftsprivilegien durch den Landesfürsten.

Kobl regierte ganz im Sinne der Gegenreformation, wie seine Bemühungen um die Wiedererrichtung des Schlossbenefiziums Sonnegg zeigen, das die evangelischen Freiherrn Ungnad hatten abkommen lassen. Das Stift hatte früher dem Besitzer von Sonnegg 8.000 Gulden geliehen, als Pfand aber zum Teilgüter der Schloss-Kaplanei, die ohnehin dem Stift inkorporiert war, angenommen. Insofern hatte das Stift das Geld für Untertanen verliehen, die es bereits besaß. Die Grazer Regierung legte dem Propst nahe, sich darüber mit den Ungnad'schen Erben vor Gericht auseinanderzusetzen. Kobl hat für die Restaurierung von Kirche und Kloster viel getan und sich um die Weiterexistenz der Kanonie gesorgt, auch wenn ihm die erforderlichen Neuaufnahmen von Chorherren aus unerfindlichen Gründen nicht gelangen. Selbst bei seinen wenigen noch vorhandenen Konventualen vermochte er die Ordensdisziplin nicht wiederherzustellen. Drei von ihnen, die dem Konkubinat verfallen waren, wollte er aus dem Stift in ein anderes überstellen, damit nicht auch die jungen Kleriker verführt würden. Über alle diese Probleme ist Kobl unvermutet am 10. Oktober 1602 gestorben.

Aufhebung 1604 und Übergabe an den Jesuitenorden

Der frühe Tod Propst Kohls hinterließ im Stift ein gefährliches Vakuum. Zwar wählten die Chorherren im darauffolgenden April neuerlich Matthias von Staudach zum Propst, und das in Anwesenheit des Abtes von Arnoldstein als Vertreter des Patriarchen, doch auch diesmal ohne Regierungskommissär. Wieder verweigerte die Grazer Regierung dem gewählten die Anerkennung und verbot ihm die Führung der Geschäfte. Die Kanoniker wandten sich an den Erzherzog und wiesen auf ihre Privilegien und die Zustimmung des Patriarchen bezüglich der vorgenommenen Wahl hin. Auch die Ernennung Staudachs zum Administrator Eberndorfs und Vikar durch den Patriarchen (14. November 1603) nützte nichts. Der Erzherzog hatte längst andere Pläne und hielt die Kanoniker hin. Der Koadjutor des Patriarchen, Francesco Barbara, hatte bei seinen Visitationen in Kärnten 1593/94 die katastrophale Lage des Katholizismus in diesem Teil der Diözese kennengelernt und befürwortete die Errichtung eines Jesuitenkollegiums in Kärnten. Als er Patriarch geworden war, hegte er die Absicht, die Einkünfte von Eberndorf für ein zu errichten des Jesuitenkolleg in Görz und die Installierung eines Archidiakons des Patriarchen für Unterkärnten mit Sitz in Eberndorf zu verwenden. Für ein Kolleg im erzprotestantischen Villach war die personell schwache Abtei Arnoldstein in Aussichtgenommen, doch legte sich diesfalls der Bischof von Bamberg, dem dieses Stift unterstand, quer. Das Stift Millstatt hatte der Jesuitenorden bereits 1598 „okkupiert", bevor es ihm 1600 vom Papst bestätigt wurde, und für ein Jesuitenkolleg in Laibach verwendete man die Kartause von Pletriach/Pleterje. Wollte der Erzherzog ein neues Kolleg gründen, konnte er dies – mangels eigenen Geldes – nur auf Kosten bestehender Stifte oder Klöster tun. Der erzherzogliche Plan, in Klagenfurt ein Jesuitenkolleg ein zurichten und dazu Eberndorf und seine inkorporierten Pfarren zu verwenden, stieß aber nun auf den Widerstand des sonst jesuitenfreundlichen Patriarchen. Denn dieser fürchtete um seine Jurisdiktion über die Eberndorfer Pfarren, sollten diese jesuitisch werden. Die Jesuiten, bereits auf Eberndorf aufmerksam gemacht, bemühten sich, die Bedenken Barbaras zu zerstreuen und fanden im Erzherzog einen konsequenten Förderer ihres Anliegens.

Im Lavanter Bischof Georg Stobäus von Palmburg (1584-1618) erwuchs der Propstei zuletzt ein Gegner, dem das personell schwache Kapitel nicht gewachsen war. Stobäus besaß das uneingeschränkte Vertrauen des Erzherzogs und war ein erklärter Feind der Protestanten, zu deren Zurückdrängung in Kärnten er das Kolleg in Klagenfurt ins Leben rief, wo 1602 die ersten Jesuiten eintrafen. Stobäus beredete den Erzherzog, die reiche Propstei Eberndorf den Klagenfurter Jesuiten zu schenken. Im Stiftgäbe es derzeit keinen Propst und nur sehr wenige Kanoniker, deren Lebenswandel wenig erbaulich sei. Ohne die päpstliche Zustimmung zur Aufhebung abzuwarten ließ Erzherzog Ferdinand per Dekret vom 29. Juli 1603 die mobilen und immobilen Temporalia den Jesuiten für ein zu errichtendes Kolleg in Klagenfurt übergeben. Die Eberndorfer Kanoniker wandten sich an Kardinalstaatssekretär Aldobrandini um Hilfe gegen die Jesuiten, die sie als Usurpatoren bezeichneten. Sie wandten sich auch schriftlich an den Papst selbst, der dem Erzherzog durch den Nuntius in Graz mitteilen ließ, dass er sich des Verbrechens der unerlaubten Besitzergreifung von Kirchenvermögen schuldig gemacht habe. Der Erzherzog sah seinen Fehler ein und war bereit, die beiden Jesuiten aus Eberndorf abzuziehen und die Besitzergreifung zu widerrufen. Auch die Jesuiten schienen geneigt, Eberndorf aufzugeben. Nun appellierten die Kanoniker an den Patriarchen, ihnen zu sagen, was sie tun und wovon sie leben sollten. Er möge ihnen seinen Schutzgewähren und den früheren Zustand wiederherstellen. Aus dem Streit über die Gültigkeit der letzten Propstwahl war ein Tauziehen um den Fortbestand des Stiftes geworden, das eineinhalb Jahre dauerte. Der Patriarch stand mittlerweile ganz auf Seite des Kapitels, weil das Stift seit seiner ersten Gründung im Jahre 1146 (! - richtiges Datum oder irrig statt 1106?) zur Kirche von Aquileja gehöre. Da erkrankte der Papst und die Angelegenheit blieb in Rom vorerst unerledigt.

Den ganzen Winter 1603/1604 gab es über diese Frage einen regen Briefwechsel zwischen Graz, Eberndorf, Aquileja und Rom. Letztendlich war nicht das Fehlen eines Propstes – der Gurker Domherr Matthias von Staudach wäre gerne bereit gewesen, dem Stift als Propst wieder aufzuhelfen –, der personell überalterte und geschrumpfte Konvent oder die schlechte Wirtschaftslage des Stiftes für seine Aufhebung ausschlaggebend. Allein gegenreformatorische Gründe führten die Entscheidung herbei. Der katholische Erzherzog brauchte die Jesuiten, um mit ihrer Hilfe den Protestantismus aus seinen Erblanden zu verdrängen. Da er aber die zu errichtenden Kollegien nicht mit landesfürstlichem Kammergut dotieren wollte, griff er nach geistlichem Gut, das ohnehin seit jeher als Kammergut galt. Deshalb musste Eberndorf als Augustiner-Chorherrenstift unter-gehen. Das gegenreformatorische Argument und die persönliche Intervention Erzherzog Maximilians, eines Bruders Ferdinands, beim neuen Papst dürften diesen letztendlich umgestimmt haben. Aquilejas Position war zu schwach, um die Propstei vor dem Zugriff der Jesuiten zu bewahren. Denn der Erzherzog hatte gedroht, das Patriarchat militärisch anzugreifen, sollte der Patriarch als venezianischer Adeliger den venezianischen Gesandten am Heiligen Stuhl um Intervention beim Papst bitten. Am 5. April 1604 erließ Clemens VIII. das Aufhebungsdekret bezüglich Eberndorf. Er berief sich darin auf ein schon früher erlassenes Dekret, wonach alle vakanten Propsteien und Konvente seiner Verleihung oder Verfügung vorbehalten seien. Dies sei nun bei Eberndorf der Fall und deshalb gebe er der Bitte des Erzherzogs, die Propstei zur besseren Dotierung eines Jesuitenkollegs verwenden zu dürfen, nach. Er hebe deshalb die Propstei auf, ordne aber die gerechte Versorgung der Chorherren für ihr auch fernerhin an die Klosterregel gebundenes Leben an. Der Patriarch stimmte der Aufhebung resigniert zu, da er sah, dass er den Ausgang der Sache nicht mehr verhindern konnte. Am 29. Juli fand in Beisein des päpstlichen Nuntius in Graz Gerolamo Porcia, des Sekkauer Bischofs Martin Brenner als Regierungskommissär, des Kärntner Landeshauptmanns, des Landesvizedoms und des Jesuitenprovinzials P. Alphons Carrillius die Übergabe der Kanonie an den habgierigen Orden statt. Im Kloster lebten noch fünf Chorherren, von denen vier angeblich so krank waren, dass sie nicht zelebrieren konnten. Ihre Versorgung übernahmen die Jesuiten. Der jeweilige Jesuitenrektor von Klagenfurt erhielt Titel und Rechte eines Propstes von Eberndorf und Archidiakons des Jauntales. Der Patriarch konnte die Aufhebung des Stiftes nie verschmerzen. Noch 1611 beklagte er die Unterdrückung der reichen Propstei Eberndof durch den Erzherzog, während die Seckauer Chorherren in ihrer Chronik den Untergang des Bruderstiftes mit den Worten kommentierten: „Devoraverunt hanc canoniam patres Jesuitae iam aliunde locupletes.“ Nach der Aufhebung des Jesuitenordens 1773 wurde Eberndorf staatliche Studienherrschaft. 1809 übernahmen die von St. Blasien gekommenen Benediktiner des wieder errichteten Stiftes St. Paul im Lavanttal die Herrschaft als Eigentümer.

