Sacra.Wiki Stift Gurk

Stift Gurk

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Historische Namensformen

Den Namen Gurk/Krka leitet die Sprachwissenschaft von der indogermanischen Form *kr-k-a, ,,die Sumpfige", ab, aus der sich althochdeutsch Gurka und im Slawischen Krka entwickelte. Als Bezeichnung für den Gurk-Fluss, einen Nebenfluss der Drau, ist 831 in Gurcam und 891-893 Gurca urkundlich belegt, als Bezeichnung für den Markt Gurk 898 Gurca, und 1051 Curca.

Politische und kirchliche Topographie

Marktgemeinde im Gurktal, ca. 20 km nordwestlich von St. Veit an der Glan. Herzogtum Kärnten (bis 1849), Kronland Kärnten (1849-1918) Bundesland Kärnten (seit 1918); Grafschaft Friesach (10. bis Ende 12. Jahrhundert), Kreis Klagenfurt (1748- 1849), Bezirkshauptmannschaft St. Veit a.d. Glan (seit 1849). Bischöfliches Landgericht Straßburg, Marktburgfried Gurk, seit 1849 Gerichtsbezirk St. Veit an der Glan. Heute: Bundesland Kärnten, Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk St. Veit an der Glan; Marktgemeinde und Katastralgemeinde Gurk. Diözese Gurk, Archidiakonat Gurk, Dekanat Gurk. Heute: Diözese Gurk, Dekanat Gurk, Pfarre Gurk.

Patrozinien

Das Patrozinium der um 1160 begonnenen einstigen Kathedralkirche der Bischöfe von Gurk war von Anfang an Maria Himmelfahrt. Auch die von Hemma erbaute Kirche bei dem von ihr errichteten Nonnenkloster trug ein Marienpatrozinium. Die alte Pfarrkirche in Gurk, eine Eigenkirche der Gräfin Hemma, für die diese 1043 das Tauf- und Begräbnisrecht sowie den Zehent vom Salzburger Erzbischof Balduin erwarb, trug zunächst die Patrozinien Johannes des Täufers und Magdalenas. Ab dem späten Mittelalter ist nur mehr von der Pfarrkirche St. Magdalena die Rede. 1788 wurde diese Pfarrkirche St. Magdalena gesperrt und die Domkirche Maria Himmelfahrt zur Pfarrkirche umgewandelt.

Geschichtlicher Überblick

Gründungsgeschichte

Nach einer Tradition, deren Ursprung in die letzten Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts weist, war es die heilige Hemma, die 1043 in Gurk neben dem Frauenkloster auch ein Chorherrenstift gründete; zwanzig Kanonik er seien es gewesen, die nach dem Willen der Stifterin die Seelsorge im Gurktal besorgen sollten. Im vierten der spätmittelalterlichen Reliefs des Lienhard Pampstl im Gurker Dom dargestellt, hat diese Tradition das Geschichtsbild über die Entstehung des Gurker Domkapitels nachhaltig geformt. Auch die Kapitelstatuten von 1871 leiten die Anfänge des Gurker Kapitels aus einer unmittelbaren Stiftung der hl. Hemma ab. Erst die systematische Sammlung und Auswertung der Gurker Geschichtsquellen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts verknüpfte die Errichtung des Gurker Domkapitels mit anderen, zeitlich späteren Vorgängen.

Eine Geschichtsdarstellung, die sich von Hyperkritik ebenso fernhält wie von naiver Nacherzählung der Tradition, wird festhalten, dass urkundlich nur ein Frauenkloster in Gurk als Stiftung der hl. Hemma feststeht. Bis 1060 lässt sich dieses Kloster nachweisen, bald danach muss es aufgelöst worden sein. Das Stiftungsgut kam an den Erzbischof von Salzburg. Gebhard (1060-1088) erkannte in diesem Heimfall die Möglichkeit, für den Salzburger Sprengel südlich der Tauern seelsorglich und administrativ besser vorzusorgen. Mit Zustimmung von Alexander II. und Heinrich IV. setzte er 1072 in Gurk einen Bischof ein, ohne freilich ein volles Suffraganbistum zu errichten. Als Salzburger „Eigenbistum" sollte es ganz seiner Verfügung unterstellt bleiben.

Die weitere Entwicklung von Gurk, dem Ort des Hemmagrabes und Sitz eines Bischofs, zum kirchlichen Mittelpunkt setzt nach dem Ende des Investiturstreits ein. Sie vollzieht sich im größeren Rahmen der umfassenden kirchlichen Reformbewegung dieser Jahrzehnte. Erzbischof Konrad I. (1106-1147) von Salzburg, ein entschlossener Verfechter der Gregorianischen Reform, begann ab 1121 seine Diözese nach den neuen Vorstellungen zu reorganisieren. Sein Bemühen war es ganz allgemein, die kanonischen Vorschrift en zur Grundlage seines Wirkens zu machen. Diese Tendenz lässt sich auch bei den Maßnahmen, die er in Gurk traf, feststellen. Als er im Jahre 1131 Bischof Hiltebold (1106-1131) eine Diözese zuwies und 1144 den Zehnten des neuen Sprengels an Bischof Roman I. (1131-1167) abtrat, geschah dies mit dem Hinweis auf die Weisung des Papstes und das allgemeine Recht, denen nachzukommen ihn bisher nur die widrigen Zeitläufe gehindert hätten. Freilich hat er damit die ursprünglichen Absichten Gebhards mit dem Gurker Bischof teilweise aufgegeben. Die zentrale Rolle bei der Neuordnung seiner Diözese hatte Erzbischof Konrad den Reformkanonikern zugedacht. Ihr Ideal, in der vita communis und persönlicher Besitzlosigkeit die Kirche der Apostel wieder aufleben zu lassen, hatte eine Bewegung ausgelöst, die zwischen 1110 und 1150 das christliche Abendland erfasste. Sie erwies ihre Kraft in hunderten von Stiftsgründungen, wobei in den Regeln des hl. Augustinus die genauer bestimmte Form des urkirchlichen Lebens erblickt wurde. Zuerst eremitisch zurückgezogen, wandelten sich die Reformkanoniker unter der Führung eines geistlich erstarkten Papsttums zu Trägern einer erneuerten, verinnerlichten Seelsorge.

In der Kirchenprovinz Salzburg kam es zu einer eigenständigen Ausformung der Kanonikerbewegung, die hier, wie kaum anderswo, die ganze Diözesanorganisation geistlich und institutionell trug. Im Jahre 1122 gelang es Konrad I., dem Salzburger Domkapitel die Augustinusregel aufzuerlegen. Das nunmehr regulierte Kanonikerstift am Dom sollte sich in den nächsten Jahrzehnten als das eigentliche Reformzentrum für den ganzen Salzburger Kirchensprengel erweisen. Nach diesem Muster vollzog sich 1123 auch die Errichtung eines regulierten Domkapitels in Gurk. Wie die weithin zuverlässige „Vita Chuonradi archiepiscopi Salisburgensis" berichtet, habe Bischof Hiltebold seinem Vorbild Konrad nachgeeifert und in Gurk die vita communis eingeführt. In der gefälschten Gründungsurkunde für das Kapitel, der allerdings authentische Aufzeichnungen zugrunde liegen, wird neben Hiltebold Erzbischof Konrad als auctor et adiutor huius institutionis genannt. Diese Nachrichten und auch die Tatsache, dass der erste Gurker Propst Pabo aus dem eben regulierten Salzburger Domstift kam, zeigen, wie sehr das Gurker Domstift aus der Bewegung der Reformkanoniker herausgewachsen ist und sich nach den Absichten seiner Stifter in den Salzburger Verband einfügen sollte.

Diese Erkenntnis ergänzt die ältere Kärntner Geschichtsschreibung, nach der die Gründung des Kapitels nur als Schritt zur Verselbständigung des Gurker Bistums gesehen wurde. Welches der in den Quellen erscheinenden Daten ist der genaue Gründungszeitpunkt des Domstifts von Gurk? Die eben herangezogenen erzählenden Quellen nennen 1123 als das Jahr der Gründung. Damit stimmt überein, dass in einer Schenkung Erzbischof Konrads I. an sein Domkapitel im Jahre 1123 als Zeuge Pabo prepositus Gurcensis auftaucht. Die Urkunde, in der die förmliche Errichtung und Dotation des Kapitels bezeugt werden, trägt das Datum 1124. Nun ist diese Urkunde eine Fälschung aus den letzten Jahren des 12. Jahrhunderts, der, wie schon oben bemerkt, authentische Aufzeichnungen zugrunde liegen. Je nachdem, wieviel Glaubwürdigkeit dieser Urkunde zugebilligt wird, fällt auch die Entscheidung für das eigentliche Gründungsdatum. Verzichtet man auf ein „offizielles" Errichtungsdatum, dann ist die Gründung des Gurker Domkapitels für das Jahr 1123 gut bezeugt.

War es in Gurk eine völlige Neugründung oder auch hier „nur" die Einführung der Augustinusregel für die Kleriker rund um den Bischof? Die Quellen legen die Errichtung eines von Anfang an regulierten Chorherrenstifts nahe, obwohl die Bemerkung der ,,Vita Chuonradi", dass Hiltebold hier, nämlich in Gurk, nur geringen Wider stand fand, auf schon vorhandene Domkleriker hindeutet. Der Vergleich bezieht sich auf die Reform des Salzburger Kapitels, in dem ein nicht geringer Widerstand gegen die Regulierung überwunden werden musste.

