Martin von Kłoczyński
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Name | Martin von Kłoczyński |
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Geschlecht | männlich
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Sterbedatum | 1644 |
Institution | Stift Krakau |
Funktion | Chorherr |
Quelle | Berthold Otto Černík: Die Schriftsteller der noch bestehenden Augustiner-Chorherrenstifte Österreichs von 1600 bis auf den heutigen Tag. Wien 1905, S. 340–342. (Digitalisat) |
Martin von Kłoczyński, * 1562, † 8. Februar 1644, Doctor jur. can. et civ., war 11. Praelatus Generalis der lateranensischen Chorherren in Polen und Lithauen und Chorherr des Stiftes Krakau.
Leben
Von Kłoczyński stammte aus einer adeligen Familie, welche das Prädikat "Jastrzębiec" führte. Sein Wappen besteht aus einem mit einem Pfeil durchbohrten Habichtsflügel. Bevor Kłoczyński lateranensischer Chorherr wurde, war er Pfarrer in Biecz und Czchów (beide in der Woiwodschaft Kleinpolen), dann Domherr in Skalbmierz und schließlich Schreiber der Krakauer Bischöfe Georg Radziwiłł (1556–1600) und Bernard Maciejowski (1548–1608) sowie Auditor der römischen Kurie und des päpstlichen Ablegaten Franz Simonetti.
Als nach dem Tod des Vorstehers der Krakauer Chorherren Maniecki (1611) – des 10. Generalvorstehers – schlug Bischof Tylicki nun Kłoczyński vor, der ursprünglich nach Rom reisen wollte, um sich dort in ein Karmeliterkloster zurückzuziehen. Kłoczyński folgte dessen Ruf und trat schließlich 1612 in das Kloster der regulierten Chorherren in Krakau ein. Obwohl er sogleich zum Prälatus Generalis erhoben wurde, legte er erst sechs Jahre nach seinem Eintritt die Ordensgelübde ab. Weiterhin fungierte er als Vertrauensmann des Bischofs, indem er wiederholt mit der Führung wichtiger Geschäfte betraut wurde. Er wurde zum Synodalrichter sowie zum Visitator verschiedener Frauenklöster ernannt und, als es sich um die Seligsprechung von Vinzenz Kadłubek und Johann Kanty handelte, als Kommissär nach Rom gesandt. Bischof Peter Gębicki ließ von ihm auch die Diözesanstatuten ausarbeiten. Kłoczyński widmete sich intensiv um die Reformierung ordensdisziplinärer Angelegenheiten während seiner 33 Jahre dauerenden Regierung. Unter ihm entstanden in Polen-Litauen die regulierten Chorherrenstifte in Kraśnik, Wolbrom und Such sowie in Krzemienica, Bychów und Wilna. Alle diese Kanonien waren wie in geistiger so auch in materieller Hinsicht vom Chorherrenstift Krakau abhängig.
Im Jahr 1613 bekam Kłoczyński von Rom die Erlaubnis, die Bruderschaft "Quinque vulnerum Christi" an der Corpus-Christi-Kirche einzuführen. In gleicher Weise rief er die bereits im Jahr 1347 (15. April), also zur Zeit der Erbauung der Corpus-Christi-Kirche, vom Papst Clemens V. bestätigte Bruderschaft "Sanctissimi Corporis Christi", welche mit der Zeit ganz vernachlässigt wurde, wieder ins Leben.[1] Die Spuren seiner Tätigkeit und seines Eifers sind heute noch an der Fronleichnamskirche zu sehen: der kühn gegen den Himmel aufsteigende Turm, zahlreiche Altäre und das prächtige Grabmal des seligen Stanislaus Kazimierczyk zeugen, wie sehr er "dilexit decorem domus Dei". Martin Kłoczyński starb am 8. Februar 1644 und wurde in der Corpus-Christi-Kirche in einer eigens für ihn erbauten Gruft feierlichst bestattet. Auf der Generalversammlung der regulierten lateranensischen Chorherren Polens im Jahr 1647 beschloss der dankbare Orden, sein Bild mit der Inschrift "Plus quam fundator iste" in der Kirche aufzuhängen, in welcher er begraben ist.
Werke
- Constitutiones Synodorum Metropolitanae Ecclesiae Gnesnensis Provincialium Authoritate Synodi Provincialis Gembicianae, per Deputatos recognitae. Iussu vero et opera illustrissimi et reverendissimi domini domini Joannis Wężyk Dei et apostolicae sedis gratia archiepiscopi Gnesnensis etc. editae. Cracoviae 1630. (Digitalisat) – eine Sammlung der ältesten und späteren Verordnungen bis zum Jahr 1630. Das Werk beginnt mit dem Pastoralbrief des Erzbischofs Johann Wężyk und mit der Verordnung der Synode zu Piotrków vom Jahr 1621, kraft deren die Kodifikation der Synodalkonstitutionen der Gnesner Provinz dem Krakauer Archidiakon Johann Fox (Foxius), dem Pfarrer der Kathedralkirche zu Łuck Franz Zajerski, dem Archidiakon von Sandomierz Martin Kłoczyński und dem Domherrn von Łowicz Nikolaus Skierniewski anvertraut wurde.
- Rituale Sacramentorum ac aliarum ecclesiae caeremoniarum ex decreto Synodi Provincialis Petricovicensis ad uniformem Ecclesiarum Regni Poloniae usum recens editum. Cracoviae 1631. – Jocher erwähnt, dass dieses Werk der Archidiakon von Krakau, Johann Foxius sowie Martin Kłoczyński und Sebastian Nuceryn, Prediger an der Krakauer Kathedralkirche, auf Geheiß von Johannn Wężyk des Gnesener Erzbischofs, zusammengestellt haben.
Literatur
- Jocher, Polnische Bibliographie: Kirchenrecht, No. 7503.
- Jocher, Polnische Bibliographie Bd. III., Ritualia No. 6.372.
Einzelnachweise
- ↑ Jagiellonische Bibliothek, Ms. 5357 (Dyaryusz Marcina Golinskiego / Das Tagebuch von Marcin Golinski).