Schule

Die Aachener Synode von 789 bestimmte, dass jedes Kloster oder Domstift eine Schule errichten sollte, in der neben (lateinischer) Grammatik, Rhetorik und Dialektik auch die artes reales Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik gelehrt werden sollten. Eine Klosterschule hatte sich überdies um den Nachwuchs für das Haus zu kümmern, also Kleriker heranzubilden. Dazu schrieb das 4. Laterankonzil (1215) allen Kapitelkirchen vor, einen „magister“ zu halten, der die Kleriker in Grammatik und anderen Wissenschaften unterrichten sollte. Dies betraf in Eberndorf das Lesen und Studium der Bibel ebenso wie der Schriften des Ordensvaters Augustinus und der anderen „Väter". Dann aber auch das Erlernen des Chorgebetes und -gesanges und der Liturgie allgemein. Die Urkunde von 1236 September 20 Saldenhofen, mit der Cholo von Saldenhofen gegenüber dem Stift auf seine Betvogtei verzichtete, schrieb ein gewisser Johannes Scholaris, „sub diaconus Junensis“. Zur gleichen Zeit wird ein „magister Hailwardus“ genannt. Dies sind die frühesten Nachrichten, aus denen auf die Existenz einer Klosterschule geschlossen werden kann. 1298 wird ein Chuonrat, 1310 Johann der Jussel von Völkermarkt als Schulmeister in Eberndorf und 1362 ein „scolasticus“ (Erzieher) der Schüler urkundlich erwähnt. Der 1440 gestorbene Kantor Johannes schenkte dem Stift „solemnia gradualia“ für den Chor. Vor 1480 gab es einen Magister Nikolaus und seine Frau Krispa, die ins Eberndorfer Nekrolog eingetragen wurden. 1531 starb der Organist des Klosters. Einer seiner Nachfolger war der aus Meißen stammende Klosterorganist Sigmund Quas. Sollte er evangelisch gewesen sein und reformatorische Orgelwerke und Lieder gespielt haben? 1588 unterhielt das Stift sieben oder acht Schüler, andere frequentierten bloß die Schule. Noch zwei Jahre später gab es ein en Schulmeister und einen Organisten in Eberndorf. Das sind die eher spärlichen Hinweise auf eine Schule, die feierliche Liturgiegestaltung und die Existenz einer Orgel im alten Stift.

Spital

Schon Patriarch Berthold von Aquileja (1218–1251) hatte – nach einer späteren Nachricht – dem Stift Zehente im Dorf Edling in der Pfarre St. Michael ob Bleiburg zwecks Errichtung eines Spitals für Arme geschenkt. Dieses soll um 1226 – noch zu Lebzeiten des Patriarchen – tatsächlich errichtet worden sein. Es war mit der dazugehörigen Kirche dem heiligen Antonius von Padua geweiht und stand nordwestlich des alten Ortes Eberndorf, unweit des Stiftsmeierhofes. Mit der Zeit erhielt das Spital weitere Güter übertragen. 1397 erlaubte der Patriarch dem Konvent, den Besitz des Spitals durch ein en Kanoniker verwalten zu lassen. Der erste könnte der 1419 gestorbene Chorherr Andreas de Sittersdorf, Provisor des Spitals, gewesen sein. Die Spitalstiftung überdauerte alle Wechselfälle der Zeit, war 1886 der Gemeinde Eberndorf zur Verwaltung übertragen und existierte noch im 20. Jahrhundert.

Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse

Wirtschaftliche Verhältnisse

Mit liegenden Gütern aus dem Erbegraf Chazelins und vom Patriarchen mit Pfarren und ihren Zehenten seit der Gründung gut dotiert, scheint die Propstei die ersten zwei Jahrhunderte ihres Bestehens – trotz einiger Anfangsschwierigkeiten mit ihren Vögten – gut gewirtschaftet zu haben. Zahlreiche Güterschenkungen und Ankäufe erhöhten die Einkünfte kontinuierlich. Dies zeigen die von der Propstei geleisteten Steuern. An den Grafen von Tirol hatte die Propstei 1292 zwei Goldgulden zu entrichten und das Aquilejer Zehentregister von 1296 weist hinsichtlich des von Papst Bonifaz VIII. auferlegte Zehents die Propstei für zwei Termine mit 25 solidos grossarum aus. Die 1323 veranstaltete Sammlung des päpstlichen Legaten im Archidiakonat Kärnten nennt die Propstei an erster Stelle mit einem Sammelergebnis von 15 Mark Agleier Pfennige. Zur selben Zeit befand sich das herzoglich kärntnerische Landgericht im Jauntal als Pfand in der Hand des Propstes und noch 1391 hatte das Stift 250 Mark Silber auf dem Landgericht sichergestellt liegen. Um diese Zeit beginnen weitere umfangreiche Güterankäufe in und um Eberndorf, aber auch in entfernteren Gegenden, wie z.B. Lembach/Limbuc bei Marburg/Maribor. Dort war das Stift schon früh zu Weingärten gekommen. Zwischen 1272 und 1277 erhielt das Stift das Fischrecht mit einem Netz am Klopeinersee, 1508 besaß es dort bereits das Recht auf drei Fischer. 1316 erwarb es einen Teil am Sablatniggsee (Zapottnicksee) in der Pfarre St. Veit im Jauntal. Auch in der Drau und in dem in diese fließenden Vellachbach (südlich von Möchling) fischte das Kloster, hatte aber deshalb jahrelang Streit mit dem Stift St. Paul.

Großen Besitzzuwachs erzielte das Stift durch Propst Georg († 1421), der den Besitz des Stiftes auf beinahe 100 Huben vermehrte und Weingärten, Wiesen und anderes erwarb. In den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts veräußerte die Familie Kriegfelder zahlreiche ihrer Besitzungen an Eberndorf, ebenso die adeligen Rechberger. Letztere wollten aber dann den Verkauf nicht anerkennen. Sie griffen sogar das Kloster an, verwüsteten es mit Feuer und Schwert und raubten den Kaufbrief. Deshalb der kaiserlichen Ungnade verfallen, wurde ein Teil ihrer Güter vom Kaiser eingezogen und an andere vergeben, die der Propstei verkauften aber dieser bestätigt (1441). In den Jahren 1473 und 1476 bedrohten die Türken das Land, gleichzeitig drangsalierten die Soldaten des Ungarnkönigs Matthias Corvinus Stift und Bevölkerung schwer. Wehrbauten mussten errichtet werden, um die Klostergebäude und Pfarrkirchen zu schützen, was viel Geld kostete. 1476 übergab ein Adeliger dem Stift 120 ungarische Goldgulden mit dem Auftrag, das Stift durch Mauern und Gräben vor den Türken und anderen Feinden zu schützen. Dafür sollte das Stift für ihn einen Jahrtag halten. In diesen Notzeiten suchte sich der damalige Propst Lorenz vermehrt der Gebete anderer Klöster zu versichern, mit denen sich Eberndorf zahlreich verbrüderte. 1483 richtete ein durch Blitzschlag entstandener Großbrand schwere Zerstörungen an Kirche und Kloster an. Zwei Jahre später beauftragte der Patriarch seinen Generalvikar mit dem besonderen Schutz der Propstei, die durch Beraubung schweren Schaden erlitten habe. Darüber hinaus hatte die Propstei erhöhte und immer wieder aufs neue geforderte Landes- und außerordentliche Steuern aufzubringen, die die finanziellen Möglichkeiten des Klosters erschöpften. Propst Leonhard von Keutschach (1480-1490) bemühte sich deshalb um ein Darlehen, um das arme Gottshaus vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren, erntete aber dafür beim Kapitel wenig Dank. Dass Kaiser Friedrich III. dem Stift und seinen Untertanen die ihm zu leistende Robot erließ, konnte sich da höchstens lindernd auswirken. Eine spürbare Hilfe bedeutete die Übernahme des landesfürstlichen Amtes Stein samt dem Landgericht im Jauntal auf Rechnung, die Propst Keutschach erreichte.

Der Verkauf von Chorherrenpfründen durch das Stift, wie 1507 geschehen, ist besonders im 16. Jahrhundert in den meisten Stiften gang und gäbe gewesen. Die Chorherren besaßen Geld und mitunter beträchtlichen Eigenbesitz zur persönlichen Verfügung.1362 stiftete der Dechant Jakob mit einem Gut, das er gekaut hatte, einen Jahrtag in Eberndorf. 1460 leistete der Chorherr Martin Lempl von seinen Gütern dem Prokurator eines spanischen Ordens zum Loskauf von Gefangenen einen entsprechenden Beitrag und erhielt dafür Ablässe. Noch 1537 kaufte der Chorherr Jakob Pruethe von seiner Mutter ein Gut samt drei Äckern, weil er seinen Eltern seinerzeit Geld für den Kauf des Gutes dazugegeben hatte. Besonders vermögend war Propst Valentin Fabri, der aus eigenem Geld etliche Stiftungen errichtete. Unter Propst Johannes Wildensteiner (1509–1532) und seinem Nachfolger Andreas Lochner, der gleichzeitig Propst von Völkermarkt und zuerst einige Jahre Koadjutor in Eberndorf war (1527/1532–1544), scheint sich die Propstei insgesamt erholt zu haben. Und dies trotz der vom Landesfürsten 1529/30 von Eberndorf – wie allen anderen Klöstern in den österreichischen Erblanden – verlangten „Quart". Diese bedeutete, dass von allem geistlichen Grundbesitz der vierte Teil der Gülten (Steuereinheitswert des Grundbesitzes) zu veräußern und der Erlös König Ferdinand I. zur Fortführung des Türkenkrieges in bar zu übergeben war. Eberndorf besaß damals Gülten im Ausmaß von 648 Pfund, 7 Schilling und 22 Pfennigen, die einen Geldwert von 14.900 Pfund Pfennigen (=Gulden) hatten. Ein Viertel von beiden waren 3.725 Pfund 6 Pfennige Bargeld oder 162 Pfund zu verkaufende Gülten. Bei allen Verkäufen war das Rückkaufrecht vertraglich gesichert, wurde von den Käufern aber meistens ignoriert. Als Käufer der Gülten traten Hans Ungnad, Landeshauptmann in Steiermark, und sein Bruder Andrä, als Besitzer der Burg Sonnegg und Nachbarn des Stiftes, auf. Sie erwarben um 2.367 Pfund Pfennige (oder Gulden) etwas über 100 Pfundgülten, wovon das Schlossgut Wasserhofen bei Kühnsdorf 2.000 Pfund Pfennige wert war. 1530 jedoch übernahm das Stift diese Güter, ausgenommen sechs Stück, von den Käufern wieder als Pfand. 21 Pfundgülten kaufte zu freiem Eigen (!) Sigmund Freiherr von Dietrichstein, der damit seine Herrschaft Hollenburg in Südkärnten arrondierte. Es handelte sich um Huben, Güter und Zulehen bei Niederdorf, Gallizien,,,Kleinperg " und anderen Orten. Weitere 12 Pfund gingen an andere Interessenten. Der Propst selbst bezahlte 110 Pfund Pfennige bar und erbot sich, die noch unverkauften 29 Pfundgülten (im Wert von ca. 450 Gulden) ebenfalls selbst zu bezahlen. Damit erwies sich das Kloster nicht nur als wirtschaftlich um sichtig, sondern auch als liquid. Propst Wildensteiner tätigte darüber hinaus noch mehrere größere Ankäufe, darunter freieigene Güter im Jauntal und in Gonobitz/Konjice, aber auch eine Mühle und etliche Huben in Kappel, die landesfürstliche Lehen waren, konnte er für das Stift erwerben. Die meisten stiftischen Huben wurden von diesem zu Kaufrecht gegen Reichung des jährlichen Urbarzinses und des dritten Pfennigs beim Weiterverkauf durch den Besitzer vergeben. Außerdem hat Propst Wildensteiner das Kloster durch Zubauten erweitert und verschönert.