Auch nicht eindeutig lässt sich die Frage beantworten, welche Regel und welche Gebräuche in Gurk beobachtet wurden. Die in das Jahr 1124 zurückdatierte Urkunde hält fest, dass Hiltebold das gemeinschaftliche Leben secundum regulam beati Augustini eingeführt habe. In dieser Zeit hatte jedoch die Erkenntnis, dass Augustinus zwei Regeln hinterlassen hat, bereits zu auseinanderstrebenden Entwicklungen unter den Reformkanonikern geführt. War ursprünglich nur eine Regel, das praeceptum, als Grundlage für die Reform herangezogen worden, so hatte eine zweite Fassung der Augustinusregel, der ordo monasterii, zu strengeren Reformgrundsätzen geführt. Als ordo novus im Kloster Springiersbach, Diözese Trier, entstanden, wurde er von dort 1129 nach Salzburg übertragen und hier zur Grundlage für die Reform der meisten Stifte. Für Gurk wurde die These vertreten, dass hier nach dem praeceptum gelebt wurde, doch konnten dafür nu Statuten aus dem 14. und 15. Jahrhundert als Beweis beigebracht werden. Bei der engen, auch personellen Verbindung des Gurker Domstifts mit Salzburg ist die Übernahme de dort beobachteten ordo novus nicht unwahrscheinlich. Erst eine genaue Untersuchung, wie die Reformstatuten des 15. Jahrhunderts auf die ursprünglich in Gurk beobachtete Regel zurückgreifen, wird ein begründetes Urteil über die anfänglich eingeführte Regel leichter machen. Die Reformbewegung, obwohl vor allem um die Priester bemüht, griff doch über diesen Stand hinaus. Grundsätzlich wollte sie allen Christen die Teilnahm am urkirchlichen Lebensideal eröffnen. So gliederten sich den Kanonikerstiften Chorfrauenvereinigungen und Laienmitglieder, die Konversen, an. Auch das Gurker Domstift kannte diese Dreigliedrigkeit. Ab 1140 werden in zahlreichen Urkundenfratres conversi genannt. Die große Bestätigungsurkunde Bischof Ulschalks (1217-1221) für das Kapitel von 1218 erwähnt sorores in claustro. Leider sind für Gurk die Quellen zu dürftig, als dass sich ein genaues Bild gewinnen ließe, wie die drei Konvente einander zugeordnet waren. Auch das Aufhören der Konversenbewegung und das Absterben des Chorfrauenstifts lassen sich nicht genau datieren. 1394 wird das Frauenkloster zum letzten Mal erwähnt. Nach einer Bemerkung des Kapitelarchivars Syhn seien die verbliebenen Chorfrauen im 15. Jahrhundert nach dem bischöflichen Schloss Grades gebracht worden und dort ausgestorben. Gleichzeitig mit der Errichtung des regulierten Domstifts wird diesem auch ein eigenes Vermögen von den Stiftungsgütern des Bistums abgesondert. Der Umfang dieser Schenkung durch Bischof Hiltebold, nach dem Willen Konrads I. vorgenommen, ist im Einzelnen nicht festzustellen, weil aus der schon erwähnten Fälschung die dahinterliegende echte Aufzeichnung von 1123 /2 4 nicht scharf herauszulösen ist. Immerhin steht fest, dass sie zahlreiche Huben, Wald- und Alpennutzungen im Gurktal, sowie das Gut Gerasdorf (nächst Neunkirchen) in Niederösterreich umfasste. Der Zuwachs an Vermögen erfolgte durch Schenkungen an das Kapitel von den verschiedensten Seiten und bestand in liegenden Gütern wie auch in Rechten. Bedeutungsvoll wurde die Schenkung des Montanregals für die Domkapitelbesitzungen durch Friedrich I. Barbarossa im Jahre 1170.

Die Entwicklung des Chorherrenstiftes bis zur Säkularisation

Die weitere Entwicklung verlief nicht immer zum Wohle des Ordenslebens, da sich die Gurker Chorherren allmählich mehr als weltliche Domherren denn als Mönche zu fühlen begannen. So warf der Gurker Bischof Raimund Peraudi (1491-1505) seinem Dompropste vor, dass er sich wie ein weltlicher Fürst gebärde und im Jahre 1564 machten die Chorherren den kaiserlichen Visitatoren gegenüber geltend, dass ihr Kloster ein Domstift, sie selbst aber Adelige (wie die übrig en Dom stifte Deutschlands so war auch Gurk damals den Söhnen des Adels vorbehalten) und nicht gemeine Ordensleute wären. Wenn sie auch das Ordenskleid und das sarocium trügen, so gälten sie doch als Säkularkleriker nach Art der Salzburger Domherren. Diese Berufung auf die Salzburger Kanoniker war freilich unberechtigt, da das bisher regulierte Salzburger Kapitel zu Beginn des 16. Jahrhunderts in ein Säkularkapitel umgeändert worden war. Daher hören wir schon frühzeitig, dass im Stift Gurk der Geist der Verweltlichung und ein Verfall der Ordenszucht einriss. In der Visitation des Gurker Bischofs Ulrich II. aus dem Jahre 1347 wird über arge Missstände im Stifte geklagt, die den Bischof dazu veranlassten, die Chorherren allen Ernstes an die Einhaltung ihrer Ordensregel zu erinnern und scharfe Bestimmungen zu erlassen, die vor allem gegen die Erwerbung von Privateigentum durch die einzelnen Mitglieder, gegen ihre Absenz vom Stifte und den Geist der Widersetzlichkeit ihren Oberen gegenüber gerichtet sind. Diese Reformdekrete scheinen aber nicht von nachhaltiger Wirkung gewesen zu sein, da 70 Jahre später der Gurker Bischof Ernst Auer (1410-1432) erneut gegen krasse Auswüchse im Domstift einschreiten musste und sich erst nach jahrelangen Bemühungen mit seinen Reformen Geltung verschaffen konnte. So lesen wir, dass der Notar des Propstes im Jahre 1421 die Chorherren dazu verleiten konnte, die bischöfliche Visitation anfänglich gar nicht zuzulassen und sogar den Landesfürsten zu ihrer Verhinderung anzurufen. Schließlich kam es aber doch zur Versöhnung: die Chorherren reichen dem Bischof die Hände und versprechen ihm, in allem Gehorsam zu leisten. Wenn aber der Bischof ihre Kirche und das Kapitel visitieren wolle, so hätte er ihnen das einen Monat früher zu intimieren. Im Jahre 1427 schritt derselbe Bischof im Verein mit dem Dompropst Johann von St. Andrä im Lavanttale, dem Dekan Stephan des Stiftes Klosterneuburg und dem dortigen Cellerar zur erneuten Visitation, zu der sich auch Vertreter des Landesfürsten einfanden. Der Visitationsbericht spricht vom völligen Verfall der Klosterzucht: Alle Chorherren besitzen Eigentum, huldigen dem Spiel und dem Trunk und das auch in öffentlichen Tabernen, beobachten die Fasten nicht, sind zum Teil sogar beweibt usw. Vier Kanoniker, unter ihnen auch der Stiftspfarrer von Gurk, verweigern die Reform, während sich die übrigen derselben unterwerfen. Schließlich gelang dem Bischof doch die Reform und durch seinen Schiedsspruch zwischen Propst und Kapitel vom Jahre 1431 wurden wieder erträgliche Zustände im Stift hergestellt. Aus dieser Zeit stammte ein heute nicht mehr vorhandenes prachtvoll geschriebenes Regelbuch samt den Reformstatuten des Bischofs Auer. Darin ist davon die Rede, dass die Kanoniker nach der Chrodegangregel in einem gemeinsamen Dormitorium schlafen, dass sie mindestens dreimal in der Woche zelebrieren und einmal in der Woche beichten müssen.Täglich ist Schuldkapitel und dreimal im Jahre Generalkapitel zu halten. Unter den Reformbestimmungen, die besonders das gemeinsame Chorgebet, das Verbot jeglichen Privateigentums und die Anrufung weltlicher Gewalt durch die Chorherren ihren Oberen gegenüber betreffen, ist vor allem der Passus interessant, dass ein oder zwei begabte Kanoniker zum Zwecke ihrer Ausbildung an das studium generale zu entsenden sind. Im Jahre 1452 will der apostolische Legat Nikolaus von Cusa im Stift eine Reform durchführen, doch wird der Auftrag dazu im Namen des apostolischen Stuhles an den Bischof von Seckau abgetreten, ohne dass wir über weitere Schritte in dieser Richtung aus den Quellen etwas erfahren würden. Ob damit vielleicht die Reservation auf die Propstei durch Papst Calixt III. im Jahre 1455 zusammenhängt, ist nicht auszumachen. Jedenfalls müssen sich die Dinge im Stift im Verlauf des 15. Jahrhunderts zum Besseren gewandt haben, da nach dem Bericht des Chronisten der Zustand des Stiftes in religiös-sittlicher Hinsicht am Vorabend der Reformation in Deutschland zufriedenstellend war und unter der Regierung des tatkräftigen Propstes Wilhelm Welz er von Eberstein (1487-1518) die Ordenszucht in Blüte stand.

Erst in der Reformationszeit nahm die Verwilderung im Stift wieder überhand. Als die große Reformkommission, die Kaiser Ferdinand I. zur Visitation der Klöster und Stifte in Innerösterreich aufgestellt hatte, im Jahre 1565 auch nach Gurk kam, meldete sie in einem Geheimbericht an den Herrscher, dass schon eine ganz oberflächliche Erkundigung so vil ansehenlicher ergerliche defekt und mengel ergeben hätte, wie sie bei keinem anderen Gotteshause zu finden waren. Zu einer eigentlichen Visitation des Stiftes ist es damals überhaupt nicht gekommen, weil sich dasselbe dagegen wehrte und Bischof Urban von Gurk, der sich in seinem Prestige als Ordinarius des Kapitels es damals im Stifte arg ausgesehen haben, da sie vom ärgerlichen Leben und Treiben der ganz verweltlichten Chorherren, vom Einreißen lutherischer Ideen unter ihnen und vom Aufhören des Nachwuchses zu erzählen wissen. Die Kanoniker kennen nicht einmal die Ordensregel, sie vernachlässigen den Gottesdienst und das Chorgebet, bewirtschaften eigene Höfe und führen einen selbständigen Haushalt. Bischof Urban Sagstetter (1556-1573) und der Propst nahmen zwar die Reform nun selbst in Angriff, aber erst der eifrige Bischof Christof Andrä von Spaur (1573- 1603) brachte sie energisch und teilweise auch erfolgreich in Gang. Spaur war besonders auf den Nachwuchs im Stifte bedacht. Weil der heimische Adel, der ihn bisher hauptsächlich geliefert hatte, zum größten Teil zur neuen Lehre abgefallen war, konnte man aus dem Inlande nicht mehr genug Kandidaten für das Stift erhalten. Darum verfügte Spaur, dass im Notfalle auch Nichtadelige zugelassen werden sollten. Da man sich aber im Stift mit einer solchen Neuerung, die einen Bruch mit der Tradition bedeutete, nicht recht befreunden wollte, so wurden die Lücken durch adelige Novizen von auswärts, besonders aus dem benachbarten Südtirol, der Heimat von Spaur, aufgefüllt. Im Jahre 1578 visitierte der apostolische Nuntius für Deutschland, Bischof Felician Ninguarda, das Stift und legte ihm fünf Artikel vor unter Androhung des bracchium saeculare und einer noch strengeren Visitation. Im Verein mit dem tüchtigen Propste Karl von Grimming gelang es Bischof Spaur, die ärgsten Missstände im Stifte zu beseitigen.

