Sacra.Wiki Stift St. Andrä im Lavanttal: Unterschied zwischen den Versionen

Stift St. Andrä im Lavanttal: Unterschied zwischen den Versionen

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|Patrozinium=Hl. Andreas, 1367 auch St. Augustinus und St. Vitus
|Patrozinium=Hl. Andreas, 1367 auch St. Augustinus und St. Vitus
|Politische Topographie=Herzogtum Kärnten, seit 1748 Kreis Klagenfurt, seit 1918 Bundesland Kärnten, heute politischer Bezirk Wolfsberg. Das Chorherrenstift gehörte von der Gründung bis zu seiner Auflösung zum Metropolitansprengel Salzburg, ab 1228 zum Salzburger Suffraganbistum Lavant. Näherhin lag es im Archidiakonat Lavant, das ab 1244 bis zum Ende des Stiftes der Dompropst von St. Andrä innehatte. (Mutter-)Pfarre St. Andrä seit mindestens 1145.
|Politische Topographie=Herzogtum Kärnten, seit 1748 Kreis Klagenfurt, seit 1918 Bundesland Kärnten, heute politischer Bezirk Wolfsberg. Das Chorherrenstift gehörte von der Gründung bis zu seiner Auflösung zum Metropolitansprengel Salzburg, ab 1228 zum Salzburger Suffraganbistum Lavant. Näherhin lag es im Archidiakonat Lavant, das ab 1244 bis zum Ende des Stiftes der Dompropst von St. Andrä innehatte. (Mutter-)Pfarre St. Andrä seit mindestens 1145.
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|Hat Bildunterschrift=Stift St. Andrä im Lavanttal, Kupferstich (1679), in: Matthaeus Merian, Topographia Provinciarum Austriacarum, Austriae, Styriae, Carinthiae, Carniolae, Tyrolis etc., Das ist Beschreibung Vnd Abbildung der fürnembsten Stätt Vnd Plätz in den Osterreichischen Landen Vnder vnd OberOsterreich, Steyer, Kärndten, Crain Vnd Tyrol. Franckfurt am Mayn 1679; Quelle: https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/pageview/189927 der ULB Düsseldorf (2009)
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==Geschichtlicher Überblick==
==Geschichtlicher Überblick==

Version vom 27. September 2022, 16:11 Uhr


Stift St. Andrä im Lavanttal, Kupferstich (1679), in: Matthaeus Merian, Topographia Provinciarum Austriacarum, Austriae, Styriae, Carinthiae, Carniolae, Tyrolis etc., Das ist Beschreibung Vnd Abbildung der fürnembsten Stätt Vnd Plätz in den Osterreichischen Landen Vnder vnd OberOsterreich, Steyer, Kärndten, Crain Vnd Tyrol. Franckfurt am Mayn 1679; Quelle: https://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/pageview/189927 der ULB Düsseldorf (2009)

Geschichtlicher Überblick

Vorgeschichte

Über die Anfänge von Kirche und Pfarre St. Andrä herrscht in der bisherigen Literatur noch keine Klarheit, weshalb die diesbezüglichen Probleme im Rahmen des hier zu behandelnden Artikels nur aufgezeigt werden können.

Die im 18. Jahrhundert im Domstift St. Andrä entstandene "Collectio multivariarum Litterarum" spricht von den hl. Virgil (Salzburger Bischof, verstorben 785) und Modest (der um 763 verstorbene Salzburger Chorbischof), die in Kärnten viele Kirchen gebaut hätten, von denen jene zu St. Andrä die älteste im Lavanttal gewesen sei, wie aus "wahren Dokumenten" hervorgehe, die in der "Collectio" leider nicht genannt werden. Um 790 hätte dann die früher heidnische Siedlung "Flavium" den Namen St. Andrä erhalten. Die Erläuterungen von Fresacher, Moro u. a. geben dazu irrig "um 790" für den Kirchenbau, statt für die Annahme des neuen Namens St. Andrä an, denn um 790 waren Virgil und Modestus schon tot und konnten die Kirche zu dieser Zeit nicht mehr gebaut haben. Waren wirklich Virgil und Modest die Erbauer der Kirche, dann geschah dies um 760.

Walther Fresacher hielt - im Gegensatz zu Alfred Jaksch - diese frühe Gründung der Kirche in St. Andrä für unwahrscheinlich, weil nicht zu beweisen. Ernst Klebei brachte die Schenkung u. a. einer curtis "ad Lavantam" an Salzburg durch König Ludwig den Deutschen am 20. 11. 860 mit der Entstehung eines kirchlichen Zentrums in St. Andrä in Verbindung, während Gotbert Moro dies früher ausgeschlossen hatte. Klebel stützte seine Überlegungen auf Urkunden, in denen die Formulierung "sancti Andree in Lauent" (1183) bzw. "in Lavent in ecclesia S. Andreae" (1243) gebraucht wird.

Die Kirche St. Andrä wurde nach ihm im Ort Lavant errichtet, Lavant und St. Andrä bezeichnen deshalb ein und denselben Ort. Dieser Meinung konnte sich auch Fresacher anschließen. Ein weiteres ungelöstes Problem stellen die durch eine Urkunde vom Jahre 888 von König Arnulf dem Priester Adalold geschenkten zwei Kapellen samt dem Zehent von den Höfen und der Pfarre dar: "capellas duas cum decima de curtibus et plebe." Tangl (gestützt auf die "Collectio" ) sah in den Kapellen St. Jakob unterhalb St. Andrä und St. Paul (jetzt Stiftskirche St. Paul i. L.), die Pfarre hielt er für St. Andrä. Fresacher identifizierte die Pfarre mit St. Marein (Dekanat Wolfsberg ) und meinte, dass die Kapellen vielleicht St. Andrä und Maria Rojach gewesen seien. Klebel (und dann auch Fresacher) glaubte, mit den Kapellen seien St. Marein und möglicherweise Lavamünd gemeint, früh abgezweigte Tochterpfarren St. Andräs. Karl Amon ließ die Identifizierun g der Pfarre zwischen St. Andrä und St. Marein offen.

Zusätzlich zu diesen Schwierigkeiten kommt die urkundliche Nennung eines "Chunradus praepos itus St. Andreae" für 1180, 45 Jahre vor Gründung des Chorherrenstiftes. Hohenauer meinte, dass Konrad Propst des Kollegiatstiftes St. Andrä in Freising gewesen sein könnte und daher nicht nach St. Andrä i. L. gehört. Tangl und Pagitz-Roscher reklamierten Konrad für St. Andrä i. L. und Tangl war der Meinung, der Titel Konrads wäre vielleicht eine Auszeichnung für dessen besondere Verdienste gewesen. Weniger Schwierigkeiten macht die urkundliche Nennung eines Archidiakons Heinrich mit Sitz in St. Andrä (de Lavent) 1203. Sein Auftreten könnte als Spätfolge der Seelsorgreform unter Erzbischof Konrad I. von Salzburg zu betrachten sein. Konrad I. hat nachweislich Leuten seines Vertrauens die Leitung von Seelsorgestationen übertragen, so wie er es auch bei den Reformstiften der Regularkanoniker tat. Stefan Weinfurter nennt dafür einige Beispiele, darunter den Pfarrer Werner von St. Andrä, dem der Erzbischof 1145 bescheinigte, seine Kirche mit großer Umsicht und Klugheit zu führen und ihm gleichzeitig seinen Besitz bestätigte. Dass St. Andrä schon vor Gründung des Stiftes Sitz eines salzburgischen Archidiakons im Lavanttal war, unterstreicht nur die frühe Bedeutung der Pfarre als kirchliches Zentrum des Lavanttales. Weinfurter spricht in diesem Zusammenhang von der Reformpfarre St. Andrä, was immer dies bedeuten mag. Schließlich hat Erzbischof Eberhard II. gerade zur Zeit der Gründung des Stiftes St. Andrä eine Reform des Augustinerordens, die auch eine Kanonikerreform war, durchgeführt (Meersseman).

Vor diesem überaus komplizierten geschichtlichen Hintergrund vollzog sich die Errichtung des Augustiner-Chorherrenstiftes St. Andrä. Einen Lösungsansatz für einige der vorstehend aufgezeigten Fragen bieten die Ausführungen von K. Amon, die er schon 1981 bei der Behandlung des Eigenkirchenwesens und der Salzburger Mission in Karantanien und Pannonien vorgestellt hat. Darin wird der Nachricht in der wohl 871 entstandenen "Conversio Bagoariorum et Carantanorum" Glaubwürdigkeit verliehen, wo es heißt, Modestus habe außer drei namentlich angeführten Kirchen noch an vielen anderen Orten Kirchen geweiht, wobei Amon die Möglichkeit andeutet, dass die damaligen Salzburger Chorbischöfe auf Eigenkirchen als Lebensunterhalt angewiesen gewesen sein könnten. Amon weist ferner auf die Tatsache hin, dass die Urkunde von 860 (in der u. a. der Hof in Lavant, den der Salzburger Erzbischof bisher zu Lehen getragen hatte, diesem vom König ins Eigentum geschenkt wurde) Gutshofkirchen unerwähnt lässt, eine solche aber bei keinem der 860 geschenkten Höfe auszuschließen ist. Derselben Ansicht ist auch Gleirscher. Damit würde der Status St. Andräs als Mutterpfarre gut erklärt sein.

Gründungsgeschichte

Erzbischof Eberhard II. von Salzburg ist der Gründer von drei Bistümern und einiger Stifte innerhalb seines Metropolitansprengels. Nachdem er schon 1213 und 1215 die Erlaubnis König Friedrichs II. von Hohenstaufen zur Gründung von Chiemsee erhalten hatte, entstand 1218 das Bistum Seckau in der Steiermark und zehn Jahre später das Kärntner Bistum Lavant mit Sitz in St. Andrä im Lavanttal. Es war sprengelmäßig das kleinste der drei Bistümer. Die Bistumsgründungen waren Salzburgs Antwort auf einen 1173/74 vom Erzbischof von Mainz im Verein mit dem damaligen Markgrafen von Steiermark verfolgten Plan, auf dem Gebiet des Markgrafen ein eigenes Bistum zu errichten, das von Salzburg ebenso unabhängig sein sollte wie das Bistum Gurk, das sich damals sehr um Selbständigkeit bemühte.

Erzbischof Eberhard hatte nicht im Sinn, die von ihm gegründeten Bistümer großzügig aus Salzburger Besitz zu dotieren. Wie schon seinerzeit bei der Gründung von Gurk wurde bezüglich Chiemsee das dortige Frauenkloster zwecks Verwendung seines Besitzes als Stiftungsgut schlecht gemacht, was in Rom aber nicht verfing. Deshalb wurde das Chiemseer Chorherrenstift nominell zum Domkapitel des neuen Bistums. Bei Seckau konnte der Erzbischof diesen Weg nicht mehr einschlagen. Das Bistum wurde zur Gänze mit erzstiftischem Gut dotiert, das Chorherrenstift zum Domkapitel. Hinsichtlich des geplanten Bistums Lavant konnte oder wollte Eberhard II. die "cathedra episcopalis" an keinem in diesem Gebiet schon bestehenden Stift, etwa dem von Unterdrauburg, errichten. Da er für das neue Bistum aber ein Domkapitel brauchte, gründete er rasch ein Chorherrenstift, dessen Kanoniker er dann dem ersten Bischof von Lavant als Domkapitel zuweisen konnte.

