Liste der Pfarren des Stiftes St. Andrä an der Traisen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die ehemalige Andreaskapelle erhielt mit der Errichtung der Chorherrenstiftes im Jahr 1160 pfarrliche Rechte. Nach Aufhebung des Stiftes wurde die Pfarre St. Andrä dem [[Stift Herzogenburg]] inkorporiert | |||
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1379 verzichtete das Stift St. Andrä auf alle pfarrlichen Rechte in Gutenbrunn. Somit wurde die dortige Hedwigskirche selbständige Pfarrkirche. 1529, nach Verwüstung der Kirche und des Pfarrhofes, wurde die Pfarre Gutenbrunn wieder mit St. Andrä vereint. 1710 wurde Gutenbrunn endgültig eigenständige Pfarre. | 1379 verzichtete das Stift St. Andrä auf alle pfarrlichen Rechte in Gutenbrunn. Somit wurde die dortige Hedwigskirche selbständige Pfarrkirche. 1529, nach Verwüstung der Kirche und des Pfarrhofes, wurde die Pfarre Gutenbrunn wieder mit St. Andrä vereint. 1710 wurde Gutenbrunn endgültig eigenständige Pfarre. | ||
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Bei seinem Amtsantritt 1698 hatte Propst [[Augustinus Erath]] versprochen, dem Stift eine Pfarre zuzuführen. Durch kaiserlichen Konsens wurde ihm Pottenbrunn für 15 Jahre zugesprochen (von 1699 bis 1714) und mit einem St. Andräer Chorherren besetzt. Im Gegenzug verpflichtete sich Erath, den resignierten Pottenbrunner Pfarrer im Kloster aufzunehmen. | Bei seinem Amtsantritt 1698 hatte Propst [[Augustinus Erath]] versprochen, dem Stift eine Pfarre zuzuführen. Durch kaiserlichen Konsens wurde ihm Pottenbrunn für 15 Jahre zugesprochen (von 1699 bis 1714) und mit einem St. Andräer Chorherren besetzt. Im Gegenzug verpflichtete sich Erath, den resignierten Pottenbrunner Pfarrer im Kloster aufzunehmen. |
Version vom 25. Juni 2023, 13:47 Uhr
St. Andrä
Die ehemalige Andreaskapelle erhielt mit der Errichtung der Chorherrenstiftes im Jahr 1160 pfarrliche Rechte. Nach Aufhebung des Stiftes wurde die Pfarre St. Andrä dem Stift Herzogenburg inkorporiert
Gutenbrunn
1379 verzichtete das Stift St. Andrä auf alle pfarrlichen Rechte in Gutenbrunn. Somit wurde die dortige Hedwigskirche selbständige Pfarrkirche. 1529, nach Verwüstung der Kirche und des Pfarrhofes, wurde die Pfarre Gutenbrunn wieder mit St. Andrä vereint. 1710 wurde Gutenbrunn endgültig eigenständige Pfarre.
Pottenbrunn
Bei seinem Amtsantritt 1698 hatte Propst Augustinus Erath versprochen, dem Stift eine Pfarre zuzuführen. Durch kaiserlichen Konsens wurde ihm Pottenbrunn für 15 Jahre zugesprochen (von 1699 bis 1714) und mit einem St. Andräer Chorherren besetzt. Im Gegenzug verpflichtete sich Erath, den resignierten Pottenbrunner Pfarrer im Kloster aufzunehmen.