Im Jahre 1591 wurden von Dr. P. Emmerich Forster und P. Dema SJ über Antrag von Spaur die neuen Constitutionen auch mit unser (des Propstes und der Chorherren) Zustimmung aufgeschrieben, und am 7. Jänner 1591 begannen die Kanoniker nach ihnen zu leben. Bei der Visitation des Stiftes durch den apostolischen Nuntius Graf Hieronymus von Porcia im Jahre 1596 verpflichteten sich die Chorherren auf die ihnen von ihm vorgelegten Reformdekrete, die auf die Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens, auf Verzicht jeglichen Privateigentums, auf strenge Einhaltung der Clausur und auf die Übung des Chorgebetes abzielten. Die Matutin ist im Winter um vier Uhr morgens, im Sommer um drei Uhr, an den Festtagen aber schon um Mitternacht zu singen, und das Schuldkapitel jeden Freitag zu halten. Es sollen zumindest vier Novizen im Stifte sein und vier von den jüngeren Professen seien zum Studium an öffentliche Schulen zu schicken. Die bisherige Gewohnheit, dass jeder einzelne Kanoniker einen Teil der Kapitelpfründe vom Propste zur Nutzniessung erhielt, wird aufgehoben. Das Pfründeneinkommen der Chorherren soll durch einen eigenen Offizial verwaltet und zum gemeinsamen Unterhalt verwendet werden. Während Spaur in seinen Dekreten vom 15. März 1596 ausnahmsweise noch gestattet hatte, dass aus den jährlichen Überschüssen der Kapitelpfründe jedem Kanoniker ein Betrag von 40 fl. Ausgeschüttet wurde, ist in den Dekreten von Porcia davon nicht mehr die Rede. Der feierliche Verzicht auf jegliches Privateigentum wird am 4. Juli 1597 von Dekan, Senior und zwei Kapitularen unterzeichnet und die Reformdekrete im gleichen Jahre eigens noch durch Papst Clemens VIII. bestätigt. Die folgenden Bischöfe schritten auf der eingeschlagenen Bahn dieser Reformen im Sinne des Konzils von Trient weiter. So bestimmte Bischof Johann Jakob von Lamberg (1603-1630) anlässlich seiner Visitation vom Jahre 1621, dass hinfort kein Chorherr eine der inkorporierten Stiftspfarren versorgen dürfe, und, wenn das trotzdem notwendig sein sollte, der Pfarrer im Stifte zu wohnen hätte.

Damit war nur mehr die Betreuung der Stiftspfarre Gurk und der nahen Pfarre Zweinitz durch einen der Chorherren möglich. Doch hat man sich in der Folgezeit nicht an diese Bestimmung gehalten und bis zur Säkularisierung des regulierten Chorherrenstiftes im Jahre 1787 finden wir immer wieder Konventualen als Seelsorger auf den inkorporierten Stiftspfarren tätig. Bischof Sebastian von Lodron muss bei seiner Visitation vom Jahre 1631 feststellen, dass es immer noch nicht möglich sei, das Stift auf den vorgeschriebenen Stand von zwölf Mitgliedern zu bringen. Daher sollen vier oder sechs Novizen, womöglich von adeliger Abkunft, aufgenommen werden. Die Jagd soll den Chorherren verboten sein. Erst seit der Mitte des 17. Jahrhunderts trat in der Frage des Nachwuchses ein Wandel ein, seitdem aus dem neuen katholischen Adel des Landes wieder genug Kandidaten gefunden werden konnten. Doch auch in dieser Zeit war die Ordenszucht im Stifte noch weit entfernt vom Ideal der Reform. So klagt Bischof Johann VIII. von Goes, der spätere Kardinal (1673- 1696), über das Darniederliegen der Klosterdisziplin. Die Bestimmung betreffs der Armut, die einst Nuntius Porcia eingeschärft habe, werde dadurch durchbrochen, dass der Propst den Domherren ein Honorar zu ihrer freien Verfügung auszahle und ihnen die Erträgnisse von Messen und Opfern überlasse, damit sie sich davon selbst die nötig en Kleider anschafften usw. Matutin und Laudes würden nicht mehr gesungen, sondern nur rezitiert, während nach den Dekreten vom Jahre 1596 alle Horen gesungen werden müssten. Doch erklärt sich der Bischof damit einverstanden, dass das Chorgebet im Sommer um fünf Uhr und im Winter erst um halb sechs Uhr morgens beginne, ausgenommen die hohen Feste, an denen das Chorgebet schon um Mitternacht anzufangen hätte. Während des Essens sei Stillschweigen zu beobachten und eine Vorlesung aus frommen Büchern zu halten. Die Anzahl der Gänge soll auf sieben bis acht beschränkt und der Weingenuss vermindert werden.

Bei der Visitation im Jahre 1740 wundert sich der Laibacher Fürstbischof Sigismund von Schrattenbach darüber, dass im Stift der Brauch der Exerzitien nicht bestehe und rät daher die Einführung dieser geistlichen Übungen an. Ebenso wird den Kanonikern vorgeschrieben, auf die Verwendung ihrer Adelsprädikate in jeder Form zu verzichten, wozu sie sich bei der folgenden Visitation im Jahre 1744 feierlich verpflichten. Als im Zuge der josephinischen Neuregulierung der Bistümer der Bischof von Gurk seine Residenz nach Klagenfurt verlegte, hatte auch für das Augustiner-Chorherrenstift die Stunde geschlagen. Mit Dekret des Gurker Fürstbischofs und späteren Kardinals Graf Salm vom 24. August 1787 wurden die Chorherren ihrer Ordensgelübde entbunden und das regulierte Domstift in ein weltliches Domkapitel umgewandelt (säkularisiert), das noch im gleichen Jahre in die Landeshauptstadt übersiedelte. Damit hatte das regulierte Augustiner-Chorherrenstift von Gurk nach mehr als 650jährigem Bestande zu existieren aufgehört.

Bildungs- und karitative Tätigkeiten

Einen Ruhmestitel in der Geschichte des Stiftes bildet seine einstige Domschule. Ihre Anfänge gehen in früheste Zeit zurück, da bereits innerhalb der Jahre 1189 bis 1191 ein scholasticus namens Heinrich urkundlich erwähnt wird. Diese Schule war im Mittelalter der geistige Mittelpunkt von Kärnten, an der nicht nur zukünftige Geistliche, sondern auch der einheimische Adel die Ausbildung erhielten. In den Reformdekreten des schon genannten Bischofs Ernst Auer vom Jahre 1427 erhalten wir näheren Aufschluss über ihre Organisation. Sie bestand nach dem Muster der mittelalterlichen Dom- und Klosterschulen aus zwei Abteilungen, und zwar einer Schule für die jungen Kanoniker und Novizen, die sich innerhalb des Stiftes befand, und einer anderen für weltliche Schüler.

Die Leitung beider Schulen stand unter einem gemeinsamen Rektor (rector scholarum). Neben der weltlichen Schule für Adelsknaben wurde später noch eine Schule für gewöhnliche Knaben unterhalten. Vom hohen Ansehen der Domschule, die weitum bekannt war, zeugt kein Geringerer als König Ferdinand I., der dem Gurker Kapitel den Auftrag erteilt, die große Tradition der Schule auch weiterhin fortzuführen. Sie überdauerte sogar die Stürme der Reformationszeit und ist erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts in Verfall geraten. Noch bei der Visitation vom Jahre 1740 wird der Wunsch geäußert, dass die Schule für gewöhnliche Knaben wiederum ins Leben gerufen würde.

Nicht vergessen werden darf auch die große karitative Tätigkeit des Stiftes in allen Zeiten seines Bestandes, wie das aus den Quellen hinlänglich hervorgeht und wovon unter anderem das schon frühzeitig erwähnte und von Propst Grimming im Jahre 1596neu erbaute Spital von Gurk sowie die im Jahre 1209 genannte domus hospitum Zeugni ablegen. So verfügte z. B. Propst Friedrich am 7. November 1260, dass fortan im Stift alljährlich das Allerseelenfest gefeiert und an diesem Tage eine Armenspeisung vorgenommen werden sollte.

Konföderationen

Dominikanerorden (1292); Salzburg, Domkapitel (1297); St. Paul im Lavanttal (1315); Seckau, Domkapitel (1320); Prämonstratenser (Name unbek., 1320); St. Andrä im Lavanttal (1336); Griffen (1336); St. Lamprecht (1337); Friesach, Frauenkloster Maria Magdalena (1341); Berchtesgaden (1358); Neustift bei Brixen (1344); St. Michael a.d. Etsch (1374); Stainz (1366); St. Florian (1368); Admont (1378); Chiemsee, Domkapitel (1425); Waldhausen (1502); St. Peter in Salzburg (1517); Vorau (1517); Ossiach (1517); St. Felicitas in der Au (1519); Reichersberg (1519); Pöllau (1519); Beyharting (1520); Formbach (1520); Neustift (1585)

Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse

Wirtschaftliche Verhältnisse

Das Gurker Domkapitel wurde von seinem Gründer, dem Gurker Bischof Hiltepold, mit reichem Besitz im Glödnitztal, in Zauchwinkel und vermutlich auch nördlich von Gurk dotiert. Auch die Liegenschaften der inkorporierten Pfarren wie St. Martin am Krappfeld, Ottmanach, Glantschach und Tigring wurden dem Vermögen des Kapitels einverleibt. Das Urbar des Gurker Domkapitel s aus dem Jahr 1285 verzeichnet insgesamt 956 Besitzeinheiten (acht Höfe, 761 Huben, 151 Halb- oder Zuhuben, fünf Schwaigen, 24 Mühlen und sieben Tavernen). Eine große Zahl an Stiftungen im Laufe des Spätmittelalters brachte eine beachtliche Erweiterung des Gurker Grundbesitzes mit sich. Gurker Ministeriale, vor allem aber die Gurker Bischöfe und Domherren, hatten zahlreiche Güter dem Domkapitel überlassen. Nicht nur, dass Stiftungen für Jahrtage etwa auf nahezu allen Altären und Kapellen im Gurker Dom anzutreffen sind; oftmals wurden die Einkünfte aus einer Stiftung auch für besondere Zwecke gewidmet: Etwa für die Beleuchtung des Grabes der Stifterin Hemma, für das Hospital, für die Bücherei oder für die Beschaffung von Bekleidung für die Domherren. Aufgrund dieser soliden wirtschaftlichen Basis war es dem Kapitel möglich, die Steuern zur Finanzierung der Türkenkriege ohne gravierende Veräußerungen zu erlegen. Für die „Quart" in den Jahren 1529 / 30 wurden lediglich Außenbesitzungen in der Obersteiermark verkauft. In der Neuzeit blieb der Grundbesitz im wesentlichen unverändert, sieht man von der Erwerbung der Herrschaft Mannsberg am Krappfeld 1629 und der Vertauschung des Tigringer Amtes an die bistümliche Herrschaft Albeck vor 1558 ab. Insgesamt erweist sich der Grundbesitz des Kapitels als leicht zunehmend: Die theresianische Rektifikation um 1750 verzeichnet für das Domstift 1038 Besitzeinheiten (543 Huben, 385 Zulehen und 110 Keuschen). Überdies hatte das Domkapitel im späten Mittelalter Weingärten in der Untersteiermark in der Umgebung von Marburg an der Drau und in Luttenberg an sich bringen können.

