Sacra.Wiki Stift Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

Stift Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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|Kirchliche Topographie=Das vom hl. Bonifatius 739 als eines von vier baierischen Bistümern (neben Passau, Innsbruck, Freising) gegründete Bistum Salzburg wurde 798 zum Erzbistum erhoben. Heute gehören zum Erzbistum Salzburg als Suffragane die Bistümer Graz–Seckau, Gurk–Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
|Kirchliche Topographie=Das vom hl. Bonifatius 739 als eines von vier baierischen Bistümern (neben Passau, Innsbruck, Freising) gegründete Bistum Salzburg wurde 798 zum Erzbistum erhoben. Heute gehören zum Erzbistum Salzburg als Suffragane die Bistümer Graz–Seckau, Gurk–Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
|Frühere Bezeichnungen=Juvavum (ab 1. Jhd. in Inschriften)
|Frühere Bezeichnungen=Juvavum (ab 1. Jhd. in Inschriften)
|Patrozinium=Hl. Petrus, hl. Rupert, hl. Virgil, Salvatorpatrozinium
|Politische Topographie=Stadt an der Salzach, heute Landeshauptstadt des Bundeslandes Salzburg.
|Politische Topographie=Stadt an der Salzach, heute Landeshauptstadt des Bundeslandes Salzburg.
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Politische und kirchliche Topographie
==Geschichtlicher Überblick==
Hier sollen knapp 400 Jahre der Geschichte des Salzburger Erzkapitels skizziert werden, nämlich die Jahre 1122 bis 1514, in denen die Salzburger Domherrn als Regularkanoniker lebten.


Patrozinien
===Vorgeschichte des Salzburger Chorherrenstiftes===
An der Wende vom 7. zum 8. Jahrhundert gründete der hl. Rupert die Klosterkirche des hl. Petrus. Mit der Übertra gung und Beisetzung seine r Reliquien 774 erhielt der spätere Dom das Patrozinium des h!. Rupert. Seit der Auffindung des verschollenen Grabes des hl. Virgil 1181 wird dieser als Mitpatron gefeiert. Die anbrechende Barockz eit fügte noch den ursprünglichen Patronen 1628 das Salvatorpatrozinium mit der Verklärung Jesu auf dem Hochaltar hinzu als Zeichen einer erneuerungswilligen Zeit und der nachtridentini schen Reformen.
In der„ Vita Severini" von Eugippiu s (511) steht: ... oppidum, quod Iuvao appellabatur, ... (c. 13). An der zitierten Stelle der singulär en Quelle aus der Völkerwanderungszeit wird ein Konvent von drei viri spirituales erwä hnt , die eine wichtige „Basilika" betreuten. Das soll nicht heißen, daß diese schon Mönche oder „Kanoniker" im späte ren Sinn waren, daß es aber schon früh Vergleich sweises gab. Durch den hl. Bischof Rupert aus Worm s (596) wurde das durch die Barbare neinfälle halb zerstörte und verfallene Iuvavum wieder entd eckt bzw. wieder hergestellt. Er dürfte schon in der Gegend des heutigen Friedhofs von St. Peter eine Mönchsgemeinschaft vorgefunden haben , für die er ein Kloster errichtete und der en Mitglieder den Abtbi schöfen in der Folge auch als Kapitularen dienten. 739 errichtete der h!. Bonifatiu s die Nebenre sidenz der Agilolfinger zu einem „kanonischen" Bistum ssitz mit bereits weitgehend fixiertem Sprengel. Unter dem hl. Bischof Virgil (745- 784) ist schon früh eine gemischte Gemeinschaft von Mönchen und Klerikern erwähnt , die man als Vorform des späteren Kapit els ansehen darf. Die Reihe der Kapitul are we ist zahl reiche romanisc he Na men auf, deren Träger für die Karantan enmis sion wichtig wurden. Ein formelles Domkapitel neben dem Mönchskapitel von St. Peter ist erst 925 belegt. Das ursprüngliche Klosterkapitel von St. Peter und das nach Virgils Dombau (774) immer unentbehrlich er werdende Domkapitel hatte zunä chst weder getrennte Bibliothek noch Schule und Skriptorium . Demnach wa ren dem Domkapit el bereits seit den von uns geschilderten Anfängen gew isse Frühformen des Ordenslebens keineswegs unb ekannt. Erst als die missionsgeschichtlich beding te Einrichtung des „Abtbischofs" allgemein aufgegeben wurde (987), machte man das Dom- und Erzkapite l vom hl. Rupert in Salzburg zu einer eigenständ igen juridi schen Person. Erzbischof Konr ad I. wandelte das Domk apitel 1122 in ein Kloster von AugustinerChorherren um.
Geschichtlicher Überblick
Hier sollen knapp 400 Jahre der Geschichte des Salzburger Erzkapitels skizziert werden, nämlich die Jahre 1122 bis 1514, in denen die Salzburger Domherrn als Regularka nonik er lebten.
===Das reformierte Erzkapitel===
330 Gerhard B. Winkler u.a.
Vorgeschichte des Salzburger Chorherrenstiftes  
In der„ Vita Severini" von Eugippiu s (511) steht: ... oppidum, quod Iuvao appellabatur, ... (c. 13). An der zitierten Stelle der singulär en Quelle aus der Völkerwanderungszeit wird ein Konvent von drei viri spirituales erwä hnt , die eine wichtige „Basilika" betreuten. Das soll nicht heißen, daß diese schon Mönche oder „Kanoniker" im späte ren Sinn waren, daß es aber schon früh Vergleich sweises gab. Durch den hl. Bischof Rupert aus Worm s (596) wurde das durch die Barbare neinfälle halb zerstörte und verfallene Iuvavum wieder entd eckt bzw. wieder hergestellt. Er dürfte schon in der Gegend des heutigen Friedhofs von St. Peter eine Mönchsgemeinschaft vorgefunden haben , für die er ein Kloster errichtete und der en Mitglieder den Abtbi schöfen in der Folge auch als Kapitularen dienten. 739 errichtete der h!. Bonifatiu s die Nebenre sidenz der Agilolfinger zu einem „kanonischen" Bistum ssitz mit bereits weitgehend fixiertem Sprengel. Unter dem hl. Bischof Virgil (745- 784) ist schon früh eine gemischte Gemeinschaft von Mönchen und Klerikern erwähnt , die man als Vorform des späteren Kapit els ansehen darf. Die Reihe der Kapitul are we ist zahl reiche romanisc he Na men auf, deren Träger für die Karantan enmis sion wichtig wurden. Ein formelles Domkapitel neben dem Mönchskapitel von St. Peter ist erst 925 belegt. Das ursprüngliche Klosterkapitel von St. Peter und das nach Virgils Dombau (774) immer unentbehrlich er werdende Domkapitel hatte zunä chst weder getrennte Bibliothek noch Schule und Skriptorium . Demnach wa ren dem Domkapit el bereits seit den von uns geschilderten Anfängen gew isse Frühformen des Ordenslebens keineswegs unb ekannt. Erst als die missionsgeschichtlich beding te Einrichtung des „Abtbischofs" allgemein aufgegeben wurde (987), machte man das Dom- und Erzkapite l vom hl. Rupert in Salzburg zu einer eigenständ igen juridi schen Person. Erzbischof Konr ad I. wandelte das Domk apitel 1122 in ein Kloster von AugustinerChorherren um.  
Das reformierte Erzkapi tel
Bernhard von Clairvaux (t 1153), ein großer Freund der Regularkanoniker in der Champa gne, in Lothring en und in Burgund , förderte die Umformung von weltlichen Kollegiatskapit eln in Regularkanonik er, wo er konnt e. Die diesbezüglich auffallend ste Konversion war die Reform der Stiftsherrn in Vorles / Chätillon, bei denen er in die Schule gegangen war. Er war ein Freund Nor berts von Xanten (t 1134) und Zeitgenosse Gerhoch s von Reichersberg. Bernhard formulierte die diesbezüglichen gregorianischen Reformid een und die Hoffnung en der religiösen Beweg ungen seiner Zeit wiederholt mit Hilfe seiner Hoch zeitsallegor ese: Der göttliche Bräuti gam habe für seine Braut, die Kirche, in jenen schwierigen Zeiten zwei besond ere „Morge ngab en" bereitgestellt: Zuerst als Bekleidun g für den Winter die Kukulle der Reformmön che als Sinnbild der Zurückgezoge nheit, Einkehr und Demut (mit einem Wort der humilitas), sozusagen das Weihnachtsgehe imni s; dann die farbenfrohe Kanonikerkleidung mit dem adeligen Herm elin  
Bernhard von Clairvaux (t 1153), ein großer Freund der Regularkanoniker in der Champa gne, in Lothring en und in Burgund , förderte die Umformung von weltlichen Kollegiatskapit eln in Regularkanonik er, wo er konnt e. Die diesbezüglich auffallend ste Konversion war die Reform der Stiftsherrn in Vorles / Chätillon, bei denen er in die Schule gegangen war. Er war ein Freund Nor berts von Xanten (t 1134) und Zeitgenosse Gerhoch s von Reichersberg. Bernhard formulierte die diesbezüglichen gregorianischen Reformid een und die Hoffnung en der religiösen Beweg ungen seiner Zeit wiederholt mit Hilfe seiner Hoch zeitsallegor ese: Der göttliche Bräuti gam habe für seine Braut, die Kirche, in jenen schwierigen Zeiten zwei besond ere „Morge ngab en" bereitgestellt: Zuerst als Bekleidun g für den Winter die Kukulle der Reformmön che als Sinnbild der Zurückgezoge nheit, Einkehr und Demut (mit einem Wort der humilitas), sozusagen das Weihnachtsgehe imni s; dann die farbenfrohe Kanonikerkleidung mit dem adeligen Herm elin  
Salzburg 331
als Sinnbild der apostolischen Zuwendung, der Auferstehungsfreude und der Glaubensverkündigung (mit einem Wort der caritas), sozusagen das Ostergehe imni s. Die dunklen Pelzschwänzchen auf den Kanoniker Herme linen stün den für die feurig en Zungen der Apo stel, welc he die Osterbo tschaft laut verkü ndet en. In dieser Ideenwelt lebte auch der gelehrt e Augustiner Gerhoch, als er vom Reformzentrum Rottenbuch in Oberbaiern , über Regensburg / Stadtamhof (St. Mang), Passau / St. Niko la und schließli ch Reichersberg am Inn von Erzbischof Konrad 1., Graf von Aben sberg (1106-1147) nach Salzburg berufen worden war. Er sollte behilflich sein, 1122 das Domk apitel zu regulieren und zu einem Mutterkloster einer ganzen Chorh erren-Kongregation von 14 bzw. 17 mehr oder weniger affiliierten und unt erstellten Propsteien zu machen. Es waren dies: Suben, Reichersberg am Inn (Passau); Au, Gars, Weyarn am Salzbur ger Jnnbo gen, Hö glwörth und St. Zeno Reichenhall im „baierischen " An teil Salzbur gs; Bischofshofen im Ponga u und Zell am See im Pinzgau; Mar ia Saal und Gurk in Kärnt en; Seckau und Vorau in der Steiermark - und das Salzburger Domkloster; dazu wu rden die künftige Fürstabtei Berchtesgaden und Baumbu rg am Innbogen affiliiert. Die Salzb urger Reform diente auch für ander e Klöster als Vorbild in der Observanz (etwa für Ranshofen, Wald hausen und Klosterneuburg). Der Erzbisc hof, der eines der größ ten Bistüm er des Reiches zu verwalten hatte, gedachte kün ftig, seine bischöflichen Aufgaben gleichsam als Generalabt einer Chorherre nkon gregat ion auszuüb en, nachdem es im Bere ich des Salzbur ger Bistum ssp rengels den Erzbischöfen relativ früh gelungen war, die Eigenki rchenrechte der Laien in die eigene Hand zu bekommen. Eigentlich hatte diese Entwi cklung schon mit der Eigenkirchenpolitik Bischof Virgil s (745-784) begonn en. Der Erzbischof nahm selbst den Orde nshabit , was damals mehr galt als eine bloße Äußerlichkeit. Er verzichtete damit im ersten Reformeifer auf die traditionell eigenkirchlichen Rechte des Ho chstifts gegen über seiner Klosterklientel; seine eigenen Maßnahm en führten aber eher zu einer weitgehend en Emanzipation der Klöster, auf deren Obed ienz Salzbur g vielfach nur mehr bei Synoden und ähnli chen Feierlichkeiten bestand - allerdin gs noch bis in die früh e Neuzeit hinein . Sogar bei Berchtesgaden mit seinem reichsrechtlichen Sonders tatus blieben diese symboli schen Bande. Es waren ausgerech net Reformmönche im Salzbu rgischen Chrisam, die spä ter darauf pochten, dem Erzbischof keine Obedienz zu schuld en. Um die Umwandlung des Salzburger Dom stifts besser zu vers tehen, empfiehJ t es sich auch Werdegang und Motive des aus mittel fränkischem Adel stamm enden Erzbischofs kurz zu berühren. Im bekannten Investiturstreit zur Zeit Gregors VII. und nachher bis zum Wormser Konkordat (1122) war der deutsche Episkopat, wie wir wisse n, gespa lten. Die Mehrheit hielt zum Kaiser, jeweils eine Minderheit, zu der die Salzburger gehörten, zum Paps t. Das war schon unt er Erzbischof Gebhard der Fall. Bischof Altmann von Passau, ein Mitstreiter, war dam als ein leide nschaf tlicher Förderer der Chorherrenreform gewo rden. Konrad 1. nahm noch als Anh änger Kaiser Heinrich V. 1111 am Rom zug, an der Synode zu Sutri und an den turbulenten Ereignissen in Rom teil, als Pascal II. gezw w1gen wurde, di . e unein geschränkte Laieninvestitur zuzugestehen. Diese un er
als Sinnbild der apostolischen Zuwendung, der Auferstehungsfreude und der Glaubensverkündigung (mit einem Wort der caritas), sozusagen das Ostergehe imni s. Die dunklen Pelzschwänzchen auf den Kanoniker Herme linen stün den für die feurig en Zungen der Apo stel, welc he die Osterbo tschaft laut verkü ndet en. In dieser Ideenwelt lebte auch der gelehrt e Augustiner Gerhoch, als er vom Reformzentrum Rottenbuch in Oberbaiern , über Regensburg / Stadtamhof (St. Mang), Passau / St. Niko la und schließli ch Reichersberg am Inn von Erzbischof Konrad 1., Graf von Aben sberg (1106-1147) nach Salzburg berufen worden war. Er sollte behilflich sein, 1122 das Domk apitel zu regulieren und zu einem Mutterkloster einer ganzen Chorh erren-Kongregation von 14 bzw. 17 mehr oder weniger affiliierten und unt erstellten Propsteien zu machen. Es waren dies: Suben, Reichersberg am Inn (Passau); Au, Gars, Weyarn am Salzbur ger Jnnbo gen, Hö glwörth und St. Zeno Reichenhall im „baierischen " An teil Salzbur gs; Bischofshofen im Ponga u und Zell am See im Pinzgau; Mar ia Saal und Gurk in Kärnt en; Seckau und Vorau in der Steiermark - und das Salzburger Domkloster; dazu wu rden die künftige Fürstabtei Berchtesgaden und Baumbu rg am Innbogen affiliiert. Die Salzb urger Reform diente auch für ander e Klöster als Vorbild in der Observanz (etwa für Ranshofen, Wald hausen und Klosterneuburg). Der Erzbisc hof, der eines der größ ten Bistüm er des Reiches zu verwalten hatte, gedachte kün ftig, seine bischöflichen Aufgaben gleichsam als Generalabt einer Chorherre nkon gregat ion auszuüb en, nachdem es im Bere ich des Salzbur ger Bistum ssp rengels den Erzbischöfen relativ früh gelungen war, die Eigenki rchenrechte der Laien in die eigene Hand zu bekommen. Eigentlich hatte diese Entwi cklung schon mit der Eigenkirchenpolitik Bischof Virgil s (745-784) begonn en. Der Erzbischof nahm selbst den Orde nshabit , was damals mehr galt als eine bloße Äußerlichkeit. Er verzichtete damit im ersten Reformeifer auf die traditionell eigenkirchlichen Rechte des Ho chstifts gegen über seiner Klosterklientel; seine eigenen Maßnahm en führten aber eher zu einer weitgehend en Emanzipation der Klöster, auf deren Obed ienz Salzbur g vielfach nur mehr bei Synoden und ähnli chen Feierlichkeiten bestand - allerdin gs noch bis in die früh e Neuzeit hinein . Sogar bei Berchtesgaden mit seinem reichsrechtlichen Sonders tatus blieben diese symboli schen Bande. Es waren ausgerech net Reformmönche im Salzbu rgischen Chrisam, die spä ter darauf pochten, dem Erzbischof keine Obedienz zu schuld en. Um die Umwandlung des Salzburger Dom stifts besser zu vers tehen, empfiehJ t es sich auch Werdegang und Motive des aus mittel fränkischem Adel stamm enden Erzbischofs kurz zu berühren. Im bekannten Investiturstreit zur Zeit Gregors VII. und nachher bis zum Wormser Konkordat (1122) war der deutsche Episkopat, wie wir wisse n, gespa lten. Die Mehrheit hielt zum Kaiser, jeweils eine Minderheit, zu der die Salzburger gehörten, zum Paps t. Das war schon unt er Erzbischof Gebhard der Fall. Bischof Altmann von Passau, ein Mitstreiter, war dam als ein leide nschaf tlicher Förderer der Chorherrenreform gewo rden. Konrad 1. nahm noch als Anh änger Kaiser Heinrich V. 1111 am Rom zug, an der Synode zu Sutri und an den turbulenten Ereignissen in Rom teil, als Pascal II. gezw w1gen wurde, di . e unein geschränkte Laieninvestitur zuzugestehen. Diese un er
332 Gerhard B. Wink.ler u.a.
hörte Demütigung des Papste s führte zu einer Entfremdung zwischen Konrad und dem Kaiser. In der Folge mußte er eine über zehnjährigen Verbannung in Tuszien, in Admont und in Halber stadt bei Bischof Reinhard auf sich nehmen. 1111 hatte Konrad schon vergeblich eine Reform des Salzburger Kapitels versucht, indem er an der Reformun willigkeit der Betroffenen und den Ministerialen, deren weltlichem Anhang, gescheitert war. Nachdem Worms (1122) theoreti sch einen Kompromiß, prakti sch aber einen Sieg der Laieninve stitur gebracht hatte, weigerte sich der Erzbischof, die Regelungen anzunehmen und setz te neben dem um sichtig en Ausbau eines Burgensystems und einer Modernisierung der Verwaltung energisch auf die „innere" Emigration, nämlich den späten Gregorianisrnus. Das war seine erstrebte Priesterr eform auf dem Weg über die reformierten Kapitel. Er ging ziemlich konsequent vor und tau schte reformunwillige Kanoniker gegen reformbereite aus, die er etwa auch vom Rhein (und von Limbur g, d. h. aus Kloster rath bei Aachen, und aus Springier sbach an der Mose l) kommen ließ. Tatkräftig wurde er unter stützt: vorn Regularprop st Gerhoch von Reichersberg, von Bischof Roman 1. von Gurk und dem sel. Domdekan Hartmann, in der Folge Propst von Chiem see und Klosterneuburg und Bischof von Brixen. Konrad plante auf dem Areal des heuti gen „Kapitelplat zes" an der Südseite des dann von seinem Nachfolger Konr ad III. ausgeführten spätromani schen Dornes eine großzügige Klosteranla ge. Sie bestand aus drei Teilen, einem für das Stiftskapitel, einem für die Laienbrüd er und dem dritten, den an die heutige Franziskanerkirche anschließend en, für die Chorfra uen. Der heutig e Domplatz hieß damals deretwege n „Frauenplatz". Jedem der drei Stände wurde ein eigener Kreu zgang bereit gestellt. Die Augustinerinnen verr ichteten in der damali gen Stadtpfarrkirche (Franziskanerkirche) ihren Gottesdienst, wie wir schon erwähnt en. Der Salzbur ger Codex 1482 aus dem 12. Jahrhundert in der Wiener Nationalbibliothek enthält Chorh errenst atut en, deren Text auf den bedeutenden Rechtsgelehrten und Kanon iker, den hl. lvo von Chartres (t 1116), zurück geht. Sie sind so allgemein gehalten, daß sie je nach Bedarf äußerst anpassungsfähig waren . Für den Historiker sind sie allerd ings weniger ergiebig. Die regulierten Chorherren, normaler Weise 24 an Zahl, die in Krisenzeiten jeweil s sogar bis auf nur sieben reduziert wurd e, hatten ein gemeinsames Dormit orium wie etwa auch die Ordensritter auf ihren Burgen. Die adeligen Herrn mußten mit insgesam t vier Dienern auskommen , zwe i für den privaten Bedarf und zwei für den Tischdi enst im gemeinsamen Refektorium. Ein wichtiges Amt hatte der Spitalmeister (Hospitalarius) bei St. Johann (Kapitelgasse/ Kaiga sse) inne. Die Errichtung des Spitals durch den Erzbischof wurde 1143 beurkund et. Daneben gab es noch den Magister infirmariae , den Aufseher über die Krankenabteilw1g innerhalb der Klausur. Eine Seltenheit war der Oblajar, der Verwalter der Meßstiftungen. Imm er wieder sind Kustoden genannt. Die Ämter des Scholasticus (des Schulmeisters bzw . Novizenmeisters, wie spätere Zeiten gesagt hätten) und des Kantors wurden 1243 besonders doti ert. Beide standen sie für Wissenschaft und Kun st. Die Kano
hörte Demütigung des Papste s führte zu einer Entfremdung zwischen Konrad und dem Kaiser. In der Folge mußte er eine über zehnjährigen Verbannung in Tuszien, in Admont und in Halber stadt bei Bischof Reinhard auf sich nehmen. 1111 hatte Konrad schon vergeblich eine Reform des Salzburger Kapitels versucht, indem er an der Reformun willigkeit der Betroffenen und den Ministerialen, deren weltlichem Anhang, gescheitert war. Nachdem Worms (1122) theoreti sch einen Kompromiß, prakti sch aber einen Sieg der Laieninve stitur gebracht hatte, weigerte sich der Erzbischof, die Regelungen anzunehmen und setz te neben dem um sichtig en Ausbau eines Burgensystems und einer Modernisierung der Verwaltung energisch auf die „innere" Emigration, nämlich den späten Gregorianisrnus. Das war seine erstrebte Priesterr eform auf dem Weg über die reformierten Kapitel. Er ging ziemlich konsequent vor und tau schte reformunwillige Kanoniker gegen reformbereite aus, die er etwa auch vom Rhein (und von Limbur g, d. h. aus Kloster rath bei Aachen, und aus Springier sbach an der Mose l) kommen ließ. Tatkräftig wurde er unter stützt: vorn Regularprop st Gerhoch von Reichersberg, von Bischof Roman 1. von Gurk und dem sel. Domdekan Hartmann, in der Folge Propst von Chiem see und Klosterneuburg und Bischof von Brixen. Konrad plante auf dem Areal des heuti gen „Kapitelplat zes" an der Südseite des dann von seinem Nachfolger Konr ad III. ausgeführten spätromani schen Dornes eine großzügige Klosteranla ge. Sie bestand aus drei Teilen, einem für das Stiftskapitel, einem für die Laienbrüd er und dem dritten, den an die heutige Franziskanerkirche anschließend en, für die Chorfra uen. Der heutig e Domplatz hieß damals deretwege n „Frauenplatz". Jedem der drei Stände wurde ein eigener Kreu zgang bereit gestellt. Die Augustinerinnen verr ichteten in der damali gen Stadtpfarrkirche (Franziskanerkirche) ihren Gottesdienst, wie wir schon erwähnt en. Der Salzbur ger Codex 1482 aus dem 12. Jahrhundert in der Wiener Nationalbibliothek enthält Chorh errenst atut en, deren Text auf den bedeutenden Rechtsgelehrten und Kanon iker, den hl. lvo von Chartres (t 1116), zurück geht. Sie sind so allgemein gehalten, daß sie je nach Bedarf äußerst anpassungsfähig waren . Für den Historiker sind sie allerd ings weniger ergiebig. Die regulierten Chorherren, normaler Weise 24 an Zahl, die in Krisenzeiten jeweil s sogar bis auf nur sieben reduziert wurd e, hatten ein gemeinsames Dormit orium wie etwa auch die Ordensritter auf ihren Burgen. Die adeligen Herrn mußten mit insgesam t vier Dienern auskommen , zwe i für den privaten Bedarf und zwei für den Tischdi enst im gemeinsamen Refektorium. Ein wichtiges Amt hatte der Spitalmeister (Hospitalarius) bei St. Johann (Kapitelgasse/ Kaiga sse) inne. Die Errichtung des Spitals durch den Erzbischof wurde 1143 beurkund et. Daneben gab es noch den Magister infirmariae , den Aufseher über die Krankenabteilw1g innerhalb der Klausur. Eine Seltenheit war der Oblajar, der Verwalter der Meßstiftungen. Imm er wieder sind Kustoden genannt. Die Ämter des Scholasticus (des Schulmeisters bzw . Novizenmeisters, wie spätere Zeiten gesagt hätten) und des Kantors wurden 1243 besonders doti ert. Beide standen sie für Wissenschaft und Kun st. Die Kano
Salzburg 333
niker wurden im Sinne der Regel des hl. Augustin auch zur Handarbeit angehalten. So verursachte eine Metallschmelze in einer der Werk stätten 1127 den Dombrand. Die Kapitulare bekamen ein peculium, das im späten Mittelalter (1366) 200 Gulden betru g. Dazu kamen Chorgelder als Anreiz für die per sönliche Teilnahme am Offizium. Am 28. Oktober 1427 bestäti gte Martin V. eine Neuregelung zur Verteilung der Pfründenerträ gnisse. Die Chorherren waren aber rechtlich keine Pfründeninhabe r. Für studier ende Domic elli gab es im allgemeinen keine kirchlichen Pfründe, was sonst eher üblich war. Mit der Erlahmung des regulären Geistes am Ende des Mittelalters wurde immer mehr di e Eigentumslosigkeit zum Probl em. Da der Domprop st seine Disziplinargew alt streng ausübte, wurd e die Residen zpflicht im Unterschied zu später sehr ernst genomm en. Dadurch wurde die viel beklagte Ansammlung von Ämtern und Pfründ en ver hindert. Die strenge Beobachtung des Gehorsamsgelübdes wurde von den meisten Kapitul aren eher als ein Segen denn als ungebührliche Beschränkung der Freiheit verstanden. Nur zum Beginn der Neuzeit lechzten manch jüngere Domherrn nach den Freiheiten, von denen sie aus der Begegnung mit den benachbarten Kapitularen Bescheid wußten. Das Institut der Chorfrau en, das rechtsgeschichtlich noch an die Dopp elklöster der vita apostolica-Bewegung des 12. Jahrhund erts erinn ert, löste erst der Erzbischof Burckh ard II. von Weißpriach (1462) auf. Das Kapitel bekam einträgliche Pfarren - vor allem im Lungau. Das Domkloster übernahm die bislang von St. Peter in der Michael skirche ausgeübte n Pfarr- und Begrä bnisrechte in der Stadt Salzbur g. Dur ch den Regularsta tus des Salzburger Domkapitels stammten die weitaus meisten Erzb ichöfe aus dem Kapitel, wobe i sich die Pröpste als prädes tinierte Anwärter auf das Amt des Fürsterzbischofs fühlten. Nicht nur der päp stlichen Kurie, auch dem Kaiser glückte es nu r selten, den Erzstuhl mit einem direkten Protege zu providieren, so 1481 mit Johann von Gran. Als des Kaisers Besetzungspo litik bei Kardinal Lang erfolgreich wurde (1514), war es auch mit dem Regularstatus zu Ende.  
niker wurden im Sinne der Regel des hl. Augustin auch zur Handarbeit angehalten. So verursachte eine Metallschmelze in einer der Werk stätten 1127 den Dombrand. Die Kapitulare bekamen ein peculium, das im späten Mittelalter (1366) 200 Gulden betru g. Dazu kamen Chorgelder als Anreiz für die per sönliche Teilnahme am Offizium. Am 28. Oktober 1427 bestäti gte Martin V. eine Neuregelung zur Verteilung der Pfründenerträ gnisse. Die Chorherren waren aber rechtlich keine Pfründeninhabe r. Für studier ende Domic elli gab es im allgemeinen keine kirchlichen Pfründe, was sonst eher üblich war. Mit der Erlahmung des regulären Geistes am Ende des Mittelalters wurde immer mehr di e Eigentumslosigkeit zum Probl em. Da der Domprop st seine Disziplinargew alt streng ausübte, wurd e die Residen zpflicht im Unterschied zu später sehr ernst genomm en. Dadurch wurde die viel beklagte Ansammlung von Ämtern und Pfründ en ver hindert. Die strenge Beobachtung des Gehorsamsgelübdes wurde von den meisten Kapitul aren eher als ein Segen denn als ungebührliche Beschränkung der Freiheit verstanden. Nur zum Beginn der Neuzeit lechzten manch jüngere Domherrn nach den Freiheiten, von denen sie aus der Begegnung mit den benachbarten Kapitularen Bescheid wußten. Das Institut der Chorfrau en, das rechtsgeschichtlich noch an die Dopp elklöster der vita apostolica-Bewegung des 12. Jahrhund erts erinn ert, löste erst der Erzbischof Burckh ard II. von Weißpriach (1462) auf. Das Kapitel bekam einträgliche Pfarren - vor allem im Lungau. Das Domkloster übernahm die bislang von St. Peter in der Michael skirche ausgeübte n Pfarr- und Begrä bnisrechte in der Stadt Salzbur g. Dur ch den Regularsta tus des Salzburger Domkapitels stammten die weitaus meisten Erzb ichöfe aus dem Kapitel, wobe i sich die Pröpste als prädes tinierte Anwärter auf das Amt des Fürsterzbischofs fühlten. Nicht nur der päp stlichen Kurie, auch dem Kaiser glückte es nu r selten, den Erzstuhl mit einem direkten Protege zu providieren, so 1481 mit Johann von Gran. Als des Kaisers Besetzungspo litik bei Kardinal Lang erfolgreich wurde (1514), war es auch mit dem Regularstatus zu Ende.  
Die Säkularisierung  
 
