Heinrich I. (St. Florian): Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Tod [[Dietmar I.|Dietmars I.]] (Propst 1124-1152) wurde Heinrich I. 1153 von den Kapitularen des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] einstimmig zum Propst gewählt. Der Bischof der Passauer Kirche Konrad (Bischof von Passau 1148/49-1164) bestätigte die Wahl im selben Jahr. Er bekam ohne Mühe vom Bischof die Bestätigung und Erneuerung der Schenkungen und Privilegien, die schon früher seinem Kloster gewährt worden waren. Heinrich I. erhielt vollrechtlich die Kirche zum heiligen Michael (St. Michael in der Wachau) an der Donau mit allen dazugehörigen, seit Alters her abgegrenzten Gebieten und den schriftlich festgehaltenen Zehentabgaben, die kultivierten und nicht kultivierten Flächen zu jeder Art von Nutzung, ferner die Kapelle des heiligen Mauritius in Kirchdorf (mit einem anderen Namen Spitz an der Donau), die von der Pfarre des heiligen Michael nicht weit entfernt lag. | |||
Außerdem erhielt Propst Heinrich I. (sowie alle seine Nachfolger) von Bischof Konrad die Vollmacht, dass er wegen der Aufsicht über seine Weingärten einen der Mitbrüder aus seinem Kloster an die Spitze der Kirche von St. Michael stellen dürfe. Einen untauglichen konnte und durfte er nach freiem Ermessen zurückrufen und durch einen tauglichen ersetzen. Heinrich I. starb 1172. | |||
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2021, 14:56 Uhr
Name | Heinrich I. |
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Geschlecht | männlich
|
Sterbedatum | 1172 |
Institution | Stift St. Florian |
Funktion | Propst |
Quelle | Karl Rehberger u. Christiane Wunschheim (Hg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 40–42. |
Heinrich I., † 1172, war 1153-1172 der vierte Propst des Stiftes St. Florian.
Nach dem Tod Dietmars I. (Propst 1124-1152) wurde Heinrich I. 1153 von den Kapitularen des Stiftes St. Florian einstimmig zum Propst gewählt. Der Bischof der Passauer Kirche Konrad (Bischof von Passau 1148/49-1164) bestätigte die Wahl im selben Jahr. Er bekam ohne Mühe vom Bischof die Bestätigung und Erneuerung der Schenkungen und Privilegien, die schon früher seinem Kloster gewährt worden waren. Heinrich I. erhielt vollrechtlich die Kirche zum heiligen Michael (St. Michael in der Wachau) an der Donau mit allen dazugehörigen, seit Alters her abgegrenzten Gebieten und den schriftlich festgehaltenen Zehentabgaben, die kultivierten und nicht kultivierten Flächen zu jeder Art von Nutzung, ferner die Kapelle des heiligen Mauritius in Kirchdorf (mit einem anderen Namen Spitz an der Donau), die von der Pfarre des heiligen Michael nicht weit entfernt lag.
Außerdem erhielt Propst Heinrich I. (sowie alle seine Nachfolger) von Bischof Konrad die Vollmacht, dass er wegen der Aufsicht über seine Weingärten einen der Mitbrüder aus seinem Kloster an die Spitze der Kirche von St. Michael stellen dürfe. Einen untauglichen konnte und durfte er nach freiem Ermessen zurückrufen und durch einen tauglichen ersetzen. Heinrich I. starb 1172.
Vorgänger | Funktion | Nachfolger |
---|---|---|
Dietmar I. | Propst des Stiftes St. Florian 1153–1172 | Engelbert I. |