Die Abgaben der Untertanen des Domkapitels an die Grundherrschaft bestanden in Getreide (Hafer, Roggen, Gerste, Weizen, Hopfen), daneben auch in Bohnen, Erbsen und Hirse sowie Käse, Brettern, Schindeln, Bauholz und Geld. Außerdem verfügte das Domstift über größere Zehentsprengel als der Bischof von Gurk, bedingt durch die dem Kapitel inkorporierten Pfarren, die weit über den kleinen Gurker Diözesansprengel hinau reichten. Mühlen und Tavernen, nicht zuletzt die Montanbetriebe des Kapitels (Silberbergbau in der Umgebung von Friesach, Eisenhämmer im Gurktal und am Krappfeld) waren weitere Quellen, aus denen das Domstift Erträgnisse zog.

Das Gurker Domstift verfügte auch über zwei Märkte. Im Jahr 1202 hatte der steirische Ministeriale Offo von Teuffenbach den Markt Weitensfeld an das Gurker Kapitel geschenkt, das bald danach mit königlicher Erlaubnis an anderer Stelle einen neuen Markt errichtete. Diese neue Gründung, der heutige Markt Weitensfeld, wurde 1211 vom Kärntner Herzog bestätigt und mit einem Burgfried ausgestattet. Noch im 13. Jahrhundert erbrachte dieser Markt dem Gurker Kapitel bedeutende Einnahmen. Gurk selbst, seit 1072 Bischofssitz, wird in den Urkunden und Urbaren bis in das 14. Jahrhundert zwar nur villa genannt, hatte aber in Größe und Funktion schon lange vorher die Stellung eines Marktes erreicht. Die Gurker Bischöfe verlegten ihre Hofhaltung in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts auf die nur wenig entfernte Straßburg; Bischof Heinrich II. vertauschte 1217 seine Besitzungen in und um Gurk mit dem Kapitel gegen einen Gutshof bei Aspang in Niederösterreich. Die Bedeutung des Ortes Gurk als Sitz des Domkapitels und als Verwaltungszentrum einer bedeutenden Grundherrschaft führte in der Folge einerseits nicht nur zu einem massiven Ansteigen der Gewerbe, sondern auch zu einem wirtschaftlichen Aufstieg, wozu die Funktion des Ortes als Wallfahrtsstätte (Grab der hl. Hemma) ebenfalls wesentlich beitrug. Erst in der Neuzeit konnte Straßburg den Markt Gurk, der im frühen 14. Jahrhundert knapp 100 bewohnte Gebäude zählte, überholen. 1452 musste Bischof Johann Schallermann den Burgfried für den Markt Gurk anerkennen.

Rechtliche Verhältnisse

Das neubegründete Domkapitel war bestrebt, sich dieselbe Rechtsstellung zu erwerben, wie sie seit dem Wormser Konkordate die übrigen deutschen Domkapitel besaßen. Daher suchte es namentlich das Recht der freien Bischofswahl an sich zu bringen. Das führte zu einem fast ein Jahrhundert dauernden Kampf mit Salzburg, das schließlich als Sieger daraus hervorging. Das Gurker Kapitel trug einen höchst bescheidenen Erfolg davon. Nach dem Ausgleich vom 9. Oktober 1232 konnte der Erzbischof fortan dem Gurker Kapitel drei beliebige Kandidaten, ohne dass einer von ihnen seinem Schoße anzugehören brauchte, vorschlagen, von denen es einen zum Bischof erwählen durfte. Diese Rechtslage blieb bis zum Jahre 1535 in Geltung, wenn auch in der Folgezeit häufig Päpste, Kaiser und vor allem die habsburgischen Landesfürsten, seitdem sie im Jahre 1335 in den Besitz von Kärnten gelangt waren, ihr en Einfluss auf die Besetzung des Gurker Stuhles geltend machten und die verbrieften Rechte des Domkapitels einfach ignorierten. Im Jahre 1535 verlor es dann überhaupt sein bisheriges Wahlrecht. Die ursprüngliche enge Verquickung zwischen Bischof und Kapitel begann sich in der Folge zu lockern. Den ersten Schritt zu dieser Entwicklung bildete der Bau des festen Schlosses Straßburg im Gurktal durch Bischof Roman I. im Jahre 1147, wo die Bischöfe fortan ihre neue Residenz aufschlugen. Dadurch, dass der Propst das Amt eines Archidiakons bekleidete und sich in Gurk der Sitz des bischöflichen Konsistoriums befand, dem der Propst präsidierte, entwickelte sich eine Art Dyarchie von Bischof und Domkapitel, was zu mehrfachen späteren Streitigkeiten bezüglich der Temporalien und der Spiritualien führte. Diese wurden erst unter Bischof Johann V. Schallermann (1436-1463) durch einen von Papst Nikolaus V. bestätigten Vertrag beendigt. So behielt sich der Bischof zwar im Bereich des Domkapitels, dem die Burgfriede von Gurk und von Weitensfeld unterstanden, die oberste Gerichtsbarkeit (Blutbann) vor, überließ aber dem Domkapitel in diesen zwei domstiftlichen Märkten die niedere Gerichtsbarkeit. In geistlicher Hinsicht wurde im Vertrag vom Bischof dem Propst das Archidiakonat erneut bestätigt und dem Kapitel das Recht auf die Besetzung seiner alten Pfarren im Bereich der Diözese anerkannt. Unter dem tatkräftigen Propste Wilhelm Welzer erhielten die Gurker Pröpste wegen der häufigen Abwesenheit ihrer Bischöfe von der Diözese von Papst Alexander VI. im Jahre 1496 das Recht der Pontifikalien zugestanden und im darauffolgenden Jahre den Titel eines Lateranensischen Abtes, den sie bis 1787 beibehielten. Weitere Selbständigkeitsbestrebungen des Propstes Welzer verwickelt en ihn in einen in Rom geführten Prozess mit dem damaligen Gurker Bischof Kardinal Peraudi, über dessen Ausgang wir nicht unterrichtet sind, doch konnten die Gurker Pröpste die bisherigen, vom Papste erlangten Privilegien behaupten. Der auf Peraudi folgende Bischof Matthäus Lang suchte die Propstei an sich zu reißen, auf die ihm einst Alexander VI. die Reservation erteilt hatte, doch hat sich das Domstift dagegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Auf Papst Nikolaus III. geht das Privileg zurück, dass im Stift zur Zeit eines allgemeinen Interdiktes, das über das Land verhängt würde, bei geschlossenen Türen der Gottesdienst gefeiert werden dürfe. Im Jahre 1460 hatte der Dompropst von Papst Pius II. das Recht erhalten, seine Kanoniker, Professen und Novizen von der Exkommunikaton loszusprechen, ausgenommen im Falle eines Mordes. Unter Bischof Lamberg wurde dem Domstift nach 1620 zeitweilig das Konsistorium entzogen, das es nach dem Tode des Bischofs aber wieder zurückerhielt. Als das Konsistorium am Ende des 17. Jahrhunderts endgültig nach Straßburg verlegt wurde, musste aber ein Gurker Domherr als Mitglied in dasselbe berufen werden. Schon Fürstbischof Joseph Maria von Thun hatte im Jahre 1755 den Versuch gemacht, das regulierte Domstift in ein weltliches Domkapitel umzuwandeln, was ihm aber nicht gelungen war. Im Jahre 1779 erhielten die Gurker Domherren von Kaiserin Maria Theresia das Recht verliehen, goldene Kapitelkreuze zu tragen.

Soziale Verhältnisse

Die Reformkanonikerbewegung überwand soziale Schranken und konnte in den Jahrzehnten ihrer stärksten geistlichen Kraft Mitglieder verschiedener sozialer Schichten in sich vereinen. So war das Salzburger Domkapitel in den Anfängen „gemeinständisch" ebenso wie die Kapitel der Suffraganbistümer, unter ihnen auch das Gurker Stift. Erst als sich Mitglieder des Adels und vor allem die Ministerialen der einzelnen Bistümer in die Kapitel einreihten, veränderte sich das soziale Gefüge. Einzelne Kapitel entwickelten sich zu „gemischt adeligen" Einrichtungen, die zu manchen Zeiten nach adeliger Ausschließlichkeit strebten. In der Salzburger Kirchenprovinz nahm diese Entwicklung, neben dem Salzburger Domkapitel, nur das Gurker Domstift. Die Bedingung der adeligen Herkunft wurde allerdings nie in Statuten festgelegt, entwickelte sich aber zu einer Gewohnheit, an der zäh festgehalten wurde. Seltene Ausnahmen wurden dem Kapitel vom Landesfürsten oder dem eigenen Bischof aufgedrängt.

Selbst der bedrohliche Rückgang an Kanonikern während der Reformationszeit bewirkte keine Öffnung. 1611 befiehlt Erzherzog Ferdinand dem Kapitel, die alte Gewohnheit beizubehalten und nur Adelige aufzunehmen. Dabei blieb es bis zur Säkularisation. Die adelige Zusammensetzung brachte dem Gurker Domstift ein politisches Gewicht, das sich zu einem Mitspracherecht bei Verfügungen des Bischofs ausbildete, weit über die allgemeinrechtlichen Bestimmungen hinaus. Auch der Einfluss des Gurker Dompropstes als Kärntner Land stand in den Zeiten der ständischen Mitregierung des Landes im 16. Jahrhundert gründet vor allem im adeligen Charakter des Gurker Kapitels. Die Zahl der Kanoniker war bis zur Säkularisation nicht festgelegt. Viele Faktoren, die allgemeine kirchliche Situation, die besondere des Gurker Domstifts, die wirtschaftliche Entwicklung im Lande, ließen die Zahl der Kanoniker schwanken. Die von der Tradition an den Gründungsanfang projektierte Zahl von 20 Kanonikern wurde wohl des Öfteren erreicht, im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert fiel sie jedoch auf sechs ab. Sie stieg in der Zeit der katholischen Reform nur langsam auf zwölf, welche Zahl etwa die durchschnittliche Besetzung des Gurker Domstifts bis zur Säkularisation blieb.


