Sacra.Wiki Josef Weiß

Josef Weiß

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Josef Weiß, * 15. September 1840 in Pfarrkirchen im Dekanat Sarleinsbach (Oberösterreich), † 16. März 1899, war der Sohn braver, schlichter Bauersleute. Schon in der Volksschule zeigte sich der kleine, blondhaarige Weiß als ein äußerst geweckter und talentierter Knabe; darum war auch die Sorge und das Streben des damaligen Pfarrers von Pfarrkirchen dahin gerichtet, ihn studieren und zum Priesterstand heranbilden zu lassen.

Obwohl Weiß, nachdem er im Jahr 1860 seine Gymnasialstudien in Linz durch eine "mit Auszeichnung" bestandene Reifeprüfung beendigt hatte, von mancherlei Seite ehrenvolle Stellungen angeboten wurden, so blieb er doch unerschütterlich treu dem Rufe Gottes, den er in seiner Seele deutlich vernahm, und der ihn ins regulierte Chorherrenstift St. Florian führte, wo er am 28. August 1860 eingekleidet wurde. Als Novize sowohl wie als Kleriker zeichnete sich Weiß aus durch pünktlichen Gehorsam, tiefreligiöse Gesinnung, Ehrfurcht gegen die Oberen, Liebe und Verträglichkeit gegen seine Mitbrüder, durch Eifer im theologischen Studium, große Genauigkeit und Ordnungssinn. Am 28. August 1864 legte er die feierliche Profess unter dem damaligen Prälaten Jodok Stülz ab, der gar viel auf Weiß hielt, und am 30.Juli 1865 erhielt er vom hochseligen großen Bischof Franz Jos. Rudigier, welcher in den folgenden Jahren Weiß so manchen Beweis seines Wohlwollens gegeben, das heilige Sakrament der Priesterweihe. Das erste heilige Messopfer feierte er sodann am 8. August 1865 in der Pfarrkirche seines Heimatortes. Obwohl der Ordensobere die Fähigkeit und Neigung des Neugeweihten zur Professur kannte und schätzte, so wurde Weiß doch, da gerade kein Überfluss an Seelsorgern war, schon im September 1865 als Kooperator nach St. Martin im Mühlviertel berufen, welchem Rufe er mit freudiger Bereitwilligkeit folgte. Dort verblieb er – zeitweilig auch mit der Pfarrprovisur betraut – bis September 1873. Hierauf wurde er von dem nunmehr auch bereits verstorbenen Prälaten Ferdinand Moser zur Übernahme der Lehrkanzel der Moraltheologie an der Hauslehranstalt ins Stift zurückberufen. Neben dieser Professur erlangte er auch die Obsorge über die reichhaltige Münzensammlung des Stiftes und erwarb sich in der Folgezeit als tüchtiger Numismatiker und Münzenbestimmer auch bei Fachmännern Anerkennung. Sein ausgezeichnetes Gedächtnis, seine gediegene historische Bildung leisteten ihm hierin die besten Dienste. Viele Jahre hindurch war Weiß auch in der St. Florian benachbarten Pfarrei St. Marien als Aushilfspriester und Exkurrent an allen Sonn- und Festtagen des Jahres tätig. Er starb am 16. März 1899.

Weiß war ein überaus eifriger Seelsorger. Unermüdlich waltete er im Beichtstuhle seines Amtes; sein klarer Blick und sein praktischer Sinn, seine gediegene Kenntnis der Moraltheologie, seine Gewandtheit in Behandlung von Gewissensfällen, seine mit Klugheit gepaarte Milde machten ihn zu einem beliebten Beichtvater. Auch das Predigtamt verwaltete Weiß mit Eifer und Geschick. Viele seiner Predigten sind noch in stenographischer Aufzeichnung vorhanden. Rühmliche Eigenschaften ders elben sind: logische Anordnung des Stoffes, gute dogmatische Grundlage, populäre Darstellung und praktische Nutzanwendung. Weiß war auch ein trefflicher Katechet und ein großer Kinderfreund bis zu seinem Lebensende. Aus Liebe zur Kirche und zu unserem heiligen Glauben trat Weiß, wo er nur konnte, der schlechten Presse entgegen und verbreitete eifrig gute Blätter und Schriften, ohne Geldopfer zu scheuen. Dieselbe glühende Liebe zur Kirche bestimmte ihn auch, zugunsten der guten Sache eine rege politische Tätigkeit gegen die neuliberalen Bestrebungen zu entfalten.