===Die Säkularisierung===
Die erwä hnt en Vorteile des Salzbmger Propr ium s eines Augustinerchorherre n-Stiftes, das gleichzeitig für die Dauer von 400 Jahren als Domkapitel gedient hatt e, wurd en noch lange nach der Aufhebung deutlich gesehen. Die „Zimmer ische Chronik " des 17. Jahrhund erts überliefert die volkstümlich e Bezeichnun g des Salzburger Domstiftes als da s geistlichste Kapitel in deutschen Landen. So lautete die bekannte Eingabe der Salzbur ger Lands tände bei Erzbischof Leonhar d von Keutschach (Abb. 33) 1513: Die ganze Kirchenprovin z habe dur ch das ehrbare und geistliche Leben in ihrer Domkirche gewonnen. Durch die Aufhe bun g drohte ein großes Ärgernis beim gemeinen Mann, der sich die Gründ e für die Aufhebung nicht erklären könne. Die Abschaffung der Ordensob servanz würd e einem ungeordneten Leben in den benachba rten Domk api teln Vor schub leisten. Die freie Wahl der Erzbischöfe sei dann nicht mehr gewä hrleistet. Denn  
Die erwä hnt en Vorteile des Salzbmger Propr ium s eines Augustinerchorherre n-Stiftes, das gleichzeitig für die Dauer von 400 Jahren als Domkapitel gedient hatt e, wurd en noch lange nach der Aufhebung deutlich gesehen. Die „Zimmer ische Chronik " des 17. Jahrhund erts überliefert die volkstümlich e Bezeichnun g des Salzburger Domstiftes als da s geistlichste Kapitel in deutschen Landen. So lautete die bekannte Eingabe der Salzbur ger Lands tände bei Erzbischof Leonhar d von Keutschach (Abb. 33) 1513: Die ganze Kirchenprovin z habe dur ch das ehrbare und geistliche Leben in ihrer Domkirche gewonnen. Durch die Aufhe bun g drohte ein großes Ärgernis beim gemeinen Mann, der sich die Gründ e für die Aufhebung nicht erklären könne. Die Abschaffung der Ordensob servanz würd e einem ungeordneten Leben in den benachba rten Domk api teln Vor schub leisten. Die freie Wahl der Erzbischöfe sei dann nicht mehr gewä hrleistet. Denn  
334 Gerhard B. Winkler u.a.
Abb. 33: Denkmal fü.r Erzbischof Leonhard von Keutschach, Festung Hohensalzburg
die Ordensregel habe das Eindringen von päp stlichen und kaiserlichen Günstlinge n verhindert. Sollte es dem Erzbi schof gelingen, das drohende Unheil der Säkularisa tion abzu wenden, würden Seiner fürstlich Gnad von dem heilligen [sie] lieben Augustin, Sant Ruprecht und Virgilien den Lohn und von der ganzen Landschaft groß Lob und Danck [sie] empfangen. Gegenüber dem Papst argument ierten die Stände am 25. April 1513 mit dem Konkordat von 1448, den „Kompaktaten der deutschen Nat ion": Die Aufzwing ung eines Koadjutor s gege n den Willen des Erzbischofs und des Kapitels verstoße gegen zwischenstaat liches Recht und sei demnach rechtswidrig.  
die Ordensregel habe das Eindringen von päp stlichen und kaiserlichen Günstlinge n verhindert. Sollte es dem Erzbi schof gelingen, das drohende Unheil der Säkularisa tion abzu wenden, würden Seiner fürstlich Gnad von dem heilligen [sie] lieben Augustin, Sant Ruprecht und Virgilien den Lohn und von der ganzen Landschaft groß Lob und Danck [sie] empfangen. Gegenüber dem Papst argument ierten die Stände am 25. April 1513 mit dem Konkordat von 1448, den „Kompaktaten der deutschen Nat ion": Die Aufzwing ung eines Koadjutor s gege n den Willen des Erzbischofs und des Kapitels verstoße gegen zwischenstaat liches Recht und sei demnach rechtswidrig.  
Salzbur g 335
Das regulier te Erzkapitel war keineswegs in schlechtem moralischen Zustand und deshalb reif für eine Liquidi erun g. Allerdin gs weh rte sich eine qualifizierte Minderh eit heftig gegen den Regularen statu s - und njcht nur aus den eben angeführten kirchenpolitischen Gründ en. Der Erzbischof, selbst ein überzeugter Chorherr und ehemaliger Props t von Eberndo rf an der Drau , verhind erte die Durchführun g der Säkularisation bis zu seinem Tod 1519. Der Medicipaps tLeoX . mußte ihn da zu noch sanft ermahnen, nachdem die diplomati sche Missio n des Ord ensvikars der Augustinereremiten Johannes Staupit z, bekanntlich des Lehrers Martin Luth ers, in Rom gescheitert war. Leonhard hatte das durch Krieg und Mißwirtschaft zerrüttete Hochstift wieder durch größte Sparsamkeit und kluge Wirtsch aft saniert. Nun erfolgte in seinen Augen ein Dammbru ch von einer Seite, an die er am aller wenigs ten gedac ht hätte. Der Erzbischof verfügte , daß er im Augustinerhabit begraben würde. Anhä nger der alten Ordensidee wie der Domprop st Rud olf von Kienb urg (Kuenbur g) erwirkten sich sogar noch in Rom als Bekenner die Erlaubni s, unter ihrer Kanonikerro be den Ordenshabit zu tragen. Er führte ein besonderes Gelübde anläß lich einer schwe ren Krankheit ins Treffen. Der Kapit elsenior Balthasar von Stubenberg wa r der einzige, der sich sogar weigerte, den Vertrag mit Kardinal Lang zu unterschreiben. Er verschloß sich auch, den ,,neuen" nepotis tischen Gepflogenhei ten nachzugeben und einen Neffen für sein Kanonikat namhaft zu mach en. Die Befürworter der Säku larisation führ te der Domd ekan Andreas von Trautmann sdorff an. An ihm ließ Leonhard Tornator, der Chro nist von St. Peter, kein gutes Haar: Er habe Habit und Regel des hl. August inu s eine Phantasterei genannt. Polemisch, vielleicht auch un gerecht, aber auch nicht ganz unr ealistisch hieß es: Sie zögen den Habit aus, um leichter ihrem Fleische frönen zu können. In Wirklichke it lockten echter Pfründenbe sitz, Ämterhäufung, Lockeru ng der Residenzpflic ht, Palais, eigener Haushalt, adeliger Lebensstil, Stammb aum, Ade lsprestige, dazu weltliche Würd en und Ämter und - der Vergleich mit bena chbarten Kapiteln und den Mögl ichkeiten, die man dort besaß. Der greise Erzb ischof macht e mit Recht einz ig und allein die Uneinigkeit der Kapitulare dafür verantwor tlich, daß der Hum anistenfreund und Diploma t von europäischem Format, Matthä us Lang von Wellenburg (Taf. 50), 1514 Koadjutor von Salzburg und dam it prospekt iver Nachfolger des Erzbischofs Leonhard wurd e. Dabei hatte der intelligente Renaissanceme nsch und Empo rkömm ling Lang die schwache Stelle des Regularkapit els blitzartig erkann t, um die uralte Kunst des Divide et impera! zu üben. Die Säkularisa tionsbulle Leo X. war mit 22. September 1514 erlassen worde n und hätte binnen Jahresfrist (am 18. September 1515) dur chgeführt werde n sollen. In diesem Zusammenhang würd e es wohl zu weit führen, die Ereignisse von Salzburg als „Reformation vor der Reformation" zu bewer ten. Der Vorga ng war harm los, wenn man ihn etwa mit der reforma tionsbedingten Säkularisation des preußischen Orden sland s vergleicht (1525). Aber eine gewisse Umw idrnun g von zweckgebund enem Kirchengut war doch insofern gegeben, als der Kanoniker neuen Rechts nach 1514 immer mehr in weltlichen Regierun gsgeschäften aufging und immer weniger für die eigentlich  
Das regulier te Erzkapitel war keineswegs in schlechtem moralischen Zustand und deshalb reif für eine Liquidi erun g. Allerdin gs weh rte sich eine qualifizierte Minderh eit heftig gegen den Regularen statu s - und njcht nur aus den eben angeführten kirchenpolitischen Gründ en. Der Erzbischof, selbst ein überzeugter Chorherr und ehemaliger Props t von Eberndo rf an der Drau , verhind erte die Durchführun g der Säkularisation bis zu seinem Tod 1519. Der Medicipaps tLeoX . mußte ihn da zu noch sanft ermahnen, nachdem die diplomati sche Missio n des Ord ensvikars der Augustinereremiten Johannes Staupit z, bekanntlich des Lehrers Martin Luth ers, in Rom gescheitert war. Leonhard hatte das durch Krieg und Mißwirtschaft zerrüttete Hochstift wieder durch größte Sparsamkeit und kluge Wirtsch aft saniert. Nun erfolgte in seinen Augen ein Dammbru ch von einer Seite, an die er am aller wenigs ten gedac ht hätte. Der Erzbischof verfügte , daß er im Augustinerhabit begraben würde. Anhä nger der alten Ordensidee wie der Domprop st Rud olf von Kienb urg (Kuenbur g) erwirkten sich sogar noch in Rom als Bekenner die Erlaubni s, unter ihrer Kanonikerro be den Ordenshabit zu tragen. Er führte ein besonderes Gelübde anläß lich einer schwe ren Krankheit ins Treffen. Der Kapit elsenior Balthasar von Stubenberg wa r der einzige, der sich sogar weigerte, den Vertrag mit Kardinal Lang zu unterschreiben. Er verschloß sich auch, den ,,neuen" nepotis tischen Gepflogenhei ten nachzugeben und einen Neffen für sein Kanonikat namhaft zu mach en. Die Befürworter der Säku larisation führ te der Domd ekan Andreas von Trautmann sdorff an. An ihm ließ Leonhard Tornator, der Chro nist von St. Peter, kein gutes Haar: Er habe Habit und Regel des hl. August inu s eine Phantasterei genannt. Polemisch, vielleicht auch un gerecht, aber auch nicht ganz unr ealistisch hieß es: Sie zögen den Habit aus, um leichter ihrem Fleische frönen zu können. In Wirklichke it lockten echter Pfründenbe sitz, Ämterhäufung, Lockeru ng der Residenzpflic ht, Palais, eigener Haushalt, adeliger Lebensstil, Stammb aum, Ade lsprestige, dazu weltliche Würd en und Ämter und - der Vergleich mit bena chbarten Kapiteln und den Mögl ichkeiten, die man dort besaß. Der greise Erzb ischof macht e mit Recht einz ig und allein die Uneinigkeit der Kapitulare dafür verantwor tlich, daß der Hum anistenfreund und Diploma t von europäischem Format, Matthä us Lang von Wellenburg (Taf. 50), 1514 Koadjutor von Salzburg und dam it prospekt iver Nachfolger des Erzbischofs Leonhard wurd e. Dabei hatte der intelligente Renaissanceme nsch und Empo rkömm ling Lang die schwache Stelle des Regularkapit els blitzartig erkann t, um die uralte Kunst des Divide et impera! zu üben. Die Säkularisa tionsbulle Leo X. war mit 22. September 1514 erlassen worde n und hätte binnen Jahresfrist (am 18. September 1515) dur chgeführt werde n sollen. In diesem Zusammenhang würd e es wohl zu weit führen, die Ereignisse von Salzburg als „Reformation vor der Reformation" zu bewer ten. Der Vorga ng war harm los, wenn man ihn etwa mit der reforma tionsbedingten Säkularisation des preußischen Orden sland s vergleicht (1525). Aber eine gewisse Umw idrnun g von zweckgebund enem Kirchengut war doch insofern gegeben, als der Kanoniker neuen Rechts nach 1514 immer mehr in weltlichen Regierun gsgeschäften aufging und immer weniger für die eigentlich  
336 Gerhard B. Winkler u.a.
geistlichen Aufgaben zu verwen den war. Einige Jahrzehnte spät er mußte das Konzil von Trient labore improbo gegen Pfründ enkumulation und für die Residenzpflicht streiten, welche die Salzburger für ein Linsenmu s verspielt hatt en. Sie waren kaum mehr für die großen geistlichen Aufbrüche, die im Kommen waren, zu gebra uchen. Die Trienter Dekrete wurden auf ander en Wegen als über das Adelskapitel ausgeführt. Im Zuge der nachtridentinischen Reform wurd e die Rede vorn unreform ierbaren Erzkapitel gang und gäbe. Das war nicht nur als polemischer Topos gemeint.
geistlichen Aufgaben zu verwen den war. Einige Jahrzehnte spät er mußte das Konzil von Trient labore improbo gegen Pfründ enkumulation und für die Residenzpflicht streiten, welche die Salzburger für ein Linsenmu s verspielt hatt en. Sie waren kaum mehr für die großen geistlichen Aufbrüche, die im Kommen waren, zu gebra uchen. Die Trienter Dekrete wurden auf ander en Wegen als über das Adelskapitel ausgeführt. Im Zuge der nachtridentinischen Reform wurd e die Rede vorn unreform ierbaren Erzkapitel gang und gäbe. Das war nicht nur als polemischer Topos gemeint.  
Schule und Wissenschaft  
===Schule und Wissenschaft===
Hein z Dopsch betont, daß die Wissenschaftspflege des Regularkapitel s im Schatten der Salzburger Benediktin er zu St. Peter gestanden sei. Man wird sich diesen Beobachtungen nicht ganz versc hließen könn en. Jedoch sei eine Erklärung versuch t, die sich aus dem Vergleich ähnlicher Institution en u. a. auch ergibt. Zur Pflege der Wissenschaft gehören Traditionen , Kulturpolitik, Talent und Stille. Man kann zeigen, daß bedeuten de Fürstabteien, große Bistümer mit deren Kapiteln und etwa tätige Ritterorden mit einem weitverzweig ten Vermögensstand ihre begabtesten Mitglieder vielfach für Verwaltun gsaufgaben einsetzen mußt en, sodaß dem einzelnen zum Bücherlesen und schreiben wenig Zeit blieb. Die Salzburg er Chorherren hatt en vielfä ltige Verwaltungsaufgaben zu übernehmen , auch wenn die Hofmeister, Hofricht er, Pfleger, Vizedome, Kastellane und andere Amt sleute meist von Laien gestellt wurde n. Sie waren auch in der fürsterzbi schöflichen Diplomati e und in der Verwaltung des Hochstift s tätig. D. h. mit anderen Worten, die Chorh erren mit Begabun g und Vorbildun g wurden eher von der entsagen den Arbeit der Studier stube und Bibliothek durch die Geschäfte dieser Welt abgeha lten. Trotzdem war die Dom schule im 12. und 13. Jahrhundert sehr angesehen, war doch auch die Zeit der Universitäten Prag, Wien, Leipzig und Avignon noch nicht gekom men. Auch unter dem Babenberger Konrad II. (1164-1168), der selbst in Paris und Chartres stud iert hatte, erfreute sich die Lehranstalt guten Zuspruchs - vor allem für Studierende, die der päp stlichen Partei anhingen. Erzbischof Eberhard I. (1200- 1246) der selbst Scholasticus in Bamberg gewesen war, berief tüchti ge Lektoren aus jenem Erzbistum an die Kapitel schul e. Eberhard II. (1247- 1264) übertru g die Ämter des Scholasticus und Kantor s definitiv dem Regularkapit el mit dem strengen Auftrag der Jugend erziehun g, nachdem eine gewisse Ermattung im Lehrbetrieb eingetr eten war. Er berief auch bereits einen Dominik aner in den Lehrkörper - aus einem Ord en, der nie direkt in Salzburg Fuß fassen konnt e (außer mit den sog. Termin eien ordenseige ner Stadthäuse r), aber trotzdem Räte des Für sten stellte und so bis in die Neuzeit hinein eine wichtige Rolle spielte. Eine nicht unb edeutend e Quelle zur Geschichte des späten Investitur streits zur Zeit Friedrich Barbaro ssas und Alexander III. schrieb 1170 der Chorh err Heinrich , Archidia kon von Unter kärnt en: ,,Historia calamitatum ecclesiae Salisburgen sis".  
Hein z Dopsch betont, daß die Wissenschaftspflege des Regularkapitel s im Schatten der Salzburger Benediktin er zu St. Peter gestanden sei. Man wird sich diesen Beobachtungen nicht ganz versc hließen könn en. Jedoch sei eine Erklärung versuch t, die sich aus dem Vergleich ähnlicher Institution en u. a. auch ergibt. Zur Pflege der Wissenschaft gehören Traditionen , Kulturpolitik, Talent und Stille. Man kann zeigen, daß bedeuten de Fürstabteien, große Bistümer mit deren Kapiteln und etwa tätige Ritterorden mit einem weitverzweig ten Vermögensstand ihre begabtesten Mitglieder vielfach für Verwaltun gsaufgaben einsetzen mußt en, sodaß dem einzelnen zum Bücherlesen und schreiben wenig Zeit blieb. Die Salzburg er Chorherren hatt en vielfä ltige Verwaltungsaufgaben zu übernehmen , auch wenn die Hofmeister, Hofricht er, Pfleger, Vizedome, Kastellane und andere Amt sleute meist von Laien gestellt wurde n. Sie waren auch in der fürsterzbi schöflichen Diplomati e und in der Verwaltung des Hochstift s tätig. D. h. mit anderen Worten, die Chorh erren mit Begabun g und Vorbildun g wurden eher von der entsagen den Arbeit der Studier stube und Bibliothek durch die Geschäfte dieser Welt abgeha lten. Trotzdem war die Dom schule im 12. und 13. Jahrhundert sehr angesehen, war doch auch die Zeit der Universitäten Prag, Wien, Leipzig und Avignon noch nicht gekom men. Auch unter dem Babenberger Konrad II. (1164-1168), der selbst in Paris und Chartres stud iert hatte, erfreute sich die Lehranstalt guten Zuspruchs - vor allem für Studierende, die der päp stlichen Partei anhingen. Erzbischof Eberhard I. (1200- 1246) der selbst Scholasticus in Bamberg gewesen war, berief tüchti ge Lektoren aus jenem Erzbistum an die Kapitel schul e. Eberhard II. (1247- 1264) übertru g die Ämter des Scholasticus und Kantor s definitiv dem Regularkapit el mit dem strengen Auftrag der Jugend erziehun g, nachdem eine gewisse Ermattung im Lehrbetrieb eingetr eten war. Er berief auch bereits einen Dominik aner in den Lehrkörper - aus einem Ord en, der nie direkt in Salzburg Fuß fassen konnt e (außer mit den sog. Termin eien ordenseige ner Stadthäuse r), aber trotzdem Räte des Für sten stellte und so bis in die Neuzeit hinein eine wichtige Rolle spielte. Eine nicht unb edeutend e Quelle zur Geschichte des späten Investitur streits zur Zeit Friedrich Barbaro ssas und Alexander III. schrieb 1170 der Chorh err Heinrich , Archidia kon von Unter kärnt en: ,,Historia calamitatum ecclesiae Salisburgen sis".  
Salzburg 337
 
Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse  
==Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse==
Wirt schaftliche Verhältnisse  
===Wirtschaftliche Verhältnisse===
Der in Österreich übliche Begriff „Stift" und „Stifte" für die Prälatenklöster erinnert d aran, daß ' es im Mittelalter bis zur Entstehung der Bettelorden weder Mönche noch Chorherren gab, die ohne eine entsprechende materi elle Grundlage der Versorgung, nämlich die „Stiftung", ausgekommen wären. D. h., die Freigebigk eit, Einsicht und Möglichk eit von Stiftern war die Voraussetzung für die Entstehung einer ganzen Klosterland schaft. Es ist daher kein Zufall, daß mit der ersten Nennung eines selbs tändi gen Salzburger Domkapitels (925) auch erstmalig urkundlich belegt ist, daß das Domstift neben dem Besitz von St. Peter und dem Erzstift über eine eigene Ausstattung verfügte, über die es bereits als juridische Person rechtmäßig verfüge n konnte. Daran hatte sich auch durch die Einführung der Kanonikerreform (1122) nicht s geändert. Es scheint im Gegenteil sogar so, daß die Reformer als Befürworter des „geme insamen Lebens" und des Verzichts auf Privateigentum größten Wert darauf legten, daß das Wirtschaftsge baren des Kapitels besser überprüfbar wurde. Deshalb ist aus diesen Jahren das erste Traditionsbuch der Reformkanoniker mit insgesamt 372 Eintragungen erhalten. D. h., das Kapitel konnte erstmals seinen gesamten Besitz in Evidenz halten und natürlich auch gegen Entfremd ung schützen. Vor allem bewahrte man aber so den jeweiligen Wohltätern (benefactores) und Stiftern ein liturgisches Andenken im Offizium und in regelmäßigen Requiemmess en. Die vita communis bedeutete ja auch, daß von jetzt an nicht mehr jeder Kanoniker für sich seine eigene Pfründe nutzte und betreu te, sondern das zweckgebundene Kirchengut gemeinsch aftlich verwalten ließ. Dabei war es von Inter esse für die Gemeinschaft zu wissen, mit welchen Einkünften das Kapitel jähr lich überhaupt zu rechnen hätte. Bevor die Gegenüberstellu ng von Besitz und jährlichen Erträgnissen in den bekannten Urbaren (ab 1392) systematisch aufgeze ichnet wurde, gibt es schon im Tradition sbuch (zu 1210) das älteste Verzeichnis der Einkünfte des Domkapitels in seinen Ämtern im Lung au. Die waren beträchtlich und übertrafen in diesem Gau die des Erzstifts bei weitem. Der Grundstock für den Lungauer „Kirche nstaat" wurde noch vor der Kanonikerreform bezeichnenderwei se durch Heinrich II. (1002) gelegt. Diesen kennen wir sonst als Gründer des Hoch stifts Bamberg. Für ihn war die Entwicklung des Salzburger Domstifts aber auch kein unwesentlicher Bestandteil seiner kirchlichen Reichspolitik und seines kaiserlichen Wächteramtes. Durch entsprechende Schenkungen und Käufe wurde der Besitz so abgerundet, daß das Augustiner-Chorherrenstift zu Beginn des 13. Jahrhund erts in fünf Ämtern jeweils von einem Pfleger verwaltet werden konnte. Man nannte den stiftischen Besitz die „befreiten Winkeln", weil Höfe und Orte aus verschiedenen Herr schaften in die Ägide des Domkapitels übergegangen waren: Diese Ämter waren St. Michael, Weißpriach , Althofen bei Mariapfarr, Göriach w1d Judendorf. 1514 war die  
Der in Österreich übliche Begriff „Stift" und „Stifte" für die Prälatenklöster erinnert d aran, daß ' es im Mittelalter bis zur Entstehung der Bettelorden weder Mönche noch Chorherren gab, die ohne eine entsprechende materi elle Grundlage der Versorgung, nämlich die „Stiftung", ausgekommen wären. D. h., die Freigebigk eit, Einsicht und Möglichk eit von Stiftern war die Voraussetzung für die Entstehung einer ganzen Klosterland schaft. Es ist daher kein Zufall, daß mit der ersten Nennung eines selbs tändi gen Salzburger Domkapitels (925) auch erstmalig urkundlich belegt ist, daß das Domstift neben dem Besitz von St. Peter und dem Erzstift über eine eigene Ausstattung verfügte, über die es bereits als juridische Person rechtmäßig verfüge n konnte. Daran hatte sich auch durch die Einführung der Kanonikerreform (1122) nicht s geändert. Es scheint im Gegenteil sogar so, daß die Reformer als Befürworter des „geme insamen Lebens" und des Verzichts auf Privateigentum größten Wert darauf legten, daß das Wirtschaftsge baren des Kapitels besser überprüfbar wurde. Deshalb ist aus diesen Jahren das erste Traditionsbuch der Reformkanoniker mit insgesamt 372 Eintragungen erhalten. D. h., das Kapitel konnte erstmals seinen gesamten Besitz in Evidenz halten und natürlich auch gegen Entfremd ung schützen. Vor allem bewahrte man aber so den jeweiligen Wohltätern (benefactores) und Stiftern ein liturgisches Andenken im Offizium und in regelmäßigen Requiemmess en. Die vita communis bedeutete ja auch, daß von jetzt an nicht mehr jeder Kanoniker für sich seine eigene Pfründe nutzte und betreu te, sondern das zweckgebundene Kirchengut gemeinsch aftlich verwalten ließ. Dabei war es von Inter esse für die Gemeinschaft zu wissen, mit welchen Einkünften das Kapitel jähr lich überhaupt zu rechnen hätte. Bevor die Gegenüberstellu ng von Besitz und jährlichen Erträgnissen in den bekannten Urbaren (ab 1392) systematisch aufgeze ichnet wurde, gibt es schon im Tradition sbuch (zu 1210) das älteste Verzeichnis der Einkünfte des Domkapitels in seinen Ämtern im Lung au. Die waren beträchtlich und übertrafen in diesem Gau die des Erzstifts bei weitem. Der Grundstock für den Lungauer „Kirche nstaat" wurde noch vor der Kanonikerreform bezeichnenderwei se durch Heinrich II. (1002) gelegt. Diesen kennen wir sonst als Gründer des Hoch stifts Bamberg. Für ihn war die Entwicklung des Salzburger Domstifts aber auch kein unwesentlicher Bestandteil seiner kirchlichen Reichspolitik und seines kaiserlichen Wächteramtes. Durch entsprechende Schenkungen und Käufe wurde der Besitz so abgerundet, daß das Augustiner-Chorherrenstift zu Beginn des 13. Jahrhund erts in fünf Ämtern jeweils von einem Pfleger verwaltet werden konnte. Man nannte den stiftischen Besitz die „befreiten Winkeln", weil Höfe und Orte aus verschiedenen Herr schaften in die Ägide des Domkapitels übergegangen waren: Diese Ämter waren St. Michael, Weißpriach , Althofen bei Mariapfarr, Göriach w1d Judendorf. 1514 war die  
338 Gerhard B. Winkler u.a.
Zahl der fünf Ämter auf neun angestiegen: Mur winkel, St. Michael, Kendlbruck , Weißpriach, Sondergut, Göriach, Althofen , Judendorf und Mauterndorf. Das Kapitel wa r demnach der größte Grundherr im Lungau. Es übte relati v geschlossen die niedere Gerichtsbarkeit durch einen Hofurba rrichter aus. Das Blutsgeri cht verblieb allerd ings beim Hoch stift. Todeswürdige Verbrecher mußten an den erzbis chöflich en Vizedom ausgeliefert werden. Sukze ssive wurde Mauterndorf zum Zentrum der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gerichtsbarkeit ausgebaut. Das Schloß wurd e errichtet, in dem ein stiftischer Pfleger wie in einer Hauptstadt residierte . Mauterndorf war die älteste bekannte Zollstätte in den Ostalpen überhaupt. Deren wirtschaftliche Bedeutun g war schon Heinrich II. bei seiner Stiftung von 1002 bekannt. Dazu gewährte Kaiser Friedrich II. (1217) dem Salzbmger Domkapit el das Recht der Markter hebun g (1227). Die Marktgemeinde war die einzige in Salzbur g, die nicht dem Erzbischof unt erstand, und gehörte zu den Landständen mit Sitz im Landt ag. Nach Heinz Dop sch war das stiftische Mauterndorf zeitweise der größte und bedeutendste Markt im Erzstift Salzburg. Grund dafür war, wie gesag t, der uralt e Handel sweg zur Überquerung der Tauern, auf dem schon der hl. Severin von Ufernorikum nach Binnennorikum gezogen war. Hier nächtigten Fernhändl er aus Nord und Süd mit ihren Karawanen und Lasttieren. Hier bezahlten sie ihre Maut und ließen so beträ chtlich e Summen Geldes zurück. Dazu kam die Vermarktung der Bergba uprodukt e aus dem Murtal. Eine Kuriosität war der namhafte Grw1dbesitz in Friaul (San Odorico am Tagliamento), den Graf Friedrich der Eppenste iner schon früh (1058) gestiftet hatt e, den aber das Kapit el nicht lang e zu halten vermoc hte. Der übrige Streubesitz des Domstiftes außerhalb des Lungaus war in neun Ämtern zusamm engefaßt: Abersee, Abtenau , Em1stal (um Haus), Radstadt , Gaißau, Kuchl (Taugl), Pinzgau, Pongau und Salzburg-Stadt. Ähnlich wie in Mauterndorf (Lungau) besaß das Domkapit el dazu Herrschaft srechte außerhalb der Salzburger Hoheit zu Arnsdorf in der Wachau und Traismauer an der traisen, wo heut e noch das Salzburger Schloß zu sehen ist, zwischen Tulln und Krem s. Das Dom stift besaß Weingärten in der Gegend von St. Pölten, Krems und Melk, die jeweils einem Hofmeister, zeitweise auch einem geistlichen, unter standen. Hans Wagner verweist darauf, daß die Chorherren mit ihrem „Arn sdorfe r Wein" durchau s zufrieden waren, bis die „Säkul arisierten" kamen und über seine Säure klagten . Die Führung und stän dige Überprüfung der Urbare war bis zur Auflösung des Ordensstatus (1514) die vordrin glichste Verwalt un gstätigkeit des Dompropstes. Er trug innerhalb des Kapitels die Veran twor tun g dafür, daß die Finanzen stimmt en, salopp ausgedrückt. Er verwaltete innerhalb dieses Gemeinwesens von Augu stiner-Religiosen eine Art von „Rechnu ngshof". Die tägliche Urbarverwa ltun g führten innerhalb des Kapitels der Kustos, der Kämmerer und der Kellermei ster. Jährlich gab es ein „Stifttaiding" un ter Vorsitz des Urba rprop stes, auf dem sich die Amtsleute (officiales) trafen, Rechenschaft ablegten und der Lösung anstehender Fragen harrten. Die Höfe und Güter wurden von bäuerlichen Eigenleuten bewirtschaftet, deren Abgaben und Dienste an das Domkapit el genau geregelt waren. Das alles konnte, kodifi ziert im Stiftrecht des Salzburger Domk apitel s, jeweils nachgeprüft werden. Zu den stiftischen Eigenleuten gehörten bis ins 13. Jahrhundert auch Angehörig e des städtischen Bürgertum s - etwa in der Salinenstadt Reichenhall. Die Domh errn hatten im 12. Jahrhund ert auch eine wehrfähige Ministerialität, die aber bald vom Hoch stift übernommen wurde. Das Domstift bewahrte sich dur ch die J ahrund erte einen gebührend en Anteil am Salinenwesen Salzbur gs. Als es mit den Chorherren von Berchte sgaden im 12. Jahrhund ert zu einem Rechtsstre it um das Halleiner Salz kam (am Tuval bzw. Gutratsberg), vermittelte der Erzbischof dur ch eine Dritt elun g der Gottesgabe für alle drei Anrainer, Berchtesgaden, Doms tift und Hochstift (1198). 1237 gestattete außerd em Eberhard II. den Chorh erren, zusa mm en mit den Zisterziensern aus Salem am Bodensee, das Sudhaus Oberhof in Hallein zu betreiben. Bis ins Jahr 1530 baute das Kapitel das Salz mit Hilfe der Zisterzienser ab. Wenn im Volksmund die Redeweise blieb Unterm Krumm stab ist gut sein!, so gilt das sicher besonder s auch für die wirtsc haftliche Berechenbarke it des Domstifte s als einer Grundherrschaft w1d seine durch Jahrhund erte gepfleg te Rechtsku ltur.
Taf 49: Salzburg vom Kapuzinerberg, kolorierte Federzeichnung, 1553
Salzburg
===Rechtliche Verhältnisse===
Taf 50: Porträt Kardinals Matthäus Lang von Wellenburg, unbekannter Meister der Donauschule, 1529
Die Kanoniker erfre uten sich des praktisch un angefochtenen Rechts, den Erzbischof und Landesfürsten - meist aus ihren Reihen - zu wählen, bei Erledigung des Erzstu hls das Land zu regieren und vertragl ich abgesicherte Bedingungen an den Kandid aten zu stellen (die sog. Wahlkapitulationen). Im Worm ser Konkordat (1122) hieß es noch formelhaft, Kleru s und Volk wählt en den Erzbischof, bevor ihn der Kaiser mit dem Stift belehne n würde. In Wirklichkeit wählten nach 1246 nur mehr die Kanoniker. Im Sinne einer Prinzipienverwahrung pflegte die Kurie den Neugewä hlten nicht anzuerkennen , gab aber praktisch in der Regel imm er nach. Eine Doppelwa hl wie die 1403 zur Zeit des Abendl änd ischen Schismas war damal s ein gesam tkirchliches Problem, das für Salzbur g nicht zu überschätzen ist. Selbst die Wahl des kaiserlichen Kandid aten Johann III. Beckenschlager (von Gran: 1481) kam nicht ohne eine Minorität von wä hlenden Domherrn zustan de. Bei Sedisvaka nz hatt en die Domherrn die volle Regierungsgewalt über das Land Salzbur g inne. Solch eine Machtfüll e war bei Ordensleuten sicher einz igartig und fand sich höch stens noch in souveränen Rittero rden. Das Kapitel hatt e auch das Nominati onsrecht bei den auswärt igen Prop stwahle n in Weyarn, Suben und Höglwörth inne. Immer wieder stammt en auswär tige Pröpste und Bischöfe aus dem Salzburger Kapitel. Auffallend viele Bischofskand idat en auf den Suffragansitzen kamen aus dem Erzkapitel wie aus einer Bischofsschmi ede. Die Salzburger Kapitular e bildeten ohnedies die bevorz ugten Kandidaten für die ver briefte Besetzung der innerö sterreic hischen Bistüm er (Gurk, Seckau, Lavant), sie schlu gen aber wiederholt die „Zwetsc hkenbi stümer", wie sie z. B. Lavant na1mten, wegen der ger ingen Bedeutung aus. Diese Zurückhal tung war allerding s keine Salzburger Besonderheit. Sie findet sich auch and erswo. Der Dompropst fungierte seit 1139 als Archidiakon für die Pfarreien des Rupertiwinkels und die übri genSalzburge r Gaue . Erst 1478 mußt e er die Präzedenz an die Eigenbischöfe (Gurk, Seckau, Lavant und Chiemsee) abgegeb en. Allerding s erfreuten sich noch im 16. Jahrhund ert die Kapitularen von St. Peter der Präzedenz vor den Kanonikern, den Prop st ausgenommen . Das war eine Salzburger Besonderheit und geschichtliche Remini szenz der bedeut enden Verga ngenheit in der Diözesa nverw altun g, auf welche das Mönch skapitel in den ersten Jahrhunderten zurückblicken konnte. Dadurch , daß sich der Erzbischof das Vogteir echt vorbehielt, konnt e sich das Kapitel von allzuviel Einmi schung der Laien schüt zen. Das alte Vogteirecht wurde wie bei den Reformmönchen ein freigewähltes Defensorenamt. Währ end and ere Kapitel dieser Art wie etwa das Mainzer bereit s nach 100 Jahren wieder ihren Ordensstatus aufgaben, behielten diesen die Salzbur ger mit ihren Eigenbi stüm ern bis zum Vorabe nd der Reformation. Zur Aufna hm e in das Kapit el genügt e nach allgeme inem Recht das Subdiakonat; die Salzbur ger verlangten hingege n die Priesterw eihe zur Erlangu ng der vollen Kapit elrechte, d. h. vor allem des aktive n und passiven Wahlrechts. Das Recht der Pontifikalien wur de dem Domprop st schon im Jahre 1233 verliehen.
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340 Gerhard B. Winkler u.a.
===Soziale Verhältnisse===
Zahl der fünf Ämter auf neun angestiegen: Mur winkel, St. Michael, Kendlbruck , Weißpriach, Sondergut, Göriach, Althofen , Judendorf und Mauterndorf. Das Kapitel wa r demnach der größte Grundherr im Lungau. Es übte relati v geschlossen die niedere Gerichtsbarkeit durch einen Hofurba rrichter aus. Das Blutsgeri cht verblieb allerd ings beim Hoch stift. Todeswürdige Verbrecher mußten an den erzbis chöflich en Vizedom ausgeliefert werden. Sukze ssive wurde Mauterndorf zum Zentrum der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gerichtsbarkeit ausgebaut. Das Schloß wurd e errichtet, in dem ein stiftischer Pfleger wie in einer Hauptstadt residierte . Mauterndorf war die älteste bekannte Zollstätte in den Ostalpen überhaupt. Deren wirtschaftliche Bedeutun g war schon Heinrich II. bei seiner Stiftung von 1002 bekannt. Dazu gewährte Kaiser Friedrich II. (1217) dem Salzbmger Domkapit el das Recht der Markter hebun g (1227). Die Marktgemeinde war die einzige in Salzbur g, die nicht dem Erzbischof unt erstand, und gehörte zu den Landständen mit Sitz im Landt ag. Nach Heinz Dop sch war das stiftische Mauterndorf zeitweise der größte und bedeutendste Markt im Erzstift Salzburg. Grund dafür war, wie gesag t, der uralt e Handel sweg zur Überquerung der Tauern, auf dem schon der hl. Severin von Ufernorikum nach Binnennorikum gezogen war. Hier nächtigten Fernhändl er aus Nord und Süd mit ihren Karawanen und Lasttieren. Hier bezahlten sie ihre Maut und ließen so beträ chtlich e Summen Geldes zurück. Dazu kam die Vermarktung der Bergba uprodukt e aus dem Murtal. Eine Kuriosität war der namhafte Grw1dbesitz in Friaul (San Odorico am Tagliamento), den Graf Friedrich der Eppenste iner schon früh (1058) gestiftet hatt e, den aber das Kapit el nicht lang e zu halten vermoc hte. Der übrige Streubesitz des Domstiftes außerhalb des Lungaus war in neun Ämtern zusamm engefaßt: Abersee, Abtenau , Em1stal (um Haus), Radstadt , Gaißau, Kuchl (Taugl), Pinzgau, Pongau und Salzburg-Stadt. Ähnlich wie in Mauterndorf (Lungau) besaß das Domkapit el dazu Herrschaft srechte außerhalb der Salzburger Hoheit zu Arnsdorf in der Wachau und Traismauer an der traisen, wo heut e noch das Salzburger Schloß zu sehen ist, zwischen Tulln und Krem s. Das Dom stift besaß Weingärten in der Gegend von St. Pölten, Krems und Melk, die jeweils einem Hofmeister, zeitweise auch einem geistlichen, unter standen. Hans Wagner verweist darauf, daß die Chorherren mit ihrem „Arn sdorfe r Wein" durchau s zufrieden waren, bis die „Säkul arisierten" kamen und über seine Säure klagten . Die Führung und stän dige Überprüfung der Urbare war bis zur Auflösung des Ordensstatus (1514) die vordrin glichste Verwalt un gstätigkeit des Dompropstes. Er trug innerhalb des Kapitels die Veran twor tun g dafür, daß die Finanzen stimmt en, salopp ausgedrückt. Er verwaltete innerhalb dieses Gemeinwesens von Augu stiner-Religiosen eine Art von „Rechnu ngshof". Die tägliche Urbarverwa ltun g führten innerhalb des Kapitels der Kustos, der Kämmerer und der Kellermei ster. Jährlich gab es ein „Stifttaiding" un ter Vorsitz des Urba rprop stes, auf dem sich die Amtsleute (officiales) trafen, Rechenschaft ablegten und der  
Salzburg 341
Lösung anstehender Fragen harrten. Die Höfe und Güter wurden von bäuerlichen Eigenleuten bewirtschaftet, deren Abgaben und Dienste an das Domkapit el genau geregelt waren. Das alles konnte, kodifi ziert im Stiftrecht des Salzburger Domk apitel s, jeweils nachgeprüft werden. Zu den stiftischen Eigenleuten gehörten bis ins 13. Jahrhundert auch Angehörig e des städtischen Bürgertum s - etwa in der Salinenstadt Reichenhall. Die Domh errn hatten im 12. Jahrhund ert auch eine wehrfähige Ministerialität, die aber bald vom Hoch stift übernommen wurde. Das Domstift bewahrte sich dur ch die J ahrund erte einen gebührend en Anteil am Salinenwesen Salzbur gs. Als es mit den Chorherren von Berchte sgaden im 12. Jahrhund ert zu einem Rechtsstre it um das Halleiner Salz kam (am Tuval bzw. Gutratsberg), vermittelte der Erzbischof dur ch eine Dritt elun g der Gottesgabe für alle drei Anrainer, Berchtesgaden, Doms tift und Hochstift (1198). 1237 gestattete außerd em Eberhard II. den Chorh erren, zusa mm en mit den Zisterziensern aus Salem am Bodensee, das Sudhaus Oberhof in Hallein zu betreiben. Bis ins Jahr 1530 baute das Kapitel das Salz mit Hilfe der Zisterzienser ab. Wenn im Volksmund die Redeweise blieb Unterm Krumm stab ist gut sein!, so gilt das sicher besonder s auch für die wirtsc haftliche Berechenbarke it des Domstifte s als einer Grundherrschaft w1d seine durch Jahrhund erte gepfleg te Rechtsku ltur.  
Rechtliche Verhältnisse  
Die Kanoniker erfre uten sich des praktisch un angefochtenen Rechts, den Erzbischof und Landesfürsten - meist aus ihren Reihen - zu wählen, bei Erledigung des Erzstu hls das Land zu regieren und vertragl ich abgesicherte Bedingungen an den Kandid aten zu stellen (die sog. Wahlkapitulationen). Im Worm ser Konkordat (1122) hieß es noch formelhaft, Kleru s und Volk wählt en den Erzbischof, bevor ihn der Kaiser mit dem Stift belehne n würde. In Wirklichkeit wählten nach 1246 nur mehr die Kanoniker. Im Sinne einer Prinzipienverwahrung pflegte die Kurie den Neugewä hlten nicht anzuerkennen , gab aber praktisch in der Regel imm er nach. Eine Doppelwa hl wie die 1403 zur Zeit des Abendl änd ischen Schismas war damal s ein gesam tkirchliches Problem, das für Salzbur g nicht zu überschätzen ist. Selbst die Wahl des kaiserlichen Kandid aten Johann III. Beckenschlager (von Gran: 1481) kam nicht ohne eine Minorität von wä hlenden Domherrn zustan de. Bei Sedisvaka nz hatt en die Domherrn die volle Regierungsgewalt über das Land Salzbur g inne. Solch eine Machtfüll e war bei Ordensleuten sicher einz igartig und fand sich höch stens noch in souveränen Rittero rden. Das Kapitel hatt e auch das Nominati onsrecht bei den auswärt igen Prop stwahle n in Weyarn, Suben und Höglwörth inne. Immer wieder stammt en auswär tige Pröpste und Bischöfe aus dem Salzburger Kapitel. Auffallend viele Bischofskand idat en auf den Suffragansitzen kamen aus dem Erzkapitel wie aus einer Bischofsschmi ede. Die Salzburger Kapitular e bildeten ohnedies die bevorz ugten Kandidaten für die ver briefte Besetzung der innerö sterreic hischen Bistüm er (Gurk, Seckau, Lavant), sie schlu gen aber wieder
342 Gerhard 8. Winkler u.a.
Taf 51: Hostientaube, Limoges um 1200
Salzburg 343
Taf 52: Totenbuch des Salzburger Domkapitel s, Cod. aIX7, fol 48v
344 Gerhard B. Winkler u.a.
holt die „Zwetsc hkenbi stümer", wie sie z. B. Lavant na1mten, wegen der ger ingen Bedeutung aus. Diese Zurückhal tung war allerding s keine Salzburger Besonderheit. Sie findet sich auch and erswo. Der Dompropst fungierte seit 1139 als Archidiakon für die Pfarreien des Rupertiwinkels und die übri genSalzburge r Gaue . Erst 1478 mußt e er die Präzedenz an die Eigenbischöfe (Gurk, Seckau, Lavant und Chiemsee) abgegeb en. Allerding s erfreuten sich noch im 16. Jahrhund ert die Kapitularen von St. Peter der Präzedenz vor den Kanonikern, den Prop st ausgenommen . Das war eine Salzburger Besonderheit und geschichtliche Remini szenz der bedeut enden Verga ngenheit in der Diözesa nverw altun g, auf welche das Mönch skapitel in den ersten Jahrhunderten zurückblicken konnte. Dadurch , daß sich der Erzbischof das Vogteir echt vorbehielt, konnt e sich das Kapitel von allzuviel Einmi schung der Laien schüt zen. Das alte Vogteirecht wurde wie bei den Reformmönchen ein freigewähltes Defensorenamt. Währ end and ere Kapitel dieser Art wie etwa das Mainzer bereit s nach 100 Jahren wieder ihren Ordensstatus aufgaben, behielten diesen die Salzbur ger mit ihren Eigenbi stüm ern bis zum Vorabe nd der Reformation. Zur Aufna hm e in das Kapit el genügt e nach allgeme inem Recht das Subdiakonat; die Salzbur ger verlangten hingege n die Priesterw eihe zur Erlangu ng der vollen Kapit elrechte, d. h. vor allem des aktive n und passiven Wahlrechts. Das Recht der Pontifikalien wur de dem Domprop st schon im Jahre 1233 verliehen.  
Soziale Verhältnisse  
Die personelle Zusammensetzung der Regul arkan oniker spiegelte die Univ ersalität der Gesa mtki rche. Ihre ritterbürti gen Familien stamm ten etwa in der gleichen Zahl aus Bayern und aus den österre ichischen Erbland en, weniger aus den hochstiftlich en Salzburger Gaue n. Im 14. Jahrhund ert sind nur zwei - allerdin gs promovierte - Nichtadelige bezeugt: der Reichenh aller Pilgrim Laubez und Karl Muschopf , stiftun gsfreudiger Patrizier aus Regensburg. Dazu kamen noch drei nicht näh er bekannt e bür gerliche Domhe rrn, zwe i aus Wien und einer aus Kraiburg am Inn . Das ist aber nichts Beson deres, wie wir schon erwähn ten, weil im späten Mittelalter ein höherer Universitätsgrad dem Adel sbrief gleichgese tzt wurde . Außerdem braucht e ein Kapitel auch ausgebildete Kanoniste n, was vor allem ab dem 15. Jahrhund ert imm er spürb arer wurd e. Die bür ger lichen Kapitulare stammten alle, wenn der Anschein nicht trügt, aus wohlhabend en Geschlechtern bzw. aus dem städtischen Patri ziat. Die Salzburger Kanoniker finden sich mit denen aus anderen Diözesen bei Gesan dtschaften, an Reichstagen und sonst igen dip loma tischen Missionen wiede r. Etwa ein Drittel der Domh errn hatte nac h 1300 an einer Universität studiert, die meisten von ihn en (nämlich 27 Kapitul are) studiert en in Wien, sieben auch in Bologna, dazu auch in Paris, in Prag, in Avignon und in Leipzig. Das war für adelige Kapitel damals vergleichw eise viel.  
Die personelle Zusammensetzung der Regul arkan oniker spiegelte die Univ ersalität der Gesa mtki rche. Ihre ritterbürti gen Familien stamm ten etwa in der gleichen Zahl aus Bayern und aus den österre ichischen Erbland en, weniger aus den hochstiftlich en Salzburger Gaue n. Im 14. Jahrhund ert sind nur zwei - allerdin gs promovierte - Nichtadelige bezeugt: der Reichenh aller Pilgrim Laubez und Karl Muschopf , stiftun gsfreudiger Patrizier aus Regensburg. Dazu kamen noch drei nicht näh er bekannt e bür gerliche Domhe rrn, zwe i aus Wien und einer aus Kraiburg am Inn . Das ist aber nichts Beson deres, wie wir schon erwähn ten, weil im späten Mittelalter ein höherer Universitätsgrad dem Adel sbrief gleichgese tzt wurde . Außerdem braucht e ein Kapitel auch ausgebildete Kanoniste n, was vor allem ab dem 15. Jahrhund ert imm er spürb arer wurd e. Die bür ger lichen Kapitulare stammten alle, wenn der Anschein nicht trügt, aus wohlhabend en Geschlechtern bzw. aus dem städtischen Patri ziat. Die Salzburger Kanoniker finden sich mit denen aus anderen Diözesen bei Gesan dtschaften, an Reichstagen und sonst igen dip loma tischen Missionen wiede r. Etwa ein Drittel der Domh errn hatte nac h 1300 an einer Universität studiert, die meisten von ihn en (nämlich 27 Kapitul are) studiert en in Wien, sieben auch in Bologna, dazu auch in Paris, in Prag, in Avignon und in Leipzig. Das war für adelige Kapitel damals vergleichw eise viel.  
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Inkorporierte Pfarren
==Bau- und Kunstgeschichte==
Folgende 19 Pfarr en gehört en mit Ausnahm e der Stadtpfarr e zur früh en Dotierung des regu lierten Domstiftes: Im Flachgau: Siezenheim, mit Maxglan, Liefering und Wals, Morzg, Kuchl und Thalga u, alle im unmitt elbaren Einzugsgebiet der Stadt Salzburg. Im Pongau: St. Veit, Taxenbach und Hofgaste in. Im Lungau: Mariapfarr, St. Michae l und St. Martin. Im heutigen Niederöster reich: Oberwölbling , Arnsdorf und Traismau er. Im heuti gen Bayern: Graben stätt und Vachendo rf im Chiemgau. Die Salzbur ger Stadtpfarr e mit der Marienkir che, der heutigen Fran ziskanerkirche, die 1585 den Franz iskane rn als Seelsorgsk irche übertragen und 1635 wieder an den Dom zurück gegeben wurde. Durch bischöflich e und päpstlich e Inkorpora tionsurkunden wurd en so wie in den übrigen Klosterpfa rreien Abt und Kapitel zum parochus habitualis, d. h. zur eigentlichen Rechtspers on, die Rechtskontinuität bew irken sollte, ind em sie unabhängig von der physischen oder moralischen Erledig ung der Pfarrei weite rbestand. Diese „Körp erschaft" erhielt durch die Inkorporatio n das Recht auf die Nutzung der Einkü nfte der Pfarrpfründe , im wese ntlichen der Zehntl eistungen, hatte aber für die Einsetzung des „Pfarrvikars" und seine stand esgemäße Besold ung (congrua portio) zu sorgen. Je nach dem Wortlaut der Inkorporationsurkund en unt erschied sich die Art und Weise des Fruchtgenusses und die Art der Abfindung des Vikars. In der von uns hier vorliege nden ortsgeschichtlich en Literatu r wird es weithin als Selbstverständlichkeit angesehen, daß die Kanoniker mehr oder weniger entfernt von ihrem Kapitelhau s und Domkloster vor Ort als Pfarrherrn Dienst gemacht hätten. Das mag für Ausnahmen gelten. Im übrigen halte ich diese Annahme eher für anachronistisc h als für überzeugend. Es mü ßte zur gena uen Prosopie der einzelne n Chorhe rren deren Aktionsradiu s genau studi ert werden und die höchstwa hrscheinliche Existenz von bezahlten Vikaren mü ßte genau erhoben werden. Außerdem widersprach eine wirkliche Pfarrerschaft der Religiosen allen rechtlichen Vorste llun gen der Zeit. Auch können wir aus den spätere n Kontroverse n schließen, daß es nicht einmal für die säkular isierten Kanoniker übl ich war, auf den Pfarreien als Landseelsorger zu dienen. Als die Trienter Reform en (1569-1576) mit dem strikt en Residenzgebot un d dem Verbot der Pfründenkumulation eingeführ t werden sollten, schlugen die damal s schon säkul arisierten Kanoniker vor: Der Pfarr inhaber sollte ein Kanoniker sein dür fen, der die Bezüge einer Pfarr ei zusätz lich zu denen des Kano nikats erhä lt; dafür sollte dieser für einen taug lichen Vikar sorge n, den er gebühr end besolde n und monatlich von Salzburg aus visitieren sollte. Dieses Komprom ißmo dell wurd e in Rom prinzipiell abgelehnt, aber auf dem Dispen sweg im Einzelfall geduld et. Ich bin ziemlich sicher, daß sich bei einer genauen Untersuchu ng ähnl iche konkret e Fälle ergä ben, daß aber grundsätzlich Domherrn und auch das regulierte Kapitel mit dem üblichen System der Vikare arbeiteten. Wo Kapitulare ausnahmsweise etwa in den  
===Baugeschichte===
346 Gerhard B. Winkler u.a.  
Als Erzbischof Konrad I. 1122 die vita communis im Domstift Salzburg einführt e, errichtete er für Kleriker, Laien und Domfr auen drei zusammengesc hlossene Klosterbereiche. Diese erstreckten sich an der Südseite des frühmittelalterlichen Domes, eines dreischiffigen Saalbaues mit langge streckter Apsis und Eingangshalle im Westen, an die Konrad zwei Türme anbauen ließ. Nach der Weigeru ng Konrads II., den von Kaiser Friedr ich I. erhobenen Gegenpapst Paschalis anzuerkennen, wurde die Stadt Salzburg 1167 von den Pfalzgrafen überfall en und in Flamm en gesetzt, Dom und Klöster wurden dabei vernichtet. Die spä tromani sche, monumenta le Gestalt des Dome s in der Stadtans icht von 1553 (Taf. 49) geht auf den Neubau seit 1181 unter Erzbischof Konrad III. zurück.Wir bekommen hier also ein ungefähre s Bild vom Aussehen des regulierten Domstiftes vom Beginn des 13. Jahrhunderts bis zur Säkularisierung. 1956 / 58 und 1966 / 67 durchgefülute Grabungen haben eine genauere Rekonstruktion ermöglicht: ein sechsjochiges, eingewölbtes Langhaus von 73,5 m Länge grenzt an ein Querhaus von 57,5 m Breite mit Apsiden an den Stirn- und Ostseiten. Das hochragende Mittelsc hiff flankieren (nach F. Pagitz) zwei Seitenschiffe, im Süden bildet eine Kapellen.reihe ein weiteres Seitenschiff. An die Vierung schließt der 22 m lange Chor 1nit Rundap sis an. Vom Hauptschiff aus führen zwei Abgänge in die dreischiffige Hallenkrypta, dem Bestattungsort der Bischöfe. Seitlich des achteckigen Vierungsturmes ragen zwe i Rundtürme über der nördlich en und süd lichen Querhausapsis empor. Die beiden hohen Westtürme mit der Eingangshalle sind noch aus der Zeit Konrads I. erhalten . Von den Vorgängerbauten des Dome s unter Bischof Virgil (Weihe 774), Erzbischof Arno (785-821) und Erzbischof Hartwik (9911023) wurden für den Konrad-III.-Dom die wesentlichen Baulinien und auch die Maßeinheiten des Langhauses übernommen, der Kirchenbau aber nach Osten zu noch etwas ausgedehnt. An das süd liche Seitenschiff schließt unmitt elbar der nördliche Kreuzga ngarm des Konvents an. Im Westen des quadratischen Kreuzganges befindet sich die Propstei, im
nahe gelegenen Pfarrorten als Seelsorger tätig gewesen sein sollten, hätten diese streng rechtlich nicht als Pfarrer und Pfründeninhaber , sondern als Vikare des Kapitels betrachtet werden müssen. Daß sich ein adeliger Stiftsherr als Seelsorger auf eine Landpfarrei begibt, hat Georg Schreiber schon seinerzeit für die Prämon stratenser als Ausd ruck ihrer Armu tspiritua lität aufgezeigt. Dieser Umstand bleibt m. W. eine Ausnahm e in ganz Europa bis ins 15./ 16. Jahrhund ert. Ohne Beleg würde ich mir unterschiedliche Verhältnisse bei den Salzburger Domherrn daher nicht zu behaupten wagen . In dem bekannten historisc hen Kommentar von Karl Friedrich Hermann findet sich in den inkorporierten Stiftspfarreien des Domkapitels kein einziger Domherr namentlich als Pfarrer angeführt.  
Osten das Kapitelhaus mit dem Dormitorium , weiters drei Kapellen, deren Funktion der Chro nist Johann Stainhau ser im beginnend en 17. Jahrhw1d ert folgenderma ßen beschreibt: die St-Aug ustin-Kap elle habe als Grablege der Pröpste gedient, in der 1442 gewe ihten Katharinenkap elle habe sich das Kapitel zur taglichen Lesw,g versammelt, in der 1223 gewe ihten Heinrichskapelle seien die Domherr en zur Wahl der Erzbischöfe und der Dompröps te zusammengekommen. Das Frau enkloster ist nun räumli ch getrennt an der Nord seite der Pfarrkirch e (der heutigen Franziskanerkirche) angesiedelt. Nach der Säkul arisation des Domstiftes ließ Erzbischof Wolf Dietrich von Raiten au infolg e der irreparablen Brandschäden von 1598 schließlich den alten Dom vollständ ig abtra gen und den frühbarocken Neubau nach Plänen von Vincenzo Scamozzi errichten. Seine Hauptac hse ist gegen über den geosteten Vorgängerbauten leicht nach Süden zu verschoben.
Bibliothek  
 