Pfarrseelsorge und Archidiakonat

Es wurde schon hervorgehoben, dass wie kaum anderswo Erzbischof Konrad I. in Salzburg die Reformkanoniker gezielt und vorrangig zur Seelsorgeverbesserung und Pfarrreform einsetzte. Nun liegt der Schluss nahe, dass den Reformstiften zahlreiche Pfarren anvertraut worden wären. Dem steht die Beobachtung entgegen, dass es unter Konrad I. nur wenige Pfarren waren, die von Regularkanonikern übernommen wurden. Die Aufgabe der Reform stifte sah man mehr darin, Muster und Stützpunkt für die Seelsorgereform zu werden als flächendeckend die Seelsorge zu übernehmen. Einer weitverstreuten Zahl von Pfarren stand ja schon der Wille zur vita communis entgegen, die zu den unaufgebbaren Grundsätzen der Regularkanoniker gehörte. Den Zweck, die Reform einzuleiten, erreichte ein Stift auch schon durch die entsprechende Auswahl eines Pfarrers für die ihm anvertraute Pfarre. Zudem musste es nicht immer die Übergabe einer Pfarrkirche an das Kapitel sein, um die Seelsorgereform zu gewährleisten; oft waren es ecclesiae und capellae innerhalb eines Pfarrbereichs, die den Regularkanonikern übertragen und damit zu ausstrahlenden Zentren der Reform wurden. Im Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass die Übertragung der Seelsorge an einer Pfarrei in dieser Zeit noch nicht (immer) beurkundet wurde.

War es in Salzburg sofort nach der Regulierung des Domstiftes zur Übertragung der Pfarrechte in der Stadt an die Domkanoniker gekommen, so überantwortete dem Gurker Domkapitel erst Roman I. vor oder spätestens 1164 die Pfarre Gurk; aus diesem Jahr stammt die große Bestätigungsurkunde für das Domkapitel, die allerdings teilweise verunechtet ist. Administratio parochie et usus administrationis sollten beim Kanonikerstift sein. Die genaue kirchenrechtliche Bedeutung dieser Formulierung und die dahinterliegenden Verhältnisse wären erst noch zu klären. Mit derselben Urkunde wurde auch die Pfarre Altenmarkt dem Gurker Domkapitel anvertraut. Gerade die Formulierung für Altenmarkt zeigt deutlich, dass die Übertragung der Pfarre an das Kapitel auf die Hebung der Seelsorge abzielte. Schon vor 1164 war es zur Übertragung von Kirchen durch den Gurker Bischof wie auch die Salzburger Erzbischöfe oder zur Überlassung von adeligen Eigenkirchen an das Kapitel gekommen. Sie gruppierten sich territorial vorzüglich um das Stift, lagen aber auch über Kärnten verstreut. Nicht lange konnte das Kapitel die Pfarre St. Lorenzen am Steinfelde in Niederösterreich behaupten. Bei der einzelnen Kirche lässt sich kaum sagen, welches Motiv zu ihrer Übertragung an das Gurker Domstift geführt hat. Dazu kommt, dass die frühesten urkundlichen Erwähnungen bereits fälschende Erweiterungen ursprünglicher Vergabungen sind, in denen eine Kirchenübertragung schon in andere pastorale und rechtliche Zusammenhänge gebracht wird. Denn nach dem Tod Romans I. (1167) zeigten sich auch in Gurk sehr schnell die Zerfallserscheinungen des Salzburger Reformkanonikerverbandes. Bei den jetzt anfallenden Pfarrerwerbungen stehen bereits die materiellen Interessen und Bedürfnisse zumindest gleichrangig neben den pastoralen Belangen. Die Rechtsform der Pfarrübernahme wird die Inkorporation.

Während der Bemühungen der Gurker Kirche von 1170 bis 1230, sich von Salzburg unabhängigzu machen, entstehen mehrere Urkundenfälschungen, die einen umfänglichen Besitz an inkorporierten Pfarren für das Domkapitel behaupten. Auch wird die Verfügungsgewalt über die inkorporierten Pfarren extensiv umschrieben: In mehreren Urkunden, in denen Pfarrübertragungen verbrieft oder bestätigt werden, erscheint die Verfügung, das ius ordinationis et administrationis einer Pfarrei werde dem Domkapitel überlassen.

Stimmt die Interpretation, dass damit das alleinige Verfügungsrecht des Domkapitels quoad spiritualia et temporalia ausgesagt wird, dann hat das Gurker Domkapitel jede bischöfliche Verfügungsgewalt über seine Pfarren zumindest zeitweise ausschalten können; eine Entwicklung, die ein Gurker Proprium gewesen wäre.

Unter dem Einfluss der gesamtkirchlichen Entwicklung, die auf eine Stärkung der bischöflichen Gewaltgegenüber autonomen Rechtsträgern hinauslief, vereinheitlichten sich die durchaus verschiedenen Beziehrungen einzelner Pfarren und Kirchen zum Gurker Domkapitel in der Form des Patronates: Außer der Dom- und Stiftskirche Gurk, die eigentümlicher Besitz des Domkapitels war und ist, erwarb das Domkapitel bis zum Jahre 1500 über die folgenden Pfarren bzw. Kirchen das Patronat:

St. Jakob ob Gurk (vor 1169 über die ecclesia, 1786 über die Pfarre), Zweinitz (altes Patronat; ausdrücklich 1452), Altenmarkt (vor 1164), Glödnitz (vor 1164 und ab 1452), Deutschgriffen (vor 1164), Zammelsberg (1455), Tigring (1273), Steuerberg (1455?), St. Martin am Krappfeld (um 1158), Ottmanach (1134), Grafenstein (vor 1158), Hörzendorf(1136), Glantschach (1164), Sörg (1203, mit dem Stift Gößstrittig, endgültig 1776).

Nach dem Jahre 1500 erwarb das Domkapitel nachstehende Patronate: Pisweg (15/1 im Tausch gegen Sirnitz mit dem Gurker Bischof), Weitensfeld (formell erst 1752), Steinbichl (1683 alternierend mit dem Bischof von Gurk).

Gleichzeitig mit der Gründung und Festigung des Gurker Domstifts entwickelt sich in der Salzburger Kirchenprovinz der Archidiakonat. Diese alte Einrichtung der Kirche erreicht jetzt ihre letzte Ausformung als ein Amt, das an eine bestimmte kirchliche Würde gebunden erscheint. Der Archidiakon wird zu einem Prälaten, der unter Umständen dem Bischof konkurrierend gegenübertreten kann.

Die Entstehung der Archidiakonate im Salzburger Kirchensprengel ist bisher nur ungenügend erforscht. Jedenfalls gab es die Aufgabe und das Amt der Archidiakone unter Konrad I., der sie zu verschiedensten Aufgaben delegierte. Das Amt wird aber, wie die Quellen zeigen, nach Maßgabe des Erzbischofs und unter seiner Autorität ausgeübt. Entsprechend dem Konzept Konrads I., die Regularkanoniker bevorzugt heranzuziehen, erschein en unter ihm häufig Regularpröpste mit archidiakonalen Aufgaben betraut. Dabei kommt es noch nicht zu einer bleibenden Verbindung von Stiftspropstei und Archidiakonatsamt. Sowie aber der Salzburger Reformkanonikerverband zerfällt, nehmen einzelne Regularpröpste den Archidiakonat bleibend für sich in Anspruch und lassen sich ihn durch Privilegien immer neu bestätigen.

Eine Untersuchung über die Entstehung des Archidiakonats in der Diözese Gurk fehlt noch und es ist nach einer ersten Überprüfung der Quellen fraglich, ob eine genaue Darstellung überhaupt möglich ist. Wohl im Zuge der allgemeinen Entwicklung im Salzburger Kirchensprengel kommt es auch in der kleinen Gurker Diözese zur Ausbildung des Archidiakonats. Die erste ausdrückliche Erwähnung des Archidiakonats in Gurk geschieht in einer Urkunde, in der dem Dompropst auch schon für immer diese Würde zugesprochen wurde. Es ist da s umfassende Konfirmationsprivileg Romans I. aus 1164.

Da aber diese Urkunde in der vorliegenden Form eine Fälschung aus 1196 / 1200 ist, muss auch an der Bestimmung über den Archidiakonat gezweifelt werden. Unbestreitbar tritt die bleibende Einheit von Propst- und Archidiakonatswürde in der Bestätigungsurkunde Bischof Ulschalks für das Kapitel aus 1218 auf. Im selben Jahr nennt sich der Gurker Propst Otto auch zum ersten Mal Archidiakon. Das Gurker Kapitel hatte ein großes Interesse an dieser Verbindung und ließ sich den Archidiakonat wiederholt bestätigen; so 1223, 1266 und öfters. Wie er sich zu einer den Bischof konkurrierenden Würde heraus entwickelte, ist noch zu klären. Greifbar wird die eigenständige Position im 15. Jahrhundert, als sich der Gurker Dompropst durch die neu sich entwickelnden bischöflichen Ämter des Generalvikars und Offizials in seinen Rechten als Archidiakon eingeschränkt sah. Ein sich mehr und mehr weitender Streit begann 1413 und wird während der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts mit Heftigkeit geführt. Ein landesfürstlicher Schiedsspruch von 1426 kann den Streit nur kurz beruhigen. Er endet mit dem Kompromiss von 1452, der die Gewalt des Archidiakons zwar dem Dompropst belässt, sie jedoch als potestas delegata definiert. Damit kündigt sich das Ende des Archidiakonatsinstituts an.

Unter den veränderten Bedingungen der Gurker Diözese in der Neuzeit nimmt die Bedeutung des Archidiakons weiter ab. Er hält sich mit eingeschränkten Funktionen und schließlich nur mehr als Ehrentitel. Noch 1778 wird der Dompropst archidiaconus Gurcensis genannt. Den letzten verbliebenen Rest an Jurisdiktion und auch den Titel scheint er bei der Diözesanregulierung verloren zu haben.