Zahlreich sind die in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts angekauften Weingärten, mit denen das Stift seinen Weingartenbesitz bei Marburg/Maribor systematisch erweiterte. Da dieser aber von Eberndorf weit entfernt lag und sowohl Bewirtschaftung als auch Transport kostenintensiv waren, hielt sich der Gewinn für das Stift in Grenzen. Dabei hätte der überschüssige Wein bei günstigem Verkauf das Bargeld ins Hausgebracht. 1589 warfen die Weingärten des Stiftes 50 Fässer Wein ab, von denen aber nur 20 Fässer als Reinertrag übrigblieben, mehr als die Hälfte des Gewinns verschlangen die Kosten. Propst Valentin war ein großer Gönner seines Stiftes. Er besaß als elterliches Erbe mehrere Weingärten in Skalitz bei Gonobitz, Frauheim bei Marburg/Pram und Marburg und hatte 1505 sechs Huben zu Preurat bei Gonobitz und eine Hofstatt zu Gonobitz selbst, später noch mehrere andere Weingärten und Äcker bei Gonobitz gekauft. Er übergab sie seinem Kloster, indem er sie teils mit geistlichen Stiftungen zugunsten seiner Familie verband, teils zum Tisch des Pfarrers von St. Peter und Paul in Tainach bei Gonobitz widmete.

Propst Lucas Mayr (1560–1573) wird für den wirtschaftlichen und sittlichen Verfall des Stiftes verantwortlich gemacht. Beides ist eine Tatsache. Mayr dürfte aber ein bereits schwer verschuldetes Heimwesen übernommen haben. Schon Propst Andreas Lochner hatte das Amt im Lavanttal um 600 Gulden verpfänden müssen, um den vom König Ferdinand I. geforderten Kriegsbeitrag von 2.000 Gulden aufzubringen. 1563 soll Propst Mayr mit dem Abt von Viktring dem Kaiser 30.000 (?) Gulden geliehen haben. Im selben Jahr lieh er dem Hans Ungnad, Besitzer von Sonnegg, 8.000 Gulden, wofür das Stift Realitäten bei Sonnegg und Eberndorf als Pfand erhielt. Dass sich darunter auch Güter befanden, die zur gestifteten Kaplanei im Schloss gehörten, zeigt, was der evangelische Adel von geistlichen Benefizien hielt. Das Stift hatte nämlich Güter zum Pfanderhalten und angenommen, die ohnedies schon ihm gehörten. Sie wurden erst kurz vor der Stiftsaufhebung wieder der Kaplanei und deren Verwaltung dem Propst zugesprochen. Die Regierung glaubte, mit der Absetzung Mayrs die Probleme gelöst zu haben. Die nachfolgenden Pröpste – zum Teil Kloster- und Ordensfremde – regierten jedoch viel zu kurz, um den wirtschaftlichen Aufschwung des Stiftes bewerkstelligen zu können. Sie waren mit ihrer Aufgabe wohl auch überfordert. Streitigkeiten des Kapitels mit dem Grazer Hof um das Recht zur Wahl neuer Pröpste und ihre landesfürstliche Bestätigung erschwerten zusätzlich die notwendige Konsolidierung der Propstei nach innen und außen.

1577 sahen sich die Stifte Eberndorf und Viktring mit einer Klage der Erben des Leonhard von Siegersdorf auf Bezahlung von 6.000 Gulden samt Zinsen konfrontiert, die dem Erzherzog geliehen worden waren. Beide Stifte waren quasi ohne Vorstände und der Schaffer von Eberndorf bat den Erzherzog um Abwendung der Zahlung. Gleichzeitig informierte der Schaffer namens des Konvents den Landesfürsten, dass der abgesetzte Propst Lucas Mayr mit seinem verstorbenen Nachfolger Wolfgang von Neuhaus vereinbart habe, dass Mayr lebenslänglich und danach seinen Kindern und Verwandten ein Deputat vom Kloster gereicht werden solle. Außerdem seien ohne Wissen des Konvents vom Expropst Schulden gemacht und die Schuldbriefe dem Erzherzog zur Bestätigung eingereicht worden. Der Konvent könne diese Zahlungen nicht ohne Schaden für das Kloster leisten. Er bitte den Erzherzog, die Ratifikation für die Schuldverschreibungen abzulehnen und den abgesetzten Propst auf seine gewöhnliche Herrenpfründe zu verweisen. Im selben Jahr (1577) konnte Propst Vitus Preysl eine Schuld an Christoph Reinwald zu Rojach über 1.200 Pfund Pfennige (= 1.200 Gulden) nicht bezahlen und wurde vor das Klagenfurter Landrecht zitiert. Ob und wie er das Geld aufgebracht hat, ist nicht bekannt. Vielleicht mit Hilfe des Propstes von Griffen, von dem er sich drei Jahre später mit landesfürstlicher Bewilligung 3.000 Gulden lieh. Bei dieser aussichtslosen Finanzlage mutet das Begehren Erzherzog Karls an die Prälaten von Eberndorf und Viktring um Bedeckung von 10.000 Gulden zur Abfertigung Moriz Christoph Khevenhüllers mehr als seltsam an. Der Erzherzog hatte Khevenhüller an die Stiftsvorstände gewiesen und Khevenhüller wollte nun das Geld von diesen einklagen. Der Erzherzog beruhigte 1583 die Prälaten, er habe die Klage abgewendet, sie sollten das Geld aber irgendwo auf ihren Kredit aufnehmen. Aus diesen und vielen anderen Ursachen verschlechterten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Propstei so sehr, dass ein Administrator in temporalibus bestellt werden musste. 1583 übernahm Propst Gregor Latonius von Völkermarkt die finanzielle Verantwortung für Eberndorf. Propst Matthäus von Eberndorf führte die Misere seines Stiftes auf schlechte Hauswirtschaft seiner Vorgänger und darauf zurück, dass einige von ihnen mehr für ihre Verwandten, als für das Stift gesorgt hätten. Propst Lucas habe in Bleiburg ein Haus gebaut und zwei Huben gekauft, die nicht in das Eigentum des Stiftes gelangt seien. Auch sein Nachfolger Bartholomäus habe in der kurzen Zeit seiner Regierung mit Stiftsgeldern Grundstücke gekauft, die Kaufbriefe aber vordatiert, um den Anschein zu erwecken, er hätte die Ankäufe noch als Pfarrer von Sittersdorf getätigt.

Als Propst Bartholomäus 1583 in Windischgraz starb, sei dessen Nachlass samt den Kaufbriefen bei seinem dort lebenden Vater verblieben. Das Stift ersuchte den Erzherzog um Einantwortung der betreffenden Güter und um die Erlaubnis, sie zur Schuldentilgung verkaufen zu dürfen. 1588 setzte der Erzherzog den Laibacher Bischof Johann Tautscher zum Administrator in temporalibus ein, der die undankbare Aufgabe hatte, das schwer verschuldete Stift durch sparsames Wirtschaften zu sanieren. Dies rief den lebhaften Widerspruch des Kapitels her vor. Als Aquileja dem Propst Matthäus auch die geistliche Leitung entziehen wollte, wählten die Kanoniker gegen alles Herkommen und unter Ausschluss der Regierung einen neuen Propst. Sie beklagten sich über unzulängliche Kleidung und Kost, was der Administrator bestritt. Dieser berichtete dem Erzherzog, dass er den Konventualen immer fünf Speisen und drei Halbe Weingeben lasse. Trotzdem sei ihnen alles zu wenig und zu schlecht. Sie würden die Tage für den Empfang eines außerordentlichen Weines besser kennen, als die Tage der Heiligen im Brevier. Währender schon über 8.000 Gulden Schulden bezahlt habe, hätten sie heimlich neue gemacht. Eine persönliche Aussprache mit den Chorherren in seiner und des Bischofs von Triest Anwesenheit sei ergebnislos verlaufen. Die Antwort des Hofes, vom damaligen Hofsekretär und späteren Propst Ursinus Berthis unterschrieben, lautete dahingehend, die vom neuen Propst und den Kapitularen gemachten Schulden seien nicht zu bezahlen und dies solle auch künftig nicht geschehen.

