Sacra.Wiki Otto (St. Florian): Unterschied zwischen den Versionen

Otto (St. Florian): Unterschied zwischen den Versionen

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Otto, † 1216, war 1203-1213 der sechste Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].
Otto, † 1216, war 1203-1213 der sechste Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]].


Otto wurde 1203 als Nachfolger Engelberts I. (Propst 1172-1202) zum Propst des Stiftes St. Florian gewählt und im selben Jahr vom Passauer Bischof Menegold (Mangold, Graf von Berg; Bischof von Passau 1206-1215; in diesem Jahr regierte jedoch noch Bischof Wolfger von Erla, 1191-1204) in diesem geistlichen Amt bestätigt.  
Otto wurde 1203 als Nachfolger Engelberts I. (Propst 1172-1202) zum Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] gewählt und im selben Jahr vom Passauer Bischof Menegold (Mangold, Graf von Berg; Bischof von Passau 1206-1215; in diesem Jahr regierte jedoch noch Bischof Wolfger von Erla, 1191-1204) in diesem geistlichen Amt bestätigt.  


Otto wurde von Herzog Leopold VI. von Österreich (1198-1230) sehr geschätzt. Er erlangte über die Exemption der Kirche von St. Florian aus der weltlichen Gerichtsbarkeit, über die Befreiung vom jährlichen Marchfutter (Naturalabgabe), die Erlassung von Zoll oder Maut und über alle Privilegien, die schon von den Vorfahren gewährt worden waren, eine Bestätigung. Es stand ihm außerdem zu, vom herzoglichen Hof einen Vogt als Verteidiger seines Klosters zu erbitten. Vom bayrischen Herzog Ludwig (Herzog Ludwig von Bayern, 1174-1231) erlangte er, dass die Besitzungen, welche seine Ministerialen der Kirche zum heiligen Märtyrer Florian testamentarisch übertragen hatten oder in Zukunft übertragen würden, für immer ihm gehören sollten und zwar so, dass sie im Eigentum des Prälaten wären, dass aber die Vogtei darüber dem Herzog verbliebe. Den Bezug von Salz, nämlich 150 Fuhren aus der Saline von Hall (= Bad Reichenhall), die Adalram von Perg den Ordensbrüdern im Haus des heiligen Märtyrers Florian verschafft hatte, bestätigte er.  
Otto wurde von Herzog Leopold VI. von Österreich (1198-1230) sehr geschätzt. Er erlangte über die Exemption der Kirche von St. Florian aus der weltlichen Gerichtsbarkeit, über die Befreiung vom jährlichen Marchfutter (Naturalabgabe), die Erlassung von Zoll oder Maut und über alle Privilegien, die schon von den Vorfahren gewährt worden waren, eine Bestätigung. Es stand ihm außerdem zu, vom herzoglichen Hof einen Vogt als Verteidiger seines Klosters zu erbitten. Vom bayrischen Herzog Ludwig (Herzog Ludwig von Bayern, 1174-1231) erlangte er, dass die Besitzungen, welche seine Ministerialen der Kirche zum heiligen Märtyrer Florian testamentarisch übertragen hatten oder in Zukunft übertragen würden, für immer ihm gehören sollten, und zwar so, dass sie im Eigentum des Prälaten wären, dass aber die Vogtei darüber dem Herzog verbliebe. Den Bezug von Salz, nämlich 150 Fuhren aus der Saline von Hall (= Bad Reichenhall), die Adalram von Perg den Ordensbrüdern im Haus des heiligen Märtyrers Florian verschafft hatte, bestätigte er.  


In weiterer Folge kamen noch viele Wohltaten an das Stift. Schließlich befiel Otto eine tödliche Krankheit und er starb, gestärkt mit den Sakramenten der Kirche, im Jahr 1216 als Bischof von Gurk.
In weiterer Folge kamen noch viele Wohltaten an das Stift. Schließlich befiel Otto eine tödliche Krankheit und er starb, gestärkt mit den Sakramenten der Kirche, im Jahr 1216 als Bischof von Gurk.

Version vom 12. Februar 2021, 11:26 Uhr




Otto, † 1216, war 1203-1213 der sechste Propst des Stiftes St. Florian.

Otto wurde 1203 als Nachfolger Engelberts I. (Propst 1172-1202) zum Propst des Stiftes St. Florian gewählt und im selben Jahr vom Passauer Bischof Menegold (Mangold, Graf von Berg; Bischof von Passau 1206-1215; in diesem Jahr regierte jedoch noch Bischof Wolfger von Erla, 1191-1204) in diesem geistlichen Amt bestätigt.

Otto wurde von Herzog Leopold VI. von Österreich (1198-1230) sehr geschätzt. Er erlangte über die Exemption der Kirche von St. Florian aus der weltlichen Gerichtsbarkeit, über die Befreiung vom jährlichen Marchfutter (Naturalabgabe), die Erlassung von Zoll oder Maut und über alle Privilegien, die schon von den Vorfahren gewährt worden waren, eine Bestätigung. Es stand ihm außerdem zu, vom herzoglichen Hof einen Vogt als Verteidiger seines Klosters zu erbitten. Vom bayrischen Herzog Ludwig (Herzog Ludwig von Bayern, 1174-1231) erlangte er, dass die Besitzungen, welche seine Ministerialen der Kirche zum heiligen Märtyrer Florian testamentarisch übertragen hatten oder in Zukunft übertragen würden, für immer ihm gehören sollten, und zwar so, dass sie im Eigentum des Prälaten wären, dass aber die Vogtei darüber dem Herzog verbliebe. Den Bezug von Salz, nämlich 150 Fuhren aus der Saline von Hall (= Bad Reichenhall), die Adalram von Perg den Ordensbrüdern im Haus des heiligen Märtyrers Florian verschafft hatte, bestätigte er.

In weiterer Folge kamen noch viele Wohltaten an das Stift. Schließlich befiel Otto eine tödliche Krankheit und er starb, gestärkt mit den Sakramenten der Kirche, im Jahr 1216 als Bischof von Gurk.

VorgängerFunktionNachfolger
Engelbert I.Propst des Stiftes St. Florian
1203–1213
Altmann
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