Bibliothek

Im Gegensatz zu dem erst 1978 nach Klagenfurt über stellten Gurker Archiv wurde die Bibliothek bereits 1902 auf zwölf Wagen in das Gurkerhaus, den Sitz der Gurker Domherren in Klagenfurt, gebracht und aufgestellt. Die Domkapitelbibliothek zählt 2.411 Titel in 3.323 Bänden, da runter 202 Inkunabeln und 254 Frühdrucke bis zum Jahr 1550. Als Ordnungssystem dient eine Sachgruppeneinteilung mit 26 Gruppen. Erschlossen ist die Bibliothek durch zwei Kataloge, einen Sachgruppenkatalog und einen alphabetischen Katalog in je zwei Bänden, angelegt unter Propst Rechpach vom Minoritenpater Innozenz Wibmer im Jahr 1766. Die Mehrzahl der Werke entstammt den Bereichen Theologie (Bibel, Kirchenväter, Dogmatik, Scholastik, Polemik, Mystik und Aszetik), Kirchen- und Profanrecht sowie Kirchen- und Profangeschichte; darüber hinaus sind auch Predigtwerke, philosophische Schrift en sowie die Disziplinen Physik, Ethik, Rhetorik und Poetik sowie Grammatik vertreten. Die 97 Titel der Libri prohibiti sind größtenteils Bücher protestantischer Schriftsteller.

Bau- und Kunstgeschichte

Die ehemalige Dom- und heutige Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Gurk ist nicht nur eines der bedeutendsten kirchlichen Bauwerke Österreichs, sondern ein Kulturdenkmal europäischen Ranges. Der Gurker Bischof Roman I. dürfte noch in den dreißiger Jahren des 12. Jahrhunderts die Entscheidung für einen Neubau der Kirche in Gurk - anstelle des von Hemma 1043 errichteten Gotteshauses bei dem von ihr gegründeten Frauenkloster - getroffen haben. Die monumentalen Dimensionen dieser Bischofskirche - lang gestreckte Pfeilerbasilika mit doppeltürmiger Westfassade, Empore, Krypta und drei Apsiden - zeugen vom Selbstbewusstsein der Gurker Kirche. Bauleute, die aus Oberitalien stammten oder dort ausgebildet worden waren, führten zunächst den Bau so weit fort, dass im Jahr 1174 die Gebeine der Klostergründerin Hemma in die neue Krypta übertragen werden konnten. Nach einer Unterbrechung des Baues in den folgenden Jahren scheint die Arbeit an Langhaus und Chor erst im letzten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts abgeschlossen worden zu sein.

Die Weihe des Hochaltares erfolgte im Jahr 1200. Bis 1220 wurde auch der doppeltürmige Westteil mit der Bischofskapelle fertiggestellt. Damit war der Dom weitgehend in seiner heutigen Form aufgeführt. Ein Brand um die Mitte de s 13. Jahrhunderts beschädigte den Westteil. In der Folge erhielt die Westempore um 1260/70 ein ikonographisch anspruchsvolles Freskenprogramm. 1287 wurde nach weiteren Brandschäden der Dom neu geweiht. In den vierziger Jahren des 14. Jahrhundert s ließ Propst Heinrich Rötel die offene Vorhalle des Domes schließen und die dort befindliche Dreifaltigkeitskapelle erneuern. Unter dem ersten großen Gurker Bauherrn der Spätgotik, Propst Johann Hinderkircher, setzte die Erneuerungstätigkeit am Dom (Einwölbung des Querhauses, Ausbau der Sakristei und Stiftung des „Gurker Fastentuches") ein. Sein Nachfolger, Propst Lorenz von Freiberg, nahm 1469 die Errichtung des Propsteihofes in Angriff, mit dem nördlich des viereckigen, an den Dom anschließenden einstöckigen romanischen Kapitelgebäudes eine dem Propst entsprechende Repräsentationswohnung geschaffen wurde. 1490 konnte dieses Bauwerk unter Propst Wilhelm Welzer vollendet werden, der auch für die Neubedachung von Dom und Kapiteltrakt sowie die Anfertigung neuer Kirchenstühle Sorge trug. Ein Brand, der am 3. Mai 1525 die Gurker Baulichkeiten heimsuchte - es war bereits der dritte nach den Feuerkatastrophen von 1260 und 1284 - verwüstete den Dom mit -samt dem Kapitelgebäude. Die Wiederherstellung von Kirche und Stift ist Propst Christoph Galler zu danken.

Während der Renaissanceepoche an der Gurker Kirche durchgeführte Arbeiten unter den Pröpsten Spiritus und Grimming - Erneuerung der Türme um 1560, Schaffung eines Verbindungsganges zwischen Kapitel und Propsthof 1584, Beginn der Ausmalung der Ostwand des Domes einschließlich der Apsiden durch den Klagenfurter Maler Anton Blumental im Jahre 1598 - haben dem Dom auch Merkmale dieser Stilrichtung aufgedrückt; unter anderem stammen nicht wenige kunstvoll angefertigte Grabsteine im Dom aus dieser Zeit. Der unter Propst Viztum begonnenen Barockisierung fielen zwar die Altäre und zahlreiche mittelalterliche Fresken des Domes zum Opfer, andererseits geht auf diesen Bauherrn die Errichtung des Gurker Hochaltars durch den sächsischen Bildhauer Michael Hönel wie auch der Neubau des Stiftsgebäudes ab 1637 durch den Leobener Baumeister Peter Franz Carlone zurück. Der recht einfach gehaltene Kapiteltrakt, erbaut aus dem Material des abgetragenen romanischen Kapitelhauses, erhielt damals weitgehend seine heutige Gestalt als Verbindung zwischen Propsthof und Dom.

Unter Propst Gösel begann der Umbau der Domtürme, die um 1680 mit zween walischen Cuplen versehen wurden. Vielfältig sind die Verdienste des Propstes Koehler in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für den Dom: Unter ihm wurden von Georg Raphael Donner die Domkanzel und der berühmte Kreuzaltar geschaffen; die Einrichtung von Kirche und Krypta wurde erneuert (Umgestaltung des Hemmagrabes, neue Kirchenbänke, Doppelbeichtstühle) und auch die Tafelbilder mit der Hemmalegende durch den Kärntner Maler Fromiller angefertigt. Kochlers Nachfolger, Propst Rechpach, der sich mehr dem Kapitel als dem Dom zuwandte, betrieb die innere Einrichtung und Ausgestaltung des Stiftsgebäudes und ließ um 1765 - dem Geschmack der Zeit entsprechend - den Dom ausweißen. Mit der Übersiedlung des Domkapitels nach Klagenfurt brach für Gurk eine stille Zeit an. 1808 beschädigte ein Brand den Dom und vernichtete die Prunkräume des Stiftes, das in der Zwischenzeit als Militärspital gedient hatte. Im Stiftsgebäude selbst wurden Wohnungen und Kanzleien eingerichtet. Benediktinerinnen von Nonnberg in Salzburg, die Kirche und Stift 1890 übernommen hatten, erwarben 1898 die Baulichkeiten in Gurk einschließlich des Domes. Im Jahre 1922 ging der Gurker Dom wieder in das Eigentum des Gurker Domkapitels über, während die Stiftsgebäude selbst vom Orden der Redemptoristen angekauft wurden. Seit 1934 befinden sich die domstiftlichen Gebäude im Eigentum des Salvatorianerordens, der hier eine Niederlassung errichtete. Ohne hier auf eine nähere kunsthistorische Erörterung der Ausstattung des Gurker Domes eingehen zu können - Informationen darüber bieten zahlreiche Monographien - sei nochmals auf die Kontinuität der Hemmaverehrung seit der Requisitio (Recognitio) ihres Grabes durch Propst Friedrich am 21. November des Jahres 1287 hingewiesen.

Diese Verehrung dokumentieren die einzigartige hundert säulige Krypta mit dem Grab der hl. Hemma, einem auf drei Köpfen ruhenden Steinsarkophag und dem barocken Altaraufbau von Corradini, die sechs Holzreliefs aus der Zeit um 1508 mit der Darstellung von Szenen aus dem Leben der Heiligen, schließlich auch Ring und Anhänger der Heiligen selbst, die in einem von der Pfarre Maria Hilf in Wien gestifteten Reliquiar am Beginn des nördlichen Seitenschiffes ausgestellt werden. Das Stift war aber auch immer ein Zentrum der Marienverehrung. So wurde von den Kanonikern seit altersher (ab antiquo) wöchentlich in ihrer der seligsten Jungfrau geweihten Kirche ein Marienamt gefeiert. Als Erzbischof Eberhard von Salzburg sich im Jahre 1220 beim Papste über die Verschiedenheit und Ungleichheit des Gottesdienstes der Regularchorherren seiner Diözese beklagt hatte, nahmen Salzburger Kommissäre eine Visitation in Gurk vor und stellten das gewohnte wöchentliche Marienamt ab. Die Gurker appellierten aber nach Rom, worauf ihnen Papst Honorius III. die Beibehaltung dieses Gebrauches erlaubte. Zu Ehren des Ordensvaters Augustinus wurde noch vor der Vollendung des Domes in der Krypta zwischen den Jahren 1180 und 1190 ein Altar errichtet, der sich seit 1647 in der Oberkirche befindet und in den Jahren 1796/ 97 an die Stelle des heutigen Augustinusaltares übertragen wurde. Zur Verehrung des Heiligen, dessen Fest bis in unsere Zeit in Gurk feierlich begangen wird, gründete Propst Koehler nach 1720 die marianische Augustinusbruderschaft, für die Paul Troger das herrliche Tafelbild des Kirchenvaters malte.

