Hartmann: Unterschied zwischen den Versionen
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|Quelle=Karl Holubar (Hrsg.), Das Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg. Geschichtliche und statistische Daten. 3. vervollständigte Auflage, Verlag Stift Klosterneuburg 2014, S. 272-273. | |Quelle=Karl Holubar (Hrsg.), Das Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg. Geschichtliche und statistische Daten. 3. vervollständigte Auflage, Verlag Stift Klosterneuburg 2014, S. 272-273. | ||
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Hartmann, * um 1090 in Polling (Tirol), † 23. Dezember 1164, war Chorherr und von 1133-1140 Propst des Stiftes Klosterneuburg. | Hartmann, * um 1090 in Polling (Tirol), † 23. Dezember 1164, war Chorherr und von 1133-1140 der vierte Propst des Stiftes Klosterneuburg. | ||
Hartmann war der erste Propst der regulierten Chorherren des Stiftes Klosterneuburg. Er kam auf Wunsch seiner Eltern (namens Poppo und Azewib) bereits im Jünglingsalter zur Erziehung und Ausbildung in das regulierte Chorherrenstift St. Nikola bei Passau und wurde dort auch Ordensmann. Mitte 1122 wurde er vom Salzburger Erzbischof Konrad I. zum Dekan des Salzburger Domstiftes ernannt. Um 1129 wurde Hartmann Propst des von Konrad gegründeten Augustiner-Chorherrenstiftes Chiemsee, 1133 wurde er vom Markgrafen Leopold III. an die Spitze des Stiftes Klosterneuburg, das in eine Regularkanonie umgewandelt wurde, berufen. Hier verfasste er die verlorengegangenen Statuten: "Sub testimonio Christi et eccitsiae..." Ende 1140 wurde Hartmann zum Bischof von Brixen gewählt. 1142 gründete er mit Reginbert von Säben das Augustiner-Chorherrenstift Neustift bei Brixen. | Hartmann war der erste Propst der regulierten Chorherren des Stiftes Klosterneuburg. Er kam auf Wunsch seiner Eltern (namens Poppo und Azewib) bereits im Jünglingsalter zur Erziehung und Ausbildung in das regulierte Chorherrenstift St. Nikola bei Passau und wurde dort auch Ordensmann. Mitte 1122 wurde er vom Salzburger Erzbischof Konrad I. zum Dekan des Salzburger Domstiftes ernannt. Um 1129 wurde Hartmann Propst des von Konrad gegründeten Augustiner-Chorherrenstiftes Chiemsee, 1133 wurde er vom Markgrafen Leopold III. an die Spitze des Stiftes Klosterneuburg, das in eine Regularkanonie umgewandelt wurde, berufen. Hier verfasste er die verlorengegangenen Statuten: "Sub testimonio Christi et eccitsiae..." Ende 1140 wurde Hartmann zum Bischof von Brixen gewählt. 1142 gründete er mit Reginbert von Säben das Augustiner-Chorherrenstift Neustift bei Brixen. | ||
Hartmann genoss bei seinen Zeitgenossen großes Ansehen wegen seines heiligmäßigen Lebenswandels. Kaiser Friedrich I. schätzte ihn als Reichsfürsten sehr, obwohl er im Schisma ganz energisch auf Seite des rechtmäßigen Papstes Alexander III. stand. Am 23. Dezember 1164 starb Hartmann infolge eines Schlaganfalles und wurde fünf Tage später im Dom zu Brixen bestattet. Bald nachher wurde Hartmann, besonders in der Diözese Brixen, als Seliger verehrt. Papst Pius VI. erlaubte am 11. Februar 1784 der Diözese Brixen, Hartmann mit einer eigenen Messe und Offizium zu feiern. Dem Stift Klosterneuburg gab Papst Pius VII. am 21. April 1819 die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung, während Papst Pius XII. diese mit Erlass der Ritenkongregation vom 26. Juli 1943 auch auf die übrigen Häuser der österreichischen Kongregation der Lateranensischen Chorherren