Bischof Tautscher hatte nicht nur den Vorteil des Stiftes, sondern auch seinen eigenen im Auge. 1593 schloss der Administrator mit der Pfarrgemeinde von Seeland (südwestlich von Kappel) einen Vertrag über die Einsetzung eines dort ständig residierenden Kaplans. Die Pfarrgemeinde hatte dafür dem Pfarrer von Kappel jährlich fünf Gulden, dem Administrator aber – nicht dem Stift – „zu freyer jährlicher Verehrung“ 15 Pfund Käse zugeben. Propst Ursinus de Berthis betrieb energisch die Eintreibung von Untertanenausständen, so Anfang 1592 die der stiftischen Holden zu Gonobitz. Aus der selben Zeit sind auch eine ganze Anzahl von Kaufrechtsbriefen an Eberndorfer Untertanen vorhanden, die Zehente und Bergrechte betreffen. Die Vergabe von Gütern zu Kaufrecht war für die Untertanen günstiger, weil damit das Erbrecht ihrer Nachkommen am Besitzgesichert bzw. auch der Verkauf des Gutes seitens der Untertanen möglich wurde. Dem Stift hingegen verschafften die beim Besitzerwechsel fälligen Gebühren das so dringend benötigte Bargeld. Eine noch größere Zahl von Anlait- (= Übernahmsgebühr) und Kaufrechtsbriefen hat dann Propst Sebastian Kobl ausgestellt. Dazu bedurfte er aber der Zustimmung des Landesfürsten, der bereits seine Hand auf den Stiftsbesitzgelegt hatte. Die landesfürstliche Verfügung vom Dezember 1601, der Propst möge künftig um solche Konsense bei der Grazer Hofkammer ansuchen, war nur ein weiterer Schritt in Richtung Enteignung der Stiftsgüter zugunsten Dritter. Einige Jahre vor der Aufhebung des Stiftes wurde eine Übersicht über seine Wirtschaftslage erstellt. Nach ihr sollen 1588 die Schulden des Klosters 20.000 Gulden betragen haben, während die Einkünfte jährlich 4.000 Gulden ausmachten. Letztere setzten sich zusammen aus etwa 2.000 Star (ca. 160.000 Liter) Zinsgetreide, aus Zehenten, Ehrungen und Strafgeldern. Je 200 Joch Äcker und Wiesen Eigenwirtschaft mussten von den Bauern durch Robotdienst bearbeitet werden, wobei ihnen nur ein Frühstück zustand. An Getreide konnten durchschnittlich 1.000 Star (davon 250 Star Buchweizen) geerntet werden. Heu wurde für 60 Stück Großvieh eingebracht und die Klosterweingärten warfen 50 Fass (10.000 Liter) Wein ab, von denen nach Abzug aller Spesen nur 20 Fass übrigblieben, deren Wert 300 Gulden ausmachte. Für die Küche des Propstes und des Kapitels reichten diese Erträge hin länglich, wie der Expropst 1589 feststellte. Während der Administrator Tautscher durch sparsames Wirtschaften Schulden tilgte, ging Propst Bertis einen anderen Weg. Er nahm zur Verringerung der Schuldenlast neuerlich Kapitalien auf, erzielte aber damit nicht den erhofften Erfolg. Die permanente Finanzmisere brachte das Stift nicht nur an den Rand des wirtschaftlichen Ruins, sondern alarmierte auch den Grazer Hof. Dieser betrieb die Übergabe des Stiftes an den Jesuitenorden deshalb so energisch, weil er für ihn noch möglichst viel an Klostergütern retten wollte, bevor der Konkurs Eberndorf wertlos machen würde. Unter Erzherzog Karl musste das Stift auch das Urbar nach Graz einsenden, weshalb erst aus 1614 Urbare der Eberndorfer Besitzungen und Pfarrpfründen vorhanden sind, die von den Jesuiten angelegt wurden.

Rechtliche Verhältnisse

Im Mittelalter ergaben sich Berührungen zwischen Landesfürst und Stift hauptsächlich wegen der Vogtei oder der Privilegienbestätigungen. Die Vogtei über Eberndorf übten, soweit dies zurückverfolgt werden kann, die Herren von Trixen aus, ohne dass bekannt wäre, wie das Vogtei recht in ihren Besitzgekommen ist. Die Trixener bedrückten das Stift in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dermaßen, dass es angeblich sogar zu tätlichen Übergriffen gegen Propst Leo kam, der zwischen 1152 und 1154 von Kuno von Lonck im Streit um die Eberndorfer Kirche zweimal aus dem Stift vertrieben, darum sogar geblendet worden und in der Fremde gestorben sein soll. Vor 1194 gerieten die Brüder Cholo und Heinrich von Trixen mit Haward von Jau in Streit über die Vogtei. In diesem Jahr überließ Heinrich die Vogtei vertraglich an Hawards Sohn Cuno, der diese nach einem Jahr gegen eine hohe Entschädigung zugunsten Heinrichs in die Hände des Herzogs von Kärnten – als Lehensherr Cunos – resignierte. Der Patriarch bestätigte im selben Jahr die diesbezüglichen Vereinbarungen. Sie bestimmten, dass der Vogt vom Kloster und vom Dorf Eberndorf keine Abgaben fordern und dort auch keine Gerichtstage halten dürfe, außer er würde vom Propst dazu erbeten. Blutfälle sollten dem Vogt vorbehalten, Bußgelder bei Straffällen der niederen Gerichtsbarkeit zwischen Propst und Vogt im Verhältnis zwei zu eins geteilt werden. Alle Beamten konnten vom Propst ohne Mitsprache des Vogtes ein- oder abgesetzt werden. Dass 1220 Herzog Leopold VI. von Österreich und Steiermark als Vogteiherr über Eberndorf auftritt und damals urkundlich gelobte, die Vogtei nicht mehr zu vergeben, sondern selbst auszuüben und dies auch für sein Nachfolger versprach, wird mit zeitweiligen Ansprüchen des Babenbergers auf die Vogtei als Lehensherr der Trixener erklärt. Die Bestätigung des Vertrages von 1194 durch Herzog Ulrich III. von Kärnten erwähnt bezeichnenderweise die Urkunde von 1220 nicht.

Nach Aussterben der Herren von Jaun (Juneck) fiel deren Erbschaft an den Herzog von Kärnten, weil im Urbar des Schlosses Rechberg Herzog Ulrichs III. 1267/68 die Vogtei über Eberndorf ausdrücklich als Erbe nach Cuno von Junek bezeichnet wir d. Deshalb wurde das Blutgericht über Eberndorf zuerst von der Burg Sonnegg (wahrscheinlich früher Junek genannt) und spät er von Rechberg aus wahrgenommen. Erst als das Schloss Slein im Jauntal in den Besitz Kaiser Friedrichs III. kam, wurde Eberndorf 1454 bezüglich des Blutgerichts dem Landgericht Stein unterstellt, bei dem das Stift weiterhin verblieb. Damals wurden auch die Grenzen des Burgfrieds von Eberndorf (dieser schon seit 1194 festgelegt), die der Freiung Sittersdorf, die zum Landgericht im Jauntal gehören den Kirchtage etlicher Kirchen, die der Propst zu „behüten" hatte, so wie die Fischrechte im Vellachbach festgehalten. Die Vogtei lag also seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts beim Kärntner Landesfürsten. Ab 1394 zahlte das Kloster für die landesfürstliche Vogtei des Jauntals jährlich nur noch 10 Gulden, wobei Besitz und Untertanen der Propstei im herzoglichen Landgericht Jauntal denselben Status wie des Hezogs Leute daselbst hatten.

Alle zeitlich später erwähnten Vogteirechte betrafen nur mehr einzelne, dem Stift geschenkte oder verkaufte Güter bzw. Kirchen, wie z. B. das Patronat und die Vogtei der Marienkirche in Globasnitz, welche der Herzog von Kärnten 1265 dem Propst Johann wegen dessen großer, aber nicht näher benannten Verdienste schenkte.

Bestätigungen von Privilegien ergingen von 1266 (Herzog Ulrich III. von Kärnten) bis 1601 (Erzherzog Ferdinand II.), während päpstliche Privilegien- und Besitzbestätigungen ohne Nennung der Rechte und Stücke in den Jahren 1341, 1448 (Kardialdiakon Johannes von St. Angeli, päpstlicher Legat) und 1450 erfolgte. Vor 1329 besaß der Propst das herzogliche Landgericht im Jautal als Pfand, verzichtete aber 1391 auf die Pfandsumme von 250 Mark Silber und erhielt dafür vom Landesfürst die Gleichstellung seiner im Landgericht befindlichen Untertane und Güter mit jenen der herzoglichen Dienstherren, Ritter, Untertanen und Güter. Das damals festgesetzte Vogteigeld von jährlich zehn Gulden erließ Friedrich III. 1481 dem Stift, weil es kurz zuvor schwere Schäden durch den Türkeneinfall und die Ungarn erlitten hatte. 1408 gestattete Herzog Ernst dem Stift, den Nachlass der verstorbenen Pfarrer der stiftischen Lehenspfarre Rechberg, Globasnitz, St. Kanzian, Gallizien, Schwabegg, Neuhaus und Leifling gegen Reichung eines Winterpelzes und zweier Filzschuhe an ihn – zur Erinnerung an seine Vogtei über diese Pfarren – einzuziehen.

Nach den schweren Verwüstungen, die dem Stift und seinen Gütern durch die Ritter von Rechberg zugefügt wurden, wobei auch Urkunden verloren gingen, ließ Kaiser Friedrich III. 1454 die stiftischen Privilegie neu erheben und festschreiben. Es handelte sich um das Gericht im Burgfried Eberndorf, desen Grenzen genau angegeben wurden, die fürstliche Freiung zu Sittersdorf und die Kirchtage, die zur Vogtei und zum Landgericht Stein im Jauntal gehörte, aber vom Propst zu beaufsichtigen waren. Schließlich wurde auch das Fischrecht des Propstes, das dieser gemeinsam mit dem Kloster St. Paul und dem Besitzer von Sonnegg ausübte, anerkannt. 1455 behielt sich der Papst die Besetzung von zehn Abteien und Propsteien, darunter Eberndorf, nach den Vorschlägen des Kaisers vor. Damit war die freie Wahl unterdrückt, der Landesfürst ernannte, der Papst bestätigte. Darauf lief die Praxis hinaus. Ob Eberndorf davon betroffen war, ist fraglich, da der damalige Propst noch mehr als zwanzig Jahre regierte.

1476 wird in Eberndorf erstmals ein Richter (später „Hofrichter") erwähnt, der die Niederegerichtsbarkeit über die Stiftsuntertanen besorgte. Die zur selben Zeit genannten zwei Offiziale waren wohl Verwaltungsbeamte des Stiftes. nach 1481 befreite der Kaiser das Stift von jeder Gerichtsbarkeit, ausgenommen die dem Landgericht vorbehaltenen Blutfälle, und unterstellte es direkt dem kaiserlichen Gericht. Eine Verfügung von 1487 setzte die gerichtliche Zuständigkeit des Propstes auf dessen Lebenszeit für seine im Landgericht wohnenden Untertanen fest, ausgenommen wieder todeswürdige Verbrechen. Da das Stift politisch zum Herzogtum Kärnten gehörte, hatte es bei den Landes- und sonstigen Steuern mitzuzahlen. Ende des 16. Jahrhunderts musste Eberndorf – ähnlich wie andere Stifte – für die zur Landesverteidigung von ihm aufzubietende waffenfähige Mannschaft einen Adeligen als Rüstmeister bestellen und besolden. Seit mindestens 1446 gehörte der Propst als Mitglied der geistlichen Landstände zu den „Landleuten" Kärntens. Denn anlässlich einer damals im Hause Habsburg begangenen Hochzeit betrug der Beitrag Eberndorfs 200 Gulden.

