Georg II. Hausmanstetter: Unterschied zwischen den Versionen
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Georg II. Hausmanstetter (Hausmansteter), war kaiserlicher Rat sowie Chorherr und von 1509-1541 Propst des Stiftes Klosterneuburg. | Georg II. Hausmanstetter (Hausmansteter), war kaiserlicher Rat sowie Chorherr und von 1509-1541 Propst des Stiftes Klosterneuburg. | ||
Hausmanstetter stammte aus der Steiermark und war 1506-1509 Pfarrverweser in Heiligenstadt. Am 14. August 1509 wurde er zum Propst gewählt. 1531 wurde er vom König Ferdinand I. auf den Reichstag nach Speyer als Ratgeber gerufen. Propst Georg starb am 3. Dezember 1541. | Hausmanstetter stammte aus der Steiermark und war 1506-1509 Pfarrverweser in Heiligenstadt. Am 14. August 1509 wurde er zum Propst gewählt. 1531 wurde er vom König Ferdinand I. auf den Reichstag nach Speyer als Ratgeber gerufen. Propst Georg starb am 3. Dezember 1541. |
Version vom 7. Juli 2020, 08:36 Uhr
Name | Georg Hausmanstetter |
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Geschlecht | männlich
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Sterbedatum | 03.12.1541
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Quelle | Karl Holubar (Hrsg.), Das Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg. Geschichtliche und statistische Daten. 3. vervollständigte Auflage, Verlag Stift Klosterneuburg 2014, S. 280. |
Georg II. Hausmanstetter (Hausmansteter), war kaiserlicher Rat sowie Chorherr und von 1509-1541 Propst des Stiftes Klosterneuburg.
Hausmanstetter stammte aus der Steiermark und war 1506-1509 Pfarrverweser in Heiligenstadt. Am 14. August 1509 wurde er zum Propst gewählt. 1531 wurde er vom König Ferdinand I. auf den Reichstag nach Speyer als Ratgeber gerufen. Propst Georg starb am 3. Dezember 1541.