Eine Gründungsurkunde über die Errichtung des Chorherrenklosters - nicht: regulierten Kollegiatkapitels, wie in neuester Literatur kolportiert wird - gibt es nicht und sie hat wahrscheinlich nie existiert. Angeblich erhielt Erzbischof Eberhard von Papst Innozenz III. (1198–1216) und Kaiser Friedrich II. (1212–1250) die Zustimmung zur Klostergründung, dies berichten Hohenauer und Tangl, ohne darüber Näheres auszusagen. Tangl (und ihm folgend Kovacic) nannte, unter Berufung auf die fehlerhafte "Collectio multivariarum Litterarum", den 20. August 1212 als Stiftungsdatum. Auf dieses Datum hatten sich schon Mezger in seiner Historia Salisburgensis (Lib. VI), Hansizius (Germania Sacra) und Marian (Austria Sacra) berufen. Es widerspricht aber der angeblichen Zustimmung Friedrichs II., der erst am 9. Dezember 1212 in Deutschland zur Regierung kam. Magda Pagitz-Roscher wies deshalb zurecht 1212 als Gründungsjahr zurück und plädierte vor dem 25. Juli 1225 als Datum. Sie legte sich auf 1223 als terminus post quem fest, in welchem Jahr, nach den Annales sancti Rudberti, in der Pfarrkirche St. Andrä die Gebeine der Märtyrer Vitus, Modestus und Crescentia aufgefunden wurden, einem schon bestehenden Stift aber keine Erwähnung geschieht.

Ein solches wird auch im päpstlichen Schreiben vom Jänner 1224 noch nicht erwähnt, in dem Papst Honorius III. vom Salzburger Erzbischof nähere Auskünfte über dessen Bistumsplan verlangte. Die Existenz des Stiftes ist daher erstmals zum 25. Juli 1225 gesichert, denn der Papst sagt in seiner an diesem Tag ergangenen Zustimmung zur Bistumsgründung, der Erzbischof habe "noviter" an der Kirche des hl. Andreas zu Lavant einen Konvent unter einem Propst eingerichtet. Trotzdem wird noch in neuesten Publikationen an 1212 als Gründungsjahr des Stiftes festgehalten. Auch dass die vermeintliche Auffindung der Gebeine der Heiligen Vitus, Modestus und Creszentia den Erzbischof zur Gründung des Klosters veranlasst habe, wie Dopsch meinte, dürfte zu eng gesehen sein. Das Kloster entstand an der im 9. Jahrhundert an Salzburg geschenkten Pfarrkirche zum hl. Andreas im Ort Lavant (noch 1228: "... in Lauent in ecclesia sancti Andree") im gleichnamigen Kärntner Tal. Der Name des Kirchen- und Pfarrpatrons verdrängte bald den alten, vorslawischen Ortsnamen Lavant, der jedoch für das Bistum bis ins 19. Jahrhundert bestimmend blieb. In der neueren Literatur wird manchmal das Bistum mit dem Chorherrenstift verwechselt, wenn in den Quellen vom Bischof zu Lavant und seinem Stift die Rede ist. Die dem Bischof und seinem Stift verkauften Güter gelangten natürlich nur in den Besitz des Bistums, nicht des Chorherrenstiftes.

Dotation

Die Dotation des Chorherrenstiftes St. Andrä durch den Erzbischof war besonders dürftig ausgefallen. Sie bestand bei der Gründung lediglich aus der "mensa parochialis" St. Andräs. Es handelte sich dabei um Güter zu Eitweg, Gemmersdorf (beide bei St. Andrä) und Siebending (GB Völkermarkt), die schon lange vorher an die Pfarre gekommen waren. Deren Einkünfte mögen für den Lebensunterhalt der vier ersten Chorherren (den Propst eingeschlossen?) gerade ausgereicht haben, für ein größeres Kapitel aber war das zu wenig. Um die Zahl der Kanoniker zu erhöhen, schenkte Erzbischof Eberhard II. 1234 dem Stift einen Wald bei St. Andrä, ein Bergrecht im Lavanttal, Einkünfte auf den Bergen Achberg und Dachberg (bei St. Andrä) sowie die Maut und den Salzzoll im Markt St. Andrä. Dafür sollten im Stift immer acht Priester neben je zwei Diakonen, Subdiakonen und Akolythen leben. Einige dieser Schenkungen wurden aber in der Folge dem Stift von Salzburg wieder entzogen, darunter die Maut und der Salzzoll, weshalb die Zahl der Kleriker meist über sechs nicht hinauskam, wie der Chronist der "Collectio" berichtet.

Der erste Propst - der 1227 genannte Ulrich - und die ersten Kanoniker kamen nach der Urkunde von 1228 aus dem Salzburger Kapitel. Friedrich Schralle, zuerst erzbischöflicher Kaplan, war nicht der erste, sondern schon der dritte Propst. Um zu verhindern, dass das religiöse Leben der Kanoniker durch die Not an weltlichen Gütern leide, wie es wirklich der Fall war, überließ Eberhard II. dem Stift 1244/45 ein weiteres Gut zu Siebending, Zehente von Äckern bei Thürn, Siebending, Wimpassing und Brückl (alle GB Wolbberg) und vier Weingärten im Lavanttal. Um dem Holzmangel des Stiftes abzuhelfen, übergab er noch einen Wald bei Winklern (Großwinklern bei Wolfsberg), den das Stift bis zur Aufhebung besaß. Von privater Seite erhielt das Stift fünf Huben zu Schönweg und auf dem Berg Lamm (alle bei St. Andrä) geschenkt. Damit war die Gründungsphase des Klosters abgeschlossen. Ende 1246 starb Eberhard II. und das Stift verlor seinen ersten Gönner.

Das Domstift im Mittelalter

Der Stifter erließ anlässlich der Gründung des Bistums Lavant 1228 für das Domstift Statuten, die dessen Rechte festlegten. Er verweigerte dem Kapitel nicht nur das Recht der Bischofswahl, sondern verpflichtete die Chorherren, jeden neuen Propst nur aus dem Salzburger Domkapitel zu wählen. Dies hatte aber praktische Gültigkeit nur solange, als Erzbischof Eberhard lebte. Die ersten drei Pröpste kamen daher aus Salzburg. Auch wenn sich das Kapitel bis zum Ende des Stiftes an diese Bestimmung hielt, war nach Eberhards Tod kein Salzburger Domherr jemals wieder bereit, die Wahl zum Propst von St. Andrä anzunehmen. Zu gering war die Pfründe des Propstes, zu unbedeutend und ohne jede Aufstiegschance seine Position. Der Erzbischof musste daher mindestens ab 1288 dem Kapitel von St. Andrä gestatten, nach Ablehnung der Wahl durch den gewählten Salzburger Kanoniker den Propst aus dem eigenen Kapitel wählen zu dürfen, welche Prozedur sich bis zur Aufhebung des Stiftes regelmäßig wiederholte.

Als Wohnung für den Propst und die Chorherren war der Pfarrhof von St. Andrä bestimmt worden. In diesem sicher nicht großen Haus dürften die Kanoniker lange Zeit ein beengtes Leben geführt haben. Für den Bischof von Lavant war in St. Andrä anfangs überhaupt kein Platz, er musste in der Burg Lavant im salzburgischen Friesach residieren. Erst viel später konnte er sich in einem eigenen Bischofshof in St. Andrä niederlassen. Die Ärmlichkeit blieb im Domkapitel ein Dauergast. Propst Ulrich (1298–1314) schlichtete 1314 einen Streit mit seinem Kapitel betreffend die Anschaffung von Kleidern für die Kanoniker dahingehend, dass dafür gewisse Einkünfte herangezogen werden sollten, zu denen jene Kanoniker, die als Pfarrer oder Vikare tätig waren, einen Bargeldbeitrag zu leisten hatten. Dazu wurde eine eigene Kammer unter einem Chorherren als Kämmerer eingerichtet. Einige Jahre später wird neben der Sakristei die Infirmarie des Klosters erwähnt, die von einem Chorherren bestiftet wurde.

Der bedeutendste Propst des 14. Jahrhunderts war zweifellos Pilgrim II. (1370–1405). Während seiner langen Regierungszeit wurden dem Kloster zahlreiche Güter in Form von Jahrtagsstiftungen, Verkäufen und Schenkungen übergeben. Unter den Spendern erscheinen die Bischöfe von Lavant, Adelige der Umgebung und Bürger von St. Andrä. Pilgrim war offenbar der erste Propst, der in der Diözese Lavant Visitationen durchführte. Jene von 1383 zog eine Lavanter Diözesansynode nach sich, in deren Verlauf der Bischof neue Statuten für das Domstift erließ, deren Inhalt Tangl nicht bekannt wurde, im Codex Henrici jedoch enthalten ist. Schiedsrichterliche Funktionen bei Streitigkeiten zwischen geistlichen Kommunitäten sowie Bitten um Besiegelung oder Zeugenschaft von Urkunden beweisen das hohe Ansehen dieses Propstes.

Pilgrims Nachfolger Nicolaus starb eines gewaltsamen Todes, er wurde im Juli 1405 in seiner Kirche von einem Besessenen erstochen. Sein Nachfolger Eustachius soll die Ordensregel wieder hergestellt haben. Der nächste Propst Johann Strasser war gebürtiger Lavanttaler, vor seiner Wahl Kapitelsyndikus und regierte von 1411 bis mindestens 1446, wahrscheinlich aber bis zu seinem Tod 1452. Mit dem Stift St. Paul im Lavanttal hatte er wegen dessen Pfarren St. Martin im Granitztal in Kärnten und Fresen in der Steiermark Schwierigkeiten. Der Propst drängte als Archidiakon den Abt, auf die Pfarren geeignete Kleriker zu präsentieren und diese auch zu den Diözesansynoden zu schicken. Ein schon Jahre andauernder Zehentstreit zwischen St. Paul und dem Domstift wurde bis zum Salzburger Erzbischof, dem Herzog von Kärnten und sogar vor das Konzil zu Basel getragen, 1441 aber durch einen Vergleich beendet. 1427 war der Propst Mitvisitator und Reformator des Gurker Domkapitels. Unter den zwei letzten Pröpsten des 15. Jahrhunderts Erhard Perman (1469–1485) und Andreas Stachel (1485–1500) erlebte das Stift besonders schwierige Zeiten. In die politischen Wirren zwischen Salzburg, Kaiser Friedrich III. und König Mathias Corvinus von Ungarn wurde neben anderen Salzburger Besitzungen auch die Stadt St. Andrä hineingezogen. Im Salzburger Bistumsstreit hatte Erzbischof Bernhard die Ungarn zu Hilfe gerufen und ihnen seine Kärntner Besitzungen geöffnet. Auch der Bischof von Lavant hielt mit den Ungarn, doch war es den Kaiserlichen gelungen, St. Andrä 1481 noch vor den Ungarn zu besetzen, weshalb der Bischof nach Ungarn flüchtete. 1475, 1476 und 1480 verheerten die Türken das Lavanttal, konnten St. Andrä aber nicht einnehmen. Zusätzlich gab es in dieser Zeit auf dem Lavanter Stuhl zweimal einen Bischofswechsel.