Seit dem Regierungsantritt Ferdinands I. in den Erblandenahm der Landesfürst verstärkt Einfluss auf die internen Geschicke der Propstei, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. 1532 bevollmächtigte das Stift erstmals zwei Prokuratoren, um bei König Ferdinand I. die Bestätigung der Postulation des Propstes von Völkermarkt nach Eberndorf zu erwirken. 1573 zeigte Erzherzog Karl dem Stift an, dass die Grazer Regierung künftig neu gewählte Prälaten nur noch dann bestätigen werde, wenn diese mit ihrem Wahldekret vor ihm oder seinem Vertreter erscheinen und einen Revers unterschreiben. Damit wollte der Erzherzog verhindern, dass häretische oder unfähige Männer zu Stiftsvorstehern gewählt würden. Die Verfügung bedeutete jedoch einen gravierenden Eingriff in die Freiheit des Klosters, den Propst ohne Einflussnahme von außen wählen zu dürfen, und somit ein Präjudiz für künftige Wahlen. Dementsprechend wurde dieses Mandat vom Eberndorfer Kapitel bei der Propstwahl 1577 missachtet, was sofort eine Rüge durch den Erzherzog zur Folge hatte. Später verlangte die Grazer Regierung unnachgiebig die Beiziehung landesfürstlicher Kommissäre zu den Wahlen und verweigerte den gewählten Pröpsten die Bestätigung, wenn ihre Wahl in Abwesenheit landesfürstlicher Vertreter stattgefunden hatte. Deshalb kam es bei der Bestellung der letzten Pröpste zu erhebliche Spannungen zwischen dem Kapitel und dem Patriarchen einerseits und der Regierung in Graz andererseits. Letztere verzögerte nach dem Tod des Propstes Kobl eine Neuwahl. Das beschleunigte die Aufhebung Eberndorfs, die vom Erzherzog auch gegen den Widerstand des Patriarchen als kirchlichen Ordinarius durchgedrückt wurde.

In der Jesuitenzeit fungierten die Klagenfurter Rektoren als Pröpste von Eberndorf. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens wurde dem jeweiligen Pfarrer von Eberndorf und seinen. Nachfolgern durch Bestätigung Maria Theresias die Würde eines Propstes und Archidiakons des Jauntales zuerkannt, was das Gurker Ordiariat 1865 neuerlich bestätigt hat und noch 1938 galt. Der letzte Pfarrer, der noch den Titel Propst führte, aber nicht mehr infuliert war, starb vor einigen Jahren, der jetzige führt auch den Titel Propst nicht mehr.

Eberndorf und das Patriarchat Aquileja

Die Verbindung Eberndorfs zum Patriarchat blieb seit der Gründung des Stiftes durch alle Jahrhunderte aufrecht und traditionell gut. Zahlreiche Urkunden der Patriarchen dokumentiere nicht nur deren Sorge für das Stift, sondern auch für den Aufbau einer Organisation der Stiftspfarren. Die Marienkirche in Eberndorf ist wahrscheinlich eine Eigenkirchengründung Chazelins und scheint erst 1154 oder kurz davor zu einer Pfarre erhoben worden zu sein. 1106 wurden dem Kloster angeblich die vier plebes St. Michael in Rosegg (Ras), St. Kanzian, St. Michael ob Bleiburg und Windischgraz/Slovenjgradec (Graz) übergeben. Damit wären Eberndorf alle Taufkirchenpfarren von Villach abwärts bis zur heutigen Staats- und Landesgrenze zur seelsorglichen Betreuung anvertraut gewesen, ausgenommen die ehemalige Eigenkirche Kappel im Rosental, die in der Hand des Patriarchen blieb. Bestätigungen der „Gründungsurkunde" Eberndorfs von 1106 durch die Patriarchen erfolgten 1404 und 1452.

Die Seelsorge auf den Eberndorfer Pfarren übten sowohl Weltgeistliche wie Kanoniker aus. Letztere waren Anfang des 14. Jahrhunderts disziplinär bereits reformbedürftig, da der Patriarch ihnen 1304 diesbezüglich einen Brief schrieb. 1309 ermahnte der Patriarch Ottobono alle Prälaten und Kirchenvosteher seiner Diözese, darunter Propst Johannes von Eberndorf, sich innerhalb von sechs Monaten in ihre Residenzen zu verfügen und dort zu bleiben, andernfalls ihnen Kirchenstrafen drohten. Propst Eberhard fungierte 1328 offenbar als Sammler von Geldern, deren Zahlung der päpstliche Legat angeordnet hatte, denn der Propst bestätigte dem Abt von Rosazzo den Erlag von 18 Mark Agleier Pfennigen. Im darauffolgenden Jahr schrieb der Propst dem Patriarchen, er habe den Pfarrer Ulrich von St. Philippen bei Pfannsdorf, der ein skandalöses Leben führte, mit Kirchenstrafen belegt, weshalb er nun um sein Leben fürchten müsse. 1335 verlangte der Patriarch vom Propst unter Androhung der Exkommunikation, die Pfarre Gutenstein/Prevalje künftig keinem Säkularpriester mehr zu verleihen, sondern mit einem Kanoniker zu besetzen, wie dies alter Gewohnheit entspreche. Einige Jahre später bestätigte er dem Stift gegen den Anspruch ein es Säkularpriesters neuerlich den Besitz dieser Pfarre.

Die erfolgte Wahl der Pröpste wurde vom Kapitel dem Patriarchen angezeigt und ihre Bestätigung erbeten. Sie wurde auch stets gegeben. Wahlurkunden des Kapitels existieren von 1583 und 1599. Noch Mitte November 1603 ernannte der Patriarch den Gurker Domherrn Matthias von Staudach zum Administrator und Vikar von Eberndorf, dem der Erzherzog jedoch die Anerkennung verweigerte. 1213 wird Propst Leonhard vom Patriarchen als capellanus noster angesprochen. Propst Johannes (III.) wird 1324 aquilejanischer vicearchidiaconus von Kärnten genannt und Propst Hermann von Freg wurde noch als Pfarrer von Rosegg vom Patriarchen zum Archidiakon von Kärnten bestellt (1362), was er als nachheriger Propst von Eberndorf wohl nicht mehr war. Ab 1469 fungierten alle Pröpste als Archidiakone Aquilejas im Jauntal. Valentin Fabri, der bei seiner Wahl zum Eberndorfer Propst den Orden annahm, war Archidiakon des Jaun- und Sanntals. 1571 nennt der Patriarch Propst Lucas, dessen Lebensführung sonst zu Kritik Anlass gab, seinen Archidiaconum Patriarchalem natum und bestellte ihn zu seinem bevollmächtigten Prokurator und Generalvertreter bei der Rekuperation etlicher von den Bischöfen von Laibach der Kirche von Aquileja entfremdeter Rechte und Güter.

Mehrere Pröpste waren vor ihrer Postulation Säkularpfarrer nicht stiftischer Pfarren (zuletzt Sebastian Kobl in Pettau), regierten gleichzeitig ein zweites Stift (Otto [II.] von Rottenbuch und Eberndorf) oder waren ordensfremd (z. B. Andreas Lochner, gleichzeitig Säkularpropst von St. Maria Magdalena in Völkermarkt). Sie alle fanden trotzdem die Bestätigung Aquilejas.

Als cumulus beneftciorum zu betrachten ist die Verleihung einer großen Pfarre an den Propst, wie dies mit der Pfarre St. Michael ob Bleiburg geschah, die von 1298 bis nach 1335 im Besitz Eberndorfer Pröpste erscheint.

Soziale Verhältnisse

Die erste Namensliste von Chorherren stammt aus dem Jahre 1236, in der neben dem Propst neun Kanoniker genannt werden, die alle Priester waren. Einer trug den Titel Magister, ein anderer fungierte als Kustos. Anlässlich der Verleihung der Pontifikalien und der Pelzmozzetta durch den Papst an den Propst 1449 wird das hohe Ansehen des Stiftes gerühmt, welches besonders Adelige zu Kanonikern aufnehme. Im Dezember 1493 unterschrieben acht Chorherren das Wahlinstrumet, mit dem sie ihren Mitbruder Andreas Erlpacher zum Propst gewählt hatten, 1497 wählten der Dechant und acht Priesterkanoniker den neuen Propst. Mehr als zehn Chorherren dürfte das Stift aber nur selten gezählt haben. Beim Regierungsantritt der Pröpste Matthäus Scharrer und Sebastian Kobl (November 1583 bzw. Anfang März 1599) bestand der Konvent außer dem Propst aus sieben bzw. acht Kanonikern.

Zu diesem Zeitpunkt war die Disziplin im Konvent stark gesunken – mehrere Chorherren frönten dem Laster des Konkubinats, wie dem Patriarchen berichtet werden musste. Diese Zustände waren auch der Grazer Regierung seit langem bekannt und Wasser auf ihre Mühlen. Bei der Übernahme des Klosters durch die Jesuiten Ende Juli 1604 lebten außer dem Dechant noch vier Chorherren.

