Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren: Unterschied zwischen den Versionen
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Die Stifte St. Florian, Herzogenburg, Klosterneuburg, Reichersberg, Vorau und Neustift (in Südtirol) schlossen sich 1907 zur Österreichischen Chorherren-Kongregation zusammen. | |||
==Organisation== | ==Organisation== | ||
Bei den Augustiner-Chorherren | Bei den Augustiner-Chorherren bildet jedes einzelne Kloster eine rechtliche Einheit, in welcher der von der Gemeinschaft gewählte Propst der sogenannte „Höhere Obere“ ist. Die Chorherrenstifte sind „exemt“, das heißt, sie sind in ihrem Eigenleben vom jeweiligen Bischof, in dessen Diözese sie sich befinden, unabhängig. Die Österreichische Augustiner-Chorherren-Kongregation ist also ein Zusammenschluss von sechs selbständigen Stiften. | ||
In der Kongregation werden Fragen erörtert, die alle Chorherrenstifte betreffen | In der Kongregation werden Fragen erörtert, die alle Chorherrenstifte betreffen. Das betrifft etwa Fragen der Spiritualität und des Ordenscharisma oder zeitgemäßes Gestalten der Aufgaben und Arbeitsfelder. Diese Fragestellungen werden beim jährlichen Chorherrentag im Frühjahr oder sowie bei den Studientagen jeweils im Herbst behandelt. Einmal jährlich finden sich auch alle, die in der Ausbildung stehen, zu einem „Junioratstreffen“ zusammen. Koordination und Organisation übernimmt die Leitung der Kongregation, an deren Spitze der Generalabt und der Generalsekretär stehen. | ||
Die Chorherren-Kongregation dient auch dazu, | Die Chorherren-Kongregation dient auch dazu, gemeinsame Interessen gegenüber der kirchlichen und zivilen Öffentlichkeit zu vertreten. Alle fünf Jahre tagt das Generalkapitel, das der Willensbildung und der Beschlussfassung zu Themen dient, die alle Häuser der Kongregation betreffen. | ||
Das Kirchenrecht fordert für jedes Kloster eine Kontrollinstanz | Das Kirchenrecht fordert für jedes Kloster eine Kontrollinstanz. Eine Visitation soll im Regelfall alle fünf Jahre stattfinden. Um trotz Selbständigkeit und Exemtion jedes Chorherrenstiftes diese Kontrolle zu gewährleisten, übt der Generalabt das Visitationsrecht aus. Er prüft jedes Kloster auf seine spirituellen, personellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Kloster, in dem der Generalabt selbst Propst ist, wird vom Konvisitator visitiert. | ||
Grundlage für die Zusammenarbeit der Stifte in der Kongregation sind die „Konstitutionen der österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation“, die in der geltenden Fassung im Jahr 1993 in Kraft getreten sind und zum letzten Mal 2018 modifiziert wurden. | Grundlage für die Zusammenarbeit der Stifte in der Kongregation sind die „Konstitutionen der österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation“, die in der geltenden Fassung im Jahr 1993 in Kraft getreten sind und zum letzten Mal 2018 modifiziert wurden. | ||
Die Österreichische Chorherrenkongregation gehört gemeinsam mit acht weiteren Kongregationen einer weltweiten Konföderation der Augustiner-Chorherren an, die 1956 gegründet wurde und die ein Abt-Primas präsidiert. | |||
===Generaläbte der Kongregation seit 1907=== | ===Generaläbte der Kongregation seit 1907=== | ||
* 1907–1920: [[Josef Sailer]] | * 1907–1920: [[Josef Sailer]] | ||
* 1920–1937: [[Josef Kluger]] | |||
* 1937–1944: [[Vinzenz Hartl]] | |||
* 1944–1953: [[Alipius Josef Linda]] | |||
* 1954–1987: [[Gebhard Koberger]] | |||
* 1987–2002: [[Wilhelm Neuwirth]] | |||
* 2002–2017: [[Bernhard Backovsky]] | |||
* seit 2017: [[Johannes Holzinger]] | |||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
Petrus Stockinger, Die Kongregation der Österreichischen Augustiner-Chorherren und die konföderierten Augustiner-Chorfrauen. Herzogenburg 2016. | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [https://www.augustiner-chorherren.at Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren] | * [https://www.augustiner-chorherren.at Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren] |
Aktuelle Version vom 25. Juni 2023, 17:02 Uhr
Datum von | 25.07.1907
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Geschichte
Die Stifte St. Florian, Herzogenburg, Klosterneuburg, Reichersberg, Vorau und Neustift (in Südtirol) schlossen sich 1907 zur Österreichischen Chorherren-Kongregation zusammen.