Archiv

Wenngleich das Archiv des Gurker Domkapitels erstmals im Jahre 1468 urkundlich bezeugt ist, ist die Existenz des Gurker Archivs auch für die vorangehenden Jahrhunderte anzunehmen. Unter Propst Karl von Grimming (1570-1611) wurde da s Archiv neu geordnet; spätestens ab dem Jahre 1574 war es im „Gewölb" im 1. Stock des Propsthofes untergebracht. 1749 wurde das Archivgewölbe mit der heute noch erhaltenen Archiveinrichtung versehen. Nach der Übersiedlung des Domkapitels von Gurk nach Klagenfurt blieb das Gurker Archiv zunächst an Ort und Stelle. Erst im Mai 1978 wurde dieses Archiv samt der Archiveinrichtung in das Haus des Domkapitels nach Klagenfurt (Gurkerhaus) überstellt und mit dem neuen, seit 1787 in Klagenfurt existierenden Archiv des Domkapitels vereinigt. Seit Dezember 2004 ist das Kapitelarchiv dem Archiv der Diözese Gurk in Klagenfurt angegliedert und in dessen Räumlichkeiten zu benutzen. Auskunft über die Bestände des Kapitelarchivs in Gurk geben die Archivkataloge von Heinrich Kurtz (vollendet 1523), des Domherren und Archivars Amadeus von Platz über das Spiritualarchiv (1747), des Gurker Notar s Sebastian Friedrich Syhn über das Temporalarchiv (um 1770), endlich das Archivregister des Franz Wahrheit (1759-1762). Seit dem 16. Jahrhundert wurde das Archiv des Gurker Domkapitels immer wieder von Historikern aufgesucht: Von Wolfgang Lazius im Frühjahr 1549 über Markus Hansiz, Wilhelm Wattenbach und Josef von Zahn bis zu August von Jaksch reicht der Bogen der Gurker Archivbenutzer. Unter dem Letztgenannten kam der Großteil der Urkunden des Domkapitels bis zum Jahr 1300 in das Kärntner Landesarchiv und wurde in den ,,Gurker Geschichtsquellen" im Rahmen der „Monumenta historica ducatus Carinthiae" veröffentlicht. Die Bestände des Archivs des Gurker Domkapitels sind in vier Hauptgruppen gegliedert: Das Temporalarchiv als Wirtschaftsarchiv mit etwa 120 Laden, das Spiritualarchiv als geistliches Archiv mit 24 Laden, das Pfarrarchiv und das Konsistorialarchiv. Während Temporal- und Spiritualarchiv durch die bereits genannten Verzeichnisse erfasst wurden, sind das Pfarrarchiv mit dem Material über die inkorporierten Seelsorgestellen und die Patronatspfarren sowie das Konsistorialarchiv, das Material besonders aus der Zeit der Gegenreformation bietet, nicht erschlossen.


Ansichten und Pläne

Symbolhafte Ansichten des Domes bieten da s Kapitelsiegel, das von 1317 bis 1635 in Verwendung stand, und spätere Siegel des Gurker Domkapitels bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Aus der Zeit nach 1340 stammt die Ansicht des Domes im Reimoffizium, das heute im Kärntner Landesarchiv verwahrt wird (KLA, GV HS 1/ 29). Ein Fresko aus der Zeit des Propstes Hinderkircher im nördlichen Querhaus des Domes bietet die Ansicht der Domfassade um die Mitte des 15. Jahrhunderts; eine Teilansicht der Fassade bietet das vierte Hemmarelief (vor 1508), das den Einzug der Chorherren in den Dom zeigt. Von Anton Blumenthal stammt eine Gesamtansicht von Gurk im rechtsseitigen Fresko der Hauptapsis, das Dom und Stiftsanlage aus der Türkenzeit darstellt (1598). Auf dem nach 1626 von Michael Hönel errichteten Hochaltar sind Wilhelm und Hemma jeweils mit einem Modell des Domes dargestellt. Dieser Altar ist wieder im Gurker Verbrüderungsbuch aus der Zeit um 1685 dargestellt, da s neben einem Stifterbild (Wilhelm und Hemma halten den Gurker Dom) auch eine Ansicht des Marktes Gurk enthält. Das aus dem Jahr 1637 stammende Bildnis „Der Tod der seligen Hemma" bringt in einer Szene eine Landschaft mit dem Gurker Dom; ein Holzrelief um 1650 in der Pfarrkirche Lieding zeigt Hemma und Wilhelm als Stifter mit dem Modell des Gurker Domes. Merian veröffentlichte 1649, Valvasor 1681 Ansichten des Domstiftes und des Marktes Gurk. Eine Bleistiftzeichnung des Landschaftsmalers und Topographen Ferdinand Runk aus dem Jahr 1795 in der Bibliothek der Akademie der bildenden Künste in Wien zeigt Gurk von Südosten, während Joseph Wagner in seinem „Album für Kärnten" (Klagenfurt 1847) einen Stahlstich Gurks von Südwesten bringt. Ein Ölbild in der bischöflichen Residenz in Klagenfurt aus dem 19. Jahrhundert zeigt neben der Ansicht des Ortes und des Domstiftes Gurk auch die alte Pfarrkirche St. Maria Magdalena, die am Ende des 18. Jahrhunderts profaniert und Ende des 19. Jahrhunderts abgetragen wurde. Historische Pläne des Domes und des Stiftes sind nicht bekannt. Pläne und Risse von Dom und Stift verwahren das Bundesdenkmalamt Wien und das Landeskonservatorat in Klagenfurt.

Sphragistik und Heraldik

Siegel

Das erste Siegel des Kapitel s ist schon 1182 nachweisbar. Im runden Siegelfeld sitzt Maria mit dem unbekleideten Jesuskind an ihrer rechten Seite auf einer einfachen Bank. Auf dem Haupt trägt Maria eine dreizackige Krone, unter der ihre Locken über beide Schultern fallen. Sie ist mit einem knöchellangen Gewand bekleidet und die beiden Füße ruhen auf einem sich nach links windenden Drachen mit einem zweimal geringelten Pfeilschwanz und drohend nach oben aufgerissenem Maul. In der linken Hand hält Maria ein aufgeschlagenes Buch mit einer lateinischen gekürzten Inschrift. Um das Siegelfeld ist eine mit einem Sechsstern beginnende Umschrift geführt, in der die Buchstaben N seitenverkehrt gestochen sind. Sie wird von zwei glatten Linien begrenzt:

  • / SIGILLVM SANCTE MARIE ECCL(esi)E GVRCENSIS

Der einzige noch vorhandene Abdruck aus naturfarbigem Wachs ist unten durch eine heute geklebte Bruchstelle beschädigt. Es werden ab 1200 drei neue, sehr ähnliche Siegelstempel verwendet. In diesen steht als Halbfigur frontal Maria in einem Rundbogen vor einer romanischen Kirchenfassade mit zwei runden Türmen und Seitenapsiden. Das Haupt ist mit einem Schleier bedeckt und Maria kehrt beide erhobenen Handflächen dem Beschauer zu. Die unziale Umschrift ist bei allen drei Typaren etwas verschieden. Ab 1337 ist bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ein fünftes Siegeltypar in Verwendung gestanden, bei dem wiederum die Mutter Gottes, die mit ihrer rechten Hand das bekleidete Jesuskind hält, dargestellt ist. Das Kind trägt in seiner rechten Hand die Weltkugel und Maria reicht ihm einen Apfel. Sie trägt einen Schleier und steht vor einem gerauteten Hintergrund in einem Dreipass. Beide tragen um ihre Häupter Heiligenscheine. Über der Figurengruppe ist der Gurker Dom mit den beiden Türmen, den beiden Galerien der Seitenschiffe und einer Chorapside zu sehen. Die nun zwischen Perllinien verlaufende Umschrift wird oben durch die Kreuze der Türme unterbrochen. In der Neuzeit ab 1678 sind, anders als bei allen anderen Chorherrenstiften, in fast allen Kapitelsiegeln nebeneinander sowohl das persönliche Wappen des jeweils regierenden Propstes als auch das Wappen des Gurker Kapitels zu sehen. Nur 1688 ist im Siegel des Kapitels, anscheinend in einer Vakanzzeit, das Stiftswappen und darüber der Kärntner Herzogshut dargestellt. Im Feld befind en sich die beiden knienden Patrone heilige Wilhelm und heilige Hemma, die zur oben thronenden Mutter Gottes die Stiftskirche emporhalten. Diese ist von zwei Engeln mit Palmwedeln in den Händen flankiert. Von mehreren Siegeln sind die Originaltypare noch im Kapitelarchiv Gurk aufbewahrt.

Wappen

In mehreren Reihen von Gold und Rot gerautet. Die Herkunft dieses Wappenbildes ist nicht bekannt.

Gedruckte Quellen

  • Beda Schroll: Necrologium des Cathedral-Capitels der regulirten Chorherren von Gurk. In: Archiv für österreichische Geschichte 75. Wien 1889, S. 237–286.
  • Monumenta historica ducatus Carinthiae. Band I: Die Gurker Geschichtsquellen 864 bis 1232. Hg. von August von Jaksch. Klagenfurt 1896. Band II: Die Gurker Geschichtsquellen 1233 bis 1269. Hg. von August von Jaksch. Klagenfurt 1898.
  • Hermann Wiessner (Hg.): Gurker Urbare (Bistum und Kapitel) in Auswahl aus der Zeit von 1285 bis 1502. Österreichische Urbare III/3/1. Wien 1951.