Der Handschriften.bestand des alten Regularkapitels betrug etwa die Hälfte der Man uskripte, die das Augustinerstift St. Florian heute noch besitzt. Vom Ende des 12. Jahrhunderts ist ein erster Katalog mit 30 verzeichneten Hand schriften erhal ten. 1433 zählte der Bibliothekar Mag. Johannes Holveld 393 Handschriften, die mit Ketten an der Wand auf 18 Stellagen befestigt waren und auf bereitgestellten Stehpul ten gelesen werden konnten . Mehr als die Hälfte der Bücher befaßten sich mit Theologie, dazu kamen liturgische Handschriften und solche juridi schen Inhalts. Geschichte, Philosophie und Literatur galten dagegen eher als Freizeitbeschäftigung und waren kaum vertreten. Historisches wird man wohl bei Tisch vorge lesen haben. Der wichtigste „Bücherlieferant" für das Domkapitel war die oberba ierische Reichsabtei Tegernsee. Durch deren Schreibschule kamen auch Wiener Scholastiker nach Salzburg. Die Exemplare befinden sich seit der Säkularisation zum Teil in der Erzabtei St. Peter (mit dem Totenbuch Cod aIX 7; Taf. sn teilweise in Paris (1801), Wien (1806, Consuetudines von Kloste rrath) und München. Mit der Auflösw1.g des Domklo sters ging die Bibliothek keine swegs in den Besitz des Erzbischofs oder des neuen Domkapitels über, sondern wurde zunächst in alle Himmel srichtungen zerstreut. Peter Wind konnte schon vor einigen.Jahren kompetent zeigen, daß die Benediktin.ische Schreibschule und die der ecclesia maior von Salzburg doch sehr unterschiedlich arbeiteten. Man habe viel zu vorschnell in Millstadt, St. Peter, Michelbe uern, Adm ont, bei den Petersfrauen mit ihrem berühmte n Grad uale oder beim Orationale vom Nonnberg und anderswo ohne Unter schied von „Salzburger" Provenienz und Einfluß gesprochen. Nach Wind wurd e sehr wohl ein Untersc hied nach Ordenszugehörigke it gemacht. Das zeigte sich schon in den Kalendarien, wo eben die Ordensheiligen unterschiedlichen Rang einnahmen. Auch die Zusammensetz ung der Autoren war von der Ordenszugehörigkeit beeinflußt, wenn nicht bestimmt. Bei den Chor herren findet sich daher viel Augustin und Theologen aus der august inischen Tradition wie Honorius von Autun, Rupert von Deutz, Hugo von  
===Bildende Kunst===
Salzburg
Salzburg gehörte als geograph ischer Knotenpunkt dur ch da s ganze Mittelalter hindur ch zu den große n Zentren der bildend en Kunst im Hl. Römisc hen Reich. Schwierigkeiten bereitet es, die Kunstproduktion im Aufh-ag des Domstifts bzw. der schöpferisch tätigen Domh erren von den Kuns tauftr ägen für den Erzbischof zu trennen. Weiter s, in der Buchmalerei, zwischen den Schreibschulen der einzelnen Klöster zu differenzieren. Nach der Ausglie deru ng des Klosters St. Peter aus der Gesamt heit der Domgeis tlichkeit Ende des 10. Jahrhu nder ts bildete n sich mit St. Peter und dem Domkapitel zumin dest zwe i unterschiedliche Entwicklungsströmung en in der Buchkun st heraus . Au swirkungen des einflu ßreichen Schaffens des Salzburger Domskr iptorium s zeigen sich in den Werken and erer österreichischer Chorherrenstifte bis nach Klosterne ubur g. Den typischen flächigen Federzeichenstil des Domskriptoriums weisen zwei ganzse itige Zeichnun gen auf, die den Text des aus fünf Nekro logen bestehenden Totenbu ches des Domst iftes ergä nzen (Taf. 52). Es enthält Eintragungen von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhund erts. Einzig erhaltenes Kun stwer k aus der Chorherrenzeit im heutigen Dom ist das bronzene Taufb ecken (1321 von Meister Heinrich gegosse n), das auf vier liegen den Löwen mit stilisierten Mähne n (um 1220) ruht. Die Außenwand des Beckens ziert ein reliefierter Fries aus 16 Rundbö gen, in denen Bischofsfiguren stehen. Das Museum Carolinum Augu steum verwahrt - wahrsc heinlich vom alten Dom - ein marm ornes Marientym panon, entstand en um 1220. Eine zweiflügelige Holztüre von 1450 mit zwölf Reliefs (Maria mit Kind, Johannes d. T. und zehn Apos tel) wurde von Erzbischof Wolf Dietrich in die Salzburger Kapuziner kirch e übersetzt. In den Quellen wird hinsichtlich der Ausstatt ung des mittelalt erlichen Domes von Wand- und Glasmalereien berich tet, 1219 von der Weihe des Johanne saltars in der Krypta, 1201 wird ein Ruper tialtar vor dem Lettner erwä hnt. Immer wieder richt eten Feuersbrünste große Schäden an. 1393 stiftete Erzbischof Pilgrim in der ehemaligen Nikolaikapelle eine neue Kapelle mit sechs Altären und sechs Benifizien. Erzbischof Gregor Schenk von Osterwitz (1396- 1403) ließ eine große Orgel über dem Westeinga ng einbauen und eine neue Kanzel aufstellen. Erzbischof Sigmund 1. von Volkersdorf (14521461) beauftragte Stefan Krumena uer, das Westportal aufzuführen. Mehrere Erzbisc höfe beauftragten ihre Grablegen im Dom, so auch Leonhard von Keutschach im nördlichen Seitenschiff. Die blühende Salzburger Plastik um 1500 reflektiert da s Keut schachdenkmal auf der Festung Hohensalzburg (Abb. 33). Die Goldschmiedearbeiten des Dom schat zes sind großteils ver loreng egangen. So ließ Erzbischof Wolf Dietr ich da s bedeutend ste silberne Kunstwerk, den Passionsaltar des Salzburger Goldschmieds Wolfgang Faust von 1466, einschme lzen. Viele Objekte der erzbischöflichen Silberkammer gelangten durch Großherzog Ferdinand III. von der Toskana, der während der napol eon ischen Kriege vorübergehend das reichsfürstliche Gebiet des Erzstiftes Salzburg als Kurfürstentum erhalten hatte, nach Florenz in den Palazzo Pitti, z. B. sog . ,,Heilt ümer", kostbar gefaßte Natu rmat erialien wie Greifen.klauen oder Doppelpokale, die zu liturgisch en Zwecken dienten. Wenige Stücke befinden sich noch im Salzburger Domschatz, darunter die ursprünglich über dem Taufbecken hängende Hostientaube, eine Arbeit aus Limo ges um 1200 (Taf. 51), oder der sog. ,,Rup ertikelch" , ein Meßkelch aus dem dritt en Viertel des 13. Jahrhundert s.  
Abb. 34: Salzburg von der Mönchsbergseite, Federzeichnung von Paulus von Vianen, 1602
 
