Sacra.Wiki Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren: Unterschied zwischen den Versionen

Kongregation der österreichischen Augustiner-Chorherren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Sacra.Wiki
 
Zeile 25: Zeile 25:
* 1920–1937: [[Josef Kluger]]
* 1920–1937: [[Josef Kluger]]
* 1937–1944: [[Vinzenz Hartl]]
* 1937–1944: [[Vinzenz Hartl]]
* 1944–1953: [[Alipius Linda]]
* 1944–1953: [[Alipius Josef Linda]]
* 1954–1987: [[Gebhard Koberger]]
* 1954–1987: [[Gebhard Koberger]]
* 1987–2002: [[Wilhelm Neuwirth]]
* 1987–2002: [[Wilhelm Neuwirth]]

Aktuelle Version vom 25. Juni 2023, 18:02 Uhr



Geschichte

Die Stifte St. Florian, Herzogenburg, Klosterneuburg, Reichersberg, Vorau und Neustift (in Südtirol) schlossen sich 1907 zur Österreichischen Chorherren-Kongregation zusammen.

Organisation

Bei den Augustiner-Chorherren bildet jedes einzelne Kloster eine rechtliche Einheit, in welcher der von der Gemeinschaft gewählte Propst der sogenannte „Höhere Obere“ ist. Die Chorherrenstifte sind „exemt“, das heißt, sie sind in ihrem Eigenleben vom jeweiligen Bischof, in dessen Diözese sie sich befinden, unabhängig. Die Österreichische Augustiner-Chorherren-Kongregation ist also ein Zusammenschluss von sechs selbständigen Stiften.

In der Kongregation werden Fragen erörtert, die alle Chorherrenstifte betreffen. Das betrifft etwa Fragen der Spiritualität und des Ordenscharisma oder zeitgemäßes Gestalten der Aufgaben und Arbeitsfelder. Diese Fragestellungen werden beim jährlichen Chorherrentag im Frühjahr oder sowie bei den Studientagen jeweils im Herbst behandelt. Einmal jährlich finden sich auch alle, die in der Ausbildung stehen, zu einem „Junioratstreffen“ zusammen. Koordination und Organisation übernimmt die Leitung der Kongregation, an deren Spitze der Generalabt und der Generalsekretär stehen.

Die Chorherren-Kongregation dient auch dazu, gemeinsame Interessen gegenüber der kirchlichen und zivilen Öffentlichkeit zu vertreten. Alle fünf Jahre tagt das Generalkapitel, das der Willensbildung und der Beschlussfassung zu Themen dient, die alle Häuser der Kongregation betreffen.

Das Kirchenrecht fordert für jedes Kloster eine Kontrollinstanz. Eine Visitation soll im Regelfall alle fünf Jahre stattfinden. Um trotz Selbständigkeit und Exemtion jedes Chorherrenstiftes diese Kontrolle zu gewährleisten, übt der Generalabt das Visitationsrecht aus. Er prüft jedes Kloster auf seine spirituellen, personellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Kloster, in dem der Generalabt selbst Propst ist, wird vom Konvisitator visitiert.

Grundlage für die Zusammenarbeit der Stifte in der Kongregation sind die „Konstitutionen der österreichischen Augustiner-Chorherren-Kongregation“, die in der geltenden Fassung im Jahr 1993 in Kraft getreten sind und zum letzten Mal 2018 modifiziert wurden.

Die Österreichische Chorherrenkongregation gehört gemeinsam mit acht weiteren Kongregationen einer weltweiten Konföderation der Augustiner-Chorherren an, die 1956 gegründet wurde und die ein Abt-Primas präsidiert.

Generaläbte der Kongregation seit 1907

Literatur

Petrus Stockinger, Die Kongregation der Österreichischen Augustiner-Chorherren und die konföderierten Augustiner-Chorfrauen. Herzogenburg 2016.

Weblinks

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Sacra.Wiki. Durch die Nutzung von Sacra.Wiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.