ausdehnte. | Hartmann genoss bei seinen Zeitgenossen großes Ansehen wegen seines heiligmäßigen Lebenswandels. Kaiser Friedrich I. schätzte ihn als Reichsfürsten sehr, obwohl er im Schisma ganz energisch auf Seite des rechtmäßigen Papstes Alexander III. stand. Am 23. Dezember 1164 starb Hartmann infolge eines Schlaganfalles und wurde fünf Tage später im Dom zu Brixen bestattet. Bald nachher wurde Hartmann, besonders in der Diözese Brixen, als Seliger verehrt. Papst Pius VI. erlaubte am 11. Februar 1784 der Diözese Brixen, Hartmann mit einer eigenen Messe und Offizium zu feiern. Dem Stift Klosterneuburg gab Papst Pius VII. am 21. April 1819 die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung, während Papst Pius XII. diese mit Erlass der Ritenkongregation vom 26. Juli 1943 auch auf die übrigen Häuser der österreichischen Kongregation der Lateranensischen Chorherren ausdehnte. | ||
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Version vom 26. November 2020, 11:39 Uhr
Name | Hartmann |
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Geschlecht | männlich |
Geburtsort | Polling (Tirol)
|
Sterbedatum | 23.12.1164 |
Institution | Stift Klosterneuburg |
Funktion | Propst |
Quelle | Karl Holubar (Hrsg.), Das Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg. Geschichtliche und statistische Daten. 3. vervollständigte Auflage, Verlag Stift Klosterneuburg 2014, S. 272-273. |
Hartmann, * um 1090 in Polling (Tirol), † 23. Dezember 1164, war Chorherr und von 1133-1140 der vierte Propst des Stiftes Klosterneuburg.
Hartmann war der erste Propst der regulierten Chorherren des Stiftes Klosterneuburg. Er kam auf Wunsch seiner Eltern (namens Poppo und Azewib) bereits im Jünglingsalter zur Erziehung und Ausbildung in das regulierte Chorherrenstift St. Nikola bei Passau und wurde dort auch Ordensmann. Mitte 1122 wurde er vom Salzburger Erzbischof Konrad I. zum Dekan des Salzburger Domstiftes ernannt. Um 1129 wurde Hartmann Propst des von Konrad gegründeten Augustiner-Chorherrenstiftes Chiemsee, 1133 wurde er vom Markgrafen Leopold III. an die Spitze des Stiftes Klosterneuburg, das in eine Regularkanonie umgewandelt wurde, berufen. Hier verfasste er die verlorengegangenen Statuten: "Sub testimonio Christi et eccitsiae..." Ende 1140 wurde Hartmann zum Bischof von Brixen gewählt. 1142 gründete er mit Reginbert von Säben das Augustiner-Chorherrenstift Neustift bei Brixen.
Hartmann genoss bei seinen Zeitgenossen großes Ansehen wegen seines heiligmäßigen Lebenswandels. Kaiser Friedrich I. schätzte ihn als Reichsfürsten sehr, obwohl er im Schisma ganz energisch auf Seite des rechtmäßigen Papstes Alexander III. stand. Am 23. Dezember 1164 starb Hartmann infolge eines Schlaganfalles und wurde fünf Tage später im Dom zu Brixen bestattet. Bald nachher wurde Hartmann, besonders in der Diözese Brixen, als Seliger verehrt. Papst Pius VI. erlaubte am 11. Februar 1784 der Diözese Brixen, Hartmann mit einer eigenen Messe und Offizium zu feiern. Dem Stift Klosterneuburg gab Papst Pius VII. am 21. April 1819 die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung, während Papst Pius XII. diese mit Erlass der Ritenkongregation vom 26. Juli 1943 auch auf die übrigen Häuser der österreichischen Kongregation der Lateranensischen Chorherren ausdehnte.
Vorgänger | Funktion | Nachfolger |
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Opold | Propst des Stiftes St. Florian 1133–1140 | Marquard I. |