Über die soziale Herkunft der ersten Pröpste ist fast nichts bekannt, da sie nur mit ihren Vornamen erwähnt werden. Eine Ausnahme ist Propst Otto II. (†1179). Er war als Graf von Falkenstein Angehöriger des bayrischen Hochadels und mit Patriarch Ulrich II. verschwägert, außer dem gleichzeitig Propst von Rottenbuch. Erst aus dem späten Mittelalter werden auch die Familiennamen der Pröpste überliefert. Propst Hermann von Freg (1378) stammt e aus einem Kärntner Rittergeschlecht, gesessen auf dem Turm Frög unter Rosegg im Drautal, ebenso ritterlicher Herkunft war Propst Ulrich von Christendorf († 1405). Propst Georg „de Capella" († 1421) stammte aus dem Markt Eisenkappel und dürfte bürgerlich gewesen sein. Von reichen Gonobitzer Bürgern stammte Propst Valentin Fabri (1497–1509). Adelig hingegen waren die Pröpste Leonhard von Keutschach, der 1490 Dom Propst in Salzburg wurde und Eberndorf noch drei Jahre als Administrator verwaltete, Johann Wildensteiner († 1532), Andreas Lochner zu Liebenfels († 1544) und Wolfgang von Neuhaus (1573–1577). Die nachfolgenden Pröpste gehörten bürgerlichen Familien an, ausgenommen Ursinus de Bertis, der aus einer Görzer Adelsfamilie stammte, Säkularpriester, Doktor beider Rechte und vor seiner Berufung nach Eberndorf Sekretär bei Erzherzogin Maria in Graz war. 1499 postulierte Erzbischof Leonhard von Salzburg den Eberndorfer Chorherrn Christoph Hofmann auf die Propstei St. Magdalena und St. Mauritzen in Friesach.

Die Pröpste Lucas Mayr und Bartholomäus Kranich amtierten vor ihrer Wahl als Pfarrer in Sittersdorf. Beim Regierungsatritt Mayrs befanden sich neun Chorherren im Stift, angeblich ohne jene, die auf den Pfarren wirkten. Doch haben sicher alle wahlberechtigten Herren den euen Propst gewählt, weshalb es kaum m ehr als zehn gewesen sein dürften. Propst Jakob Pruethe (1544–1559) war vorher Pfarrer zu Stein im Jauntal. Der letzte Propst Sebastian Kobl war Pfarrer in Pettau, wurde Ende Jänner 1599 Administrator in temporalibs und im Mai zum Propst gewählt, nachdem er sich gegenüber dem Kapitel bereit erklärt hatte, in den Orden zu treten. Seltsamer weise gibt es von den vielen Pröpsten, die Eberndorf hatte, in der dortigen Pfarrkirche und früheren Stiftskirche nur von einem einen Grabstein. Dieser gehört Propst Andreas Lochner, der sich seinen Grabstein zu Lebzeiten errichten ließ. Er trägt die Jahreszahl 1540, während der Propst erst 1544 starb.

Zur Herkunft der Chorherren im 13. und 14. Jahrhundert ist kaum etwas festzustellen, außer dass der 1298 urkundlich erwähnte Kanoniker Johannes – vielleicht der spätere Propst Johannes II. – ein Schwager des Ritters Wulfing von Rechberg war. Anfangs dürfte sich der Konvent wohl mehrheitlich aus dem Adel der Umgebung Eberndorfs bzw. Unterkärntens rekrutiert haben. Ab dem späten 15. Jahrhundert traten verstärkt bürgerliche Kandidaten ins Stift. Für diese werden im Necrologium als Heimatorte Eberndorf, Gmünd und Straßburg (Kärnten), Cilli/Celje (Steiermark) und Eferding (Oberösterreich) genannt. Die Chorherren des 16. Jahrhunderts stammten nach den Angaben des Nekrologs aus Eberndorf, Bleiburg, Eisenkappel, Klagenfurt, Maria Saal und St. Leonhard im Lavanttal (Kärnten), Voitsberg (Steiermark) und Rudolfswerth (Krain). Adelig war kaum einer von ihnen. Der Konvent hatte immer einige Mitglieder windischer (sloweischer) Zunge, weil die Kenntnis dieser Sprache für die Seelsorge bei der windischen Bevölkerung in den Eberndorfer Pfarren Vorraussetzung war. Die Namen der meisten Chorherren, soweit im Nekrolog verzeichnet, verraten aber deutsche Herkunft.

Skriptorium und Bibliothek

1280 nennt sich Johannes dictus Shawer de Juna als scriptor aut compilator einer Urkunde Privater für das Kloster Arnoldstein. Ob es sich bei ihm um einen Eberndorfer Chorherrn gehandelt hat, und wenn ja, ob diese Erwähnung bereits als Nachweis eines mittelalterlichen Skriptoriums in Eberndorf ausreicht, ist mehr als fraglich. Denn später bediente sich das Stift für Beurkundungen eigener Notare, die die Urkunden aufsetzten und schrieben. Im Nekrolog von Eberndorf erscheint im 14. Jahrhundert Johannes Polierer von Prag als Notar des Klosters und noch 1469 stellte der Notar des Propstes ein Transsumpt einer Urkunde aus. Eindeutig belegt ist skriptorische Tätigkeit im Stift nur aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Denn vom Dechant Johannes de Everding, der wohl aus dem oberösterreichischen Eferding stammte und 1444 starb, heißt es, dass er schöne Gradualien, Antiphonarien und andere Bücher geschrieben, illuminiert und auch selbst gebunden habe.

Wenn 1298 bereits ein Schulmeister in Eberndorf genannt wird, musste auch dieser, wie seine Nachfolger, Bücher besessen haben. Ob die nach Eberndorf postulierten Pröpste des Hoch- und Spätmittelalters sowie des 16. Jahrhunderts Handschriften und Bücher in das Stift mitgebracht oder gekauft haben, entzieht sich mangels Hinweisen der Kenntnis. Der 1476 verstorbene Priester Antonius von Bleiburg schenkte dem Stift außer Geld auch Bücher. Auch andere Priester, Pfarrer, Chorherren und Private haben im Laufe der Zeit dem Kloster Bücher geschenkt, wofür ihre Namen in den Nekrolog gesetzt wurden. Daher ist schon für das 15. Jahrhundert ein gewisser Bücherschatz in Eberndorf anzunehmen. 1588 allerdings befanden sich nach der Aussage des Dechanen in der Bibliothek nur antike, keine neueren Bücher.

Menhardt vertrat die Meinung, Wolfgang Lazius habe 1549 bei seiner Kärntner Bibliotheksreise neben anderen Stiften auch Eberndorf besucht und Hadschriften für die kaiserliche Hofbibliothek in Wien requiriert. Daraus würde sich das gänzliche Fehlen von Handschriften aus manchen der aufgehobenen Klöster erklären. Dies mag hinsichtlich Eberndorfs seine Bestätigung darin finden, dass nach Aufhebung des Jesuitenordens nur sehr wenige und unbedeutende Handschriften aus Eberndorf nach Klagenfurt gekommen sind. In der dortigen Studienbibliothek konnten 1882 nur zwei Handschriften sicher als von Eberndorf stammend identifiziert werden, und zwar die Papiercodices Nr. 99 und 170, letzterer früher im Besitz der Jesuiten. Darüber hinaus wurde auch vermutet, dass einiges an Manuskripten nach der Aufhebung aus der Bibliothek der Jesuiten zerstreut, verschleppt oder beiseitegeschafft worden sein könnte.

Interessat ist die Nachricht, in der Sakristei der ehemaligen Eberndorfer Filialkirche von Loibegg/Belovice habe sich noch 1938 ein Rituale aus dem 15. Jahrhundert befunden, desse Buchstaben auf das Pergament teils mit der Handgeschrieben, teils mitgotischen Lettern gedruckt waren. In die Grazer Universitätsbibliothek ist über die Jesuiten aus Eberndorfer Bestäden nichts gelangt. Im Stiftsarchiv St. Paul wird der Eberndorfer Rotulus aufbewahrt, der zwischen Juli 1528 und Juli 1529 die Eintragungen von rund 80 Stiften und Klöstern aus Kärnten, Salzburg, Tirol, Ober- und Niederösterreich und Wien aufweist. Aus dem Jahre 1604 stammt ein Archivregister von Eberndorf („Primus Index litterarum Archivii Oberndorfensis cum earum summis"), das als Pergametumschlag ein Doppelblatt eines Orationale aus den 14. Jahrhundert (gotische Minuskel, rote und blaue Initialen) besitzt. Es ist heute die Geschichtsvereins-Handschrift 2/40 im Kärntner Landesarchiv. Im selben Archiv existiert als Geschichtsvereins-Handschrift 2/14 das von den Jesuiten angelegte Eberndorfer Kopialbuch („Liber variorum contractum", 1106-1663).

Bei der Aufhebung Eberndorfs existierte jedenfalls auch eine Bibliothek. Diese dürfte 1603 den Grundstock für die Bibliothek des Jesuitenkollegiums in Klagenfurt gebildet haben, denn sie wurde in diese aufgenommen. Nach Aufhebung des Ordens wurde sie in der Klagenfurter Lyceumsbibliothek aufgestellt, worauf die Bestände in die Klagenfurter bundesstaatliche Studienbibliothek kamen. Dort befanden sich im Jahre 1882 Bücher, deren Herkunft aus Eberndorf durch Vermerke (Exlibris Eberndorfensis coenobii Col. Clagenf. Soc. Jesu Catalogo inscriptus) erwiesen ist. Wie viele Werke davon aus dem alten Chorherrenstift stammten und von den Jesuiten nur übernommen worden waren, wurde damals nicht angegeben. Die Bestäde der ehemaligen Studiebibliothek befinden sich jetzt in der Klagenfurter Universitätsbibliothek.