Niedergang des Stiftes im 16. Jahrhundert

Nach der Resignation von Propst Andreas Stachel (1500) berief der Salzburger Erzbischof einen Kanoniker aus dem Domstift Freising auf die Propstei von St. Andrä. Offenbar war im Konvent selbst kein geeigneter Kandidat vorhanden. Wieviele Chorherren das Stift damals hatte, ist unbekannt. Unter Propst Wolfgang Frankl (1523–1543) verlor das Stift durch die Quart den vierten Teil seines Gültenbesitzes, da es diesen von König Ferdinand I. aus Geldmangel nicht auszulösen vermochte. Den größten Teil davon kaufte Bischof Leonhard Peuerl von Lavant, was der Grund für den späteren Vorwurf des Stiftes gewesen sein mag, das Bistum habe widerrechtlich Untertanen des Domstiftes an sich gebracht. Eine Nachricht aus den "Alten Salzburger Akten", Bischof Leonhard von Lavant (1508–1536) habe beim Papst dem Propst (Wolfgang) die Infulierung ausgewirkt, kann nur ad personam des Propstes gegolten haben. Andererseits hatte Propst Wolfgang mit diesem Bischof derart heftige Auseinandersetzungen über die beiderseitigen Jurisdiktionsrechte, dass ihn der Bischof exkommunizierte. Der wirtschaftlich sehr schwierig gewordenen Lage der Propstei war Propst Paul Scheibensteiner ("auss gotlicher verhengnuss brobst vnd ertzbriester zu Sanct Andree") nicht gewachsen, er wurde nach zehnjähriger Amtszeit 1567 vom Kaiser abgesetzt.

Schließlich machte sich der im Lavanttal, wie in ganz Kärnten, ausbreitende Protestantismus auch in St. Andrä bemerkbar. Er dürfte das Domstift insofern erfasst haben, als die Zahl der Kanoniker auf fünf oder noch weniger absank. Denn das Stift war nach wie vor reguliert, das Klosterleben aber beim evangelischen Adel und Bürgertum inopportun geworden. Noch 1569 nahm der Propst in Salzburg an einer Provinzialsynode teil, an der Beschlüsse gegen das weitere Vordringen der evangelischen Lehre und für die Stärkung des katholischen Glaubens gefasst wurden. Zumindest damals scheint es im Stift noch keinen häretischen Kanoniker gegeben zu haben, während 1585 im Stift 25 "Lutterisch Puecher" vorhanden waren.

Im gleichen Jahr trat Georg Stobäus sein Amt als Bischof von Lavant an. Er fand nach seinen Worten - Bistum und Domstift in elendem Zustand vor. Das Volk sei sodomitisch und die Priesterschaft ketzerisch gewesen, es habe keinen Katholiken mehr gegeben. Speziell die Gebäude des Stiftes waren in Gefahr, in Trümmer zu fallen. Stobäus wurde zum Reformator von Bistum und Domstift. Propst Valentin Kummer (1575–1585) war eine schwache Persönlichkeit und hatte nicht nur den Fürstbischof, sondern auch die Kanoniker als Gegner. 1584 wurde er vom Kapitel beim Erzpriester und beim Vizedom in Friesach angezeigt, weil er die Schulden des Stiftes nicht bezahle, dafür aber den Chorherren das Notwendige vorenthalte, um sich etwas zu ersparen, von dem man nicht wisse, "wo es hin khumbt". Die Gläubigen gingen zu den "Sectischen" und überdies habe sich der Propst mit einer "unzüchtigen Weibs Person suspect gemacht". Kummer wurde vom Bischof von der Verwaltung der Temporalien entfernt.

Stobäus sagt selbst, dass er seine Diözese in Ordnung bringen wollte und bei der Kathedralkirche den Anfang machte. Da die bischöflichen Ermahnungen beim Domkapitel nichts fruchteten, griff der Bischof härter durch, indem er den Propst seiner Würde entsetzte und den Dechant und einige Kanoniker strafte. Propst Valentin soll schließlich 1585 resigniert haben und am 2. April 1586 gestorben sein. Nun ernannte Salzburg Blasius Sorger zum Propst. Dieser regierte bis 1592, worauf das Kapitel angeblich ein Wahlinstrument nach Salzburg schickte, das keine Gültigkeit erlangte, weil es von Stobäus mit Erfolg hintertrieben worden sein soll. Tatsache ist, dass es offenbar nur mehr drei Kanoniker im Stift gab, die die Wahl eines Nachfolgers für Propst Sorger dem Bischof überließen. Dieser berief keinen von ihnen zum Propst, sondern ernannte den Dechant von Unterdrauburg Joseph Saan zum Administrator der Propstei, was dieser zwei Jahre lang blieb, damit er die wirtschaftliche Konsolidierung des Stiftes herbeiführen konnte. 1594 erhielt die Kanonie in Dominicus Leo wieder einen gewählten Propst. Aber auch er machte dem Bischof bald Sorgen. Schon 1599 musste Stobäus den Propst wegen verschiedener "Exzesse" suspendsieren, setzte ihn jedoch wieder ein. Ebenso waren einige Kanoniker durch Zügellosigkeiten aufgefallen. Ernste Gründe müssen den Bischof bewogen haben, den Propst 1614 neuerlich nicht nur seiner Würde, sondern auch seines aktiven und passiven Stimmrechtes für verlustig zu erklären. Auf Bitten der Kanoniker wurde Leo provisorisch im Amt belassen, da man mit seiner ökonomischen Leitung zufrieden war. Später scheint sich der Propst gebessert zu haben, denn im Jänner 1616 assistierte er mit dem Propst von Griffen dem Gurker Bischof beim Begräbnis für den Abt von St. Paul.

Die Barockzeit

1619 wählte das Kapitel Johannes Maria Gambazi (auch Gambotz) zum neuen Dompropst. Er stammte aus Lugano in der Schweiz, war 1574 geboren worden und 1599 nach St. Andrä gekommen. Hier wurde er 1602 eingekleidet. Dass er früher Abt gewesen sein soll, ist daher kaum glaubhaft. Seine Regierungszeit ist die längste und prächtigste aller Pröpste geworden (1619–1662). 1625 verlieh ihm und allen seinen Nachfolgern Papst Urban VIII. das Recht der Pontifikalien. Dazu schaffte sich Gambazi eine Mitra, die ihn 181 fl kostete, einen Hirtenstab, ein Pectorale mit Kette aus Gold, einen Pontifikalring mit einem Saphir sowie große Tapeten aus grüner Seide für Pontifikalämter in der Kirche an. Außer verschiedenen Rauten hat er - nach eigenen Angaben - das neue Konventgebäude zu bauen begonnen und vollendet. Ausdruck der Bedeutung seiner Würde war die Berufung des Propstes als Verordneter in den großen Ausschuss der Kärntner Landstände (1645), die auch einigen Nachfolgern Gambazis zuteil wurde. Schon zu Lebzeiten ließ er sich ein repräsentatives Grabmal vom Bildhauer Philibert Pocabel errichten, das den Propst in ganzer Pracht und Herrlichkeit in "pontificalibus" zeigt.

Sein Nachfolger Augustin Mayr (1662–1669) war anscheinend der erste Dompropst, der auch die Benediktion erhielt, die der Lavanter Fürstbischof vornahm. Noch als Stiftsdechant erhielt Mayer von Fürstbischof Max Gandolph von Khünburg den Auftrag, ein Verzeichnis der Lavanter Bischöfe bis zu Khünburg zu verfassen, das er 1656 fertigstellte. Es diente als Vorlage für eine bald darauf gemalte Porträtreihe aller Lavanter Bischöfe, die in Marburg/Maribor noch vorhanden ist. Mayer hat auch eine Beschreibung der Pröpste verfasst. Der Historiograph des Domkapitels aber wurde der bücherfreundliche Propst Adam Seyfried von Sugart (1688–1722). Er hinterließ eine Stiftsgeschichte von 1212 bis zu seiner Zeit ("Collectio multi variarum Litterarum ..."). Trotz - oder gerade wegen etlicher damals getätigter Ankäufe von Realitäten ging es dem Stift finanziell zunehmend schlechter, weshalb das Kapitel nach Sugarts Tod um Aufschub der Wahl bat, was Salzburg ablehnte. 1724 wurde die Bitte um Wahlaufschub neuerlich abgewiesen. Der nächste Propst Franz Anton von Sugart resignierte 1736 aus disziplinären - nicht, wie behauptet wird, wirtschaftlichen - Gründen, wurde aber wieder eingesetzt.

Aufhebung

Franz Georg Messner (1760–1798) war der letzte Propst. Nachdem wirtschaftliche Notmaßnahmen keine Besserung der Vermögenslage des Stiftes gebracht hatten und die Kärntner Landeshauptmannschaft den Besitz wegen Steuerrückständen sequestriert hatte, wandten sich der Propst und das personell schon sehr zusammengeschmolzene Kapitel 1787 an den Salzburger Erzbischof. Sie beantragten die Rückstellung des Stiftungsvermögens an das Erzstift, behielten sich aber einen Unterhalt von 300 fl vor. Das Kapitel bestand ohnehin nur noch aus vier Kanonikern. Das Salzburger Domkapitel konnte dem Stift keine Hilfe gewähren und stimmte der Aufhebung St. Andräs zu. Man dachte in Salzburg daran, mit dem Fundationsvermögen ein neues Lavanter Domkapitel zu errichten. Als Propst Messner 1798 starb, war das Domstift nicht nur zahlungsunfähig, sondern nur noch mit zwei Domherren besetzt. Rettungsversuche des Lavanter Bischofs in letzter Minute wurden von der österreichischen Regierung nicht mehr akzeptiert. Die inzwischen staatlicherseits getroffene Bistumsregulierung, die den Sprengel Lavants verkleinert hatte, verhinderte eine andere Lösung, sodass 1808 die Liquidation des Stiftsvermögens erfolgte. Damit hatte das Stift auch vermögensrechtlich aufgehört zu existieren, nachdem es bereits personell ausgestorben war.

Schule und wissenschaftliche Tätigkeit

Die Domschule von St. Andrä ist urkundlich schon für das 14. Jahrhundert (1307, 1354, 1367) nachzuweisen. Die nächsten Hinweise zu ihr stammen erst wieder aus den Jahren 1576 ("Lorenz Weihsenkircher, derzeit des ehrwürdigen Kapitels allhier Schulmeister, zur Zeit Stadtschreiber") und 1669. Damals hatte auch die Stadt eine eigene Schule, deren Erhaltung ihr oblag, wozu aber das Domstift jeden finanziellen Beitrag verweigerte. Das sogenannte Rogishaus in St. Andrä, das 1640 der Lavanter Bischof dem Bistum wieder restituieren sollte, diente offenbar dem Unterhalt der bischöflichen Alumnen und nicht dem der zukünftigen Chorherren. Denn 1641 gab es im Stift außer dem Propst nur sieben Kanoniker, aber keinen Novizen, dagegen zwei Sänger (Discantisten), während Domschüler nicht erwähnt werden.

