Engelbert I.: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Tod [[Heinrich I.|Heinrichs I.]] (Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] 1153-1172) wurde 1172 Engelbert zum Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] gewählt. Im selben Jahr wurde er vom Bischof der Passauer Kirche Diepold (Graf von Berg, Bischof von Passau 1172-1190) in diesem geistlichen Amt bestätigt. Dieser bestätigte auch alle Rechte und Privilegien seiner Kirche, die schon früher gewährt worden waren, mit einer speziellen Urkunde. Außerdem bestimmte und bekräftigte er mit bischöflicher Vollmacht für ewige Zeiten, dass Engelbert und seine Nachfolger das Hospiz in Vöcklabruck gänzlich zur Verfügung haben sollten. Dieses Hospiz wurde von Pilgrim von Schalchen (Lebensdaten unbekannt) gegründet und mit den Einkünften aus der nahen Pfarre, Schöndorf genannt, vereinigt. Damit es niemandem in Zukunft möglich sei, dort aus Irrtum oder durch Missbrauch oder unter dem Schein geheuchelter Frömmigkeit Schaden zu verursachen, durften die Prälaten unfähige Personen entfernen und nach eigenem Ermessen taugliche und für den Spitalsdienst geeignete Personen einsetzen. Engelbert I. starb 1202. | Nach dem Tod [[Heinrich I. (St. Florian)|Heinrichs I.]] (Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] 1153-1172) wurde 1172 Engelbert zum Propst des [[Stift St. Florian|Stiftes St. Florian]] gewählt. Im selben Jahr wurde er vom Bischof der Passauer Kirche Diepold (Graf von Berg, Bischof von Passau 1172-1190) in diesem geistlichen Amt bestätigt. Dieser bestätigte auch alle Rechte und Privilegien seiner Kirche, die schon früher gewährt worden waren, mit einer speziellen Urkunde. Außerdem bestimmte und bekräftigte er mit bischöflicher Vollmacht für ewige Zeiten, dass Engelbert und seine Nachfolger das Hospiz in Vöcklabruck gänzlich zur Verfügung haben sollten. Dieses Hospiz wurde von Pilgrim von Schalchen (Lebensdaten unbekannt) gegründet und mit den Einkünften aus der nahen Pfarre, Schöndorf genannt, vereinigt. Damit es niemandem in Zukunft möglich sei, dort aus Irrtum oder durch Missbrauch oder unter dem Schein geheuchelter Frömmigkeit Schaden zu verursachen, durften die Prälaten unfähige Personen entfernen und nach eigenem Ermessen taugliche und für den Spitalsdienst geeignete Personen einsetzen. Engelbert I. starb 1202. | ||
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Version vom 10. Mai 2021, 10:58 Uhr
Name | Engelbert |
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Geschlecht | männlich
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Sterbedatum | 1202 |
Institution | Stift St. Florian |
Funktion | Propst |
Quelle | Karl Rehberger u. Christiane Wunschheim (Hrsgg.): Series Praelatorum (1740), HS 79a Stiftsarchiv St. Florian. Linz 2010, S. 44–46. |
Engelbert I., † 1202, war 1172-1202 der fünfte Propst des Stiftes St. Florian.
Nach dem Tod Heinrichs I. (Propst des Stiftes St. Florian 1153-1172) wurde 1172 Engelbert zum Propst des Stiftes St. Florian gewählt. Im selben Jahr wurde er vom Bischof der Passauer Kirche Diepold (Graf von Berg, Bischof von Passau 1172-1190) in diesem geistlichen Amt bestätigt. Dieser bestätigte auch alle Rechte und Privilegien seiner Kirche, die schon früher gewährt worden waren, mit einer speziellen Urkunde. Außerdem bestimmte und bekräftigte er mit bischöflicher Vollmacht für ewige Zeiten, dass Engelbert und seine Nachfolger das Hospiz in Vöcklabruck gänzlich zur Verfügung haben sollten. Dieses Hospiz wurde von Pilgrim von Schalchen (Lebensdaten unbekannt) gegründet und mit den Einkünften aus der nahen Pfarre, Schöndorf genannt, vereinigt. Damit es niemandem in Zukunft möglich sei, dort aus Irrtum oder durch Missbrauch oder unter dem Schein geheuchelter Frömmigkeit Schaden zu verursachen, durften die Prälaten unfähige Personen entfernen und nach eigenem Ermessen taugliche und für den Spitalsdienst geeignete Personen einsetzen. Engelbert I. starb 1202.
Vorgänger | Funktion | Nachfolger |
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Heinrich I. (St. Florian) | Propst des Stiftes St. Florian 1172–1202 | Otto (St. Florian) |