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==Bibliothek==
Saint-Victor in Paris u. a. Über die aus dem Salzburgischen „Territorium " Friesach in Kärnten stammenden Dominikaner, die Eberhard II., wie schon erwähnt , als Professoren der Philosophie und Theologie an die Kapitelschule gebracht hatte, kamen weiters die Scholastiker in die Bibliothek, und nicht zu vergessen, der neue Aristotelismus. Es fanden sich jetzt Peter Lombardu s, Thomas von Aquin, Komm entare zu den Dekretali
Der Handschriften.bestand des alten Regularkapitels betrug etwa die Hälfte der Man uskripte, die das Augustinerstift St. Florian heute noch besitzt. Vom Ende des 12. Jahrhunderts ist ein erster Katalog mit 30 verzeichneten Hand schriften erhal ten. 1433 zählte der Bibliothekar Mag. Johannes Holveld 393 Handschriften, die mit Ketten an der Wand auf 18 Stellagen befestigt waren und auf bereitgestellten Stehpul ten gelesen werden konnten . Mehr als die Hälfte der Bücher befaßten sich mit Theologie, dazu kamen liturgische Handschriften und solche juridi schen Inhalts. Geschichte, Philosophie und Literatur galten dagegen eher als Freizeitbeschäftigung und waren kaum vertreten. Historisches wird man wohl bei Tisch vorge lesen haben. Der wichtigste „Bücherlieferant" für das Domkapitel war die oberba ierische Reichsabtei Tegernsee. Durch deren Schreibschule kamen auch Wiener Scholastiker nach Salzburg. Die Exemplare befinden sich seit der Säkularisation zum Teil in der Erzabtei St. Peter (mit dem Totenbuch Cod aIX 7; Taf. sn teilweise in Paris (1801), Wien (1806, Consuetudines von Kloste rrath) und München. Mit der Auflösw1.g des Domklo sters ging die Bibliothek keine swegs in den Besitz des Erzbischofs oder des neuen Domkapitels über, sondern wurde zunächst in alle Himmel srichtungen zerstreut. Peter Wind konnte schon vor einigen.Jahren kompetent zeigen, daß die Benediktin.ische Schreibschule und die der ecclesia maior von Salzburg doch sehr unterschiedlich arbeiteten. Man habe viel zu vorschnell in Millstadt, St. Peter, Michelbe uern, Adm ont, bei den Petersfrauen mit ihrem berühmte n Grad uale oder beim Orationale vom Nonnberg und anderswo ohne Unter schied von „Salzburger" Provenienz und Einfluß gesprochen. Nach Wind wurd e sehr wohl ein Untersc hied nach Ordenszugehörigke it gemacht. Das zeigte sich schon in den Kalendarien, wo eben die Ordensheiligen unterschiedlichen Rang einnahmen. Auch die Zusammensetz ung der Autoren war von der Ordenszugehörigkeit beeinflußt, wenn nicht bestimmt. Bei den Chor herren findet sich daher viel Augustin und Theologen aus der august inischen Tradition wie Honorius von Autun, Rupert von Deutz, Hugo von Saint-Victor in Paris u. a. Über die aus dem Salzburgischen „Territorium " Friesach in Kärnten stammenden Dominikaner, die Eberhard II., wie schon erwähnt , als Professoren der Philosophie und Theologie an die Kapitelschule gebracht hatte, kamen weiters die Scholastiker in die Bibliothek, und nicht zu vergessen, der neue Aristotelismus. Es fanden sich jetzt Peter Lombardu s, Thomas von Aquin, Komm entare zu den Dekretali
348 Gerhard B. Winkler u.a.  
348 Gerhard B. Winkler u.a.  
en und Formelbücher ein. Auch die Homiliare (Sermonare) in St. Peter aus dem 15. Jahrhundert stammen von den Chorherren. Zu den Augustinerbestä nden gehö rten ferner die Pastoralregel des hl. Gregor I. und der Volksprediger Berthold von Regensburg. Es hat den Anschein, als hätt en die Chorherren auch mit ihrer Büchersammlung an die 19 inkorporierten Pfarreien mit ihren Vikaren gedacht .  
en und Formelbücher ein. Auch die Homiliare (Sermonare) in St. Peter aus dem 15. Jahrhundert stammen von den Chorherren. Zu den Augustinerbestä nden gehö rten ferner die Pastoralregel des hl. Gregor I. und der Volksprediger Berthold von Regensburg. Es hat den Anschein, als hätt en die Chorherren auch mit ihrer Büchersammlung an die 19 inkorporierten Pfarreien mit ihren Vikaren gedacht .
Bau- und Kunstgeschichte
Katharina Brandes
Baugeschichte
Als Erzbischof Konrad I. 1122 die vita communis im Domstift Salzburg einführt e, errichtete er für Kleriker, Laien und Domfr auen drei zusammengesc hlossene Klosterbereiche. Diese erstreckten sich an der Südseite des frühmittelalterlichen Domes, eines dreischiffigen Saalbaues mit langge streckter Apsis und Eingangshalle im Westen, an die Konrad zwei Türme anbauen ließ. Nach der Weigeru ng Konrads II., den von Kaiser Friedr ich I. erhobenen Gegenpapst Paschalis anzuerkennen, wurde die Stadt Salzburg 1167 von den Pfalzgrafen überfall en und in Flamm en gesetzt, Dom und Klöster wurden dabei vernichtet. Die spä tromani sche, monumenta le Gestalt des Dome s in der Stadtans icht von 1553 (Taf. 49) geht auf den Neubau seit 1181 unter Erzbischof Konrad III. zurück.Wir bekommen hier also ein ungefähre s Bild vom Aussehen des regulierten Domstiftes vom Beginn des 13. Jahrhunderts bis zur Säkularisierung. 1956 / 58 und 1966 / 67 durchgefülute Grabungen haben eine genauere Rekonstruktion ermöglicht: ein sechsjochiges, eingewölbtes Langhaus von 73,5 m Länge grenzt an ein Querhaus von 57,5 m Breite mit Apsiden an den Stirn- und Ostseiten. Das hochragende Mittelsc hiff flankieren (nach F. Pagitz) zwei Seitenschiffe, im Süden bildet eine Kapellen.reihe ein weiteres Seitenschiff. An die Vierung schließt der 22 m lange Chor 1nit Rundap sis an. Vom Hauptschiff aus führen zwei Abgänge in die dreischiffige Hallenkrypta, dem Bestattungsort der Bischöfe. Seitlich des achteckigen Vierungsturmes ragen zwe i Rundtürme über der nördlich en und süd lichen Querhausapsis empor. Die beiden hohen Westtürme mit der Eingangshalle sind noch aus der Zeit Konrads I. erhalten . Von den Vorgängerbauten des Dome s unter Bischof Virgil (Weihe 774), Erzbischof Arno (785-821) und Erzbischof Hartwik (9911023) wurden für den Konrad-III.-Dom die wesentlichen Baulinien und auch die Maßeinheiten des Langhauses übernommen, der Kirchenbau aber nach Osten zu noch etwas ausgedehnt. An das süd liche Seitenschiff schließt unmitt elbar der nördliche Kreuzga ngarm des Konvents an. Im Westen des quadratischen Kreuzganges befindet sich die Propstei, im
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Osten das Kapitelhaus mit dem Dormitorium , weiters drei Kapellen, deren Funktion der Chro nist Johann Stainhau ser im beginnend en 17. Jahrhw1d ert folgenderma ßen beschreibt: die St-Aug ustin-Kap elle habe als Grablege der Pröpste gedient, in der 1442 gewe ihten Katharinenkap elle habe sich das Kapitel zur taglichen Lesw,g versammelt, in der 1223 gewe ihten Heinrichskapelle seien die Domherr en zur Wahl der Erzbischöfe und der Dompröps te zusammengekommen. Das Frau enkloster ist nun räumli ch getrennt an der Nord seite der Pfarrkirch e (der heutigen Franziskanerkirche) angesiedelt. Nach der Säkul arisation des Domstiftes ließ Erzbischof Wolf Dietrich von Raiten au infolg e der irreparablen Brandschäden von 1598 schließlich den alten Dom vollständ ig abtra gen und den frühbarocken Neubau nach Plänen von Vincenzo Scamozzi errichten. Seine Hauptac hse ist gegen über den geosteten Vorgängerbauten leicht nach Süden zu verschoben.
Bildende Kunst
Salzburg gehörte als geograph ischer Knotenpunkt dur ch da s ganze Mittelalter hindur ch zu den große n Zentren der bildend en Kunst im Hl. Römisc hen Reich. Schwierigkeiten bereitet es, die Kunstproduktion im Aufh-ag des Domstifts bzw. der schöpferisch tätigen Domh erren von den Kuns tauftr ägen für den Erzbischof zu trennen. Weiter s, in der Buchmalerei, zwischen den Schreibschulen der einzelnen Klöster zu differenzieren. Nach der Ausglie deru ng des Klosters St. Peter aus der Gesamt heit der Domgeis tlichkeit Ende des 10. Jahrhu nder ts bildete n sich mit St. Peter und dem Domkapitel zumin dest zwe i unterschiedliche Entwicklungsströmung en in der Buchkun st heraus . Au swirkungen des einflu ßreichen Schaffens des Salzburger Domskr iptorium s zeigen sich in den Werken and erer österreichischer Chorherrenstifte bis nach Klosterne ubur g. Den typischen flächigen Federzeichenstil des Domskriptoriums weisen zwei ganzse itige Zeichnun gen auf, die den Text des aus fünf Nekro logen bestehenden Totenbu ches des Domst iftes ergä nzen (Taf. 52). Es enthält Eintragungen von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhund erts. Einzig erhaltenes Kun stwer k aus der Chorherrenzeit im heutigen Dom ist das bronzene Taufb ecken (1321 von Meister Heinrich gegosse n), das auf vier liegen den Löwen mit stilisierten Mähne n (um 1220) ruht. Die Außenwand des Beckens ziert ein reliefierter Fries aus 16 Rundbö gen, in denen Bischofsfiguren stehen. Das Museum Carolinum Augu steum verwahrt - wahrsc heinlich vom alten Dom - ein marm ornes Marientym panon, entstand en um 1220. Eine zweiflügelige Holztüre von 1450 mit zwölf Reliefs (Maria mit Kind, Johannes d. T. und zehn Apos tel) wurde von Erzbischof Wolf Dietrich in die Salzburger Kapuziner kirch e übersetzt. In den Quellen wird hinsichtlich der Ausstatt ung des mittelalt erlichen Domes von Wand- und Glasmalereien berich tet, 1219 von der Weihe des Johanne saltars in der Krypta, 1201 wird ein Ruper tialtar vor dem Lettner erwä hnt. Immer wieder richt eten Feu
ersbrünste große Schäden an. 1393 stiftete Erzbischof Pilgrim in der ehemaligen Nikolaikapelle eine neue Kapelle mit sechs Altären und sechs Benifizien. Erzbischof Gregor Schenk von Osterwitz (1396- 1403) ließ eine große Orgel über dem Westeinga ng einbauen und eine neue Kanzel aufstellen. Erzbischof Sigmund 1. von Volkersdorf (14521461) beauftragte Stefan Krumena uer, das Westportal aufzuführen. Mehrere Erzbisc höfe beauftragten ihre Grablegen im Dom, so auch Leonhard von Keutschach im nördlichen Seitenschiff. Die blühende Salzburger Plastik um 1500 reflektiert da s Keut schachdenkmal auf der Festung Hohensalzburg (Abb. 33). Die Goldschmiedearbeiten des Dom schat zes sind großteils ver loreng egangen. So ließ Erzbischof Wolf Dietr ich da s bedeutend ste silberne Kunstwerk, den Passionsaltar des Salzburger Goldschmieds Wolfgang Faust von 1466, einschme lzen. Viele Objekte der erzbischöflichen Silberkammer gelangten durch Großherzog Ferdinand III. von der Toskana, der während der napol eon ischen Kriege vorübergehend das reichsfürstliche Gebiet des Erzstiftes Salzburg als Kurfürstentum erhalten hatte, nach Florenz in den Palazzo Pitti, z. B. sog . ,,Heilt ümer", kostbar gefaßte Natu rmat erialien wie Greifen.klauen oder Doppelpokale, die zu liturgisch en Zwecken dienten. Wenige Stücke befinden sich noch im Salzburger Domschatz, darunter die ursprünglich über dem Taufbecken hängende Hostientaube, eine Arbeit aus Limo ges um 1200 (Taf. 51), oder der sog. ,,Rup ertikelch" , ein Meßkelch aus dem dritt en Viertel des 13. Jahrhundert s.
Propstreihe
Von 1122 bis 1292 (nach Chr istian Greinz):
1. Hermann 2. Severus 3. Gebeno 4. Heinrich I. 5. Hu go 6. Siboto 7. Gundakar 8. Berthold von Schönstetten 9. Bernhard von Schönstetten 10. Albert von Hoven 11. Otto I. 12. Adalbero 13. Albert 14. Kuno 15. Otto II. 16. Friedric h von Walchen
1123 1137 1137 1147 1151 1167 1183 1196 1201 1203 1212 1214 1219 1234 1242 1267
(Erzbischof von Salzburg 17. Konrad 18. Otto III. 19. Heinrich II.
Salzburg
1270-1284) 1270 1278 1287
Von 1300 bis 1514 (nach Hans Wagner / Herbert Klein):
20. Friedrich von Mitterkirchen (Bischof von Seckau 21. Helmwich 22. Friedrich von Leibnitz (Erzbischof von Salzburg 23. Eberhard Saxo 24. Konrad von Lienz 25. Orto lf von Weißeneck (Erzbischof von Salzburg 26. Hartnid (von Weisseneck?) 27. Everhard von Ovenstetten 28. Gregor Schenk von Osterwitz (Erzbischof von Salzburg 29. Eberhard von Neuhaus (Erzbischof von Salzburg 30. Johann von Reisberg (Erzbischof von Salzburg 31. Sigmund von Volkersdorf (Erzbischof von Salzburg 32. Burkhard von Weißpriach (Kardinal; Erzbischof von Salzburg 33. Friedrich von Prankh 34. Kaspar von Stubenberg 35. Christoph Ebran von Wildenberg (Gegenerzbischof 36. Jan Balue 37. Leonhard von Keutschach (Erzbischof von Salzburg 38. Julian Cesarini 39. Rudolf von Kienburg
Gedruckte Quellen
1292 1308) 1300? 1308 1315-1338) 1317 1319 1343 1343-1365) 1344 1350 1385 1396- 1403) 1396 1403-1427) 1405 1429- 1441) 1429 1452- 1461) 1452 1461-1466) 1462 1467 1478 1487- 1491) 1488 1490 1495- 1519) 1495 1503
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352 Gerhard B. Winkler u.a.
M0 NUMENTA GERMA NIAE HIST0RICA, Scriptores, tom. XI: Gesta archi episcopo rum Salisburgens ium, hrsg. V. Wilhelm W ATfENBACH, Hannover 1854 SPATZENEGGE R, Leopold, Oblay-Urbarium des Salzburger Domkapitels, in: Mitte ilungen der Gesell schaft f. Salzb ur ger Lande skun de 6, 1866 M0NUMENTA CERMANIAE HIST0RICA, Nccrologia Ccrmaniac , tom. II, hr sg. V. F. L. BAUMANN , Berlin 1904 SALZBURGER UR.KU NDENBUOI, hr sg. v. HAUTHALER, Willibald / MARTIN, Franz , 4 Bde., 1910/33 ZAUNER, AL0IS, Die ältesten Statuten des Augustiner-Chorherrenstiftes St. Florian , in: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchiv s 3, 1954