Literatur

  • Annemarie Bösch-Niederer: Quellen und Forschungen zum Musikleben der mittelalterlichen Diözese Gurk. Phil. Diss. Wien 1982.
  • Karl Burkart: Das Anwalthaus in Gurk. Seine Besitzer, die Domstiftanwälte und Domstiftsekretäre. In: Carinthia I 177. 1987, S. 361–402
  • Ders.: Mündliche und schriftliche Überlieferungen zum Gurker Gerichtsbrunnen auf der Heiden. In:Carinthia I 179. 1989,S. 149–151
  • Otto Demus: Der Gurker „Ratschluß der Erlösung“. In: Carinthia I 162. 1972, S. 55–64
  • Wilhelm Deuer: Der Dorn zu Gurk, Gurk 1995.
  • Ders.: Der Gurker Dom - ein Kulturdenkmal von europäischem Rang. In: Das Goldene Buch von Gurk. S. 41–55
  • Dom zu Gurk: Fresken der Westempore. Gurk 1984
  • Heinz Dopsch: Die Stifterfamilie des Klosters Gurk und ihre Verwandtschaft. In: Carinthia I 161. 1971, S. 95-123.
  • Gudrun Faulborn: Gurker Freskenzyklus der Vorhalle aus der Sicht des Rezipienten: Narrative Strukturen. 2 Bände. Dipl. Arbeit Universität Graz 1993.
  • Gertraud Feldegg: Das Leben der hl. Hemma von Gurk, Wien 1950.
  • Herbert Felsberger: Regulierte Augustiner Chorherren als Domkapitel zu Gurk. Von den Anfängen bis zur Glaubensspaltung 1123 bis 1535. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, iur. can. Diss. Rom 1962.
  • Barbara Felsner-Korak: Das Gurktal (Carinthia-Kultur-Begleiter 3), Klagenfurt 1988.
  • Rudolf Freisitzer: Die Grundherrschaft des Gurker Domkapitels als Wirtschaftsfaktor in Kärnten, Diss. Klagenfurt 1989.
  • Walther Fresacher: DieErschließung des Gurker Kerngebietes. In: Carinthia I 161. 1971, S. 77–93.
  • Ders.: Wirtschaftsgeschichtliche Erkenntnisse aus den Gurker Urbaren. In: Carinthia II 61, 1971, S. 125–149.
  • Anton Fritz: Das Hemma-Buch. Gräfin Hemma von Friesach und Zeltschach - Landesmutter von Kärnten. Klagenfurt 1992.
  • Karl Ginhart; Die Datierung der Fresken in der Gurker Westempore. In: Carinthia I 157. 1967, S. 9–174.
  • Das goldene Buch von Gurk: Hg. von der Marktgemeinde Gurk, Gurk 1998.
  • Bruno Grimschitz: Die monumentalen Gemäldefolgen des Domes zu Gurk. Österreichische Kunstbücher Band 15 Wien.
  • Hilde Haas/ U. Kahler: Die Fassungen [von Ring und Anhänger der hl. Hemma aus dem Dom zu Gurk in Kärnten]. In: Carinthia II 142. 1952, S. 85–88.
  • Franz Hann: Kunstgeschichtlicher Führer durch den Gurker Dom, 2. Auflage. Klagenfurt 1899.
  • Siegfried Hartwagner: Der Dom zu Gurk. Klagenfurt 1969.
  • Ders.: Der Dom zu Gurk. Denkmalpflegerische Arbeiten und Probleme. In: Carinthia I 162. 1972, S. 3–53.
  • Ders.: Die Restaurierung des Gurker Hochaltars. In: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 1956.
  • Ders.: Kärnten – Der Bezirk St. Veit an der Glan. Seine Kunstwerke, historischen Lebens- und Siedlungsformen. Salzburg 1977, S. 80–95.
  • Friedrich Hausmann: Die Weingüter des Hochstiftes Gurk im Herzogtume Steier im Mittelalter. In: Festschrift Othmar Pickl zum 60. Geburtstag, Graz -Wien 1987, S. 195–213.
  • Ders.: Ein verschollenes Diplomatar für Gurk und die „Germania Sacra" des P. Marcus Hansiz SJ. und des Abtes Magnus Klein von Göttweig. In: Carinthia I 161. 1971, S. 197–212.
  • Heinrich Hermann: Kapitel und Propst 1747. In: Carinthia 45. 1885, S. 68.
  • August von Jaksch: Die ältesten Siegel der Bischöfe und des Capitels von Gurk. In: Mittheilungen der dritten (Archiv-)Section 2. 1894, S. 127 folgend.
  • Ders.: Zum 800jährigen Stiftungsfrst des Gurker Domkapitels 1124 bis 1924. In: Carinthia I 114. 1924, S. 1–6.
  • Barbara Kienzl: Das barocke Hemmagrab - Ein Denkmal venezianischer Barockplastik in Gurk. In: Hemma von Gurk. Katalog der Ausstellung auf Schloß Straßburg. Klagenfurt 1988, S. 274–284.
  • Walter Koch: Inschriftenpaläographie - Ein schriftkundlicher Beitrag zu ausgewählten Inschriften Kärntens mit besonderer Berücksichtigung von Gurk. In: Carinthia I 162. 1972, S. 115–147.
  • Heinrich Koller: Zur Vorgeschichte der Gurker Bistumsgründung. In:Carinthia I 161. 1971, S. 51–75.
  • Eberhard Kranzmayer: Ortsnamenbuch von Kärnten. II. TL Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie 51. Klagenfurt 1958, S. 96.
  • Adalbert Krause: Die heilige Hemma von Gurk, 2. Aufl., Klagenfurt 1974.
  • Anton Kreuzer: Die Stifte und Klöster Kärntens. Klagenfurt 1986, S. 97–99.
  • Elmar Lechner: Der Gruß eines Kollegen über die Jahrhunderte hinweg. Peter Schlattels Gedenkstein im Gurker Dom. In: Jahresbericht des Bundesgymnasiums I Klagenfurt 120 . 1987/ 88, S. 28–30.
  • Josef Löw: Kleiner Gurker Domführer, Klagenfurt 1924.
  • Ders.:S. Hemma-Büchlein, Klagenfurt 1931.
  • Alice Meir/Andrea Breganik: Archiv des Gurker Domkapitels, in: Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich. Band 3: Burgenland-Kärnten-Niederösterreich-Oberösterreich-Salzburg. Hg. von der Österreichischen Nationalbibliothek. Hildesheim-Zürich-New York 1996.
  • Alice Meir: Die Gegenreformation im Bistum Gurk. In: France Dolinar u.a. (Hg.): Katholische Reform und Gegenreformation in Innerösterreich 1564 bis 1628. Klagenfurt u. a. 1994, S. 317–329.
  • Heinz Meixner: Die Steine [und Fassungen von Ring und Anhänger der hl. Hemma aus dem Dom zu Gurk in Kärnten]. In: Carinthia II 142. 1952, S. 81–84.
  • Ilsa Nedetzky: Bischof Roman I. und die Entwicklung des Bistums Gurk. Phil. Diss. Graz 1967.
  • Jakob Pbersteiner: Aus den Kalendernotizen des Gurker Domprobstes Wolfgang Andreas von Gösel (1674–1688). In: Carinthia I 155. 1965, S. 504–518.
  • Ders.: Aus dem Tagebuch des Gurker Weihbischofs und Dompropstes Karl von Griming. In: Carinthia l 136/ 138. 1948, S. 136–141, 139 (1949), 363–373, 142 (1952), 337–346.
  • Ders.: Beiträge zur Gurker Bistumsgeschichte aus der Zeit der Reformation und Gegenreformation. In: Carinthia I 145. 1955, S. 543–576, 146 (1956), 189–228, 150 (1960), 229–276, 154 (1964), 181–220, 157 (1967), 396–408.
  • Ders.: Das Archiv des Gurker Domkapitels In: Carinthia I 166. 1976, S. 109–122.
  • Ders.: Die Bischöfe von Gurk 1072 bis 1822 (Aus Forschung und Kunst Band 5). Klagenfurt 1969.
  • Ders.: Die persönliche Zusammensetzung des adeligen Gurker Domkapitels in der Zeit von 1620 bis 1787. In: Carinthia I 154. 1964, S. 221–256.
  • Ders.: Die persönliche Zusammensetzung des adeligen Gurker Domkapitels und Domstiftes in der Zeit des späten Mittelalters. Mit Nachträgen zum Verzeichnis der Gurker Chorherren (Domherren) 1490 bis 1620. In: Carinthia I 156. 1966, S. 593–634; Nachträge und Berichtigungen. In: Carinthia I 159. 1969, S. 519–523.
  • Ders.: Ehemaliger Gurker Hausbesitz in Wien. In: Carinthia I 163. 1973, S. 153–155.
  • Ders.: Ein Schulbericht des 17. Jahrhunderts. In: Carinthia I 173. 1983, S. 289–299.
  • Ders.: Kardinal Matthäus Lang und die Gurker Dompropstwahl vom Jahre 1518. In: Carinthia 1 151. 1961, S. 655–667.
  • Ders.: Randnotizen zur Gurker Bistumsgeschichte. In: Carinthia 1180. 1990, S. 343–354.
  • Ders.: Zwei Briefe des Gurker Archives aus dem 16. Jahrhundert. In: Carinthia I 147. 1957, S. 517–524
  • Viktor Paschinger: Die ursprünglichen Grenzen der Diözese Gurk. In: Carinthia I 142. 1952, S. 248–256.
  • Wolf Peschl: Geschichte des Bistums Gurk von den Anfängen bis 1232, phil. Diss. Wien 1965.
  • E. Graf von Petenegg: Das angebliche Bild der Seligen Hemma. In: Carinthia I 107. 1917, S. 1–41.
  • Heinz Dieter Pohl: Kärnten - Deutsche und slowenische Namen. Koroska - Slovenska in nemska imena. Kommentiertes zweisprachiges Verzeichnis der Siedlungs-, Berg- und Gewässernamen. In: Österreichische Namensforschung 28. 2000, H. 2-3, zugleich Klagenfurt /Celovec-Ljubljana / Laibach-Wien / Dunaj 2000, S. 86.
  • Waldemar Posch: Dom zu Gurk. Gurk 1967.
  • Ders.: Hemma von Gurk. Gurk 1974.
  • Otto Rainer: Das Gurker Fastentuch. Gurk 1984.
  • Hans Riehl: Der Dom zu Gurk. Königstein im Taunus und Leipzig. o. J.
  • Floridus Röhrig: Alte Stifte in Österreich. Band II: Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg. Wien-München 1966, S. 31–33.
  • Hugo Schnell: Der Dom zu Gurk. München o.J.

Alfred Schnerich: Die beiden biblischen Gernälde-Cyclen des Domes zu Gurk. Wien 1894.

  • Ders.: G.R. Donners Tätigkeit für das Domstift Gurk. In: Kunst und Kunsthandwerk. Monatsschrift des östereichischen Museums für Kunst und Industrie 21. 1918, S. 409–422.
  • Peter Schöffmann: Das Bistum Gurk im konfessionellen Zeitalter. Synoden, Visitationen und kirchliche Erneuerung von 1521 bis 1648. Klagenfurt 1989.
  • Michael Sempf: Die Holzreliefs der Türen des Gurker Westportals. In: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 33. 1979), S. 1–16.
  • Hannelore Stein-Kaiser: Der alttestamentliche Freskenzyklus in der Vorhalle des Dornes zu Gurk unter Berücksichtigung seiner Ikonographie. Phil. Diss. Wien 1975.
  • Josef Till: Hemmas Welt. Hemma von Gurk - Ein Frauenschicksal im Mittelalter. Klagenfurt /Celovec-Ljubljana / Laibach-Wien / Dunaj 1999.
  • Christine Tropper: Die Stifter des Hemma-Freskos in Zweinitz. Zum Problem Gurktaler Adel und Gurker Domkapitel in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. In: Carinthia 1180. 1990, S. 285–301.
  • Peter Tropper: Das Gurker Konsistorium im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur kirchlichen Verwaltungs- und Archivgeschichte Kärntens. In: Carinthia I 177. 1987, S. 313–359.
  • Ders.: Frühneuzeitliche Pfarrordnungen und Kircheninstruktionen aus der Diözese Gurk. Exemplarische Quellen zum Thema „Pfarrer und Gemeinde" zwischen 1498 und 1738. In: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht 40. 1991, S. 339–366.
  • Hermann Weissner: Bistum und Kapitel von Gurk als Gewerken. In: Carinthia I 161. 1971, S. 157–161.
  • Ders.: Bistum und Kapitel von Gurk als Kärntner Grundherrschaft. In: Carinthia I 161. 1971, S. 151–155.
  • Ders.: Stellung und Bedeutung des Bistums und Kapitels von Gurk als Kärntner Grundherrschaft. In: Bericht über den 4. österreichischen Historikertag in Klagenfurt(= Veröffentlichungen des Verbandes österreichischer Geschichtsvereine 11). Wien 1957, S. 133–137.
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