Über den Bildungsstand der Kanoniker war bisher wenig bekannt. Ob der im 15. Jahrhundert genannte "baccalaureus in artibus, rector et notarius" Jakob ein Domherr oder eher ein Mitarbeiter der bischöflich Lavanter Kanzlei war, ist nicht zu entscheiden. Die Pröpste Martin Sanni (1669–1688) und Adam Seyfried von Sugart (1688–1722) besaßen das Doktorat der Theologie, wahrscheinlich als erste aus dem Kapitel. Von der historiographischen Tätigkeit der Pröpste Augustin Mayr und Adam Seyfried von Sugart war bereits die Rede. Die Berufung einiger Pröpste der Barockzeit in das Verordnetenkollegium der Kärntner Landstände setzt ein Minimum an juridischen Kenntnissen dieser Persönlichkeiten voraus.

1710 sagten mehrere Kanoniker, in St. Andrä Philosophie oder Logik studiert zu haben. Andere hatten ihr Theologiestudium bei den Jesuiten in Graz oder Klagenfurt, einer in Fall an der Drau/Fala (bei Marburg/Maribor) absolviert, wo Benediktiner von St. Paul lehrten. Einem Chorherren hatte der Dompropst selbst Moral vorgetragen. Angeblich wurde ab 1763 eine Lateinschule in vier Klassen geführt, der ein eigenes Seminar angeschlossen war. Die Schule hat natürlich am Domstift existiert. Im folgenden Jahr werden "Professores Scholarum" erwähnt, wobei die Juniores und Novizen einem Chorherren als Scholasticus anvertraut waren und täglich bei einer Messe ministrieren sollten.

Zwei Jahre später ernannte der Propst den Chorherren Anton Rainer von Harbach zwecks Unterweisung der Jugend zum Professor der "3. und 4. Schuell". 1777 hatte der Scholasticus nicht nur die Novizen und Domicellarii unter sich, sondern auch die Sorge für die Bibliothek zu tragen. Nach dem Wunsch des Lavanter Bischofs sollte in diesem Jahr die Schule in ein Gymnasium umgewandelt werden, doch wurde diesem Vorhaben durch die Kärntner Landeshauptmannschaft - unverständlicherweise - nicht stattgegeben. Seltenheitswert besitzt das im Druck erhaltene Programm einer Aufführung der Schul-Jugend des "Cathedral-Collegiums Ordinis S. Augustini zu St. Andree" vom 28. August 1764. An diesem Tag führten die Domschüler als Dank für die Auszeichnung des Salzburger Erzbischofs für ihre guten Leistungen ein Trauerspiel auf, mit dem Titel "Augustus Caesar, Ein großmüthiger Überwünder seiner selbst". Einer der letzten Domherrn, Sigmund von Dornhofen, war im Jahre 1800 Schulkatechet und hielt noch 1804 Normalschule, wofür ihm der Fürstbischof 50 fl Zulage versprach, um deren Auszahlung Dornhofen die Stiftsadministration ersuchte. Damals war die Domschule aber wohl schon abgekommen und nur noch die städtische Schule existent.

Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse

Wirtschaftliche Verhältnisse

Erzbischof Eberhard II. hat sowohl das Chorherrenstift als auch das Bistum Lavant mit Gütern und Einkünften sehr gering ausgestattet. Das Bistum wurde schon vor 1841 (Tangl) spöttisch als Zwetschgen-Bistum bezeichnet, weil sein Jahresertrag praktisch nur dem Wert der Zwetschgenernte eines Jahres entsprach. Trotz mancher Schenkungen Erzbischof Eberhards II., von denen einige St. Andrä später von Salzburg sogar wieder entzogen wurden, war das Domstift beim Tod des Erzbischofs (1246) kaum lebensfähig. Er hat den ersten Chorherren nicht einmal ein Klostergebäude errichtet, sondern sie im bestehenden Pfarrhof untergebracht, obwohl er ihre Zahl auf 14 erhöht wissen wollte. Für den 1285 eingesammelten Kreuzzugszehent hatte St. Andrä 2 Mark weniger 40 Friesacher Pfennige zu bezahlen, ungefähr so viel wie die Kirche von Sternberg in Kärnten, sogar die Propstei Gurnitz zahlte mehr. Wegen der Armut der Stiftung überließ Salzburg 1291 dem Propst auf Widerruf den zehnten Teil aller Erträgnisse und Früchte der Salzburger Herrschaft im Lavanttal, bis sich das Stiftsvermögen auf andere Weise gemehrt habe. Im nächsten Jahr wurde die Vergabe erneuert. Erzbischof Friedrich III. verschaffte dem Stift 1324 noch Güter und Einkünfte zu Wimpassing und anderen Orten. Dann scheint sich Salzburg für die finanzielle Notlage des Stiftes auf Jahrhunderte hinaus nicht mehr interessiert zu haben.

Als Förderer des Stiftes erwiesen sich dagegen immer wieder die Lavanter Bischöfe, denn sie kannten die bedrängte Lage des Stiftes aus eigener Anschauung. Bischof Heinrich errichtete 1367 eine Jahrtagsstiftung für seinen Vorgänger und 1385 eine für sich selbst, wofür er dem Kapitel etliche Untertanen und ein Gut bei St. Andrä übergab. 1404 stiftete Bischof Konrad zwei ewige Wochenmessen auf den Annaaltar der Domkirche und gab dem Stift fünf Güter und einen Weingarten im Lavanttal. 1416 erhielt das Stift bischöflich Lavanter Lehen verliehen, weil es um solche gebeten hatte. 1424 schenkte der scheidende Bischof dem Kapitel 100 fl zur Renovierung der domstiftischen Gebäude, sein Nachfolger zwei Teiche zu Siebending. Auch einzelne Chorherren machten ihren Privatbesitz dem Stift dienstbar, wie der Chorherr Achaz, der 1401 der Propstei eine Hube verkaufte für zwei Jahrtage, die nicht einmal für ihn, sondern für einen Pfarrer und einen Privatmann zu halten waren.

Hatte Herzog Rudolf IV. noch 1365 für den Bischof von Lavant, den Propst und das Kapitel einen Schutzbrief wegen der "grozzen notturft und gebresten" ausgestellt, scheint sich unter Propst Pilgrim II. (1370–1405) die wirtschaftliche Lage St. Andräs zeitweilig gebessert zu haben. Neben den Lavanter Bischöfen mehrten auch Adelige aus dem Lavanttal und Bürger von St. Andrä durch Seelgerät- und Ewige-Licht-Stiftungen oder Verkäufe den Besitz des Stiftes. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Güter, Huben, Äcker und Wiesen, aber auch einzelne Weingärten im Lavanttal. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gingen Stiftungen, Güterschenkungen und Ankäufe wie bei den meisten Ordenshäusern stark zurück. Die letzte Stiftung eines Jahrtages erfolgte durch eine Bürgerin von St. Andrä kurz vor der Reformation 1512.

In der folgenden Zeit geriet die Kanonie neuerlich in eine wirtschaftliche und finanzielle Notlage, die anhielt, solange das Stift noch existierte. Am stärksten traf das Kloster die von König Ferdinand I. mit Zustimmung des Papstes vom geistlichen Besitz geforderte Quart, wodurch 1529/30 ein Viertel der Gülten für den Türkenkrieg zu Geld gemacht werden musste. St. Andrä war mit über 56 Pfund betroffen. Sein Besitz war also bis dahin auf etwa 225 Pfund Gülten angewachsen. Von den 56 Pfund Gülten erwarb Bischof Leonhard Peuerl 45 für sein Bistum, den Rest Christoph Welzer von Eberstein (7 Pfund 20 Schilling) und Franz von Thannhausen, salzburgischer Hauptmann zu Friesach. Von diesem ökonomischen Aderlass hat sich das Stift nicht mehr erholt.

Die den Pröpsten Paul Scheibensteiner (1558–1568) und Valentin Kummer (1575–1585) nachgesagte maßlose Verschwendung mag auf die ordentlichen und besonders die außerordentlichen Steuern, die der Landesfürst und die Kärntner Landschaft von den Gültbesitzern für den Türkenkrieg forderten, zurückzuführen sein. Wohl deshalb verkaufrechtete Propst Scheibensteiner 1563 den ganzen Getreidezehent zu Messensach und Mettersdorf samt einem Drittel Getreidezehent im Salzburger Amt St. Andrä um eine gewisse Summe an einen Bürger von St. Andrä und 1566 zur Abzahlung der Landsteuern und Türkenhilfe dem Lavanter Bischof eine Realität. Ob die damaligen Pröpste Geld auch missbräuchlich verwendet haben, ist nicht ersichtlich, doch warf der Konvent Prop st Kummer 1584 vor, die Schulden des Stiftes nicht bezahlt zu haben. Die Barschaft im Kloster bestand damals nur in "etlich funfundzweinzig dopelte und einfache Ducaten". In den Kellern des Stiftes lagerten mehrere Startin Wein, hauptsächlich von den Rieden bei Wolfsberg, weniger aus Marburg. An Vieh im Propst- und Meierhof zählte man neben einem Reitross und fünf Wagenrössern 21 Milchkühe, zehn Kälber, einige Stiere, zehn Mastschweine und 24 Jungschweine. Jedenfalls stieg die Verschuldung des Stiftes weiter an und machte eine Administration unumgänglich. Wie weit es dem Administrator gelungen ist, die Wirtschaft zu sanieren, ist fraglich, denn er hatte dafür nur einige Jahre Zeit. Nach der Aussage von Bischof Georg Stobäus waren die Gebäude der Propstei ruinös, denn die Kanoniker konnten für sie nichts tun. Sie hatten angeblich Mühe, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ob sich die finanzielle Lage unter Propst Dominicus Leo (seit 1594) wirklich gebessert hat, ist unsicher. Er soll aber ein von seinem Kapitel anerkannter Ökonom gewesen sein. Damals besaß das Stift bereits die Gült der Kaplanei Schloss Tanzenberg, die aber nur aus zehn Untertanen bestand. Propst Leo hinterließ eine Barschaft von 674 fl, aber 1.275 fl Schulden. Dem Lebensunterhalt des Kapitels dienten 28 Milchkühe, 47 Schweine, fünf Gänse und ein Truthahnpaar. Im "Wolfsbergerkeller" des Stiftes lagerte Schmalz in Fässern, "Almbkhäs" und Birnenmost. Dompropst Johann Gambazi (1619–1662) veräußerte dem Bischof von Lavant ein Haus in St. Andrä, konnte aber auch Realitäten ankaufen, wie zwei Huben zu Matschenbloch, eine Hube zu Pfaffendorf bei St. Georgen im Lavanttal und eine Mautmühle samt Keuschen und Gründen zu Eisdorf (alle GB Wolfsberg), die alle Salzburger Lehen waren. Außerdem streckte der Propst der Kärntner Landschaft 1.080 fl vor, die von der jährlichen Steuer auf 20 Jahre abgerechnet werden sollten. Ein vom Kaiser gefordertes Darlehen von 10.000 fl konnte der Propst nur zum zehnten Teil erlegen und selbst dieser musste aufgenommen werden.