==Archiv==  
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Version vom 24. Juli 2020, 08:20 Uhr



Geschichtlicher Überblick

Hier sollen knapp 400 Jahre der Geschichte des Salzburger Erzkapitels skizziert werden, nämlich die Jahre 1122 bis 1514, in denen die Salzburger Domherrn als Regularkanoniker lebten.

Vorgeschichte des Salzburger Chorherrenstiftes

In der„ Vita Severini" von Eugippiu s (511) steht: ... oppidum, quod Iuvao appellabatur, ... (c. 13). An der zitierten Stelle der singulär en Quelle aus der Völkerwanderungszeit wird ein Konvent von drei viri spirituales erwä hnt , die eine wichtige „Basilika" betreuten. Das soll nicht heißen, daß diese schon Mönche oder „Kanoniker" im späte ren Sinn waren, daß es aber schon früh Vergleich sweises gab. Durch den hl. Bischof Rupert aus Worm s (596) wurde das durch die Barbare neinfälle halb zerstörte und verfallene Iuvavum wieder entd eckt bzw. wieder hergestellt. Er dürfte schon in der Gegend des heutigen Friedhofs von St. Peter eine Mönchsgemeinschaft vorgefunden haben , für die er ein Kloster errichtete und der en Mitglieder den Abtbi schöfen in der Folge auch als Kapitularen dienten. 739 errichtete der h!. Bonifatiu s die Nebenre sidenz der Agilolfinger zu einem „kanonischen" Bistum ssitz mit bereits weitgehend fixiertem Sprengel. Unter dem hl. Bischof Virgil (745- 784) ist schon früh eine gemischte Gemeinschaft von Mönchen und Klerikern erwähnt , die man als Vorform des späteren Kapit els ansehen darf. Die Reihe der Kapitul are we ist zahl reiche romanisc he Na men auf, deren Träger für die Karantan enmis sion wichtig wurden. Ein formelles Domkapitel neben dem Mönchskapitel von St. Peter ist erst 925 belegt. Das ursprüngliche Klosterkapitel von St. Peter und das nach Virgils Dombau (774) immer unentbehrlich er werdende Domkapitel hatte zunä chst weder getrennte Bibliothek noch Schule und Skriptorium . Demnach wa ren dem Domkapit el bereits seit den von uns geschilderten Anfängen gew isse Frühformen des Ordenslebens keineswegs unb ekannt. Erst als die missionsgeschichtlich beding te Einrichtung des „Abtbischofs" allgemein aufgegeben wurde (987), machte man das Dom- und Erzkapite l vom hl. Rupert in Salzburg zu einer eigenständ igen juridi schen Person. Erzbischof Konr ad I. wandelte das Domk apitel 1122 in ein Kloster von AugustinerChorherren um.

Das reformierte Erzkapitel

Bernhard von Clairvaux (t 1153), ein großer Freund der Regularkanoniker in der Champa gne, in Lothring en und in Burgund , förderte die Umformung von weltlichen Kollegiatskapit eln in Regularkanonik er, wo er konnt e. Die diesbezüglich auffallend ste Konversion war die Reform der Stiftsherrn in Vorles / Chätillon, bei denen er in die Schule gegangen war. Er war ein Freund Nor berts von Xanten (t 1134) und Zeitgenosse Gerhoch s von Reichersberg. Bernhard formulierte die diesbezüglichen gregorianischen Reformid een und die Hoffnung en der religiösen Beweg ungen seiner Zeit wiederholt mit Hilfe seiner Hoch zeitsallegor ese: Der göttliche Bräuti gam habe für seine Braut, die Kirche, in jenen schwierigen Zeiten zwei besond ere „Morge ngab en" bereitgestellt: Zuerst als Bekleidun g für den Winter die Kukulle der Reformmön che als Sinnbild der Zurückgezoge nheit, Einkehr und Demut (mit einem Wort der humilitas), sozusagen das Weihnachtsgehe imni s; dann die farbenfrohe Kanonikerkleidung mit dem adeligen Herm elin als Sinnbild der apostolischen Zuwendung, der Auferstehungsfreude und der Glaubensverkündigung (mit einem Wort der caritas), sozusagen das Ostergehe imni s. Die dunklen Pelzschwänzchen auf den Kanoniker Herme linen stün den für die feurig en Zungen der Apo stel, welc he die Osterbo tschaft laut verkü ndet en. In dieser Ideenwelt lebte auch der gelehrt e Augustiner Gerhoch, als er vom Reformzentrum Rottenbuch in Oberbaiern , über Regensburg / Stadtamhof (St. Mang), Passau / St. Niko la und schließli ch Reichersberg am Inn von Erzbischof Konrad 1., Graf von Aben sberg (1106-1147) nach Salzburg berufen worden war. Er sollte behilflich sein, 1122 das Domk apitel zu regulieren und zu einem Mutterkloster einer ganzen Chorh erren-Kongregation von 14 bzw. 17 mehr oder weniger affiliierten und unt erstellten Propsteien zu machen. Es waren dies: Suben, Reichersberg am Inn (Passau); Au, Gars, Weyarn am Salzbur ger Jnnbo gen, Hö glwörth und St. Zeno Reichenhall im „baierischen " An teil Salzbur gs; Bischofshofen im Ponga u und Zell am See im Pinzgau; Mar ia Saal und Gurk in Kärnt en; Seckau und Vorau in der Steiermark - und das Salzburger Domkloster; dazu wu rden die künftige Fürstabtei Berchtesgaden und Baumbu rg am Innbogen affiliiert. Die Salzb urger Reform diente auch für ander e Klöster als Vorbild in der Observanz (etwa für Ranshofen, Wald hausen und Klosterneuburg). Der Erzbisc hof, der eines der größ ten Bistüm er des Reiches zu verwalten hatte, gedachte kün ftig, seine bischöflichen Aufgaben gleichsam als Generalabt einer Chorherre nkon gregat ion auszuüb en, nachdem es im Bere ich des Salzbur ger Bistum ssp rengels den Erzbischöfen relativ früh gelungen war, die Eigenki rchenrechte der Laien in die eigene Hand zu bekommen. Eigentlich hatte diese Entwi cklung schon mit der Eigenkirchenpolitik Bischof Virgil s (745-784) begonn en. Der Erzbischof nahm selbst den Orde nshabit , was damals mehr galt als eine bloße Äußerlichkeit. Er verzichtete damit im ersten Reformeifer auf die traditionell eigenkirchlichen Rechte des Ho chstifts gegen über seiner Klosterklientel; seine eigenen Maßnahm en führten aber eher zu einer weitgehend en Emanzipation der Klöster, auf deren Obed ienz Salzbur g vielfach nur mehr bei Synoden und ähnli chen Feierlichkeiten bestand - allerdin gs noch bis in die früh e Neuzeit hinein . Sogar bei Berchtesgaden mit seinem reichsrechtlichen Sonders tatus blieben diese symboli schen Bande. Es waren ausgerech net Reformmönche im Salzbu rgischen Chrisam, die spä ter darauf pochten, dem Erzbischof keine Obedienz zu schuld en. Um die Umwandlung des Salzburger Dom stifts besser zu vers tehen, empfiehJ t es sich auch Werdegang und Motive des aus mittel fränkischem Adel stamm enden Erzbischofs kurz zu berühren. Im bekannten Investiturstreit zur Zeit Gregors VII. und nachher bis zum Wormser Konkordat (1122) war der deutsche Episkopat, wie wir wisse n, gespa lten. Die Mehrheit hielt zum Kaiser, jeweils eine Minderheit, zu der die Salzburger gehörten, zum Paps t. Das war schon unt er Erzbischof Gebhard der Fall. Bischof Altmann von Passau, ein Mitstreiter, war dam als ein leide nschaf tlicher Förderer der Chorherrenreform gewo rden. Konrad 1. nahm noch als Anh änger Kaiser Heinrich V. 1111 am Rom zug, an der Synode zu Sutri und an den turbulenten Ereignissen in Rom teil, als Pascal II. gezw w1gen wurde, di . e unein geschränkte Laieninvestitur zuzugestehen. Diese un er hörte Demütigung des Papste s führte zu einer Entfremdung zwischen Konrad und dem Kaiser. In der Folge mußte er eine über zehnjährigen Verbannung in Tuszien, in Admont und in Halber stadt bei Bischof Reinhard auf sich nehmen. 1111 hatte Konrad schon vergeblich eine Reform des Salzburger Kapitels versucht, indem er an der Reformun willigkeit der Betroffenen und den Ministerialen, deren weltlichem Anhang, gescheitert war. Nachdem Worms (1122) theoreti sch einen Kompromiß, prakti sch aber einen Sieg der Laieninve stitur gebracht hatte, weigerte sich der Erzbischof, die Regelungen anzunehmen und setz te neben dem um sichtig en Ausbau eines Burgensystems und einer Modernisierung der Verwaltung energisch auf die „innere" Emigration, nämlich den späten Gregorianisrnus. Das war seine erstrebte Priesterr eform auf dem Weg über die reformierten Kapitel. Er ging ziemlich konsequent vor und tau schte reformunwillige Kanoniker gegen reformbereite aus, die er etwa auch vom Rhein (und von Limbur g, d. h. aus Kloster rath bei Aachen, und aus Springier sbach an der Mose l) kommen ließ. Tatkräftig wurde er unter stützt: vorn Regularprop st Gerhoch von Reichersberg, von Bischof Roman 1. von Gurk und dem sel. Domdekan Hartmann, in der Folge Propst von Chiem see und Klosterneuburg und Bischof von Brixen. Konrad plante auf dem Areal des heuti gen „Kapitelplat zes" an der Südseite des dann von seinem Nachfolger Konr ad III. ausgeführten spätromani schen Dornes eine großzügige Klosteranla ge. Sie bestand aus drei Teilen, einem für das Stiftskapitel, einem für die Laienbrüd er und dem dritten, den an die heutige Franziskanerkirche anschließend en, für die Chorfra uen. Der heutig e Domplatz hieß damals deretwege n „Frauenplatz". Jedem der drei Stände wurde ein eigener Kreu zgang bereit gestellt. Die Augustinerinnen verr ichteten in der damali gen Stadtpfarrkirche (Franziskanerkirche) ihren Gottesdienst, wie wir schon erwähnt en. Der Salzbur ger Codex 1482 aus dem 12. Jahrhundert in der Wiener Nationalbibliothek enthält Chorh errenst atut en, deren Text auf den bedeutenden Rechtsgelehrten und Kanon iker, den hl. lvo von Chartres (t 1116), zurück geht. Sie sind so allgemein gehalten, daß sie je nach Bedarf äußerst anpassungsfähig waren . Für den Historiker sind sie allerd ings weniger ergiebig. Die regulierten Chorherren, normaler Weise 24 an Zahl, die in Krisenzeiten jeweil s sogar bis auf nur sieben reduziert wurd e, hatten ein gemeinsames Dormit orium wie etwa auch die Ordensritter auf ihren Burgen. Die adeligen Herrn mußten mit insgesam t vier Dienern auskommen , zwe i für den privaten Bedarf und zwei für den Tischdi enst im gemeinsamen Refektorium. Ein wichtiges Amt hatte der Spitalmeister (Hospitalarius) bei St. Johann (Kapitelgasse/ Kaiga sse) inne. Die Errichtung des Spitals durch den Erzbischof wurde 1143 beurkund et. Daneben gab es noch den Magister infirmariae , den Aufseher über die Krankenabteilw1g innerhalb der Klausur. Eine Seltenheit war der Oblajar, der Verwalter der Meßstiftungen. Imm er wieder sind Kustoden genannt. Die Ämter des Scholasticus (des Schulmeisters bzw . Novizenmeisters, wie spätere Zeiten gesagt hätten) und des Kantors wurden 1243 besonders doti ert. Beide standen sie für Wissenschaft und Kun st. Die Kano niker wurden im Sinne der Regel des hl. Augustin auch zur Handarbeit angehalten. So verursachte eine Metallschmelze in einer der Werk stätten 1127 den Dombrand. Die Kapitulare bekamen ein peculium, das im späten Mittelalter (1366) 200 Gulden betru g. Dazu kamen Chorgelder als Anreiz für die per sönliche Teilnahme am Offizium. Am 28. Oktober 1427 bestäti gte Martin V. eine Neuregelung zur Verteilung der Pfründenerträ gnisse. Die Chorherren waren aber rechtlich keine Pfründeninhabe r. Für studier ende Domic elli gab es im allgemeinen keine kirchlichen Pfründe, was sonst eher üblich war. Mit der Erlahmung des regulären Geistes am Ende des Mittelalters wurde immer mehr di e Eigentumslosigkeit zum Probl em. Da der Domprop st seine Disziplinargew alt streng ausübte, wurd e die Residen zpflicht im Unterschied zu später sehr ernst genomm en. Dadurch wurde die viel beklagte Ansammlung von Ämtern und Pfründ en ver hindert. Die strenge Beobachtung des Gehorsamsgelübdes wurde von den meisten Kapitul aren eher als ein Segen denn als ungebührliche Beschränkung der Freiheit verstanden. Nur zum Beginn der Neuzeit lechzten manch jüngere Domherrn nach den Freiheiten, von denen sie aus der Begegnung mit den benachbarten Kapitularen Bescheid wußten. Das Institut der Chorfrau en, das rechtsgeschichtlich noch an die Dopp elklöster der vita apostolica-Bewegung des 12. Jahrhund erts erinn ert, löste erst der Erzbischof Burckh ard II. von Weißpriach (1462) auf. Das Kapitel bekam einträgliche Pfarren - vor allem im Lungau. Das Domkloster übernahm die bislang von St. Peter in der Michael skirche ausgeübte n Pfarr- und Begrä bnisrechte in der Stadt Salzbur g. Dur ch den Regularsta tus des Salzburger Domkapitels stammten die weitaus meisten Erzb ichöfe aus dem Kapitel, wobe i sich die Pröpste als prädes tinierte Anwärter auf das Amt des Fürsterzbischofs fühlten. Nicht nur der päp stlichen Kurie, auch dem Kaiser glückte es nu r selten, den Erzstuhl mit einem direkten Protege zu providieren, so 1481 mit Johann von Gran. Als des Kaisers Besetzungspo litik bei Kardinal Lang erfolgreich wurde (1514), war es auch mit dem Regularstatus zu Ende.

