Ulschalk: Unterschied zwischen den Versionen
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Ulschalk trat nach kanonischer Wahl der Kapitularen 1277 das Amt des Propstes im | ==Leben== | ||
Ulschalk trat nach kanonischer Wahl der Kapitularen 1277 das Amt des Propstes im Stift St. Florian an und wurde im selben Jahr vom Passauer Bischof Petrus (Bischof von Passau 1265-1280) bestätigt. Er erlangte vom Römischen König und Grafen Rudolf I. von Habsburg (König 1273-1291) die Bestätigung der Rechte und Privilegien seines Stiftes, die schon früher gewährt worden waren. Das Kloster wurde von jeder Steuer, Maut und Naturalabgabe befreit und es wurden ihm alle Rechte bezüglich der Vogtei zugestanden. Ulschalk starb 1283. | |||
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Aktuelle Version vom 30. November 2021, 11:09 Uhr
Name | Ulschalk |
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Geschlecht | männlich
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Institution | Stift St. Florian |
Funktion | Propst |
Quelle | Karl Rehberger u. Christiane Wunschheim (Hg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 78–80. |
Ulschalk, † 1283, war 1277-1283 der vierzehnte Propst des Stiftes St. Florian.
Leben
Ulschalk trat nach kanonischer Wahl der Kapitularen 1277 das Amt des Propstes im Stift St. Florian an und wurde im selben Jahr vom Passauer Bischof Petrus (Bischof von Passau 1265-1280) bestätigt. Er erlangte vom Römischen König und Grafen Rudolf I. von Habsburg (König 1273-1291) die Bestätigung der Rechte und Privilegien seines Stiftes, die schon früher gewährt worden waren. Das Kloster wurde von jeder Steuer, Maut und Naturalabgabe befreit und es wurden ihm alle Rechte bezüglich der Vogtei zugestanden. Ulschalk starb 1283.
Vorgänger | Funktion | Nachfolger |
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Konrad | Propst des Stiftes St. Florian 1277–1283 | Ulrich von Patnanger |