Vom Jahre 1671 stammt das erste Urbar des Stiftsbesitzes. Dieser war in folgende Ämter zusammengefasst: das Gängl-Amt, Amt in Gemain, Aigen, Agsdorf, Amt Hornburg, Amt Haimburg, Amt Höllersberg (=Linsenberg), Trautmannsdorferamt und Amt St. Achatii (Kaplanei Schloss Tanzenberg), dessen zehn Untertanen vom Zollfeld bis nach Feldkirchen zerstreut wohnten. Insgesamt zählte man in allen Ämtern 144 und eine halbe Hube, vier Zulehen, den Neuharn- und Pirkerhof, vier Tavernen, eine Schmiede, zwei Badstuben und zwei Weingärten (ohne die Eintragungen des Bergregisters). Das stiftische Haus in Klagenfurt war 1670 zum Teil vermietet. Der Hauptbesitz des Stiftes lag in den Orten Siebending, Eitweg, Schönweg, Lamm, Pöllan und Wölzing, wo es schon seit der Gründung dotiert war. Etliche Güter St. Andräs waren Lehen Salzburgs, Bambergs und Lavants. Größere Erwerbungen tätigten die Pröpste Martin Sanni (1669–1688) und Adam Seyfried von Sugart (1688–1722).

1672 wurde mit der Stiftung des Pfarrers von Rinkenberg bei Bleiburg der Mollhof bei St. Andrä samt vier Huben (zwölf Pfund Gülten) angekauft. Danach erwarb das Stift den Edelsmannssitz Pollheim bei St. Michael im Lavanttal (Kaufpreis unbekannt) und 1693 die Güter Kollegg bei St. Andrä sowie Reideben südlich von Wolfsberg, für die zusammen 20.050 fl bezahlt werden mussten. Der Reinertrag aller vier Güter betrug insgesamt nur 940 fl im Jahr und die Finanzierung der Käufe erfolgte mit Fremdkapital, das man sich eigentlich nicht mehr leisten konnte. Zum unausgeglichenen Haushalt trugen wahrscheinlich auch die Anschaffungen von Kirchensilber, Paramenten und anderen Dingen unter Propst Gambazi und seinen Nachfolgern bei. Dementsprechend war das Stift 1685 bereits so überschuldet, dass es die Türkensteuer nicht mehr zahlen konnte. Die Passiva waren in diesem Jahr auf 19.310 fl gestiegen, die jährlich über 830 fl an Zinsen erforderten, weshalb die Finanzgebarung des Stiftes einen Jahresabgang von über 794 fl aufwies. Die Lage wurde durch (uneinbringliche) Untertanenausstände verschärft, die 1689 auf 5.891 fl angewachsen waren, denen damals 2.500 fl Bargeld im Stift gegenüberstanden.

Anfang des 18. Jahrhunderts kaufte das Stift noch die Herbsthube zu Rojach, ein Lehen Bambergs. Dann folgte der völlige finanzielle Zusammenbruch. 1721 wurden dem Domstift fast alle Untertanen gepfändet, die der Bischof von Lavant in Verwaltung nahm. Erzbischof Franz Anton von Harrach trat - viel zu spät - als Retter in höchster Not auf, löste die Untertanen dem Bischof um 9.000 fl ab und gab sie dem Stift zurück. Dieses hatte 1724 das Glück, von Johann Anton Freiherrn von Ruesdorf testamentarisch zum Universalerben eingesetzt zu werden. Dadurch kamen das Gut Polheim und der übrige Lavanttaler Besitz des Freiherrn eigentümlich an das Stift. Trotz vieler Legate, die auf dieser Erbschaft lasteten, blieb dem Stift ein gewisser Vermögensrest, mit dem der Propst einige alte Schulden tilgen konnte. Es hätte aber mehrerer solcher Erbschaften bedurft, um die Finanzgebarung St. Andräs vor dem Konkurs zu retten. 1732 war das Stift mit Passivschulden derart überladen, dass man von der Herrschaft Kollegg mehrere Meiereigründe und Zehente, Weingärten, einen Teil der Wälder und fast alle Untertanen verlor.

Reformversuche in der Verwaltung der Güter durch den Stiftschaffer blieben erfolglos. Der letzte Propst tauschte mit dem Stift Griffen noch einige Huben gegen die Griffen gehörende Gült Roswein bei Marburg/Maribor, und 1777 wurden die vier Weingärten bei Marburg abgestoßen. Zu diesem Zeitpunkt war das Stift längst zahlungsunfähig. Wegen der hohen Steuerrückstände sequestrierte die Kärntner Landeshauptmannschaft den gesamten Stiftsbesitz und setzte den Rentmeister als Sequester ein. In dieser ausweglosen Situation wandten sich der Propst und die vier letzten Chorherren am 15. Juni 1787 an den Salzburger Erzbischof und beantragten die Rückstellung (eigentlich Rücknahme) des Fundationsvermögens, ausgenommen den Unterhalt von 300 fl. Sollte dies unmöglich sein, baten sie um Erlaubnis, sich wegen Aufhebung des Stiftes an den Wiener Hof wenden zu dürfen. Das Salzburger Domkapitel stimmte dem Antrag auf Aufhebung zu. 1789 bestand das Vermögen des Stiftes aus 23.540 fl Aktiva, denen 56.942 fl Passiva gegenüberstanden, die liegenden Güter wurden auf 134.756 fl geschätzt. Dies ergab nur einen rechnerischen Überhang von 101.354 fl Aktiva, denn die Zinsen der Passiva konnte das Stift nicht mehr bezahlen. Das Stiftsvermögen wurde daher 1808 liquidiert und zum Religionsfonds geschlagen. Die Verwaltung der Güter übernahm die k. k. Staatsherrschaft St. Andrä.

Rechtliche Verhältnisse

Erzbischof Eberhard II. hat als Gründer das Chorherrenstift St. Andrä in rechtlicher Hinsicht völlig von Salzburg abhängig gemacht. Während er dem Kapitel die Wahl des Lavanter Bischofs verweigerte, hat er dem Stift zwar die freie Propstwahl zugesichert, doch durch die Bestimmung, einen Kanoniker des Salzburger Domstiftes zum Propst zu wählen, eingeschränkt. Die ersten drei Pröpste hat Eberhard noch selbst eingesetzt. Danach dürfte das Kapitel von St. Andrä versucht haben, die lästige Bestimmung abzuschütteln, doch beurkundete 1288 der Lavanter Bischof erneut diese Verpflichtung. Damals überließen die Chorherren dem Bischof die Wahl, doch nahm der aus dem Salzburger Kapitel Gewählte die Wahl nicht an. An diesem Prozedere musste St. Andrä selbst dann noch festhalten, als das Salzburger Domstift 1514 säkularisiert wurde, sodass ab diesem Zeitpunkt stets ein Ordensfremder zum Propst von St. Andrä gewählt wurde. Ab diesem Zeitpunkt hätten die Gewählten bei Annahme der Wahl in den Augustinerorden treten müssen, was keiner von ihnen wollte.

Vor der Säkularisierung des Salzburger Domstiftes war sicher die Ärmlichkeit der Kanonie der Hauptgrund, dass alle aus Salzburg Gewählten ihre Wahl ablehnten. 1288 überließ das Kapitel von St. Andrä die Propstwahl dem Lavanter Bischof. Eine etwas eigenartige Form der Wahl, die eine Einzelerscheinung blieb, war die Propstwahl von 1411, bei der sich das Kapitel "per formam mixtam et scrutinii" auf einen Salzburger Domherren einigte, der jedoch dann vom Kapitelsenior allein gewählt wurde. Wahrscheinlich schon bei der Gründung des Stiftes, jedenfalls vor 1244 und nicht erst in diesem Jahr, wie fast in der gesamten neueren Literatur über St. Andrä angegeben, wurde dem Propst die Würde und das Amt eines Archidiakons der Diözese Lavant verliehen, die einzelne Pfarrer von St. Andrä schon früher für dieses Gebiet der Salzburger Erzdiözese bekleidet hatten.

Als Archidiakon hatte der Propst für den Bischof von Lavant die Pfarren der Diözese samt dem Kollegiatstift Unterdrauburg zu visitieren und Diözesansynoden abzuhalten. Eine solche tagte 1383 im Propsteigebäude zu St. Andrä in Anwesenheit des Propstes Pilgrim, seines Kapitels und zahlreicher Pfarrer aus den kärntnerischen und steirischen Pfarren der Diözese sowie des Dechants von Unterdrauburg. Pilgrim investierte als Archidiakon 1386 auch den neuen Pfarrer von St. Georg in Remschnik. Eine Unrichtigkeit stellt die Behauptung von Hauthaler/Martin im SUB III 620 n. 1073 (danach Pagitz-Roscher, Dopsch-Spatzenegger und andere) dar, der Erzbischof habe von Friedrich von Pettau die von diesem lehenweise innegehabte Vogtei über das Stift St. Andrä und dessen Besitzungen zurückgekauft und dem Stift geschenkt. Denn dies widerspricht dem Text der Urkunde von 1243, wo es nur heißt, dass Friedrich von Pettau der Kirche von St. Andrä "... advocacia super domo sancti Andree in Lavent" und einige Huben in genannten Orten verkauft habe, die er von Salzburg zu Lehen getragen hatte, und wofür ihm Propst und Kapitel 8 Mark gegeben hätten. Der Verfasser der Collectio merkte dazu explizit an, dass es sich dabei um ein Haus - nicht um das Kloster - gehandelt habe, das an das Pfarrhaus und die Pfarrkirche von St. Andrä anstieß und später zum Wohnhaus des Propstes wurde. 1245 schenkte der Erzbischof die Vogtei über diese Güter tatsächlich dem Domstift. Noch 1798 wird ausdrücklich festgehalten, dass das Fundations- und Vogtrecht über das Domstift beim Erzstift Salzburg liege.

Bis in das 17. Jahrhundert hatten die Salzburger Erzbischöfe die neugewählten Pröpste konfirmiert. Propst Erhard Ferman wurde 1469 im Auftrag des Erzbischofs vom Abt von St. Paul konfirmiert und investiert. Augustin Mayr war der erste Dompropst, der vom Bischof von Lavant 1662 konfirmiert und auch benediziert wurde. In der Folge wohnten die Lavanter Bischöfe regelmäßig den Propstwahlen bei.