Baugeschichte

Kirche

Die alte Kirche von Eberndorf reichte bis in die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts zurück. Es wurde vermutet, dass das Muttergottes-Patrozinium deshalb gewählt wurde, um eine früher am Ort verehrte weibliche Gottheit zu verdrägen. Von dieser vor 1106 nachgewiesenen Marienkirche ist nichts mehr vorhanden. Patriarch Ulrich ließ sie um 1106 erweitern und darin die sterblichen Überreste des Grafen Chazelin bestatten. Auch der östliche Teil des einstigen Presbyteriums, das um 2,20 m höher liegt als das Schiff und 11 m im Quadrat misst, samt der darunter liegenden ersten Krypta stammen von dieser Kirche. Das Chorquadrat hatte im Osten eine Halbkreisapsis, zwei Eingänge unter dem Priesterchor führten in die Krypta. Die Kirche hatte eine hölzerne Flachdecke, die 3 m niederer als die jetzige Decke war und auf in die Wände gemauerten Pfeilern ruhte. Propst Ulrich Christendorfer (1387-1405) errichtete das jetzige, erhöhte Presbyterium. Es ist 13 m lang, hat ein Kreuzrippengewölbe und Strebepfeiler sowie einen 5/8 - Chorschluss, darunter eine gleichlange 3-schiffige Krypta als Verlängerung der bereits bestehenden. Die Weihe des neuen Hochaltares und der Krypta erfolgten 1391 durch den Bischof von Triest Heinrich von Wildenstin gemeinsam mit dem Generalvikar von Aquileja Johann Cado. Die Krypta ist die bedeutendste eben der von Gurk. Die Ungnad, seit 1442 Herren auf Schloss Sonnegg, pflegten ihre Toten an der südlichen Außenseite der Kirche zu bestatten. Um die Grabstätte mit der Kirche zu verbinden, entfernten sie die Kirchenmauer und errichteten parallel zur früheren eine neue, wodurch das südliche Seitenschiff mit einer Länge von 20 m und einer Breite von 8 m entstand. Bis 1500 waren dort sieben (nicht 37!) Familienmitglieder begraben worden. 1483 fiel die Holzdecke der Kirche einem Brand zum Opfer, worauf die Wiederherstellung im Stil der Spätgotik begann. Propst Valentin Fabri vollendete aus Mitteln sei-nes Familienerbes die Einwölbung der Kirche, wobei der Dechant Lucas Fellpacher unter Feierlichkeiten und im Beisein des ganzen Konventes am 7. Oktober 1505 den Schlussstein setzte. Dieses Schlingrippengewölbe trägt die Jahreszahl „1506". Da beim Altar aus dem 15. Jahrhundert, eine von einem Flügelaltar stammende Statue Mariä Verkündigung, die 1938 in der Sakristei stand, und eine Anna Selbdritt Halbrelief aus dem 16. Jahrhundert. Arbeiten der Spätgotik sind auch die Statuen des Florianialtars. Die übrige Kircheneinrichtung stammt aus der Jesuitenzeit und ist barock. In der Kirche hängt noch ein Bild in Form eines Altaraufsatzes in der Größe von 3 x 4 m. Der letzte Propst ließ es 1601 ad sui suorumque memoriam malen. Das Mittelbild stellt das Allerheiligste in der Monstranz dar, die Attika zeigt die Aufnahme Mariens in den Himmel. In der Predella knien vor einem Kruzifix der Propst und die sieben letzten Chorherren, alle mit Rosenkräzen in den Händen und ihren Namen bezeichnet.

Stiftsgebäude

Patriarch Peregrin I. erklärte 1154, er habe in Eberndorf nicht nur eine Kanonie regulierter Augustinermönche errichtet, sondern auch das Kloster für die vita regularis der Chorherren gebaut. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um eine Erweiterung der vorhandenen, noch eher bescheidenen Wohngebäude des Säkularkapitels. Das jetzige Stiftsgebäude, mit runden Ecktürmen und Schießscharten versehen, stammt aus verschiedenen Epochen. Propst Laurentius (1445-1479) ließ anlässlich des Türkeneinfalls 1473 das Stift mit Wall und Graben befestigen, wozu ihm Georg Löschenpfeffer 120 ungarische Dukatengulden als Messstiftung beisteuerte. Am 14. Oktober 1476 griffen die Türken Eberndorf neuerlich an, wurden aber durch die Befestigungen und die Verteidigung der Klosterleute abgewehrt. Deshalb trieb Propst Leonhard von Keutschach (1480-1490), dessen Brüder in der Eberndorfer Kirche begraben waren, die Befestigungsarbeiten zum Schutz des Klosters voran und gab Anleitungen zur Errichtung von Wehrgalerien an den von den Türken bedrohten Kirchen. Dazu und zum Brand der Kirche von 1483 passt die Erwähnung der Jabrica, also einer Zeche (Bauhütte), aus 1489, ebenso einer fabrica ecclesiaeet monasterii im 16. Jahrhundert. Denn Propst Johannes Wildensteiner (1509-1532) vergrößerte und verschönerte das Kloster und baute Gebäude hinzu. Der im 17. Jahrhundert erwähnte „Dreikönigssaal " war vor der Jesuitenzeit wahrscheinlich eine Kapelle, die sich im Osttrakt der Stiftsgebäude befand, wo man vor dem Zweiten Weltkrieg an der Außenseite in nördlicher Richtung vom Presbyterium der Pfarrkirche vermauerte spitzbogige Fenster sah. 1588 waren die Dächer der Gebäude undicht, letztere deshalb schadhaft. Als die Jesuiten Eberndorf übernahmen, unterzogen sie das Ganze Stift einem großzügigen Umbau, denn sie hatten das Geld dazu. Die nördlich der Kirche einen geschlossenen Hofbildenden Gebäude stammen mit Ausnahme der Trakte im Westen und norden vorwiegend aus dem zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts. Durch die teilweise Einbeziehung mittelalterlicher Gebäude und Mauern entstand der unregelmäßig viereckige Hof. Die Trakte weisen dreigeschossige Pfeilerarkaden unterschiedlicher Achsenzahl auf. 1634 wurden laut Inschrift das Eingangstor mit dem zweistöckigen Aufbau und ein Pfarrhof (,,Benefiziatenhaus") errichtet. Der Erweiterungsumbau und die Fassadierung werden Peter Franz Carlone zugeschrieben. Der weitläufige Bau diente den Jesuiten zuerst als Noviziat, wobei gewöhnlich nur vier Patres im ehemaligen Stift lebten. 1658 wurde das Noviziat aufgegeben und es blieben nur zwei bis drei Patres zurück, die die Seelsorge ausübten und die Wirtschaft betrieben. Um die Räumlichkeiten des Klosters doch zu nützen, führt en die Jesuiten Exerzitien für Priester -meist in der ersten Fastenwoche abgehalten - ein. 1690 richtete ein Erdbeben beträchtlichen Schaden an Gebäuden, Kaminen und Türmen des Stiftes an. 1723 vernichtete ein großer Brand Kloster und Kirche. Der Wiederaufbau dauerte mehrere Jahre und kostete 60.000 fl. 1751 wurde der jetzige Bau fertiggestellt. 1809 übergab Kaiser Franz I. den Benediktinern des ehemaligen Klosters St. Blasien im Schwarzwald das leerstehende Stift St. Paul i. L. und als Dotation u. a. Kloster und Herrschaft Eberndorf samt Gut und Schloss Wasserhofen. Die Stiftsgebäude gehören jetzt der Marktgemeinde Eberndorf.

Archivalien

Über das Archiv des Klosters im Mittelalter fehlen alle Nachrichten. Vor 1447 wurden dem Kloster angeblich viele Urkunden geraubt und gingen deshalb zugrunde, doch kann sich dies wohl nur auf jene Stücke bezogen haben, die die Güterverkäufe der Rechberger an das Stift betrafen. 1588 wurden die Schriften in einer hölzernen Truhe in der Sakristei aufbewahrt. Das Archiv des untergegangenen Stiftes verblieb größtenteils auch unter den Jesuiten in Eberndorf, einige wichtige Urkunden verwahrten sie allerdings in Klagenfurt. Davon kamen nach der Aufhebung dieses Ordens 36 Originalurkunden (von 1220 bis 1601) in die k. k. Hofbibliothek und liegen jetzt im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Die „älteste" Eberndorfer Urkunde von 1106 (Innovation 13. Jahrhundert) gelangte 1849 an den Kärntner Geschichtsverein und befindet sich im Kärntner Landesarchiv. Der übrige Archivkörper verblieb weiter in Eberndorf, mit dem nun auch wieder die Eberndorf-Bestände im Klagenfurter Jesuitenkolleg vereinigt wurden. Alles zusammen ging dann 1809 in den Besitz des wieder errichteten Stiftes St. Paul über, wo sich die Archivalien nach wie vor befinden. Die wichtigsten darunter sind: l. Zahlreiche Originalurkunden. 2. Ein von den Jesuiten angelegtes Eberndorfer Kopialbuch aus dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. 3. Das Nekrolog der Propstei in Form eines Pergament-Codex. Dabei scheint es sich um ein erneuertes Nekrolog aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu handeln, dessen Vorläufer um die Mitte des 14. Jahrhunderts begonnen worden war. In der vorliegenden Fassung von zwei Händen geschrieben (A bis ca. 1480, B bis 1592 fortgesetzt) ist es jedoch unvollständig, weil etliche Blätter schon 1886 fehlten. Als letzte Eintragungen haben die Jesuiten die Sterbedaten einiger Exchorherren festgehalten. 4. Rotulae aus Eberndorf. 5. Urbare (erst von 1614). 6. Akten über Vorgänge aus den letzten Jahrzehnten der Propstei im Dekanatsarchiv Eberndorf. 7. Zahlreiche Faszikel „Herrschaft Eberndorf". Diese Quellen hat B. Schroll entweder ediert oder für seine Publikationen benützt. Die meisten Eberndorfer Urkunden haben Eingang in die MDC und andere gedruckte Urkundenbücher gefunden. Laschitzer hat einige Urkunden des HHStA als Nachtrag zu Schroll ediert. Im Archivio della Curia Arcivesovile di Udine (ACAU) liegen zahlreiche Faszikel mit Akten über das Stift (Prepositura di Eberndorf), die die Beziehungen zwischen dem Patriarchat Aquileja und der Propstei, hauptsächlich im 16. Jahrhundert bis zur Aufhebung, dokumentieren. Diese Faszikel enthalten auch einige wenige Original-Urkunden des genannten Zeitraums.

Pläne und Ansichten

Ein Grundrissplan der Stiftsanlage von der Hand F. X. Kohlas (?), Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden, ist im 1. Band der „Kärntner Burgenkunde", wiedergegeben. Die älteste überlieferte Ortsansicht von Eberndorf ist auf einer gemalten Grenzkarte der Landgerichte Sonnegg und Feuersberg von 1668 zu finden (Papier auf Lw., Tinte aquarelliert). Das in der Stiftskirche hängende Stifterbild (Öl/Lw.) darstellend COMES ACHAZIVS CAZELINVS FVNDATOR KVNIGVDA CON IVNX, das angeblich aus dem frühen 17. Jahrhundert stammen soll, zeigt eine Ansicht des Stiftes, wie es sich zur Zeit der Renaissance (2. Hälfte 16. Jahrhundert) präsentiert haben mag. Der größte Teil der Gebäude ist noch gotisch, ein Hof hat schon zweistöckige Renaissance-Arkaden. Die Abbildung erweckt den Eindruck von Zuverlässigkeit, zumindest scheint ihr die Absicht zugrunde zu liegen, den Zustand der Stiftsanlage vor dem Umbau durch Carlone festzuhalten. Der prächtige Kupferstich des Stiftes von Peter Mungerstorf in J. W. Valvasors Topographia Archiducatus Carinthiae von 1688 stellt die Gebäude noch in einer Anordnung dar, die sehr an jene im Stifterbild erinnert. Doch sollte sie bereits die Erweiterung des Komplexes durch die Jesuiten zeigen. Beide Darstellungen weichen von der heutigen Wirklichkeit beträchtlich ab.