Organisation
Bei den Augustiner-Chorherren bildet jedes einzelne Kloster eine rechtliche Einheit, in welcher der von der Gemeinschaft gewählte Propst der sogenannte „Höhere Obere“ ist. Die Chorherrenstifte sind „exemt“, das heißt, sie sind in ihrem Eigenleben vom jeweiligen Bischof, in dessen Diözese sie sich befinden, unabhängig. Die Österreichische Augustiner-Chorherren-Kongregation ist also ein Zusammenschluss von sechs selbständigen Stiften.
In der Kongregation werden Fragen erörtert, die alle Chorherrenstifte betreffen. Das betrifft etwa Fragen der Spiritualität und des Ordenscharisma oder zeitgemäßes Gestalten der Aufgaben und Arbeitsfelder. Diese Fragestellungen werden beim jährlichen Chorherrentag im Frühjahr oder sowie bei den Studientagen jeweils im Herbst behandelt. Einmal jährlich finden sich auch alle, die in der Ausbildung stehen, zu einem „Junioratstreffen“ zusammen. Koordination und Organisation übernimmt die Leitung der Kongregation, an deren Spitze der Generalabt und der Generalsekretär stehen.
Die Chorherren-Kongregation dient auch dazu, gemeinsame Interessen gegenüber der kirchlichen und zivilen Öffentlichkeit zu vertreten. Alle fünf Jahre tagt das Generalkapitel, das der Willensbildung und der Beschlussfassung zu Themen dient, die alle Häuser der Kongregation betreffen.
Das Kirchenrecht fordert für jedes Kloster eine Kontrollinstanz. Eine Visitation soll im Regelfall alle fünf Jahre stattfinden. Um trotz Selbständigkeit und Exemtion jedes Chorherrenstiftes diese Kontrolle zu gewährleisten, übt der Generalabt das Visitationsrecht aus. Er prüft jedes Kloster auf seine spirituellen, personellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Kloster, in dem der Generalabt selbst Propst ist, wird vom Konvisitator visitiert.
Grundlage für die Zusammenarbeit der Stifte in der Kongregation sind die „Konstitutionen der österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation“, die in der geltenden Fassung im Jahr 1993 in Kraft getreten sind und zum letzten Mal 2018 modifiziert wurden.
Die Österreichische Chorherrenkongregation gehört gemeinsam mit acht weiteren Kongregationen einer weltweiten Konföderation der Augustiner-Chorherren an, die 1956 gegründet wurde und die ein Abt-Primas präsidiert.
Generaläbte der Kongregation seit 1907
- 1907–1920: Josef Sailer
- 1920–1937: Josef Kluger
- 1937–1944: Vinzenz Hartl
- 1944–1953: Alipius Josef Linda
- 1954–1987: Gebhard Koberger
- 1987–2002: Wilhelm Neuwirth
- 2002–2017: Bernhard Backovsky
- seit 2017: Johannes Holzinger
Literatur
Petrus Stockinger, Die Kongregation der Österreichischen Augustiner-Chorherren und die konföderierten Augustiner-Chorfrauen. Herzogenburg 2016.