Seine ausgezeichnete Begabung, sein logisch gebildeter Verstand, seine schnelle Auffassungsgabe, sein eminent treues Gedächtnis, verbunden mit großem Fleiß und gründlichem Studium der moraltheologischen und gesamten einschlägigen Literatur, seine gewissenhafte Vorbereitung auf die theologischen Vorlesungen, seine klare Vortragsweise, sein praktischer Sinn, der bei treuem Festhalten an den theoretischen Prinzipien stets vorwiegend beflissen war, die Grundsätze der christlichen Sittenlehre auf die Selbstheiligung der künftigen Priester und auf eine gute Verwaltung des Beichtvateramtes anzuwenden, sein gutes Geschick, den Lehrstoff durch Besprechung von wirklichen und erdachten Gewissensfällen besser einzuprägen, seine große Liebe zu den Schülern, mit denen er auf das freundlichste verkehrte, alle diese Eigenschaften machten Weiß zu einem ausgezeichneten, allgemein beliebten Professor. Volle fünfundzwanzig Jahre und fast noch ein Semester darüber verwaltete er mit unermüdlichem Eifer das ihm so lieb gewordene Lehramt bis zu seinem Tod.

Was Weiß für die "Theologisch-praktische Quartalschrift" teils durch selbstverfasste Artikel und Kasus, noch mehr aber dadurch, dass er fast seine ganze disponible Zeit bis zur späten Abendstunde, ohne auf seine eigene Gesundheit zu achten, besonders während einer langdauernden Erkrankung und Verhinderung des damaligen Hauptredakteurs Jos. Schwarz als Krypto-Mitredakteur leistete, ist wohl über alles Lob erhaben. Wie viele, oft beinahe unleserliche Manuskripte er durchgelesen, ausgesichtet, verbessert und druckfähig hergerichtet, wie viele Drucksorten, Zeitschriften, Pastoralblätter usw. er allwöchentlich durchgelesen und für die Quartalschrift exzerpiert hat, lässt sich kaum beschreiben. Weiß hat vieles beigetragen, die Quartalschrift zu heben und auch auf der einmal erreichten Höhe bleibend zu erhalten.