Sphragistik und Heraldik

Siegel

Das Kapitel in Eberndorf führte ein von 1335 bis 1471 nachweisbares spitzovales Siegel. Im Siegelfeld ist die Muttergottes mit dem unbekleideten Jesuskind dargestellt. Maria sitzt auf einem gepolsterten Thronsessel, der auf einem mit einer Lilie geschmückten Podest steht, und reicht dem Kind mit der Rechten eine Kugel, nach der dieses greift. Bekleidet ist sie mit einem langen Mantel und auf dem Haupt trägt sie einen Schleier. Beide Figuren sind nimbiert sowie links von drei Sechsternen und rechts von einem begleitet. Zwischen zwei Perllinien ist eine mit einem Kreuzzeichen beginnende unziale Umschrift angeordnet: + S(igillum). S(an)C(t)E: MARIE: IVN/ENSIS: ECCLESIE Von diesem Stift konnte bisher kein nachfolgendes (Konvent-) Siegeltypar angetroffen werden.

Wappen

Nach heraldisch rechts in Blau über einem silbernen Bogenschildfuß (Berg) aufgerichtet ein goldenes Einhorn. Das Wappenbild dürfte von den Stifterngraf Chazilo und seiner Gemahlin Kunigunde herkommen. In der Stiftskirche befindet sich ein barockes Gemälde von dem Paar. Unter ihnen sind zwei Wappentartschen zu sehen: nach links aufgerichtet ein goldenes Einhorn in Blau. Früher wurde es fälschlich, so von Megiser 1612 und ihm folgend von anderen Autoren, dem Kapitel von St. Andrä im Lavattal zugeschrieben.

Gedruckte Quellen

  • Josef Chmel: Materialien zur österreichischen Geschichte Aus Archiven und Bibliotheken. Wien 1838. (Digitalisat)
  • Simon Laschitzer: Die Archive und Bibliotheken des Jesuitencollegiums in Klagenfurt und der Stifter Eberndorf und Millstatt In: Carinthia I 72 (1882), S. 113–121. (Digitalisat)
  • Relazione della visita apostolica in Carniola. Stiria e Carinzia fatta da Francesco Barvaro. Patriarca eletto d´Aquileja l’anno1593 e presentata a papa Clemente VIII. Udine 1862. (Digitalisat)
  • Beda Schroll: Rotulae des Augustiner-Chorherren-Stiftes zu Eberndorf. In: Archiv für Vaterländische Topographie 9 (1864) 1–22. (Digitalisat)
  • Beda Schroll: Urkunden. Regesten des Augustiner-Chorherren-Stiftes Eberndorf im Jaunthale. Klagenfurt 1870. (Digitalisat)
  • Beda Schroll: Necrologium des ehemaligen Augustiner-Chorherrenstiftes St. Maria in Juna oder Eberndorf in Kärnten. In: In: Archiv für österreichische Geschichte 68 (1886) 209–325. (Digitalisat)
  • Giorlamo Conte de Renaldis: Memorie storiche dei tre ultimi secoli del Patriacarto d’Aquileia (1411–1751). Udine 1888. (Digitalisat)
  • Bernardo Maria de Rubeis: Monumenta ecclesiae Aquileiensis (…). Argentinae 1740. (Digitalisat)
  • Guiseppe Vale: Itinerario di Paolo Santonino in Carintia, Stiria e Carniola negli anni 1485–1487 (studi e testi 103). Cittá del Caticano 1943.
  • Hermann Weißner (Bearb.): Monumenta historica ducatus Carinthiae. Bände 1–4. Bearbeitet von Anton von Jaksch. Klagenfurt 1896–1906. Bände 5–11. Klagenfurt 1956–72.
  • Oskar Veselsky: Die Konsekrationsberichte aus den Ordinations- und Konsekrationsprotokollen der Bischöfe von Lavant im 16. Jahrhundert. Graz 1997 (Quellen zur Geschichtlichen Landeskunde der Steiermark, 11).
  • Helmut Pechl (Hg.) / Wener Bergmann (Bearb.): Die Tegernseer Briefsammlung des 12. Jahrhunderts. Hannover 2002 (Monumenta Germaniae Historica. Epistolae. Die Briefe der deutschen Kaiserzeit, 8).

Literatur

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  • Heinz Dopsch / Hans Spatzenegger: Geschichte Salzburgs Stadt und Land. Band I/2. Salzburg 1983.
  • Bernhard Duhr: Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge im XVI. Jahrhundert. Band 2/1. Freiburg im Breisgau 1913.
  • Rudolf Egger (Bearb.): Die Reisetagebücher des Paolo Santonino 1485–1486. Klagenfurt 1947.
  • Walther Fresacher: Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. 2. Abteilung: Die Kirchen- und Grafschaftskarte. Teil 8/1: Kärnten südlich der Drau. Klagenfurt 1966.
  • Reinhard Härtel: Le fonti diplomatiche e la fondazione dell‘ Abbazia di Moggio. In: Le origini dell’Abbazia di Moggio e i suoi rapport con l’Abbazia svizzera di S. Gallo. Hg. von Gian Carlo Menis. Udine 1994 (Publicationi della Deputazione di Storia partia per il Friuli, 21), S. 17–44.
  • Reinhard Härtel: Tre secoli di diplomatica patriarcale (944–1251). In: Il patriarcato di Aquileia uno stato nell’ Europa medieval. Hg. von Paolo Cammarosano. Udine 1999, S. 229–262.
  • Reinhard Härtel: Moggio. In: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Österreich und Südtirol. Band 3/2. Hg. von Ulrich Faust / Waltraud Krassnig. St. Ottilien 2000 (Germania Benedictina, 3/2), S. 832–862.
  • Alfred von Jaksch / Martin Wutte u.a.: Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer 1. Abt. Die Landgerichtskarte, 4. Teil Kärnten, Krain, Görz und Istrien, 1. Heft: Kärnten Görz und Gradisca. Wien 1914.
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  • Ernst Klebel: Zur Geschichte der Pfarren und Kirchen Kärntens. B. Die kirchliche Organisation im Patriarchat Aquileja. In: Carinthia I 116 (1926), S. 1–47.
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  • Irmtraud Koller-Neumann: Eine Statistik zum österreichischen Klosterwesen von 1593. In: Historische Blickpunkte. Festschrift für Johann Rainer zum 65. Geburtstag dargebracht von Freunden, Kollegen und Schülern. Hg. von Sabine Weiss. Innsbruck 1988 (Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft 25), S. 331–344.
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  • Simon Laschitzer: Geschichte der Klosterbibliotheken und Archive Kärntens zur Zeit ihrer Aufhebung unter Kaiser Joseph II. In: Carinthia I 73 (1883), S. 129–148.
  • Giacomo Marcuzzi: Sinodi Aquileiesi. Udine 1910.
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  • Gian Carlo Menis: Storia del friuli dlalle origini alla caduta dello stato patriarcale (1420). Udine 1978.
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  • Helmut Plechl: Studien zur Tegernseer Briefsammlung des 12. Jahrhunderts 4. Tegernsee unter den Äbten Konrad I. und Rupert (1126–1186). In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 13 (1957), S. 394–481.
  • Johann Rainer: Das geplante Bistum Völkermarkt. In: Carinthia I 150 (1960), S. 804–828.
  • Johann Rainer: Die Jesuiten in Klagenfurt und Eberndorf. In: Symposium zur Geschichte von Millstatt und Kärnten. Hg. von Franz Nikolasch. Millstatt 1994, S. 52–64.
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  • Rudolf Schäffer: Die Ungnad 1450-1530. In: Adler. Zeitschrift für Genealogie und Heraldik 12 (1981), S. 166, Anm. 15.
  • Michael Schmid: Das Augustinerchorherrenstift Eberndorf in Kärnten. In: In Unum Congregati 2 (1955), S. 68–73.
  • Heinrich Schmidinger: Patriarch und Landherr. Die weltliche Herrschaft der Patriarchen von Aquileia bis zum Ende der Stauffer. Graz / Köln 1954 (Publikationen des Österreichischen Kulturinstituts in Rom, I/1).
  • Heinrich Schmidinger: Die Besetzung des Patriarchenstuhls von Aquileja bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 60 (1952), S. 335–354.
  • Monika Siedler: Marktgemeinde Eberndorf Einst und heute. Klagenfurt 1992.
  • Stephan Singer: Kultur- und Kirchengeschichte des Jauntales. Band 3: Dekanat Eberndorf. Kappel 1938.
  • Stephan Singer: Kultur. Und Kirchengeschichte des Jauntales. Band 4: Dekanat Bleiburg. Klagenfurt 1983.
  • Albert Starzer: Die Uebergabe des Chorherrenstiftes Eberndorf an die Jesuiten. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 6 (1901), S. 624–633.
  • Guiseppe Trebbi: Francesco Barbaro. Patrizio veneto e patriarca di Aquileia. Storia della societá Friulana. Sezione studi e testi. Udine 1984.
  • Adolf Trende: Die Stiftsbibliothek in St. Paul. In: Carinthia I 142 (1952), S. 609–669.
  • Peter Tropper: Von Missionsgebiet zum Landesbistum. Organisation und Administration der katholischen Kirche in Kärnten von Chorbischof Modestus bis zu Bischof Köstner. Klagenfurt 1996.
  • Johann Weichard Freiherr Valvasor: Topographia Archiducatus Carinthiae. Nürnberg 1688.
  • Evelyne Webernig: Geschichtliches über Eberndorf. Klagenfurt 2000 (Ausstellungskatalog des Kärntner Landesarchivs, 6).
  • Erika Weinzierl-Fischer: Die Quart in Kärntens Stiften und Klöstern. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchiv 4 (1951), S. 138–166.
  • Hermann Weissner / Gerhard Seebach: Burgen und Schlösser in Kärnten. Klagenfurt, Feldkirchen, Völkermarkt. Wien 1980.
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