Mit dem Stift St. Paul hatte das Domstift im 15. Jahrhundert kirchen- und besitzrechtliche Auseinandersetzungen. Die Pfarrer der dem Kloster St. Paul im Lavanttal gehörenden Pfarren St. Martin im Gradnitztal und St. Maria in Fresen an der Drau suchten sich der geistlichen Jurisdiktion Lavants bzw. des Archidiakons zu entziehen, wurden aber 1421 vertraglich zu ihrer Anerkennung gezwungen. Ein Zehentstreit St. Andräs mit St. Paul wurde nicht nur in Salzburg und vor dem Herzog von Österreich verhandelt, sondern bis vor das Konzil von Basel bzw. Florenz getragen und 1441 durch einen Vergleich beendet. Einzelne Pröpste wurden mit den Lavanter Bischöfen wegen der sich gegenseitig berührenden oder überschneidenden Kompetenzen in Streitigkeiten verwickelt. So warf 1456 auf der Salzburger Provinzialsynode Bischof Theobald Propst Jakob Stepfer vor, sich bischöfliche Rechte angemaßt zu haben, während der Propst sich in seinen Rechten als Archidiakon vom Bischof beeinträchtigt fühlte. 1529 hatte Erzbischof Matthäus Lang neuerlich in einem Jurisdiktionsstreit zwischen Bischof und Propst zu vermitteln. Der Bischof hatte den Propst wegen Überschreitung seiner Jurisdiktion sogar exkommuniziert und dies dreimal öffentlich verkünden lassen. Der Erzbischof ließ es bei den bisherigen Jurisdiktionsrechten des Bischofs und Dompropstes bleiben, trug aber dem Bischof auf, bei jedem weiteren Vorgehen gegen den Propst sich vorher mit dem Erzbischof zu beraten. Die Jurisdiktion über das "Commisariat" St. Florian (Groß St. Florian in der Weststeiermark und die dabei befindlichen Kirchen) wurde dem Propst damals auch künftighin nicht konzediert.

Vierzig Jahre später musste der Propst den erkrankten Bischof auf der Salzburger Synode offiziell vertreten und 1515 hielt Propst Gilg Häring eine Diözesansynode zu St. Andrä ab. Seit mindestens 1446 gehörte der Propst zu den Kärntner Landständen und wurde von diesen oder dem Landesfürsten bei jedem Steueranschlag mitbelastet, im genannten Jahr mit 200 Gulden. Ebensoviel zahlte damals das Nonnenstift St. Georgen am Längsee oder die Stadt Klagenfurt, das Stift St. Paul hingegen viermal soviel. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden die Pröpste als Mitglieder der Prälatenkurie regelmäßig in das ständische Verordnetenamt berufen. Denn ihr Ansehen war seit der päpstlichen Verleihung des Pontifikalienrechtes 1625 sehr gestiegen. Dieses war jedoch auf die Domkirche beschränkt. Erst 1773 wurde dem Propst der Gebrauch der Pontifikalien bei Hochämtern, öffentlichen Prozessionen, Vespern etc. im ganzen Generalvikariatsbereich und der Erzdiözese Salzburg bewilligt. Da Stift und Kapitel von einem Salzburger Erzbischof gegründet worden waren, blieben beide bis zuletzt auch kirchenrechtlich an Salzburg gebunden. Dementsprechend wandten sich Propst und Kapitel 1787 wegen der unlösbaren wirtschaftlichen Situation nach Salzburg und beantragten die Rücknahme des Fundationsvermögens des insolvent gewordenen Stiftes. Das Salzburger Domkapitel nahm den Vorschlag an. Man plante in Salzburg mit dem Vermögen ein neues Lavanter Domkapitel zu errichten, nachdem das alte wirtschaftlich wie personell der Auflösung entgegenging. Die Wiener Regierung lehnte den Vorschlag jedoch mit der Begründung ab, dass das "regulirte Domstiftspersonale zu St. Andre" zur Erledigung der Amtsgeschäfte des in seinem Sprengel verkleinerten Bistums ausreichen würde. In der Folge starb aber das Domkapitel völlig aus, sein Besitz fiel an den Religionsfonds und erst 1825 wurde in St. Andrä ein neues Domkapitel installiert.

Soziale Verhältnisse

Mit dem ersten Propst Ulrich kamen auch vier Chorherren, deren Namen nicht überliefert wurden, aus dem Salzburger Kapitel nach St. Andrä. Erzbischof Eberhard übergab 1234 dem Stift 13 Mark Gülten, damit die Zahl der Kanoniker auf 14 erhöht werden könne. Ob diese Zahl in den ersten Jahrhunderten je erreicht wurde, ist unbekannt und sehr fraglich, denn dafür fehlte auch ein entsprechendes Stiftsgebäude. 1308 werden namentlich vier Chorherren genannt, sechs Jahre später befanden sich neben dem Propst zehn Chorherren im Stift und alle waren Priester. Einer von ihnen stammte aus Wolfsberg im Lavanttal, ein anderer aus Altenmarkt in der Südweststeiermark. Um die Einnahmen des Stiftes mit seinen Ausgaben im Gleichgewicht zu halten, wurde bestimmt, dass die Zahl der Chorherren in der nächsten Dekade zehn nicht übersteigen sollte. Diese Vereinbarungen schlossen Propst und Kapitel im Jahre 1314 unter Bestätigung des Bischofs von Lavant.

Das ganze 14. Jahrhundert hindurch werden neben den Pröpsten zahlreiche Dechante und Kanoniker genannt, aber fast immer nur mit Vornamen. Meist wurden die bisherigen Dechante zu Pröpsten gewählt, manchmal der Chorherr, der Pfarrer von St. Andrä war. In den Jahren 1375 bis 1383 werden urkundlich neben dem Propst und Dechant die Chorherren Achaz, Albrecht, Heinrich Pakker (oder auch Payr), Johann Himmelberger, Johann Roster, Johann Bavarus (Payr), Wolfhard de judenburga und Lienhard genannt. Der Konvent umfasste mit dem Propst zehn Personen. Von diesen ist Himmelberger eindeutig Kärntner und entweder aus dem Ort Himmelberg gebürtig oder Angehöriger der gleichnamigen Adelsfamilie. Payer könnte aus der zu Wolfsberg ansässigen adeligen Familie stammen.

Aus dem 15. Jahrhundert sind nur wenige Chorherren namentlich bekannt. Hans Strasser, Kapitelsyndikus, und Jacob der Stepfer waren 1407 und 1434 Chorherren. Strasser war Lavanttaler und wahrscheinlich ein Mitglied der später adeligen Familie Strasser. Er wurde ebenso Propst wie Stepfer, der aus Reit (oder Oting = Altötting?) gekommen sein soll. Propst Jakob nahm über Vermittlung des Lavanter Bischofs und des kaiserlichen Rates Christoph Ungnad, den Doktor der päpstlichen Rechte Franziscus von Mitterburg, ins Kapitel auf. Von den Dechanten dieser Zeit ragt Bernhard Gespäner (1474, 1480) hervor. 1494 erneuerte Bischof Erhard die von seinem Vorgänger 1383 erlassenen Constitutiones und gebot den Geistlichen u. a. nachdrücklich, sich standesgemäß zu kleiden und ein rotes Birett nur dann zu tragen, wenn sie dazu berechtigt seien. Um diese Zeit (1487) bestand in St. Andrä bereits eine St.-Ruperti-Bruderschaft, die auch 1566 und 1640 erwähnt wird.

Das Stift stand in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch in Blüte, dann geriet es allmählich in den Sog der Reformation Luthers, die bereits das Lavanttal erfasst hatte. 1592 sank die Zahl der Kapitularen offenbar auf unter fünf, weil damals nur mehr drei Kapitulare die Wahl des neuen Propstes dem Lavanter Bischof anheim stellten, der keinen von ihnen für die Würde geeignet hielt und einen Administrator einsetzte. Über die Herkunft der Pröpste des 16. Jahrhunderts fehlen genaue Angaben. Lediglich bei Gilg Häring (Propst 1500) wird vermerkt, dass er Profess des Bistums Freising gewesen sei, wiewohl ein Ruprecht Haring 1567 unter den Ratsbürgern St. Andräs genannt wird. Wenigstens die beiden, miteinander wahrscheinlich verwandten Pröpste Andreas und Tiburz Stachel (1485–1500, 1543–1558) könnten einer Bürgerfamilie von St. Andrä angehört haben, denn 1591 scheint unter den dortigen Ratsherrn ein Simon Stachl auf. Es ist anzunehmen, dass St. Andrä oder das Lavanttal die Heimat einer ganzen Reihe von namentlich bekannten wie auch vieler unbekannter Chorherren aller Jahrhunderte gewesen ist. Ähnliches mag für die Pröpste jener Zeit gelten.

Unter dem Reformbischof Georg Stobäus (1584–1618) und seinen Nachfolgern erstarkte zwar das katholische Leben der Diözese Lavant, doch das Stift wollte sich nicht so recht erholen. Da der Bischof mit dem Lebenswandel der Kanoniker unzufrieden war, versuchte er, geeignetere Kandidaten auch von weit her zu gewinnen, wie den Schweizer Gambazi. 1638 wurde P. Paul Huber aus dem Kloster Dießen in der Diözese Augsburg in St. Andrä aufgenommen, nachdem er durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges aus seinem Mutterkloster hatte fliehen müssen. Um den Erfolg der Reformen im Domstift für die Zukunft sicherzustellen, ließen es die Lavanter Bischöfe namens Salzburgs öfter visitieren. 1662 befanden sich 13 Kanoniker im Stift, darunter zwei Verwandte der Pröpste Leo und Gambazi mit demselben Familiennamen. Von zehn Kanonikern ist die Herkunft angegeben, drei stammten aus St. Andrä, zwei aus Klagenfurt, je einer aus Wolfsberg, Völkermarkt, Marburg/Maribor, aus Böhmen und der Schweiz. Bis auf die drei jüngsten Kanoniker waren alle Priester und hatten studiert, meistens Logik und Rhetorik, nur der Dechant auch Theologie. Einen akademischen Grad führte keiner. Alle waren bürgerlichen Standes. Der personelle Höchststand in der Geschichte des Domstiftes wurde im Jahre 1710 erreicht, als mit dem Propst 16 Kanoniker im Kloster lebten, was zu Raumnot führte. Einen Beitrag zur Erhöhung der Kanonikerzahl hatte Johann Otto Graf von Dernbach (verstorben 1697) durch die Stiftung von 6.000 fl als Unterhalt für zwei Kanoniker geleistet. Elf Kanoniker stammten aus Kärnten, nur einer aus St. Andrä selbst, vier aus der Steiermark und einer aus Böhmen.

Mit dem Propst befanden sich elf Adelige im Kloster, darunter zwei Grafen Windischgräz und je ein Freiherr Aicholt, Christallnig und Gabelkhoven. Möglicherweise gab es 1710 noch einen weiteren Kanoniker aus Kärnten im Stift, der als Festprediger bei den Klagenfurter Jesuiten wirkte. 1726 betrug die Zahl der Kapitulare zwölf, von denen sieben aus dem Adel stammten, darunter die beiden Pröpste des Namens Sugart und Propst Johann Georg von Thalheim (verstorben 1724), und bis auf einen Grazer und einen Böhmen alle gebürtige Kärntner waren. Das Stift hatte offenbar an Ansehen gewonnen. 1764 lebten 15 Kapitulare im Kloster, für die Fürstbischof Attems umfangreiche Kapitularstatuten erließ, die der Salzburger Erzbischof bestätigte.

