Liste der Pröpste des Stiftes Stainz
Ansichten
Aktionen
Namensräume
Varianten
Werkzeuge
Die Reihe der Pröpste und deren Regierungszeiten werden sowohl in der ältesten Literatur (A. J. Caesar, Marian), als auch bei neueren Autoren z.T. höchst unterschiedlich bzw. falsch angegeben. Die folgende Propstreihe wurde auf Grund der Urkundenreihe des StLA und anderer Quellen erstellt. Als grobe Irrtümer in den bisherigen Propstreihen jüngerer Autoren sind folgende zu nennen: Pitter, Wilfinger und Lackner lassen die Regierungszeiten der mittelalterlichen Pröpste unmittelbar mit der letzten urkundlichen Nennung ihrer Vorgänger beginnen bzw. dehnen die Regierungszeiten der Pröpste immer bis zur ersten urkundlichen Nennung ihrer Nachfolger aus, was nicht zu vertreten ist. Es werden daher als Regierungsjahre der Pröpste nur die Jahre ihrer urkundlichen Nennungen angeführt. Die Intervalle dazwischen bedeuten selbstverständlich "bis".
Der von Lackner als Gegenpropst bezeichnete Johann I. Staindorfer (1392–1397), von Selak als Propst geführte Johann Reindorfer, starb 1397 und von Kohlbach zu 1392 als Propst angegebene Johann Steindorfer war nach einer Urkunde des StLA (AUR 3765e) 1393 "schaffer dez gotzhaws ze Stencz", also Verwalter der Stiftsgüter, und daher weder Propst noch Gegenpropst, sonst hätte er sich in der Urkunde Propst oder prepositus genannt. Weitere Nennungen Staindorfers sind in der AUR des StLA nicht enthalten. Nach dem Nekrolog von Eberndorf starb Staindorfer jedoch am 1. November (1397) als Propst (AöG 68/1886, 256). Pitter, Wilfinger und Lackner nennen Andreas I., 1429, "Gegenpropst". Andreas (Andre) wird aber, wie Selak und Kohlbach richtig angeben, im genannten Jahr Propst genannt (StLA, AUR 5179d). 1475 (VIII 17 Stainz) richtete das Kapitel an den Seckauer Bischof die Bitte um Konfirmation des nach dem Tod des Propstes Thomas Enser gewählten Propstes Augustin (DAG, Pfarrurkunden R2, n. 64). Zu 1526 bzw. 1525 bis 1528 wird von Pitter, Lackner und Wilfinger ein Gegenpropst Wolfgang erwähnt. Pitter nennt dafür eine Urkunde vom 21. Juni 1526, derzufolge Propst Wolfgang und der Konvent von Stainz mit Christoph von Racknitz einen Gütertausch vorgenommen haben sollen, mit Besiegelung der Urkunde durch Wolfgang von Weisseneck, den Pitter deshalb als wahrscheinlichen Gegenpropst bezeichnet. Es handelt sich aber um eine Fehlinterpretation Pitters. Im Jahr 1526 war Johann Macher (alleiniger) Propst und Wolfgang von Weisseneck konnte schon deshalb nicht Gegenpropst gewesen sein, weil er verheiratet war, eine Tochter hatte, 1519 (II 7 Graz, StLA, AUR) Mitglied der steirischen Stände im Ritterstand war und als solcher, nicht als Chorherr, noch 1537 lebte (vgl. ZHVSt 89/90 (1998/1999), 230,257). Zudem findet sich bei der Visitation der Kanonie am 20. Juni 1528 keine Erwähnung eines Gegenpropstes oder einer vorangegangenen Spaltung des Konventes, dem damals kein Wolfgang von Weisseneck angehörte.
Propst Simon Eberhard soll nach Lackner und Fitter 1649, nach Selak und Kohlbach aber (am 2. März) 1650 gestorben sein. Der Grabstein des Propstes in der Stainzer Pfarrkirche trägt als Sterbedatum den 2. März 1649. Propst Jöchlinger ist nach dem Sterbebuch der Grazer Stadtpfarre zum Heiligen Blut am 7. Juli 1683 im Grazer Stainzerhof gestorben und nach Stainz zum Begräbnis übergeführt worden. Wilfinger und Lackner irrten bezüglich der Schreibung "Jöchlingen" und 1684 als Sterbejahr. Pitter und Wilfinger haben in ihren Propstreihen zu (28. September) 1689 einen Gegenpropst Leonhard. Die von Pitter dazu zitierte Urkunde vom genannten Tag aus dem StLA, Archiv Hornegg, Herrschaft, S4, H7, nennt eindeutig Johann Bernhard als Propst und Leonhard ist daher ein Lese- oder Abschreibfehler Pitters. Die Wahl des Propstes Carminelli erfolgte erst Anfang 1705, nicht schon 1704.