Sacra.Wiki Hartmann (St. Florian): Unterschied zwischen den Versionen

Hartmann (St. Florian): Unterschied zwischen den Versionen

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|Institution=Stift St. Florian
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|Quelle=Karl Rehberger, Christiane Wunschheim (Hg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 28–30.
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Hartmann, † 1099, war der erste Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] (1071–1099).
Hartmann, † 1099, war der erste Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] (1071–1099).


Hartmann wurde 1071 vom Bischof Altmann von Passau (1065–1091) als der erste Propst des Stiftes St. Florian eingesetzt übte dieses Amt bis zu seinem Tod 1099 aus.
Nach der Einführung der Regularkanoniker in die von Altmann (Bischof von Passau 1065-1091) restaurierte Kirche wurde Hartmann 1071 als der erste Propst des Stiftes St. Florian eingesetzt und übte dieses Amt bis zu seinem Tod 1099 aus.
 
Altmann teilte Propst Hartmann nicht nur die Pfarre, in der er das Kloster mit dem Tilte des heiligen Märtyrers Florian restauriert hatte, und den ganzen Zehent zu, sondern erwies ihm auch zahlreiche Gnaden und andere Wohltaten. Er gewährte dem Kloster darüber hinaus die Freiheit, dass es mit Zustimmung der Ordensangehörigen Güter verkaufen, tauschen und weitergeben könne, soweit es für den Propst oder seine Kirche dienlicher erschien. Die Stiftspfarre konnte und durfte er einem der Mitbrüder anvertrauen, in die seinem Kloster vollrechtlich inkorporierten Kirchen aber Weltpriester einsetzen, ohne Bischof oder Ruraldechant einzubinden.  


[[Kategorie:Stift St. Florian]]
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[[Kategorie:Propst]]
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Version vom 4. November 2020, 15:05 Uhr




Hartmann, † 1099, war der erste Propst des Stiftes St. Florian (1071–1099).

Nach der Einführung der Regularkanoniker in die von Altmann (Bischof von Passau 1065-1091) restaurierte Kirche wurde Hartmann 1071 als der erste Propst des Stiftes St. Florian eingesetzt und übte dieses Amt bis zu seinem Tod 1099 aus.

Altmann teilte Propst Hartmann nicht nur die Pfarre, in der er das Kloster mit dem Tilte des heiligen Märtyrers Florian restauriert hatte, und den ganzen Zehent zu, sondern erwies ihm auch zahlreiche Gnaden und andere Wohltaten. Er gewährte dem Kloster darüber hinaus die Freiheit, dass es mit Zustimmung der Ordensangehörigen Güter verkaufen, tauschen und weitergeben könne, soweit es für den Propst oder seine Kirche dienlicher erschien. Die Stiftspfarre konnte und durfte er einem der Mitbrüder anvertrauen, in die seinem Kloster vollrechtlich inkorporierten Kirchen aber Weltpriester einsetzen, ohne Bischof oder Ruraldechant einzubinden.

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