Die Säkularisierung

Die erwä hnt en Vorteile des Salzbmger Propr ium s eines Augustinerchorherre n-Stiftes, das gleichzeitig für die Dauer von 400 Jahren als Domkapitel gedient hatt e, wurd en noch lange nach der Aufhebung deutlich gesehen. Die „Zimmer ische Chronik " des 17. Jahrhund erts überliefert die volkstümlich e Bezeichnun g des Salzburger Domstiftes als da s geistlichste Kapitel in deutschen Landen. So lautete die bekannte Eingabe der Salzbur ger Lands tände bei Erzbischof Leonhar d von Keutschach (Abb. 33) 1513: Die ganze Kirchenprovin z habe dur ch das ehrbare und geistliche Leben in ihrer Domkirche gewonnen. Durch die Aufhe bun g drohte ein großes Ärgernis beim gemeinen Mann, der sich die Gründ e für die Aufhebung nicht erklären könne. Die Abschaffung der Ordensob servanz würd e einem ungeordneten Leben in den benachba rten Domk api teln Vor schub leisten. Die freie Wahl der Erzbischöfe sei dann nicht mehr gewä hrleistet. Denn die Ordensregel habe das Eindringen von päp stlichen und kaiserlichen Günstlinge n verhindert. Sollte es dem Erzbi schof gelingen, das drohende Unheil der Säkularisa tion abzu wenden, würden Seiner fürstlich Gnad von dem heilligen [sie] lieben Augustin, Sant Ruprecht und Virgilien den Lohn und von der ganzen Landschaft groß Lob und Danck [sie] empfangen. Gegenüber dem Papst argument ierten die Stände am 25. April 1513 mit dem Konkordat von 1448, den „Kompaktaten der deutschen Nat ion": Die Aufzwing ung eines Koadjutor s gege n den Willen des Erzbischofs und des Kapitels verstoße gegen zwischenstaat liches Recht und sei demnach rechtswidrig. Das regulier te Erzkapitel war keineswegs in schlechtem moralischen Zustand und deshalb reif für eine Liquidi erun g. Allerdin gs weh rte sich eine qualifizierte Minderh eit heftig gegen den Regularen statu s - und njcht nur aus den eben angeführten kirchenpolitischen Gründ en. Der Erzbischof, selbst ein überzeugter Chorherr und ehemaliger Props t von Eberndo rf an der Drau , verhind erte die Durchführun g der Säkularisation bis zu seinem Tod 1519. Der Medicipaps tLeoX . mußte ihn da zu noch sanft ermahnen, nachdem die diplomati sche Missio n des Ord ensvikars der Augustinereremiten Johannes Staupit z, bekanntlich des Lehrers Martin Luth ers, in Rom gescheitert war. Leonhard hatte das durch Krieg und Mißwirtschaft zerrüttete Hochstift wieder durch größte Sparsamkeit und kluge Wirtsch aft saniert. Nun erfolgte in seinen Augen ein Dammbru ch von einer Seite, an die er am aller wenigs ten gedac ht hätte. Der Erzbischof verfügte , daß er im Augustinerhabit begraben würde. Anhä nger der alten Ordensidee wie der Domprop st Rud olf von Kienb urg (Kuenbur g) erwirkten sich sogar noch in Rom als Bekenner die Erlaubni s, unter ihrer Kanonikerro be den Ordenshabit zu tragen. Er führte ein besonderes Gelübde anläß lich einer schwe ren Krankheit ins Treffen. Der Kapit elsenior Balthasar von Stubenberg wa r der einzige, der sich sogar weigerte, den Vertrag mit Kardinal Lang zu unterschreiben. Er verschloß sich auch, den ,,neuen" nepotis tischen Gepflogenhei ten nachzugeben und einen Neffen für sein Kanonikat namhaft zu mach en. Die Befürworter der Säku larisation führ te der Domd ekan Andreas von Trautmann sdorff an. An ihm ließ Leonhard Tornator, der Chro nist von St. Peter, kein gutes Haar: Er habe Habit und Regel des hl. August inu s eine Phantasterei genannt. Polemisch, vielleicht auch un gerecht, aber auch nicht ganz unr ealistisch hieß es: Sie zögen den Habit aus, um leichter ihrem Fleische frönen zu können. In Wirklichke it lockten echter Pfründenbe sitz, Ämterhäufung, Lockeru ng der Residenzpflic ht, Palais, eigener Haushalt, adeliger Lebensstil, Stammb aum, Ade lsprestige, dazu weltliche Würd en und Ämter und - der Vergleich mit bena chbarten Kapiteln und den Mögl ichkeiten, die man dort besaß. Der greise Erzb ischof macht e mit Recht einz ig und allein die Uneinigkeit der Kapitulare dafür verantwor tlich, daß der Hum anistenfreund und Diploma t von europäischem Format, Matthä us Lang von Wellenburg (Taf. 50), 1514 Koadjutor von Salzburg und dam it prospekt iver Nachfolger des Erzbischofs Leonhard wurd e. Dabei hatte der intelligente Renaissanceme nsch und Empo rkömm ling Lang die schwache Stelle des Regularkapit els blitzartig erkann t, um die uralte Kunst des Divide et impera! zu üben. Die Säkularisa tionsbulle Leo X. war mit 22. September 1514 erlassen worde n und hätte binnen Jahresfrist (am 18. September 1515) dur chgeführt werde n sollen. In diesem Zusammenhang würd e es wohl zu weit führen, die Ereignisse von Salzburg als „Reformation vor der Reformation" zu bewer ten. Der Vorga ng war harm los, wenn man ihn etwa mit der reforma tionsbedingten Säkularisation des preußischen Orden sland s vergleicht (1525). Aber eine gewisse Umw idrnun g von zweckgebund enem Kirchengut war doch insofern gegeben, als der Kanoniker neuen Rechts nach 1514 immer mehr in weltlichen Regierun gsgeschäften aufging und immer weniger für die eigentlich geistlichen Aufgaben zu verwen den war. Einige Jahrzehnte spät er mußte das Konzil von Trient labore improbo gegen Pfründ enkumulation und für die Residenzpflicht streiten, welche die Salzburger für ein Linsenmu s verspielt hatt en. Sie waren kaum mehr für die großen geistlichen Aufbrüche, die im Kommen waren, zu gebra uchen. Die Trienter Dekrete wurden auf ander en Wegen als über das Adelskapitel ausgeführt. Im Zuge der nachtridentinischen Reform wurd e die Rede vorn unreform ierbaren Erzkapitel gang und gäbe. Das war nicht nur als polemischer Topos gemeint.

Schule und Wissenschaft

Hein z Dopsch betont, daß die Wissenschaftspflege des Regularkapitel s im Schatten der Salzburger Benediktin er zu St. Peter gestanden sei. Man wird sich diesen Beobachtungen nicht ganz versc hließen könn en. Jedoch sei eine Erklärung versuch t, die sich aus dem Vergleich ähnlicher Institution en u. a. auch ergibt. Zur Pflege der Wissenschaft gehören Traditionen , Kulturpolitik, Talent und Stille. Man kann zeigen, daß bedeuten de Fürstabteien, große Bistümer mit deren Kapiteln und etwa tätige Ritterorden mit einem weitverzweig ten Vermögensstand ihre begabtesten Mitglieder vielfach für Verwaltun gsaufgaben einsetzen mußt en, sodaß dem einzelnen zum Bücherlesen und schreiben wenig Zeit blieb. Die Salzburg er Chorherren hatt en vielfä ltige Verwaltungsaufgaben zu übernehmen , auch wenn die Hofmeister, Hofricht er, Pfleger, Vizedome, Kastellane und andere Amt sleute meist von Laien gestellt wurde n. Sie waren auch in der fürsterzbi schöflichen Diplomati e und in der Verwaltung des Hochstift s tätig. D. h. mit anderen Worten, die Chorh erren mit Begabun g und Vorbildun g wurden eher von der entsagen den Arbeit der Studier stube und Bibliothek durch die Geschäfte dieser Welt abgeha lten. Trotzdem war die Dom schule im 12. und 13. Jahrhundert sehr angesehen, war doch auch die Zeit der Universitäten Prag, Wien, Leipzig und Avignon noch nicht gekom men. Auch unter dem Babenberger Konrad II. (1164-1168), der selbst in Paris und Chartres stud iert hatte, erfreute sich die Lehranstalt guten Zuspruchs - vor allem für Studierende, die der päp stlichen Partei anhingen. Erzbischof Eberhard I. (1200- 1246) der selbst Scholasticus in Bamberg gewesen war, berief tüchti ge Lektoren aus jenem Erzbistum an die Kapitel schul e. Eberhard II. (1247- 1264) übertru g die Ämter des Scholasticus und Kantor s definitiv dem Regularkapit el mit dem strengen Auftrag der Jugend erziehun g, nachdem eine gewisse Ermattung im Lehrbetrieb eingetr eten war. Er berief auch bereits einen Dominik aner in den Lehrkörper - aus einem Ord en, der nie direkt in Salzburg Fuß fassen konnt e (außer mit den sog. Termin eien ordenseige ner Stadthäuse r), aber trotzdem Räte des Für sten stellte und so bis in die Neuzeit hinein eine wichtige Rolle spielte. Eine nicht unb edeutend e Quelle zur Geschichte des späten Investitur streits zur Zeit Friedrich Barbaro ssas und Alexander III. schrieb 1170 der Chorh err Heinrich , Archidia kon von Unter kärnt en: ,,Historia calamitatum ecclesiae Salisburgen sis".

Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Verhältnisse

Wirtschaftliche Verhältnisse

Der in Österreich übliche Begriff „Stift" und „Stifte" für die Prälatenklöster erinnert d aran, daß ' es im Mittelalter bis zur Entstehung der Bettelorden weder Mönche noch Chorherren gab, die ohne eine entsprechende materi elle Grundlage der Versorgung, nämlich die „Stiftung", ausgekommen wären. D. h., die Freigebigk eit, Einsicht und Möglichk eit von Stiftern war die Voraussetzung für die Entstehung einer ganzen Klosterland schaft. Es ist daher kein Zufall, daß mit der ersten Nennung eines selbs tändi gen Salzburger Domkapitels (925) auch erstmalig urkundlich belegt ist, daß das Domstift neben dem Besitz von St. Peter und dem Erzstift über eine eigene Ausstattung verfügte, über die es bereits als juridische Person rechtmäßig verfüge n konnte. Daran hatte sich auch durch die Einführung der Kanonikerreform (1122) nicht s geändert. Es scheint im Gegenteil sogar so, daß die Reformer als Befürworter des „geme insamen Lebens" und des Verzichts auf Privateigentum größten Wert darauf legten, daß das Wirtschaftsge baren des Kapitels besser überprüfbar wurde. Deshalb ist aus diesen Jahren das erste Traditionsbuch der Reformkanoniker mit insgesamt 372 Eintragungen erhalten. D. h., das Kapitel konnte erstmals seinen gesamten Besitz in Evidenz halten und natürlich auch gegen Entfremd ung schützen. Vor allem bewahrte man aber so den jeweiligen Wohltätern (benefactores) und Stiftern ein liturgisches Andenken im Offizium und in regelmäßigen Requiemmess en. Die vita communis bedeutete ja auch, daß von jetzt an nicht mehr jeder Kanoniker für sich seine eigene Pfründe nutzte und betreu te, sondern das zweckgebundene Kirchengut gemeinsch aftlich verwalten ließ. Dabei war es von Inter esse für die Gemeinschaft zu wissen, mit welchen Einkünften das Kapitel jähr lich überhaupt zu rechnen hätte. Bevor die Gegenüberstellu ng von Besitz und jährlichen Erträgnissen in den bekannten Urbaren (ab 1392) systematisch aufgeze ichnet wurde, gibt es schon im Tradition sbuch (zu 1210) das älteste Verzeichnis der Einkünfte des Domkapitels in seinen Ämtern im Lung au. Die waren beträchtlich und übertrafen in diesem Gau die des Erzstifts bei weitem. Der Grundstock für den Lungauer „Kirche nstaat" wurde noch vor der Kanonikerreform bezeichnenderwei se durch Heinrich II. (1002) gelegt. Diesen kennen wir sonst als Gründer des Hoch stifts Bamberg. Für ihn war die Entwicklung des Salzburger Domstifts aber auch kein unwesentlicher Bestandteil seiner kirchlichen Reichspolitik und seines kaiserlichen Wächteramtes. Durch entsprechende Schenkungen und Käufe wurde der Besitz so abgerundet, daß das Augustiner-Chorherrenstift zu Beginn des 13. Jahrhund erts in fünf Ämtern jeweils von einem Pfleger verwaltet werden konnte. Man nannte den stiftischen Besitz die „befreiten Winkeln", weil Höfe und Orte aus verschiedenen Herr schaften in die Ägide des Domkapitels übergegangen waren: Diese Ämter waren St. Michael, Weißpriach , Althofen bei Mariapfarr, Göriach w1d Judendorf. 1514 war die Zahl der fünf Ämter auf neun angestiegen: Mur winkel, St. Michael, Kendlbruck , Weißpriach, Sondergut, Göriach, Althofen , Judendorf und Mauterndorf. Das Kapitel wa r demnach der größte Grundherr im Lungau. Es übte relati v geschlossen die niedere Gerichtsbarkeit durch einen Hofurba rrichter aus. Das Blutsgeri cht verblieb allerd ings beim Hoch stift. Todeswürdige Verbrecher mußten an den erzbis chöflich en Vizedom ausgeliefert werden. Sukze ssive wurde Mauterndorf zum Zentrum der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gerichtsbarkeit ausgebaut. Das Schloß wurd e errichtet, in dem ein stiftischer Pfleger wie in einer Hauptstadt residierte . Mauterndorf war die älteste bekannte Zollstätte in den Ostalpen überhaupt. Deren wirtschaftliche Bedeutun g war schon Heinrich II. bei seiner Stiftung von 1002 bekannt. Dazu gewährte Kaiser Friedrich II. (1217) dem Salzbmger Domkapit el das Recht der Markter hebun g (1227). Die Marktgemeinde war die einzige in Salzbur g, die nicht dem Erzbischof unt erstand, und gehörte zu den Landständen mit Sitz im Landt ag. Nach Heinz Dop sch war das stiftische Mauterndorf zeitweise der größte und bedeutendste Markt im Erzstift Salzburg. Grund dafür war, wie gesag t, der uralt e Handel sweg zur Überquerung der Tauern, auf dem schon der hl. Severin von Ufernorikum nach Binnennorikum gezogen war. Hier nächtigten Fernhändl er aus Nord und Süd mit ihren Karawanen und Lasttieren. Hier bezahlten sie ihre Maut und ließen so beträ chtlich e Summen Geldes zurück. Dazu kam die Vermarktung der Bergba uprodukt e aus dem Murtal. Eine Kuriosität war der namhafte Grw1dbesitz in Friaul (San Odorico am Tagliamento), den Graf Friedrich der Eppenste iner schon früh (1058) gestiftet hatt e, den aber das Kapit el nicht lang e zu halten vermoc hte. Der übrige Streubesitz des Domstiftes außerhalb des Lungaus war in neun Ämtern zusamm engefaßt: Abersee, Abtenau , Em1stal (um Haus), Radstadt , Gaißau, Kuchl (Taugl), Pinzgau, Pongau und Salzburg-Stadt. Ähnlich wie in Mauterndorf (Lungau) besaß das Domkapit el dazu Herrschaft srechte außerhalb der Salzburger Hoheit zu Arnsdorf in der Wachau und Traismauer an der traisen, wo heut e noch das Salzburger Schloß zu sehen ist, zwischen Tulln und Krem s. Das Dom stift besaß Weingärten in der Gegend von St. Pölten, Krems und Melk, die jeweils einem Hofmeister, zeitweise auch einem geistlichen, unter standen. Hans Wagner verweist darauf, daß die Chorherren mit ihrem „Arn sdorfe r Wein" durchau s zufrieden waren, bis die „Säkul arisierten" kamen und über seine Säure klagten . Die Führung und stän dige Überprüfung der Urbare war bis zur Auflösung des Ordensstatus (1514) die vordrin glichste Verwalt un gstätigkeit des Dompropstes. Er trug innerhalb des Kapitels die Veran twor tun g dafür, daß die Finanzen stimmt en, salopp ausgedrückt. Er verwaltete innerhalb dieses Gemeinwesens von Augu stiner-Religiosen eine Art von „Rechnu ngshof". Die tägliche Urbarverwa ltun g führten innerhalb des Kapitels der Kustos, der Kämmerer und der Kellermei ster. Jährlich gab es ein „Stifttaiding" un ter Vorsitz des Urba rprop stes, auf dem sich die Amtsleute (officiales) trafen, Rechenschaft ablegten und der Lösung anstehender Fragen harrten. Die Höfe und Güter wurden von bäuerlichen Eigenleuten bewirtschaftet, deren Abgaben und Dienste an das Domkapit el genau geregelt waren. Das alles konnte, kodifi ziert im Stiftrecht des Salzburger Domk apitel s, jeweils nachgeprüft werden. Zu den stiftischen Eigenleuten gehörten bis ins 13. Jahrhundert auch Angehörig e des städtischen Bürgertum s - etwa in der Salinenstadt Reichenhall. Die Domh errn hatten im 12. Jahrhund ert auch eine wehrfähige Ministerialität, die aber bald vom Hoch stift übernommen wurde. Das Domstift bewahrte sich dur ch die J ahrund erte einen gebührend en Anteil am Salinenwesen Salzbur gs. Als es mit den Chorherren von Berchte sgaden im 12. Jahrhund ert zu einem Rechtsstre it um das Halleiner Salz kam (am Tuval bzw. Gutratsberg), vermittelte der Erzbischof dur ch eine Dritt elun g der Gottesgabe für alle drei Anrainer, Berchtesgaden, Doms tift und Hochstift (1198). 1237 gestattete außerd em Eberhard II. den Chorh erren, zusa mm en mit den Zisterziensern aus Salem am Bodensee, das Sudhaus Oberhof in Hallein zu betreiben. Bis ins Jahr 1530 baute das Kapitel das Salz mit Hilfe der Zisterzienser ab. Wenn im Volksmund die Redeweise blieb Unterm Krumm stab ist gut sein!, so gilt das sicher besonder s auch für die wirtsc haftliche Berechenbarke it des Domstifte s als einer Grundherrschaft w1d seine durch Jahrhund erte gepfleg te Rechtsku ltur.