Werke

Beiträge in der Theologisch-Praktischen Quartalschrift

  • Band 28 (1875):
    • Casus restitutionis, S. 343–349. (Digitalisat)
    • Quaestio de non permiscendis epulis in diebus jejunii, S. 488–491. (Digitalisat)
  • Band 29 (1876):
    • Casus moralis (de administrandis bonis conjugum), S. 91–95. (Digitalisat)
    • Casus restitutionis, S. 216–220. (Digitalisat)
    • Restitutionspflicht wegen Steuerdefraudation, S. 367–372. (Digitalisat)
    • Ein Casus über die Vollständigkeit der Beicht, S. 508–513. (Digitalisat)
  • Band 30 (1877):
    • Zwei Fälle über das "subiectum legis", S. 115–120.
    • Über das Lesen verbotener Bücher, S. 486–493.
    • Casus über Hexerei, S. 624–266. [sic]
  • Band 31 (1878):
    • Ein Fall von der Wiederholung der Taufe, S. 109–115. (Digitalisat)
  • Band 32 (1879):
    • Was obliegt dem Finder einer verlornen Sache?, S. 101–108. (Digitalisat)
    • Ein Fall über die geheime Schadloshaltung, S. 109–114. (Digitalisat)
    • Casus, betreffend die Schätzung eines Anwesens durch einen beeidigten Schätzmann, S. 282–287. (Digitalisat)
  • Band 33 (1880):
    • Kompensation wegen Wildschaden und eine Restitution wegen Wilddiebstahl, S. 326–330.
    • Verpflichtung des Beichtvaters zur Erteilung der Absolution, S. 543–550.
    • Ein aufgefundener Schatz, S. 772–779.
  • Band 34 (1881):
    • Ein formloses Vermächtnis (Legat), S. 120–125.
    • Fasten-Dispensen für die Zeit der Reise, S. 331–337.
    • Ein Restitutionsfall. 1881, 571–576.
    • Legitimierung eines Kindes, S. 788–797.
  • Band 35 (1882):
    • Sind Sterbende zur Erweckung eines Aktes der vollkommenen Reue verpflichtet?, S. 112–117.
    • Ein glücklicher Gewinner in Verlegenheit, S. 342–345.
  • Band 36 (1883):
    • Gehorsam gegen den Beichtvater, S. 143–146.
  • Band 38 (1885):
    • Entscheidung betreffend die Assistenz eines Arztes beim Duell, S. 364–365.
    • Wann ist die Allerheiligen-Litanei bei den Processionen an Bittagen zu beten?, S. 378.
    • Methodiusfeier in Velehrad, S. 450–452.
    • Drei Antworten der hl. Congregationen, S. 461.
    • Habitus clericalis in confessionali, S. 850–852.
  • Band 39 (1886):
    • In dubiis libertas, S. 120.
    • Ein Fall, wo sich jemand das Stillschweigen zu einer unerlaubten Handlung bezahlen läßt, S. 610–614.
    • Das Alter der Kinder für die erste hl. Beicht, S. 723–724.
    • Subdiakon und Breviergebet, S. 874–876.
  • Band 40 (1887):
    • Welche "Todtenscheine" sind vom Gemeindevorstand zu vidieren?, S. 233.
    • Neueste Entscheidung der Congregation des hl. Officiums über die Absolution von päpstlichen Reservaten, S. 380–381.
    • Unterricht mit Gebet verbunden, S. 399–400.
    • Wie haben sich die Beichtväter auf Grund neuester Entscheidungen der hl. Pönitentiarie gegen die Onanisten zu verhalten?, S. 630–633.
    • Des Priesters Rosenkranz, 915–916.
  • Band 41 (1888):
    • Dispensation oder Kommutation eines reservierten Gelübdes, das bereits dispensando commutiert wurde, S. 640–641.
  • Band 42 (1889):
    • Kann bei Sponsalien ein Reugeld bedungen werden, S. 107–112.
    • Die Andacht zum göttl. Herzen Jesu, ein treffliches Mittel, den öfteren Empfang der Sacramente zu fördern, S. 483–484.
    • Sorge für Nachwuchs im Priesterstande, S. 727–728.
    • Gebete nach den Stillmessen am heil. Weihnachtsfeste, S. 970.
    • Welche Vorschriften hat ein Priester zu beobachten, der wegen Augenleidens das Indult erhielt, täglich die Missa votiva de Beata zu lesen?, S. 978.
  • Band 43 (1890):
    • Sündigen Gastwirte schwer, wenn sie Gästen, die sich berauschen oder gar schon berauscht sind, noch geistige Getränke verabreichen?, S. 379–384.
  • Band 44 (1891):
    • Interpretation einer Dispens, S. 386–387.
  • Band 45 (1892):
    • Ist ein Zuspruch im Beichtstuhle immer notwendig?, S. 472–473.
    • P. Leonhard Lessius, S. 488.
    • Über clandestine Ehen, S. 652–653.
    • Priester-Krankenunterstützungs-Vereine für Österreich-Ungarn und Deutschland, S. 737–738.
    • Der Feuerbestattung ist die kirchliche Feier zu versagen, S. 738.
    • Ein Wörtlein im Canon der heiligen Messe, das man gar leicht übersehen könnte, S. 747.
    • Hat es vor der Sündflut geregnet?, S. 750.
    • Katechismuspredigten, S. 977.
    • Zur Incensatio bei einem Hochamte ohne Assistenz bedarf es eines päpstlichen Indultes, S. 995.
    • Drei heilige Messen am Allerseelentage, S. 998–999.
    • Die Votivofficien für die freien Wochentage, S. 999.
  • Band 46 (1893):
    • Absolutio a censuris betreffend, S. 131–133.
    • Aspersio populi am Palmsonntage, S. 230.
    • Zur Giltigkeit der Meßopfermaterien, S. 405–406.
  • Band 47 (1894):
    • Die Gebete nach der Stillmesse, S. 234–235.
    • Die Ehecertificate ungarischer Staatsangehöriger betreffend, S. 235.
    • Legalisierung der für Deutschland bestimmten Civilstandsurkunden, S. 235.
    • Gewinn im Spiele mit fremdem Geld und Restitutionspflicht, S. 628–630.
    • Centenarium des Pierluigi da Palestrina, S. 756–757.
    • Das Jahr 1894 das Jubeljahr der kath. Journalistik, S. 766.
    • Sakramenten-Empfang der Tertiaren, S. 882–883.
    • Casus de promiscuitate carnis et piscium, S. 893–895.
  • Band 48 (1895):
    • Meß- und Opferwein, S. 140–141.
    • Absolutio in periculo mortis, S. 386–390.
    • Ein archäologischer Fund, S. 514–515.
    • Fest der wunderthätigen Medaille, S. 1014–1015.
  • Band 49 (1896):
    • Die Commemorationes in missis privatis tantum sind bei stillen Pfarrmessen zu nehmen, S. 230.
    • Müssen nach einer nicht gesungenen Capitelmesse die von Leo XIII. angeordneten Gebete verrichtet werden?, S. 509.
  • Band 50 (1897):
    • Das Radfahren der Frauen vom Standpunkte der Moral, S. 646–647.
  • Band 1898 (51):
    • Priester bilden!, S. 244.
    • Ist das Fegefeuer ein wirkliches Feuer, so wie das der Hölle?, S. 505.
    • Rezensionen, S. 505.

Sonstige

  • Bericht über das Gnadenbild Unserer lieben Frau von der immerwährenden Hilfe. In: Maria von der immerwährenden Hilfe, bitt für uns! Gebetbuch. Innsbruck 1883 (3. Auflage), S. 4–56.
  • Im Verein mit anderen übersetzte Weiß aus dem Lateinischen "Die Nachfolge des heiligen Herzens Jesu". Ingenbohl, 1864. (Weiß übersetzte das erste der vier Bücher.)
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