Disziplinäre Entgleisungen einzelner Kanoniker blieben auch im 18. Jahrhundert nicht aus. Der letzte Propst Franz Georg Messner (verstorben 1798) war der Sohn eines Bürgers aus Friesach in Kärnten. 1764 stand er noch einem Kapitel von 14 Chorherren vor. Dann hörten, bedingt durch ein 1786 ergangenes Verbot, neue Kanoniker aufzunehmen, die Eintritte auf und Todesfälle lichteten die Reihe der Kanoniker. Grund für das Verbot war wohl die schlechte Wirtschaftslage des Stiftes. Mit dem Tod des letzten Propstes unterblieb die Wahl eines Nachfolgers sowohl aus wirtschaftlichen, als auch aus personellen Gründen. Die Sistierung des Chorgebetes und der mensa communis war der erste Schritt zur Auflösung des Klosters.

Bau- und Kunstgeschichte

Dom- und Stiftskirche

Als das Stift 1225 gegründet wurde, wurde ihm die bisherige Pfarrkirche St. Andreas samt dem Pfarrhof übergeben. Die Pfarrkirche wurde Stiftskirche, drei Jahre später zum Dom des neuerrichteten Bistums, der daneben befindliche Pfarrhof zum Chorherrenkloster. Die erste Kirche zum hl. Andreas muss im 9. Jahrhundert erbaut worden sein. Aus dieser Zeit stammt, neben der Krypta, in der ein römischer Grabstein gefunden wurde, der Westturm, denn er besitzt an der Südseite romanische Drillingsfenster. Für die Pfarrkirche genügte ein Turm, für eine Bischofskirche war er jedoch entschieden zu wenig repräsentativ. Daher fügte man in der Gotik den Nordturm hinzu, der dem Gotteshaus bis heute sein charakteristisches Aussehen verleiht. Am 10. April 1183 urkundete der Salzburger Erzbischof zu St. Andrä in seiner curia vor der Rupertikapelle. Diese stand in unmittelbarer Nähe der damaligen Pfarrkirche und wurde Anfang des 17. Jahrhunderts abgetragen. Bald nachdem die Pfarrkirche zur Stifts- und Domkirche geworden war, erforderte die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Priestern die Errichtung zusätzlicher Altäre. Als erster Seitenaltar der Domkirche wird 1243 ein Altar des hl. Michael erwähnt. Noch im 13. Jahrhundert scheint auch der Kreuzaltar errichtet worden zu sein, der 1317 bestiftet wurde. Bischof Heinrich Krapff von Lavant errichtete und weihte zwischen 1363 und 1367 den Augustinusaltar und bestiftete ihn reichlich. 1403 wird ein Altar des hl. Ulrich, im Jahr darauf der Annaaltar genannt. Dies ergibt für das Jahr 1404 neben dem Hochaltar die Zahl von fünf Seitenaltären.

Die ehemalige Dom- und heutige Stadtpfarrkirche in St. Andrä stammt aus dem 14. und 15. Jahrhundert und ist ein dreischiffiger, gotischer Raum. Das Langhaus ist vierjochig angelegt, das Mittelschiff weist ein Kreuzrippengewölbe des 15. Jahrhunderts auf, das Kreuzgewölbe der Seitenschiffe ist barock. Der Hauptchor ist dreijochig, sein Kreuzrippengewölbe wird der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zugeordnet. Die Maßwerkfenster sind neogotisch. Die ehemaligen Seitenchöre (Winterchor) wurden von den Schiffen abgemauert. Im südlichen Seitenchor befindet sich jetzt die Sakristei, das Kreuzrippengewölbe mit den Konsolköpfen wird um 1400 datiert. Die Annakapelle nördlich des Chores war früher die Taufkapelle und besitzt Fresken aus dem Jahre 1545, die der Dechant Christan Fux anbringen ließ. Sie sind 3,4 m breit und doppelt so hoch und zeigen in neun Feldern die Geburt Christi, Christus am Ölberg, eine Kreuzigungsgruppe und andere Darstellungen (z.B. Tiere).

Aus dem 16. Jahrhundert ist betreffend die Domkirche noch bekannt, dass Fürstbischof Leonhard Peuerl 1513 Meister Oswald von St. Veit mit der Herstellung eines Flügelaltars beauftragte, der nicht mehr existiert, und 1553/1554 (zwei?) Glocken von Urban Fiering gegossen wurden, die noch vorhanden sind. Wandmalereien aus dem 15. und 16. Jahrhundert haben sich auch im nördlichen Raum neben dem Westturm erhalten. Zu beiden Seiten des Westturmes befinden sich Kapellenräume (spätgotisch bzw. barock). Tauf- und Weihwasserbecken stammen aus dem Jahr 1692. In den drei Seitenkapellen der Kirche stehen Statuen des Apostels Andreas (linke Kapelle), des Apostels Petrus (rechte Kapelle) sowie ein Altaraufsatz aus dem 18. Jahrhundert, die Geburt Jesu darstellend (zweite nördliche Kapelle). Der Hochaltar wurde 1902 in neogotischer Form errichtet und zeigt eine geschnitzte Kreuzigungsgruppe, im oberen Abschluss die Statue des Kirchenpatrons Andreas. Die beiden Seitenaltäre sind dem hl. Augustinus (links) und Mariä Verkündigung (rechts) geweiht, das Verkündigungsbild stammt von Jakob Zanussi (verstorben 1742). Dieser Maler des Barock dürfte außerdem das ehemalige Hochaltarbild "Mariä Himmelfahrt" geschaffen haben, das jetzt vor der Empore hängt. Auf dem rechten Seitenaltar steht auch der ehemalige Tabernakel des Hochaltares und eine überlebensgroße Pieta aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das Chorgestühl im Presbyterium, jedes zu sieben Plätzen, trägt die Jahreszahl 1761. Im 18. Jahrhundert hatte sich in der Domkirche bereits ein reicher Schatz an Reliquien angesammelt, darunter "ossa S. Andreae Ap." und solche des hl. Augustinus mit dem Siegel Bischof Leonhards von Lavant.

Die Kirche enthält zahlreiche Grabsteine von Bischöfen, Pröpsten und Adeligen vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Einige sind bedeutende Denkmale der Bildhauerkunst. Der figurale Rotmarmor-Grabstein des Bischofs Lorenz II. von Lichtenberg (verstorben 1446) wird mit einem unbekannten Künstler im Umfeld von Hans Eybenstock bzw. Hans Valkenauer in Verbindung gebracht. Von den Pröpsten haben sich nur zwei Grabsteine in der Sakristei erhalten. Der für Johann Gambazi (verstorben 1662) wurde von Philiberto Pacobel, wahrscheinlich einem Sohn des zur Zeit der Reformation tätigen Philiberto Pacobelo d. Ä., angefertigt und signiert. Er zeigt den Propst in ganzer Figur und "in pontificalibus" samt dem kombinierten Wappen des Stiftes und des Propstes. Der zweite Grabstein gehört Propst Martin Sanni (verstorben 1688).

Der im 19. Jahrhundert erfolgten Umgestaltung des Kircheninneren im damaligen Zeitgeschmack der Neogotik fielen u. a. der Hochaltar und die Kanzel zum Opfer. Außerdem wurde der Westfassade eine Vorhalle angefügt. Deshalb sind Aussagen über den Zustand des Kircheninneren, als das Domstift noch existierte, nur bedingt zu machen.

Stiftsgebäude

Wenig ist aus der Frühzeit des Stiftes über das Propsteigebäude bekannt. 1245 übertrug Erzbischof Eberhard dem Domstift das Vogteirecht über ein Haus in St. Andrä, das von Friedrich von Pettau zurückgekauft worden war. Es handelte sich dabei um das der Pfarrkirche benachbarte ehemalige Pfarrhaus, das dann durch Verbauung angrenzender Grundstücke zum Stiftsgebäude der Kanoniker vergrößert wurde. Unter dem Lavanter Bischof Hermann Gnaser (1434–1438) wurde das öffentliche Bad zu St. Andrä, am Kapitelgarten gelegen, dem Domkapitel zugewiesen (und damit "entschärft"). Dass einzelne Lavanter Bischöfe sich dem Domstift gegenüber finanziell großzügig zeigten, ist bereits gesagt worden. Konrad II. (um 1391–um 1408) soll dem Kapitel 22 Mark Silber geschenkt haben, Friedrich Theis von Thesingen (1423) gab vor seinem Weggang nach Chiemsee dem Stift 100 Gulden zur Herstellung der Gebäude. Um 1420 gab es in der Propstei eine "stuba maiora", in der die Bischöfe und Pröpste mehrmals Urkunden ausstellten.

Nach Jakob Unrest sollen die kaisertreuen Söldner unter Leonhard von Kollnitz im Juni 1480 die Stadt St. Andrä überfallen und besetzt haben, damit sie nicht den Ungarn in die Hände fiele. Der auf salzburgisch-ungarischer Seite stehende Lavanter Bischof war geflohen. Die Kaiserlichen plünderten die bischöfliche Residenz und andere Gebäude der Stadt, und einige Söldner vergriffen sich angeblich auch an den sakralen Gefäßen der Domkirche und der Mitra des Bischofs. 1584 beschwerte sich der Konvent über Propst Valentin Kummer, er habe nicht nur die Schulden des Stiftes nicht bezahlt, sondern auch die Gebäude lassen abgehn, weshalb Bischof Stobäus feststellte, dass diese in Gefahr waren, in Trümmer zu verfallen. Auf seine Ermahnungen hin wurden sie durch den Propst wiederhergestellt und mit neuen anständigen Gemächern versehen. Auch die bischöfliche Residenz wurde von Stobäus neu aufgebaut. Angeblich ist schon damals der Ausbau der jetzt noch bestehenden ehemaligen Stiftsgebäude begonnen worden, unter Bischof Leonhard Götz (1619–1640) aber wieder zum Stillstand gekommen. Denn 1640 wird dem neuen Bischof Albert von Priamis aufgetragen, die von seinem Vorgänger verschleppten Baumaterialien dem Stift zurückzugeben und die Gebäude fertigzustellen. Auch das von Bischof Götz vertragene Silbergeschirr des Stiftes sei diesem zu restituieren.

Das nach dem Tod des Propstes Dominicus Leo 1619 angelegte Inventar des Stiftes weist alle damals vorhandenen Räume des Stiftes samt der Einrichtung aus. Genannt werden eine Rüstkammer, die Tafelstube, ein Saal, eine große Stube, ein anschließendes Gewölbe, in dem sich das Archiv befand, weiters ein Saal vor dem oberen Zimmer des Propstes, ein Zimmer, das man die Alte Propstei nannte, samt der Alten Tafelstube, die Bibliothek und das neue Zimmer. Außerdem gab es ein Kraut- und ein Pressgewölbe, ein "Kuchelstübl", einen Keller und den "Wolfsberger Keller". Zuletzt werden noch die Pfisterei, die Torwärterstube, Mühle und Schmiede erwähnt, welch letztere zwei wohl schon außerhalb des Klosters lagen. Propst Gambazi (1619–1662) behauptete, den Konventbau begonnen und vollendet zu haben. Es müsste der heute noch stehende, zweigeschossige Bau mit den flachbogigen Pfeilerarkaden sein, der jetzt als Pfarrhof dient. 1641 wurden bezüglich des Klosters keine Baufälligkeiten beanstandet. Gambazi war der baufreudigste aller Pröpste des 17. und 18. Jahrhunderts und scheint auch die Geldmittel dafür gehabt zu haben. Bei der Propsteipforte errichtete er vier Zellen, baute die Propsteiküche, zwei Gastzimmer, die Arkadengänge von der Propstei in den oberen und unteren Konvent, ummauerte den Garten bei der Straße, führte im Marburger Weingarten ein Weingartenhaus auf und baute den Weinkeller in Gams. Aus der folgenden Zeit fehlen Nachrichten über bauliche Veränderungen der Propstei. Solche mussten wegen der Finanznot des Stiftes höchstwahrscheinlich unterbleiben, weshalb St. Andrä kein großartiges Barockstift werden konnte, wie es in jener Zeit so viele andere Klöster und Stifte Österreichs geworden sind.