Rechtliche Verhältnisse

Die Kanoniker erfre uten sich des praktisch un angefochtenen Rechts, den Erzbischof und Landesfürsten - meist aus ihren Reihen - zu wählen, bei Erledigung des Erzstu hls das Land zu regieren und vertragl ich abgesicherte Bedingungen an den Kandid aten zu stellen (die sog. Wahlkapitulationen). Im Worm ser Konkordat (1122) hieß es noch formelhaft, Kleru s und Volk wählt en den Erzbischof, bevor ihn der Kaiser mit dem Stift belehne n würde. In Wirklichkeit wählten nach 1246 nur mehr die Kanoniker. Im Sinne einer Prinzipienverwahrung pflegte die Kurie den Neugewä hlten nicht anzuerkennen , gab aber praktisch in der Regel imm er nach. Eine Doppelwa hl wie die 1403 zur Zeit des Abendl änd ischen Schismas war damal s ein gesam tkirchliches Problem, das für Salzbur g nicht zu überschätzen ist. Selbst die Wahl des kaiserlichen Kandid aten Johann III. Beckenschlager (von Gran: 1481) kam nicht ohne eine Minorität von wä hlenden Domherrn zustan de. Bei Sedisvaka nz hatt en die Domherrn die volle Regierungsgewalt über das Land Salzbur g inne. Solch eine Machtfüll e war bei Ordensleuten sicher einz igartig und fand sich höch stens noch in souveränen Rittero rden. Das Kapitel hatt e auch das Nominati onsrecht bei den auswärt igen Prop stwahle n in Weyarn, Suben und Höglwörth inne. Immer wieder stammt en auswär tige Pröpste und Bischöfe aus dem Salzburger Kapitel. Auffallend viele Bischofskand idat en auf den Suffragansitzen kamen aus dem Erzkapitel wie aus einer Bischofsschmi ede. Die Salzburger Kapitular e bildeten ohnedies die bevorz ugten Kandidaten für die ver briefte Besetzung der innerö sterreic hischen Bistüm er (Gurk, Seckau, Lavant), sie schlu gen aber wiederholt die „Zwetsc hkenbi stümer", wie sie z. B. Lavant na1mten, wegen der ger ingen Bedeutung aus. Diese Zurückhal tung war allerding s keine Salzburger Besonderheit. Sie findet sich auch and erswo. Der Dompropst fungierte seit 1139 als Archidiakon für die Pfarreien des Rupertiwinkels und die übri genSalzburge r Gaue . Erst 1478 mußt e er die Präzedenz an die Eigenbischöfe (Gurk, Seckau, Lavant und Chiemsee) abgegeb en. Allerding s erfreuten sich noch im 16. Jahrhund ert die Kapitularen von St. Peter der Präzedenz vor den Kanonikern, den Prop st ausgenommen . Das war eine Salzburger Besonderheit und geschichtliche Remini szenz der bedeut enden Verga ngenheit in der Diözesa nverw altun g, auf welche das Mönch skapitel in den ersten Jahrhunderten zurückblicken konnte. Dadurch , daß sich der Erzbischof das Vogteir echt vorbehielt, konnt e sich das Kapitel von allzuviel Einmi schung der Laien schüt zen. Das alte Vogteirecht wurde wie bei den Reformmönchen ein freigewähltes Defensorenamt. Währ end and ere Kapitel dieser Art wie etwa das Mainzer bereit s nach 100 Jahren wieder ihren Ordensstatus aufgaben, behielten diesen die Salzbur ger mit ihren Eigenbi stüm ern bis zum Vorabe nd der Reformation. Zur Aufna hm e in das Kapit el genügt e nach allgeme inem Recht das Subdiakonat; die Salzbur ger verlangten hingege n die Priesterw eihe zur Erlangu ng der vollen Kapit elrechte, d. h. vor allem des aktive n und passiven Wahlrechts. Das Recht der Pontifikalien wur de dem Domprop st schon im Jahre 1233 verliehen.

Soziale Verhältnisse

Die personelle Zusammensetzung der Regul arkan oniker spiegelte die Univ ersalität der Gesa mtki rche. Ihre ritterbürti gen Familien stamm ten etwa in der gleichen Zahl aus Bayern und aus den österre ichischen Erbland en, weniger aus den hochstiftlich en Salzburger Gaue n. Im 14. Jahrhund ert sind nur zwei - allerdin gs promovierte - Nichtadelige bezeugt: der Reichenh aller Pilgrim Laubez und Karl Muschopf , stiftun gsfreudiger Patrizier aus Regensburg. Dazu kamen noch drei nicht näh er bekannt e bür gerliche Domhe rrn, zwe i aus Wien und einer aus Kraiburg am Inn . Das ist aber nichts Beson deres, wie wir schon erwähn ten, weil im späten Mittelalter ein höherer Universitätsgrad dem Adel sbrief gleichgese tzt wurde . Außerdem braucht e ein Kapitel auch ausgebildete Kanoniste n, was vor allem ab dem 15. Jahrhund ert imm er spürb arer wurd e. Die bür ger lichen Kapitulare stammten alle, wenn der Anschein nicht trügt, aus wohlhabend en Geschlechtern bzw. aus dem städtischen Patri ziat. Die Salzburger Kanoniker finden sich mit denen aus anderen Diözesen bei Gesan dtschaften, an Reichstagen und sonst igen dip loma tischen Missionen wiede r. Etwa ein Drittel der Domh errn hatte nac h 1300 an einer Universität studiert, die meisten von ihn en (nämlich 27 Kapitul are) studiert en in Wien, sieben auch in Bologna, dazu auch in Paris, in Prag, in Avignon und in Leipzig. Das war für adelige Kapitel damals vergleichw eise viel.

Bau- und Kunstgeschichte

Baugeschichte

Als Erzbischof Konrad I. 1122 die vita communis im Domstift Salzburg einführt e, errichtete er für Kleriker, Laien und Domfr auen drei zusammengesc hlossene Klosterbereiche. Diese erstreckten sich an der Südseite des frühmittelalterlichen Domes, eines dreischiffigen Saalbaues mit langge streckter Apsis und Eingangshalle im Westen, an die Konrad zwei Türme anbauen ließ. Nach der Weigeru ng Konrads II., den von Kaiser Friedr ich I. erhobenen Gegenpapst Paschalis anzuerkennen, wurde die Stadt Salzburg 1167 von den Pfalzgrafen überfall en und in Flamm en gesetzt, Dom und Klöster wurden dabei vernichtet. Die spä tromani sche, monumenta le Gestalt des Dome s in der Stadtans icht von 1553 (Taf. 49) geht auf den Neubau seit 1181 unter Erzbischof Konrad III. zurück.Wir bekommen hier also ein ungefähre s Bild vom Aussehen des regulierten Domstiftes vom Beginn des 13. Jahrhunderts bis zur Säkularisierung. 1956 / 58 und 1966 / 67 durchgefülute Grabungen haben eine genauere Rekonstruktion ermöglicht: ein sechsjochiges, eingewölbtes Langhaus von 73,5 m Länge grenzt an ein Querhaus von 57,5 m Breite mit Apsiden an den Stirn- und Ostseiten. Das hochragende Mittelsc hiff flankieren (nach F. Pagitz) zwei Seitenschiffe, im Süden bildet eine Kapellen.reihe ein weiteres Seitenschiff. An die Vierung schließt der 22 m lange Chor 1nit Rundap sis an. Vom Hauptschiff aus führen zwei Abgänge in die dreischiffige Hallenkrypta, dem Bestattungsort der Bischöfe. Seitlich des achteckigen Vierungsturmes ragen zwe i Rundtürme über der nördlich en und süd lichen Querhausapsis empor. Die beiden hohen Westtürme mit der Eingangshalle sind noch aus der Zeit Konrads I. erhalten . Von den Vorgängerbauten des Dome s unter Bischof Virgil (Weihe 774), Erzbischof Arno (785-821) und Erzbischof Hartwik (9911023) wurden für den Konrad-III.-Dom die wesentlichen Baulinien und auch die Maßeinheiten des Langhauses übernommen, der Kirchenbau aber nach Osten zu noch etwas ausgedehnt. An das süd liche Seitenschiff schließt unmitt elbar der nördliche Kreuzga ngarm des Konvents an. Im Westen des quadratischen Kreuzganges befindet sich die Propstei, im Osten das Kapitelhaus mit dem Dormitorium , weiters drei Kapellen, deren Funktion der Chro nist Johann Stainhau ser im beginnend en 17. Jahrhw1d ert folgenderma ßen beschreibt: die St-Aug ustin-Kap elle habe als Grablege der Pröpste gedient, in der 1442 gewe ihten Katharinenkap elle habe sich das Kapitel zur taglichen Lesw,g versammelt, in der 1223 gewe ihten Heinrichskapelle seien die Domherr en zur Wahl der Erzbischöfe und der Dompröps te zusammengekommen. Das Frau enkloster ist nun räumli ch getrennt an der Nord seite der Pfarrkirch e (der heutigen Franziskanerkirche) angesiedelt. Nach der Säkul arisation des Domstiftes ließ Erzbischof Wolf Dietrich von Raiten au infolg e der irreparablen Brandschäden von 1598 schließlich den alten Dom vollständ ig abtra gen und den frühbarocken Neubau nach Plänen von Vincenzo Scamozzi errichten. Seine Hauptac hse ist gegen über den geosteten Vorgängerbauten leicht nach Süden zu verschoben.

Bildende Kunst

Salzburg gehörte als geograph ischer Knotenpunkt dur ch da s ganze Mittelalter hindur ch zu den große n Zentren der bildend en Kunst im Hl. Römisc hen Reich. Schwierigkeiten bereitet es, die Kunstproduktion im Aufh-ag des Domstifts bzw. der schöpferisch tätigen Domh erren von den Kuns tauftr ägen für den Erzbischof zu trennen. Weiter s, in der Buchmalerei, zwischen den Schreibschulen der einzelnen Klöster zu differenzieren. Nach der Ausglie deru ng des Klosters St. Peter aus der Gesamt heit der Domgeis tlichkeit Ende des 10. Jahrhu nder ts bildete n sich mit St. Peter und dem Domkapitel zumin dest zwe i unterschiedliche Entwicklungsströmung en in der Buchkun st heraus . Au swirkungen des einflu ßreichen Schaffens des Salzburger Domskr iptorium s zeigen sich in den Werken and erer österreichischer Chorherrenstifte bis nach Klosterne ubur g. Den typischen flächigen Federzeichenstil des Domskriptoriums weisen zwei ganzse itige Zeichnun gen auf, die den Text des aus fünf Nekro logen bestehenden Totenbu ches des Domst iftes ergä nzen (Taf. 52). Es enthält Eintragungen von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhund erts. Einzig erhaltenes Kun stwer k aus der Chorherrenzeit im heutigen Dom ist das bronzene Taufb ecken (1321 von Meister Heinrich gegosse n), das auf vier liegen den Löwen mit stilisierten Mähne n (um 1220) ruht. Die Außenwand des Beckens ziert ein reliefierter Fries aus 16 Rundbö gen, in denen Bischofsfiguren stehen. Das Museum Carolinum Augu steum verwahrt - wahrsc heinlich vom alten Dom - ein marm ornes Marientym panon, entstand en um 1220. Eine zweiflügelige Holztüre von 1450 mit zwölf Reliefs (Maria mit Kind, Johannes d. T. und zehn Apos tel) wurde von Erzbischof Wolf Dietrich in die Salzburger Kapuziner kirch e übersetzt. In den Quellen wird hinsichtlich der Ausstatt ung des mittelalt erlichen Domes von Wand- und Glasmalereien berich tet, 1219 von der Weihe des Johanne saltars in der Krypta, 1201 wird ein Ruper tialtar vor dem Lettner erwä hnt. Immer wieder richt eten Feuersbrünste große Schäden an. 1393 stiftete Erzbischof Pilgrim in der ehemaligen Nikolaikapelle eine neue Kapelle mit sechs Altären und sechs Benifizien. Erzbischof Gregor Schenk von Osterwitz (1396- 1403) ließ eine große Orgel über dem Westeinga ng einbauen und eine neue Kanzel aufstellen. Erzbischof Sigmund 1. von Volkersdorf (14521461) beauftragte Stefan Krumena uer, das Westportal aufzuführen. Mehrere Erzbisc höfe beauftragten ihre Grablegen im Dom, so auch Leonhard von Keutschach im nördlichen Seitenschiff. Die blühende Salzburger Plastik um 1500 reflektiert da s Keut schachdenkmal auf der Festung Hohensalzburg (Abb. 33). Die Goldschmiedearbeiten des Dom schat zes sind großteils ver loreng egangen. So ließ Erzbischof Wolf Dietr ich da s bedeutend ste silberne Kunstwerk, den Passionsaltar des Salzburger Goldschmieds Wolfgang Faust von 1466, einschme lzen. Viele Objekte der erzbischöflichen Silberkammer gelangten durch Großherzog Ferdinand III. von der Toskana, der während der napol eon ischen Kriege vorübergehend das reichsfürstliche Gebiet des Erzstiftes Salzburg als Kurfürstentum erhalten hatte, nach Florenz in den Palazzo Pitti, z. B. sog . ,,Heilt ümer", kostbar gefaßte Natu rmat erialien wie Greifen.klauen oder Doppelpokale, die zu liturgisch en Zwecken dienten. Wenige Stücke befinden sich noch im Salzburger Domschatz, darunter die ursprünglich über dem Taufbecken hängende Hostientaube, eine Arbeit aus Limo ges um 1200 (Taf. 51), oder der sog. ,,Rup ertikelch" , ein Meßkelch aus dem dritt en Viertel des 13. Jahrhundert s.

Bibliothek

Der Handschriften.bestand des alten Regularkapitels betrug etwa die Hälfte der Man uskripte, die das Augustinerstift St. Florian heute noch besitzt. Vom Ende des 12. Jahrhunderts ist ein erster Katalog mit 30 verzeichneten Hand schriften erhal ten. 1433 zählte der Bibliothekar Mag. Johannes Holveld 393 Handschriften, die mit Ketten an der Wand auf 18 Stellagen befestigt waren und auf bereitgestellten Stehpul ten gelesen werden konnten . Mehr als die Hälfte der Bücher befaßten sich mit Theologie, dazu kamen liturgische Handschriften und solche juridi schen Inhalts. Geschichte, Philosophie und Literatur galten dagegen eher als Freizeitbeschäftigung und waren kaum vertreten. Historisches wird man wohl bei Tisch vorge lesen haben. Der wichtigste „Bücherlieferant" für das Domkapitel war die oberba ierische Reichsabtei Tegernsee. Durch deren Schreibschule kamen auch Wiener Scholastiker nach Salzburg. Die Exemplare befinden sich seit der Säkularisation zum Teil in der Erzabtei St. Peter (mit dem Totenbuch Cod aIX 7; Taf. sn teilweise in Paris (1801), Wien (1806, Consuetudines von Kloste rrath) und München. Mit der Auflösw1.g des Domklo sters ging die Bibliothek keine swegs in den Besitz des Erzbischofs oder des neuen Domkapitels über, sondern wurde zunächst in alle Himmel srichtungen zerstreut. Peter Wind konnte schon vor einigen.Jahren kompetent zeigen, daß die Benediktin.ische Schreibschule und die der ecclesia maior von Salzburg doch sehr unterschiedlich arbeiteten. Man habe viel zu vorschnell in Millstadt, St. Peter, Michelbe uern, Adm ont, bei den Petersfrauen mit ihrem berühmte n Grad uale oder beim Orationale vom Nonnberg und anderswo ohne Unter schied von „Salzburger" Provenienz und Einfluß gesprochen. Nach Wind wurd e sehr wohl ein Untersc hied nach Ordenszugehörigke it gemacht. Das zeigte sich schon in den Kalendarien, wo eben die Ordensheiligen unterschiedlichen Rang einnahmen. Auch die Zusammensetz ung der Autoren war von der Ordenszugehörigkeit beeinflußt, wenn nicht bestimmt. Bei den Chor herren findet sich daher viel Augustin und Theologen aus der august inischen Tradition wie Honorius von Autun, Rupert von Deutz, Hugo von Saint-Victor in Paris u. a. Über die aus dem Salzburgischen „Territorium " Friesach in Kärnten stammenden Dominikaner, die Eberhard II., wie schon erwähnt , als Professoren der Philosophie und Theologie an die Kapitelschule gebracht hatte, kamen weiters die Scholastiker in die Bibliothek, und nicht zu vergessen, der neue Aristotelismus. Es fanden sich jetzt Peter Lombardu s, Thomas von Aquin, Komm entare zu den Dekretali 348 Gerhard B. Winkler u.a. en und Formelbücher ein. Auch die Homiliare (Sermonare) in St. Peter aus dem 15. Jahrhundert stammen von den Chorherren. Zu den Augustinerbestä nden gehö rten ferner die Pastoralregel des hl. Gregor I. und der Volksprediger Berthold von Regensburg. Es hat den Anschein, als hätt en die Chorherren auch mit ihrer Büchersammlung an die 19 inkorporierten Pfarreien mit ihren Vikaren gedacht .

Archiv

Was wir bei der Bibliothek und ihrem Schicksal beobachten konnten , gilt auch für die Archivalien. Heinz Dop sch beklagt, daß das Archiv der regulierten Domherrn ohnedie s nich t sehr reich war und daß es offenbar fast zur Gänze im 19. Jahrhund ert nach Wien ausgelagert wurd e. Das Domk apitelarchiv fand demnach zieml ich geschlossen seinen Weg in das HH StA Wien , einiges auch in das BStA München. Die diesbezügliche Quel lenlage könnte auch im Mittelalter besser gewesen sein. Han s Wagner interpre tiert das als Folge des Religiosen stand es der Archivbesitzer.

Literatur

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