Sacra.Wiki Petrus II. Hübner: Unterschied zwischen den Versionen

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|Quelle=Karl Holubar (Hrsg.), Das Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg. Geschichtliche und statistische Daten. 3. vervollständigte Auflage, Verlag Stift Klosterneuburg 2014, S. 281-282.
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Petrus II. Hübner, war Chorherr und von 1558-1563 Propst des [[Stiftes Klosterneuburg]].  
Petrus II. Hübner, war Chorherr und von 1558 bis 1563 der 37. Propst des [[Stift Klosterneuburg|Stiftes Klosterneuburg]].  


Nach dem Tod Christoph I. erlaubten die kaiserlichen Kommissäre, Bischof Urban von Gurk und Ritter Georg von Mäming eine Neuwahl zunächst nicht. Sie schlugen vielmehr Bartholomäus a Cataneis, Propst von [[Herzogenburg]], zum neuen Propst vor. Erst nach dessen Ablehnung wurde eine Wahl gestattet und aus ihr ging am 28. Juni 1558 Petrus Hübner als Propst hervor. Er wird vorher 1533 und 1548 als Chorherr erwähnt. Am 14. November 1554 wurde er von Propst Christoph nach Wittingau strafversetzt (wegen ständiger Trunkenheit), im August 1555 gestattete ihm der Passauer Offizial Dr. Hillinger die Rückkehr. Die Zustände während seiner Propstei werden in einem summarischen Bericht der Visitation von 1561 geschildert: 13 Konventualen, 6 Konkubinen oder Weiber, 8 Kinder. Weinverbrauch: 100 Dreiling (1 Dreiling = 24 Eimer = 13,58 Hektoliter) im letzten Jahr. Alle Ermahnungen an den Propst waren nutzlos, 1562 schloss er sogar in der Stiftskirche öffentlich einen Ehebund. Daraufhin wurde er am 3. September suspendiert (schon am 3. Dezember 1560 war er auf eine unbekannte Zeit suspendiert gewesen). Am 8. Jänner 1963 erfolgte das endgültige Urteil: Hübner wurde exkommuniziert und von der Prälatur und Priesterwürde suspendiert. Im Juli musste er das Stift verlassen, sein weiteres Schicksal ist unbekannt. Zwischen 1593 und 1595 dürfte Petrus Hübner im Stiftshof zu Wien nach längerer Krankheit gestorben sein.
==Leben==
Nach dem Tod Christoph I. erlaubten die kaiserlichen Kommissäre, Bischof Urban von Gurk und Ritter Georg von Mäming, eine Neuwahl zunächst nicht. Sie schlugen vielmehr Bartholomäus a Cataneis, Propst von Herzogenburg, zum neuen Propst vor. Erst nach dessen Ablehnung wurde eine Wahl gestattet und aus ihr ging am 28. Juni 1558 Hübner als Propst hervor. Er wird vorher 1533 und 1548 als Chorherr erwähnt.  
 
Am 14. November 1554 wurde Hübner von Propst Christoph wegen angeblich ständiger Trunkenheit nach Wittingau strafversetzt. Im August 1555 gestattete ihm der Passauer Offizial Christoph Hillinger die Rückkehr. Die Zustände während seiner Propstei werden in einem summarischen Bericht der Visitation von 1561 geschildert: 13 Konventualen, 6 Konkubinen oder Weiber, 8 Kinder. Weinverbrauch: 100 Dreiling (1 Dreiling = 24 Eimer = 13,58 Hektoliter) im letzten Jahr. Alle Ermahnungen an den Propst waren nutzlos, 1562 schloss er sogar in der Stiftskirche öffentlich einen Ehebund. Daraufhin wurde er am 3. September suspendiert (schon am 3. Dezember 1560 war er auf eine unbekannte Zeit suspendiert gewesen). Am 8. Jänner 1963 erfolgte das endgültige Urteil: Hübner wurde exkommuniziert und von der Prälatur und Priesterwürde suspendiert. Im Juli musste er das Stift verlassen, sein weiteres Schicksal ist unbekannt. Zwischen 1593 und 1595 dürfte Hübner im Stiftshof in Wien nach längerer Krankheit gestorben sein.
 
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[[Kategorie:Stift Klosterneuburg]]
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Aktuelle Version vom 30. November 2021, 11:53 Uhr




Petrus II. Hübner, war Chorherr und von 1558 bis 1563 der 37. Propst des Stiftes Klosterneuburg.

Leben

Nach dem Tod Christoph I. erlaubten die kaiserlichen Kommissäre, Bischof Urban von Gurk und Ritter Georg von Mäming, eine Neuwahl zunächst nicht. Sie schlugen vielmehr Bartholomäus a Cataneis, Propst von Herzogenburg, zum neuen Propst vor. Erst nach dessen Ablehnung wurde eine Wahl gestattet und aus ihr ging am 28. Juni 1558 Hübner als Propst hervor. Er wird vorher 1533 und 1548 als Chorherr erwähnt.

Am 14. November 1554 wurde Hübner von Propst Christoph wegen angeblich ständiger Trunkenheit nach Wittingau strafversetzt. Im August 1555 gestattete ihm der Passauer Offizial Christoph Hillinger die Rückkehr. Die Zustände während seiner Propstei werden in einem summarischen Bericht der Visitation von 1561 geschildert: 13 Konventualen, 6 Konkubinen oder Weiber, 8 Kinder. Weinverbrauch: 100 Dreiling (1 Dreiling = 24 Eimer = 13,58 Hektoliter) im letzten Jahr. Alle Ermahnungen an den Propst waren nutzlos, 1562 schloss er sogar in der Stiftskirche öffentlich einen Ehebund. Daraufhin wurde er am 3. September suspendiert (schon am 3. Dezember 1560 war er auf eine unbekannte Zeit suspendiert gewesen). Am 8. Jänner 1963 erfolgte das endgültige Urteil: Hübner wurde exkommuniziert und von der Prälatur und Priesterwürde suspendiert. Im Juli musste er das Stift verlassen, sein weiteres Schicksal ist unbekannt. Zwischen 1593 und 1595 dürfte Hübner im Stiftshof in Wien nach längerer Krankheit gestorben sein.

VorgängerFunktionNachfolger
Christoph I. StärlPropst des Stiftes Klosterneuburg
1558–1563
Leopold Hintermayr
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