Mitte August 1692 traf ein Blitzschlag das Propsteigebäude und zündete. Der Brand soll angeblich mit Wein gelöscht worden sein, nicht mit Wasser, das man für unwirksam hielt. Man hat wohl schneller den Wein in den Kellern als genügend Wasser zur Verfügung gehabt. Über die Bautätigkeit der Pröpste auf den inkorporierten Pfarren und deren Filialkirchen ist noch weniger bekannt, eine solche wegen der Armut des Stiftes auch kaum möglich gewesen. Lediglich von Propst Andreas Stachel wird berichtet, dass er 1499 die Nikolauskapelle in Siebending gestiftet habe. Glückliche Umstände haben dazu geführt, dass im Pfarrhof Maria Rojach unter verschiedenen geistlichen Porträts auch zwei von Pröpsten des Domstiftes St. Andrä die Zeiten bis heute überdauert haben. Die Porträts blieben bis dato unidentifiziert und deshalb so gut wie unbekannt. Das erste Porträt zeigt Propst Franz Anton von Sugart und sein Wappen und trägt die Inschrift: "Franciscus Antonius/De Sugart S. S. Tlgae. Doc./Cath. Eccl. Ad S. Andream/Vallis Lavant. Praepositus./Archid. Natus, Die 12. Marty/725 ad Praeposituram infulatam/Electus, Regimin. 34 An. Obiit 759/Die 20 Septemb. Aetatis Suae 73 Ann.". Das zweite Porträt ist unbeschriftet, trägt aber ein Allianzwappen, dessen linkes Wappen den stehenden hl. Andreas mit Nimbus, vor sich das Andreaskreuz haltend, zeigt, während das rechte jenes des letzten Propstes Franz Georg Messner ist, den daher das Bild darstellt. Das Allianzwappen ist von einem Engelskopf, der eine Mitra trägt, und einem Pastorale nach rechts überhöht. Das persönliche Wappen des Propstes konnte durch Vergleich mit einem Siegel Propst Messners im Klagenfurter Diözesanarchiv zweifelsfrei identifiziert werden. Der Propst trägt ein mit Diamanten besetztes Pektorale und einen ebensolchen Ring, rechts vom Dargestellten sind Mitra und Infel zu sehen.

Bibliothek

Die Erstausstattung des neu gegründeten Chorherrenstiftes mit Büchern zum liturgischen Gebrauch erfolgte sicher seitens des Erzbischofs bzw. durch das Salzburger Domstift. Was sonst noch an theologischer und säkularer Literatur von Salzburg nach St. Andrä mitgegeben wurde oder in den ersten Zeiten dorthin gekommen ist, kann mangels Nachrichten nicht einmal vermutet werden. Es scheint, als ob sich die Tätigkeit eines etwa vorhandenen Skriptoriums allein auf die Abschrift gewisser "Constitutiones" zur Augustinusregel beschränkt hätte, denn die Überlieferung von Handschriften aus dem Domstift ist äußerst dürftig. Einige Handschriften haben sich in der bischöflichen Bibliothek zu Marburg/Maribor erhalten, wobei nicht ganz sicher ist, ob sie dem Gebrauch der Kanoniker und/oder dem der Lavanter Bischöfe dienten: Eine Pergamenthandschrift aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, die "Constitutiones a sanctis patribus, ordinis sancti Augustini per Salczburgensem provinciam constitutis", wie sie das Salzburger Kapitel beobachtete, sowie einen "Liber consuetudinum in regulam et ordinem sancti Augustini episcopi" enthält. Die Handschrift wurde von Weinfurter als Abschrift einer 1224 oder kurz danach zu datierenden Handschrift aus St. Florian nachgewiesen, die anlässlich der Kanonikerreform (eigentlich reine Ordensreform) unter Erzbischof Eberhard II. entstanden ist. Eine weitere Pergamenthandschrift desselben Jahrhunderts in Marburg ist mit "Sermone S. Augustini" (recte "Sermones ... " ?) betitelt. Sie könnte ebenso wie ein Kalender mit Heiligenfesten aus einem Augustinerkloster stammen und enthält die Notiz: "1467 Martinvs Kolweis." Eine Sammelhandschrift aus dem 15. Jahrhundert, die von "Jacobum baccalarium in artibus, rectorem et notarium apud sanctum Andream in Lavant" verfasst wurde, befindet sich in Klagenfurt. Jacob war wohl bischöflich Lavanter Notar. Im Kärntner Landesarchiv wird ein Fragment des Stricker aus dem 13./14. Jahrhundert verwahrt, das aus St. Andrä stammen soll. 1585 werden im Inventar der Propstei summarisch 30 lateinische und deutsche Bücher in Folio, 20 ebensolche in Quart, 30 in Quart- und Sextformat sowie 25 "allerley Luttrisch Puecher" ewähnt. Die Bibliothek bestand demnach aus 105 Büchern. Dazu kamen noch 13 pergamentene Bücher im Chor.

1619 heißt es, dass es einen Bibliotheksraum gebe, als dessen Inhalt zwar lediglich ein "zinnenes Nachtgeschürr" angegeben wird, doch war schon ein ordentlicher Katalog der in der Quelle weder im einzelnen noch zahlenmäßig genannten Bücher verfasst worden. Auch 1662 gab es einen Bibliothekskatalog, er ist aber nicht mehr vorhanden. Dompropst Adam Seyfried von Sugart (1688–1722) war ein ausgesprochener Liebhaber von Büchern. Er sagt selbst, dass er eine Bibliothek mit veralteten Büchern vorfand, weshalb er neue anschaffte. 1703 listete er diese eigenhändig mit Verfassern und Titeln auf. Es waren 524 Werke in einer Vielzahl von Bänden, die ihn 1.200 fl gekostet hatten. Ihr Inhalt bestand hauptsächlich in theologischen, dogmatischen, scholastischen, kanonistischen, philosophischen und anderen Abhandlungen, aber auch Wolfgang Zahns "Opera de mundo et coelo" sowie "Geographia" und Druckwerke anderer älterer und zeitgenössischer Autoren waren darunter.

Auf Bitte des Propstes schenkte diesem Johann Otto Graf von Dernbach (verstorben 1697) aus seiner Privatbibliothek 680 auserlesene Bücher, deren Wert der Propst auf 2.000 fl schätzte. Damit besaß das Domstift eine Bibliothek von einigen tausend Bänden, die später sicher noch vermehrt wurden. Dies mag einige Pröpste angeregt haben, selbst schriftstellerisch, d. h. historiographisch tätig zu werden. Aus der Feder Propst Augustin Mayrs (1662–1669) stammt die Reihe der Bischöfe von Lavant bis 1669, die andere fortsetzten. Sie ist offenbar identisch mit dem "Chartularium" Mayrs, das Jaksch 1904 als verloren meldet, jedoch der St. Pauler Benediktiner Trudpert Neugart für sein abschriftlich erhaltenes Werk "Episcopatus Lavantinus" benützte. Propst Adam Seyfried von Sugart ist der Verfasser der "Collectio multi variarum litterarum" (1703/07), die sich - nicht immer ganz richtig mit der Gründungsgeschichte des Stiftes beschäftigt und sich im KLA befindet. 1697/98 schenkte der Stainzer Chorherr Johann Maximilian Morelli lt. Widmung dem Kloster St. Andrä ein Buch über die „Universa philosophia [Aristote ica]". Bis in die letzten Zeiten des Stiftes scheint immer ein Chorherr als Bibliothekar die Bücher betreut zu haben. Heute sollen von der Bibliothek des Domstiftes nur wenige Bände erhalten geblieben sein.

Archivalien

August v. Jaksch klagte 1905 (im dritten Band der MDC, S. XVIII), dass es mit dem Archiv dieser Kirche (Lavant/St. Andrä) sehr schlecht aussehe. Tatsächlich erfährt man über ein Archiv des Domstifts vor dem Ende des 16. Jahrhunderts so gut wie nichts. Erst 1585 wird im damals aufgenommenen Inventar der Propstei lapidar erwähnt, dass die Urkunden in verschiedenen Kästen aufbewahrt würden. Dann herrscht in den Inventaren der Propstei zweihundert Jahre lang Schweigen über das Archiv. Kurz vor dem Ende des Stiftes (1777) verwaltete es ein Chorherr als Archivar, dem damals aufgetragen wurde, sich Kenntnis über alle geistlichen und weltlichen Akten zu verschaffen.

Das Liquidationsinventar von 1808, das Hinweise über Archiv- und Bibliotheksbestände enthalten hätte, konnte unter der von Pagitz-Roscher angegebenen Signatur im KLA nicht gefunden werden. Urkunden in Original bzw. Abschrift aus oder über St. Andrä bzw. Lavant befinden sich derzeit im Diözesanarchiv Maribor und im Klagenfurter Landesarchiv. Eine wertvolle Quelle über das Bistum und Domstift im Spätmittelalter ist der "Codex Henrici episcopi", den Bischof Heinrich Krapff von Lavant (1363–1387) anlegte und der im Diözesanarchiv Maribor verwahrt wird. Er enthält Abschriften zahlreicher, im Original z. T. verlorener Urkunden von vor der Gründung des Domstiftes und Bistums bis zum 16. Jahrhundert. Die im Original oder nur aus dem "Codex" überlieferten Urkunden wurden zum größten Teil von Ozinger ediert und haben - mehr oder weniger vollständig - abschriftlich in die Urkundenreihe des Steiermärkischen Landesarchives sowie in das Salzburger Urkundenbuch und die MDC Aufnahme gefunden.

Das Diözesanarchiv in Maribor bewahrt auch einige Handschriften aus St. Andrä (z.B. Codex 115). Anderes Quellenmaterial ist im Kärntner Landesarchiv zu finden, worunter eine Reihe von Handschriften mit verschiedenen Signaturen zu verstehen ist. Akten über das Domstift vom 16. bis 18. Jahrhundert, darunter etliche Originalurkunden, enthalten einige Kartons im ADG im Archivkörper "Alte Salzburger Akten" - Domstift St. Andrä. Im Salzburger Landesarchiv existieren schließlich die Domkapitel-Protokolle, in denen Angelegenheiten des Domstiftes ihren Niederschlag gefunden haben. Sie wurden von Magda Pagitz-Roscher für ihre Publikation benützt. Über Akten aus dem Domstift im Diözesanarchiv Maribor war wegen dessen noch unerschlossenen Bestandes nichts zu erfahren.

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