Peter III. Maurer: Unterschied zwischen den Versionen
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Peter III. Maurer, * in St. Florian (Oberösterreich), † 1546, war 1508-1545 der 32. Propst des [[Stiftes St. Florian]]. | Peter III. Maurer, * in St. Florian (Oberösterreich), † 1546, war 1508-1545 der 32. Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]]. | ||
==Leben== | |||
Peter wurde 1508 als Prälat des Stiftes St. Florian verkündet und im selben Jahr von Bischof Wigiläus Fröschl von Marzoll (1500-1517) in diesem Amt bestätigt. Er veranlasste verschiedene Maßnahmen zum Schutz und zur Verschönerung der Kirche, so ließ er in der Kirche eine Orgel bauen und versah die Sakristei mit heiligen Paramenten. Außerdem errichtete er einen Altar zu Ehren des heiligen Sebastian (Sebastiansaltar von Albrecht Altdorfer, Stiftsgalerie). Bei seinem Vaterhaus (Alte Hofrichterei, Markt St. Florian, Schlagerstraße Nr. 2) erbaute er eine Kapelle zu Ehren des heiligen Kreuzes. | Peter wurde 1508 als Prälat des Stiftes St. Florian verkündet und im selben Jahr von Bischof Wigiläus Fröschl von Marzoll (1500-1517) in diesem Amt bestätigt. Er veranlasste verschiedene Maßnahmen zum Schutz und zur Verschönerung der Kirche, so ließ er in der Kirche eine Orgel bauen und versah die Sakristei mit heiligen Paramenten. Außerdem errichtete er einen Altar zu Ehren des heiligen Sebastian (Sebastiansaltar von Albrecht Altdorfer, Stiftsgalerie). Bei seinem Vaterhaus (Alte Hofrichterei, Markt St. Florian, Schlagerstraße Nr. 2) erbaute er eine Kapelle zu Ehren des heiligen Kreuzes. | ||
Er ordnete an, dass an den Festen von Auffindung und Erhöhung des heiligsten Kreuzes eine mehrstimmige Messe mit erster Vesper gesungen werde, und er richtete noch vieles mehr zum Nutzen des Klosters ein. Ferner bestimmte er, dass in seinem Vaterhaus der jeweilige Hofrichter allzeit seine Amtsräume und seine Wohnung habe. Durch seine Tätigkeit und Ratschläge entstanden für die erstmalige Aufzeichnung der rechtsverbindlichen Normen in Bezug auf die Beschreibung der Haushalte in Österreich ob der Enns feste Gesetze. Das bedeudet, bei der Erstellung der Instruktion zur Gültenberechnung (Abgabenverzeichnis 1527) war Peter III. der erste der St. Florianer Prälaten, der als Ausschussmitglied tätig war. | Er ordnete an, dass an den Festen von Auffindung und Erhöhung des heiligsten Kreuzes eine mehrstimmige Messe mit erster Vesper gesungen werde, und er richtete noch vieles mehr zum Nutzen des Klosters ein. Ferner bestimmte er, dass in seinem Vaterhaus der jeweilige Hofrichter allzeit seine Amtsräume und seine Wohnung habe. Durch seine Tätigkeit und Ratschläge entstanden für die erstmalige Aufzeichnung der rechtsverbindlichen Normen in Bezug auf die Beschreibung der Haushalte in Österreich ob der Enns feste Gesetze. Das bedeudet, bei der Erstellung der Instruktion zur Gültenberechnung (Abgabenverzeichnis 1527) war Peter III. der erste der St. Florianer Prälaten, der als Ausschussmitglied tätig war. | ||
Neun Monate vor seinem Tod legte er das Amt des Propstes ab und trat die Regierung freiwillig an seinen Nachfolger Florian Muth (Propst 1545-1553) ab. Peter starb 1546. | Neun Monate vor seinem Tod legte er das Amt des Propstes ab und trat die Regierung freiwillig an seinen Nachfolger [[Florian Muth]] (Propst 1545-1553) ab. Peter starb 1546. | ||
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Aktuelle Version vom 30. November 2021, 14:41 Uhr
Name | Peter Maurer |
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Geschlecht | männlich |
Geburtsort | St. Florian (Oberösterreich)
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Institution | Stift St. Florian |
Funktion | Propst |
Quelle | Karl Rehberger u. Christiane Wunschheim (Hg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 138–140. |
Peter III. Maurer, * in St. Florian (Oberösterreich), † 1546, war 1508-1545 der 32. Propst des Stiftes St. Florian.
Leben
Peter wurde 1508 als Prälat des Stiftes St. Florian verkündet und im selben Jahr von Bischof Wigiläus Fröschl von Marzoll (1500-1517) in diesem Amt bestätigt. Er veranlasste verschiedene Maßnahmen zum Schutz und zur Verschönerung der Kirche, so ließ er in der Kirche eine Orgel bauen und versah die Sakristei mit heiligen Paramenten. Außerdem errichtete er einen Altar zu Ehren des heiligen Sebastian (Sebastiansaltar von Albrecht Altdorfer, Stiftsgalerie). Bei seinem Vaterhaus (Alte Hofrichterei, Markt St. Florian, Schlagerstraße Nr. 2) erbaute er eine Kapelle zu Ehren des heiligen Kreuzes.
Er ordnete an, dass an den Festen von Auffindung und Erhöhung des heiligsten Kreuzes eine mehrstimmige Messe mit erster Vesper gesungen werde, und er richtete noch vieles mehr zum Nutzen des Klosters ein. Ferner bestimmte er, dass in seinem Vaterhaus der jeweilige Hofrichter allzeit seine Amtsräume und seine Wohnung habe. Durch seine Tätigkeit und Ratschläge entstanden für die erstmalige Aufzeichnung der rechtsverbindlichen Normen in Bezug auf die Beschreibung der Haushalte in Österreich ob der Enns feste Gesetze. Das bedeudet, bei der Erstellung der Instruktion zur Gültenberechnung (Abgabenverzeichnis 1527) war Peter III. der erste der St. Florianer Prälaten, der als Ausschussmitglied tätig war.
Neun Monate vor seinem Tod legte er das Amt des Propstes ab und trat die Regierung freiwillig an seinen Nachfolger Florian Muth (Propst 1545-1553) ab. Peter starb 1546.
Vorgänger | Funktion | Nachfolger |
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Leonhard Riesenschmied | Propst des Stiftes St. Florian 1508–1545 | Florian Muth |