Sacra.Wiki Liste der Pröpste des Stiftes Stainz

Liste der Pröpste des Stiftes Stainz

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Die Reihe der Pröpste und deren Regierungsze iten werden sowohl in der ältesten Literatu r (A. J. Caesar, Mari.an), als auch bei neueren Autoren z. T. höchst unt erschiedlich bzw. falsch angegeben . Die folgende Prop streihe wurde auf Grund der Urkundenreihe des St LA und anderer Quellen erstellt. Als grobe Irrtümer in den bisherigen Propstreihen jüngerer Autoren sind folgende zu nennen: Pitter, Wilfinger und Lackner lassen die Regieru ngszeiten der mittela lterlichen Pröpste unmitt elbar mit der letzten urkundlichen Ne1mung ihrer Vorgänger beginnen bzw. dehnen die Regierungszeiten der Pröp ste imm er bis zur erste n urkundlichen Nennung ihrer Nachfo lger aus, was nicht zu vertreten ist. Es werden daher als Regierungsjahre der Pröp ste nur die Jahre ihrer urkundlichen Nennungen angeführt. Die Intervalle dazwischen bedeuten selbstver ständlich „bis". Der von Lackner als Gegenpropst bezeichnete Johann I. Staindorfer 1392-1397, von Sclak als Prop st geführte Johann Reindo1fer, starb 1397 und von Kohlbach zu 1392 als Propst angegebene Johann Steindorfer war nach einer Urkunde des StLA (AUR 3765e) 1393 schaff er dez gotzhaws ze Stencz, also Verwalter der Stiftsgüter, und daher wede r Propst noch Gegenprops t, sonst hätte er sich in der Urkunde Propst oder prepositus genannt. Weitere Nennun gen Staindorfers sind in der AUR des StLA nicht enthalten. Nach dem Nekrolog von Eberndorf starb Staindorfer jedoch am 1. Novem ber (1397) als Propst (AöG 68/1886, 256). Pitter, Wilfinger und Lackner nennen Andreas 1., 1429, Gegenpropst. Andr eas (Andre) wird aber, wie Selak und Kohlbach richtig angeben, im genannten Jahr Propst genann t (StLA, AUR 5179d). 1475 (VIII 17 Stainz) richtet e das Kapitel an den Seckauer Bischof die Bitte um Konfirmation des nach dem Tod des Prop stes Thomas Enser gewählten Propstes August in (DAG, Pfarrurkunden R2, n. 64). Zu 1526 bzw . 1525 bis 1528 wird von Pitter, Lackner und Wilfinger ein Gegenpropst Wolfgang erwähnt. Pitter nennt dafür eine Urk unde vom 21.6.1526, derzufolge Propst Wolfgang und der Konve nt von Stainz mit Christoph von Racknitz einen Gütertausch vorgenom men haben sollen, mit Besiegelung der Urkunde durch Wolfgang von Weisseneck, den Pitter deshalb als wahrscheinlic hen Gegenpropst bezeiclmet. Es handelt sich aber um eine Fehlinterpretation Pitters. Im Jahre 1526 war Johann Macher (alleinige r) Prop st und Wolfgang von Weisseneck konnte schon deshalb nicht Gegenprop st gewesen sein, weil er verhei ratet war, eine Tochter hatt e, 1519 (II 7 Graz, StLA, AUR) Mitglied der steirischen Stände im Ritterstand war und als solcher, nicht als Chorher r, noch 1537 lebte (vgl. ZHVSt 89/ 90 (1998/1999), 230,257) . Zudem findet sich bei der Visitation der Kanonie am 20. Juni 1528 nicht die geringste Erwä hnun g eines Gegenpropstes oder einer vorangegangene n Spaltung des Konventes, dem damals kein Wolfgang von Weisseneck angehörte. Propst Simon Eberhard soll nach Lackner und Fitter 1649, nach Selak und Kohlbach aber (am 2. März) 1650 gestorben sein. Der Grabstein des Propstes in der Stainzer Pfarrkirche trägt als Sterbedatum den 2. März 1649. Propst Jöchlinger ist nach dem Sterbebuc h der Grazer Stadtpfarre zum Heiligen Blut am 7. Juli 1683 im Grazer Stainzerhof gestorben und nach Stainz zum Begräbnis übergeführt worden . Wilfinger und Lackner haben irrig Jöchlingen und 1684 als Sterbejahr . Pitter und Wilfinger haben in ihren Propstreihen zu (28. 9.) 1689 einen Gegenpropst Leonhard. Die von Pitter dazu zitierte Urkunde vom genannten Tag aus dem StLA, Archiv Hornegg, Herrschaft, S 4, H 7, nennt eindeutig Johann Bernhard als Propst und Leonhard ist daher ein Lese- oder Abschreibfe hler Pitters. Die Wahl des Propstes Carminelli erfolgte ers t Anfang 1705, nicht schon 1704.

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